Einfuhrbestimmungen USA???
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Hallo,
ich reise in einer Woche in die USA, um Bekannte zu besuchen.
Nun soll ich, wenn möglich Absinthe Schnaps und noch anderes Alkohol mitbringen.
Ich dachte die ganze Zeit, dass max. 1 l Alkohol erlaubt. Nun habe ich aber gerade eben im Reiseführer (Marco Polo) gelesen, dass es erlaubt sei, 1 Gallone (also fast 4 l) mit einzuführen.
Kann denn das wirklich stimmen? Mir erscheint es recht viel!
Desweiteren steht drin, also wortwörtlich, erlaubt sind eben die o.g. Menge an Alkohol, das übliche an Zigaretten UND Geschenke im Wert von $100.
Nun, für mich heißt das, wenn ich den Alkohol mitnehme, dass ich den nicht zu den $100 zählen muss?! Wäre ja nicht schlecht, aber ich bin doch recht unsicher!Ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann!
Freue mich über jede Antwort!
LG Alex
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Hallo Alex,
schau mal hier rein http://german.germany.usembassy.gov dort findest Du unter den FAQ folgendes:
Erwachsene und Nichtansässige, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfenzoll- und steuerfrei nicht mehr als einen Liter Alkohol - Bier, Wein,Schnaps - für den persönlichen Gebrauch einführen. Mengen über einemLiter unterliegen den Zoll- und Steuervorschriften und müssen angegebenwerden.
Zoll- und Steuersätze (ungefähre Angaben):Bier - 16 cents pro Liter
Wein - 36 cents pro Liter
Scotch mit 80 Vol.-% - $2.89 pro LiterZusätzlichzu den amerikanischen Bundesgesetzen muss der Reisende auch die Gesetzeder Bundesstaaten über den Genuß alkoholischer Getränke beachten, dierestriktiver sein können. Wenn der Bundesstaat, in dem der Reisendeankommt, weniger Alkohol erlaubt als er legal in die VereinigtenStaaten eingeführt hat, finden die Gesetze des Bundesstaates Anwendungauf die von ihm eingeführten alkoholischen Getränke.
Das Verschicken alkoholischer Getränke per Post ist durch die Postgesetze der Vereinigten Staaten verboten.Also 1 Gallone ist definitiv nicht richtig. Dort ist natürlich auch über andere Mitgebrachte Dinge was beschrieben. Genaue Angaben gibt es auch auf der Zoll-Seite
Gruß
Rainer -
Hallo Rainer,
danke, für deine Antwort. Auf die Seite bin ich heute mittag gestoßen. Allerdings steht da auch dabei, dass Brot erlaubt sei, was mir eine Dame bei der amerikanischen Botschaft in FRA nicht bestätigen konnte. Sie meinte, dass das auf gar keinen Fall erlaubt sei, deswegen war ich mir nun nicht sicher, was da richtig ist und was nicht.
Ich würde sagen, dass ich einfach nicht mehr wie einen Liter Alkohol mitnehme und KEIN Brot, und dann sollte da auch nix schief gehen!
Hab da keine Lust auf unnötigen Ärger!LG Alex
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Hallo Alex,
mit reinem Backwaren (Brot, Kuchen, Kekse) hatten wir nie Probleme. Solange es keine belegten Brote sind ( Butter, Wurst, Käse). Am besten noch Originalverpackt - was bei frischem Bäckerbrot schwer ist.
Ich habe jetzt auch gesehen, dass Absinth speziell von der Einfuhr ausgenommen ist. Du musst also anderes Hochprozentiges zum mitnehmen auswählen.

Gruß
Rainer -
Hallo Rainer,
wo hast du das denn gelesen, mit dem Absinth???
Habe extra nur die Minifläschen geholt, sind 8x 20ml!!!
Hmm, bei uns trinkt das keiner!
Wäre mir ein bissel zu stark! lol
Ja, da hast du recht, mit dem frischen Brot! Schade drum!!! Meine Bekannten sind vor 11 Jahren zurück, von daher kann ich verstehen, dass sie unser gutes Brot vermissen!
LG Alex
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Hallo Alex,
in dem PDF File das über den Zoll-Link aufgeht, auf Seite 18 steht das mit dem Absinth. Den gibts in den USA scheinbar noch nicht, deswegen sollst Du den wahrscheinlich auch mitbringen.
Bei uns war der ja auch bis zum Ende der 90er verboten.Gruß
RainerP.S. ich habe noch was dazu gefunden, es gibt ihn nur Einführen ist verboten. Wahrscheinlich ist in Europa der Thujongehalt höher.
Im Jahr 2007 wurde dann auch der Absinth in den USA wieder zum Verkauffreigegeben. Und schon kurz darauf begannen die ersten Importeure denAbsinth aus Frankreich, der früher hier so beliebt gewesen war, in dasLand zu holen. Viele Menschen stellen sich die Frage, warum der Absinthdenn gerade jetzt wieder zum Verkauf freigegeben wurde? Die Antwort isteinfach. Es wurden Absinthsorten zum Verbrauch freigegeben, die fast kein Thujon enthalten und damit auch weniger gesundheitsschädlich sind.
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Hallo Rainer,
danke, für die Info! Also, der Absinth bleibt nun daheim! Keine Ahnung wer den nun trinken soll! Wurde vorhin erstmal aufgeklärt, warum der mal verboten war. Kannte das Zeug gar net!
Naja, kommt eben ne Flasche Bier mehr mit ins Gepäck!
Nun, dann hoffe ich, dass ich nix mehr VERBOTENES mit ins Gepäck nehme!
LG Alex
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Hallo!
Ich fliege übermorgen in die USA, möchte ein paar Flaschen Wein als Geschenk mitnehmen. Im Internet habe ich diesbezüglich 2 Infos gefunden:
1 Liter Alkohol - Bier, Wein Schnaps (s. auch oben in Forum)
oder aber unter www.zoll.de 4 Liter nicht schäumende Weine.
Was ist dann richtig? 4-5 Flaschen Wein würde ich schon gerne mitnehmen
Viele Grüße aus dem Saarland! -
Hallo!
Ich fliege übermorgen in die USA, möchte ein paar Flaschen Wein als Geschenk mitnehmen. Im Internet habe ich diesbezüglich 2 Infos gefunden:
1 Liter Alkohol - Bier, Wein Schnaps (s. auch oben in Forum)
oder aber unter www.zoll.de 4 Liter nicht schäumende Weine.
Was ist dann richtig? 4-5 Flaschen Wein würde ich schon gerne mitnehmen
Viele Grüße aus dem Saarland!In die USA 1 Liter Alkohol pro Person
https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/190/~/bringing-alcohol-%28including-homemade-wine%29-to-the-u.s.-for-personal-use -
In die USA 1 Liter Alkohol pro Person
https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/190/~/bringing-alcohol-%28including-homemade-wine%29-to-the-u.s.-for-personal-use1 Liter Alkohol oder 4 Liter Weine? Für mich ist das kein Widerspruch, weil ja Wein nie 100% Alkohol enthält.
Du bekommst im Flugzeug ein weisses Zolformular. Dort wird auch nach Geschenken gefragt, die in den USA bleiben. Beim Zoll gehst du dann durch den roten Ausgang. Ich rechne nicht damit, dass du Zoll zahlen musst. Du darfst diese Menge jedenfalls einführen, das kann nicht als kommerzielle Einfuhr gelten.
Ein minimales "Rest-Risiko" sehe ich da: Wenn du Geschenke in die USA mitbringst, dann musst du auf die entsprechende Nachfrage auch angeben, dass du Verwandte / Bekannte besuchst. Wenn du darüber näher befragt wirst, dann erwähne nichts, das irgendwie als Arbeit gelten könnte. Als Beispiel: Sage keinesfalls, dass du dort die Kinder der Gastgeber hüten willst.
Walter