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Versicherungsschutz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • robsn57R Offline
    robsn57R Offline
    robsn57
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hoffe ich bring die Frage richtig rüber.

    Ich habe verschiedene Versicherungen von denen jede spezielle Risken abdeckt. Da aber ein keine Reisestorno abdeckt und eine Reisestornoversicherung alleine fast genau so teuer gewesen wäre wie eine Reisekomplettversicherung, haben wir dieses Komplettpaket im Reisebüro genommen.
    Angenommen auf der Reise wird in unser Zimmer eingebrochen und es werden Dinge entwendet.
    Würde ich dann Anspruch aus der Kreditkartenversicherung, aus der Haushaltsversicherung(die in solchen Fällen ja auch teilweise haftet) sowie aus der Reiseversicherung haben?
    Da ich ja 3x bezahle, müßte ich ja auch 3x die Schadenssumme bekommen.....oder liege ich da falsch?
    Wobei mir aber am liebsten ist wenn wir die ganzen Versicherungen erst gar nicht in Anspruch nehmen müssen!

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      "...Da ich ja 3x bezahle, müßte ich ja auch 3x die Schadenssumme bekommen...."

      Die Frage war jetzt nicht wirklich ernst gemeint, oder?

      Nein, bekommst Du nicht!

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • robsn57R Offline
        robsn57R Offline
        robsn57
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ist die Frage wirklich so unberechtigt?
        wenn ich 2 Lebensversicherungen müssen auch beide zahlen.
        Ausserdem, welche Versicherung hätte dann zu zahlen, wenn nur eine zahlen müßte?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Karl99K Offline
          Karl99K Offline
          Karl99
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Du krigst den Schaden nur 1x ersetzt, wenn aber eine Versicherung nur einen Teil zahlt, kannst Du versuchen, die Differenz von der anderen zu bekommen.
          Was die Reihenfolge betrifft, schau in die Bedingungen, grunds. ist mWn die Reiseversicherung die 1.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Martina1977M Offline
            Martina1977M Offline
            Martina1977
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            hallo,
            du bekommst nur den tatsächlichen schaden ersetzt, dh wenn dir zb klamotten um eur 500,00 gestohlen werden, dann bekommst du auch nur eur 500,00 (bzw. den zeitwert), denn das ist dein schaden. alles andere wäre bereicherung!
            wenn mehrere versicherungen eine entspr. leistung inkludiert haben dann gilt zu prüfen in welcher reihenfolge eine abrechnung zu erfolgen hat (subsidiärer versicherungsschutz) bzw. kann es auch sein, dass sich mehrere versicherer den schaden nach höhe der jeweiligen versicherungssumme teilen.
            erfolgt im schadensfall eine meldung an mehrere versicherungen und werden hier andere versicherungen bewußt verschwiegen (um auch bei diesen eine leistung zu erhalten) wäre dies versicherungsbetrug und das ist kein kavaliersdelikt! (bitte nicht falsch verstehen!)
            lg
            martina

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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @robsn57

              Man sollte bei Abschluss egal welcher Versicherung auch immer die AGB lesen!

              LV -Verträge kannst Du abschliessen so viele Du auch immer bezahlen kannnst und sie einer Prüfung standhalten, dass ist eine ganz andere Sache.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

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              • robsn57R Offline
                robsn57R Offline
                robsn57
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @bernhard707

                die Versicherungsbedingungen für meine kürzlich erneuerte Haushaltsversicherung sind 17 Seiten lang. Als Betriebsrat bin ich mit Verträgen sicherlich besser vertraut als viele andere, aber alles habe ich in diesen AGB sicher nicht verstanden. Und so ist das bei den meisten Versicherungverträgen......oder?

                Bei einer kleinen Umfrage die ich gerade im Büro gemacht habe waren von 6 KollegInnen übrigens 4 der Meinung: "Wenn ich 3x zahle muß ich auch 3x den Schaden ersetzt bekommen" und 2 meinten dass sich die Versicherungen da schon irgendwie absprechen würden.

                Martina hats aber ganz gut erklärt(Danke) und ich denke sie wird damit Recht haben.

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                • fraenniF Offline
                  fraenniF Offline
                  fraenni
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Dein Anspruchsdenken ist schon etwas seltsam. 😉  
                  Seit wann deckt denn eine kpl. Reiseversicherung oder Kreditkartenversicherung einen Diebstahl im Hotelzimmer ab ?
                  kpl. Reiseversicherung > Reiserücktritt > Reiseabbruch > Reisegepäck > Reiseunfall > Reisekrankenversicherung > Umbuchungsgebühren Schutz.
                  Kostenb. 1.500 € Reisekosten/pro Pers. f. Familie ca. 104 €
                  KK-Versicherung z.B. MC-Gold > Auslandsreise-Krankenversicherung > Verkehrs-Unfallversicherung > Reise-Service-Versicherung > Auslands-Schutzbrief-Versicherung > Reiserücktritt und Reiseabbruch-Versicherung
                  Jahreskosten ca. 75 € ./. evtl. Umsatzbonus

                  **Angenommen auf der Reise wird in unser Zimmer eingebrochen und es werden Dinge entwendet.**Dies deckt dann die Hausratsversicherung(Außenversicherung) ab.

                  "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @robsn57

                    Es geht hier nicht um Deine Stellung als Betriebsrat oder Deine persönliche Einschätzung (welche Qualifikation zum Thema?), bzw. nach Umfragen unter Mitarbeitern, eine AGB rechtsgültig bewerten oder interpretieren zu können, sondern schlicht um den rechtsgültigen verbindlichen Inhalt der AGB.

                    Selbstverständlich müssen bei einer Schadensmeldung an einen Versicherer andere für das gleiche Ereignis bestehende Versicherungen angeben werden, die Regelung erfolgt dann ggfls. intern, aber halt nur einmal und möglicherweise ergänzend.

                    Ausnahme LV wurde genannt, es gibt auch private Ergänzungen zu Zahnersatz etc. Oder auch Betriebsrente, damit solltest Du Dich ja auskennen. 😉

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • LexilexiL Offline
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                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      robsn57 wrote:
                      ist die Frage wirklich so unberechtigt?
                      wenn ich 2 Lebensversicherungen müssen auch beide zahlen.
                      Ausserdem, welche Versicherung hätte dann zu zahlen, wenn nur eine zahlen müßte?

                      hallo.
                      in der sachversicherung gilt grundsätzlich das bereicherungsverbot.
                      wenn ein und dieselbe sachen gegen ein und dieselbe gefahr bei mehreren versicherern versichert gitl, so haften alles nachfolgenden verträge subsidiär.
                      will heißen: der einbruch/diebstahl in deinem hotelzimmer ist über die außenversicherung der hausrat gedeckt. wenn du dort keine unterversicherung hast und alles sersetzt bekommst, dann muß keine andere versicherung bezahlen.
                      in der sachversicherung ist das realtiv einfach, weil man eine summe beziffern kann. man kann in summen ausdrücken, was ein hausrat wert ist.
                      in der personenversicherung (lebensvers.) ist das ein wenig anders. niemand kann beziffern, was ein menschenleben wert ist. daher kann das leben von einer person mehrmals versichert sein und du würdest im versicherungsfall alles bekommen.

                      es gibt in der sachversicherung dennoch unterschiede. die außenversicherung der hausrat tritt wirklich nur bei einbruch verbunden mit diebstahl ein. dazu zählt auch der versuchte einbruch.
                      bei manchen reisegepächversicherungen ist aber auch die gefahr "einfacher" diebstahl versichert. der einbruch muß dabei nicht voraus geganegen sein. daher kann es u.u. sinnvoll sein, beide versicherungen zu haben. richtig gute bedingungen für reisegepäck gibt es aber selten.

                      p.s. die ganze fakten ändern sich auch nicht, wenn man eine unfrage im büro macht. 😘
                      p.p.s. das alles kann dir aber auch dein versicherungsberater deines vertrauens erklären.
                      die im außendienst können dir solche dinge nämlich prima erklären. ist vielleicht ein bißchen teurer, als wenn man das online abschließt, aber dafür hast du eine gute beratung.

                      liebe grüße wünscht eine versicherungskauffrau

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        bernhard707 wrote:
                        @robsn57

                        Man sollte bei Abschluss egal welcher Versicherung auch immer die AGB lesen!

                        LV -Verträge kannst Du abschliessen so viele Du auch immer bezahlen kannnst und sie einer Prüfung standhalten, dass ist eine ganz andere Sache.

                        nicht unbedingt so richtig, bernhard.
                        lv´s mit bu sind bei der bu rente begrenzt.
                        wenn du im normalfall beispielsweise 2.000 eur im monat verdienst, kannst du keine bu für 6.000 eur versichern.
                        aber das wären jetzt zu viele details.
                        liebe grüße.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LexilexiL Offline
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                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Martina1977 wrote:
                          hallo,
                          du bekommst nur den tatsächlichen schaden ersetzt, dh wenn dir zb klamotten um eur 500,00 gestohlen werden, dann bekommst du auch nur eur 500,00 (bzw. den zeitwert), denn das ist dein schaden. .....

                          nicht so ganz richtig, martina.
                          die hausratversicherung ist eine neuwertversicherung.
                          dir wird der neuwert ersetzt.
                          anders wäre es bei einem haftpflichtschaden. dort würde nur der zeitwert ersetzt werden.
                          versicherungen sind eine sache für sich..........
                          ein erklärungsbedürftiges gut.

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Lexilexi wrote:
                            ...nicht unbedingt so richtig, bernhard.
                            lv´s mit bu sind bei der bu rente begrenzt...
                             
                            Ich denke der allgemeine Ansatz war schon richtig, aber Du bist ja nun wirklich der Versicherungsprofi. 😉

                            Was bitte sind "lv´s mit bu" und "bu rente"? Berufsunfähigkeit?

                            Auch wenn es jetzt eigentlich OT ist.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • robsn57R Offline
                              robsn57R Offline
                              robsn57
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              hallo lexilexi

                              mir gings bei meiner "Umfrage" nicht darum die fakten zu ändern, ich wollte nur wissen ob nur ich das so sehe oder wie andere das sehen.

                              @bernhardwas soll deine blöde Bemerkung dass es nicht um meine Stellung als Betriebsrat geht?
                              Hab ich irgendwo geschrieben dass es darum geht? Hab ich irgendwo geschrieben dass die AGB's durch meine Umfrage ungültig sind?.............und welche"Qualifikation" hast du, solche Aussagen zu treffen?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @robsn
                                bitte bitte. gern geschehen..............
                                wenn ma so einen netten dank bekommt, hilft man doch wirklich gerne. 😉

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Sorry robsn57, aber zu Betriebsrat allgemein fallen mir nur blöde Bemerkungen ein 😄 . Aber zum Thema war Deine Erwähnung "...als Betriebsrat" tatsächlich irrelevant.

                                  Entschuldige bitte, wenn ich Dir vielleicht auf den Schlips getreten bin. 😉

                                  Deine Frage wurde ja durch verschiedene Beiträge und wirklich kompetent von Versicherungs-Fachmann/frau Lexilexi beantwortet.

                                  PS. Eine ähnliche Qualifikation habe ich natürlich nicht, mich aber kürzlich vor Abschluss einer neuen Ganzjahresversicherung sehr ausführlich mit den verschiedenen AGB auseinandergesetzt, bzw. beraten lassen.

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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