Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Stornierung, weil beim Abitur durchgefallen
  6. Stornierung, weil beim Abitur durchgefallen

Stornierung, weil beim Abitur durchgefallen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
19 Beiträge 10 Kommentatoren 9.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • KugelblitzinK Offline
    KugelblitzinK Offline
    Kugelblitzin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Liebe Gemeinde,

    vorweg : Das Folgende ist alles noch Theorie, noch nix gebucht... aber bevor ich Blödsinn mache, der nachher nicht mehr zu retten ist, frag ich lieber...

    Meine Kurze mach nächsten Sommer Abi und zur Stress.Kompensation würde ich ihr gern im Anschluss eine Reise schenken (ich will natürlich mit 😉 ).
    Dabei habe ich die Zeit zwischen mündlichen Prüfungen und Zeugnisausgabe (voraussichtlich ca. 4 Wochen Zeit) im Auge.

    Aber !!!!! Wenn es ganz dumm läuft und sie durchfällt ... was mach ich dann ? Sie müsste ja dann sofort wieder am Untericht der Klasse 12 teilnehmen und dürfte nicht weg.

    Gibt es eine Reise-Rücktrittsversicherung, die dieses Risiko abdeckt (ist ja im Grunde ähnlich einen neuen Job, bei dem man nicht gleich Urlaub kriegt) oder sollte ich doch besser mit der Buchung warten, bis es halbwegs sicher ist ? (Nur zur Verdeutlichung : Ich glaube nicht, dass sie patzt, aber man hat ja schon Pferde.... )

    LG Dagmar

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • haribolH Offline
      haribolH Offline
      haribol
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      eine RRV dafür gibt es leider nicht.
      Man kann theoretisch alles versicheren, aber die Kosten stehen dann in keinerlei Beziehung zu dem zu versichernden Betrag.
      Und aus Krankheitsgründen versuchen die RRV ein zu schalten machen die meisten Mediziner nicht mit (Gefälligkeitsatteste können teuer werden, auch für den Aussteller).
      Besser warten, und kurz vor Abreise ein Last-Minute-Angebot einholen.
      Viel Glück,
      H.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • AntoniaWA Offline
        AntoniaWA Offline
        AntoniaW
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Kugelblitzin,

        erst einmal gibt es von meiner Seite Lob für Deine super Idee, die "Kurze" mit einer Reise für's  Abitur zu belohnen.

        Dann möchte ich Dir die direkte Kontaktaufnahme mit einer Versicherung empfehlen. Dort werden ständig neue Produkte entwickelt und für den von Dir konstruierten Fall gibt es schon (fast) das richtige Produkt. Die ERV schreibt:
        "j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität,
        sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in
        die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem
        Reiseende stattfinden soll;
        k) bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor
        Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung
        in die nächst höhere Klasse"

        Vielleicht lässt sich ja in einem Einzelvertrag Dein konkretes Anliegen versichern. Ich drücke Dir dafür die Daumen und würde mich über ein entsprechendes Feedback freuen.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • DylanD Offline
          DylanD Offline
          Dylan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die Europäische Reiseversicherung AG nennt unter § 2 (Stornierung der Reise) Abs. 2 folgendes:

          Versicherte Ereignisse sind
          a)...
          b)...
          ...
          ...
          j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll;

          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @dylan
            der von dir zitierte passus passt aber hier überhaupt nicht.
            beim abi gibt es keine nachprüfungen, wie es sie mitunter bei einer versetzung geben kann.
            entweder man besteht, oder man fällt durch.
            im letzteren fall hat man dann die möglichkeit, ein jahr später die prüfungen zu wiederholen.

            @kugelblitzerin
            ich denke, dass es keine bedingungen gibt, die deinen "fall" abdecken würden.
            ich wüßte zumindest derzeit keinen versicherer.
            aber sollte der fall der fälle wirklich eintreffen, dann würde ich vorab mit den lehrern deiner tochter sprechen.
            sollte deine tochter wirklich durchs abi fliegen, müßte sie theoretisch dann noch vor den sommerferien für 3-4 wochen in die 12. klasse. dafür hat sie doch aber bereits in zeugnis vom vorjahr. es ginge dann ja nur dadrum, dass sie den klassenverband kennen lernen würde.
            und ob sie den jetzt vor oder nach den ferien kennen lernt ist doch auch egal.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • DylanD Offline
              DylanD Offline
              Dylan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Vielen Dank für die Nachhilfestunde, liebe Lexilexi!  😘

              Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • reiselillyR Offline
                reiselillyR Offline
                reiselilly
                Experte Südtirol
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo lexilexi,

                jetzt bekommst du von mir Nachhilfe 😉 .

                In Deutschland kann es sehr wohl eine Nachprüfung beim Abi geben, und zwar eine mündliche. Das weiss ich aus eigener Erfahrung, weil mein Sohn in die mündliche Nachprüfung in Mathe durfte, und die fand ca. 3 Wochen nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungen statt.
                Zur Ergänzung, mein Sohn hat die mündliche mit 3 bestanden, und das Abi war gerettet 😄 .

                LG
                reiselilly

                Vergangenheit ist Geschichte,
                Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • DylanD Offline
                  DylanD Offline
                  Dylan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  😉 Aber nun schlägt' s Dreizehn! 😛

                  Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Silvia LS Offline
                    Silvia LS Offline
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Dagmar,
                    ich denke die Zeit in der Ihr verreisen wollt, fällt nicht in die Hauptsaison. Ich würde kein Risiko eingehen und Last Minute buchen.
                    Viele Grüße Silvia

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      reiselilly wrote:
                      Hallo lexilexi,

                      jetzt bekommst du von mir Nachhilfe 😉 .

                      In Deutschland kann es sehr wohl eine Nachprüfung beim Abi geben, und zwar eine mündliche. Das weiss ich aus eigener Erfahrung, weil mein Sohn in die mündliche Nachprüfung in Mathe durfte, und die fand ca. 3 Wochen nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungen statt.
                      Zur Ergänzung, mein Sohn hat die mündliche mit 3 bestanden, und das Abi war gerettet 😄 .

                      LG
                      reiselilly

                      @reiselilly.
                      ja natürlich gibt es sowas. ich habe auch nicht behauptet, dass es das nicht gibt.
                      es ging der to aber darum, was passiert, wenn die tochter durchs abi gefallen ist.
                      es gibt beim abi keine wiederholungsprüfung, die beispielsweise nach 6 wochen nochmal statt findet.
                      sondern ein jahr später das ganze nochmal.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • AntoniaWA Offline
                        AntoniaWA Offline
                        AntoniaW
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Abiturprüfung erstmalig nicht bestanden, hiess an meiner Schule Vorbereitung auf die Nachprüfung und Bereitmachung für die Wiederholung der Klassenstufe 12, nicht 13, im nächsten (!) Schuljahr. Ob ein ggf. angeordneter "Kennenlernbesuch" der aktuellen 11ten sich vermeiden lässt, sollte mit der Schule abgesprochen werden.

                        @Lexilexi
                        Ich schätze Ihre/Deine Meinung in Versicherungsfragen sehr ... Wieso sollte die zitierte Versicherung nicht greifen? Ist eine direkte Anfrage beim Versicherer wirklich sinnlos?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KugelblitzinK Offline
                          KugelblitzinK Offline
                          Kugelblitzin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Erstmal Dank an Euch alle für die Tipps.

                          Das mit dem-Schulleiter-mal-doof-fragen hatte ich auch schon gedacht. Er darf ja beurlauben... bis zu 14 Tagen.. könnte also klappen.

                          Um etwas Zunder rauszunehmen : Eine Nachprüfung im eigentlichen Sinn gibt es nicht, nur die Möglichkeit, einzelne Noten durch einen zusätzliche mündliche Prüfung zu verbessern. Da aber schriftlich zu mündlich 2:1 gewichtet wird, nützt das in krassen Fällen nichts. Und mit Nicht-Bestehen wird sie automatisch in die Klasse 12 (nicht 11, beide Jahre muss sie nicht wiederholen, es sei denn, da läge das Problem, aber das sieht man vorher) zurückversetzt (sofern sie nicht ganz aufgeben will ) und dann wäre sie sofort wieder schulpflichtig... aber siehe oben...

                          Jetzt haben die allerdings die Termine geändert, so dass wir besser zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung fliegen könnten .... und da kanns nur problematisch werden, wenn sie am Tag der Prüfung krank ist und den Nachschreibtermin nutzen müsste... und da müsste dann die zitierte Passage von der ERV greifen....

                          LG Dagmar

                          PS: Ich fand eine Reise als Belohnung irgendwie sinnvoller als Geld oder Klamotten oder sowas (Auto verschenken trägt der Hof leider nicht). Und etwas Erholung nach dem Stretch ist sicher nicht verkehrt..

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • keywest40770614K Offline
                            keywest40770614K Offline
                            keywest40770614
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Kugelblitzin,

                            auch ich habe diese Idee  meinem Sohn als Belohnung für das bestandene Abitur eine Reise zu schenken. Aber im Gegensatz zu dir werde ich erst den Termin der Aushändigung des Abi-Zeugnisses bzw. Abschlussballes bei der Reiseplanung berücksichtigen.
                            Ich kann nur für mich und meinen Sohn sprechen, aber solange die Prüfungen noch anstehen, kann kein entspannter Urlaub stattfinden. Umso schöner und entspannter ist er dann nach all den Strapazen und man kann neue Energie tanken für das bevorstehende Studium.

                            Aber die Vorgehensweise und Planung muss jeder für sich selbst entscheiden. Für uns wäre ein Urlaub mitten im Abi nx.

                            Drücke die Daumen, dass das Abi gut wird und wünschen einen schönen Urlaub. 😄
                            Keywest

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              AntoniaW wrote:
                              "j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität,
                              sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in
                              die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem
                              Reiseende stattfinden soll;
                              k) bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor
                              Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung
                              in die nächst höhere Klasse"

                              Vielleicht lässt sich ja in einem Einzelvertrag Dein konkretes Anliegen versichern. Ich drücke Dir dafür die Daumen und würde mich über ein entsprechendes Feedback freuen.

                              @antonia.
                              die frage der to wurde zwar schon beantwortet, aber zu deiner frage möchte ich noch was beifügen:
                              du hast die bedingungen der erv zitiert.
                              im falle der to würde aber keiner der o.a. fälle eintreten:
                              zu j) durchs abi fallen ist durchs abi fallen (nach evtl. noten-verbesserungsprüfungen).
                              die neue prüfung wäre erst ein jahr später und würde auch nicht unerwartet in einem anderen zeitraum stattfinden.
                              zu k)auch dieser passus kommt hier nicht zum tragen, da es keine schülerreise ist, sondern eine reise eines schülers.

                              ein auf den kundenwunsch persönlich gestricktes paket von bedingungen lässt sich hier kaum realisieren.
                              das macht man nur bei industriekunden, die schon mal eine halbe million euro an beitragsaufwendungen haben.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • chriwiC Offline
                                chriwiC Offline
                                chriwi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Dylan wrote:
                                j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll;
                                Was hier in die versicherte Reisezeit fällt, ist keine Prüfung, sondern das Schuljahr. Und da kann man ja schlecht von "unerwartetem Termin" sprechen. Wann das Schuljahr beginnt, steht ja fest. 😉

                                Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                                Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KugelblitzinK Offline
                                  KugelblitzinK Offline
                                  Kugelblitzin
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Keywest

                                  Ich gebe Dir mal soweit recht, dass ein Termin nach allen Prüfungen sicherlich sicherer wäre. Ist aber auch ne Preisfrage (Sommerferien lassen grüßen), war anfangs ja auch so angedacht (zwischen Prüfungen und Zeugnisausgabe), aber da ist jetzt doch zuwenig Zeit. Und mir gefällt die Idee meinem Nervenbündel zwischendurch einfach ein Ablenkungsmanöver zu verpassen, damit sie sich nicht noch verrückter macht (sie fängt ja jetzt schon an 😉 ).

                                  @ chriwi

                                  stimmt schon, ist keine Nachprüfung oder Wiederholungsprüfung... aber etwas unerwartet kommt die Planänderung dann doch schon - Abitur ist ja nicht wie an manchen Unis mit Durchfallquoten von 50 % oder mehr -
                                  aber das ändert sicherlich nichts daran, daß der Passus in diesem Fall nicht greift

                                  LG Dagmar

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • mountain-bike-ladyM Offline
                                    mountain-bike-ladyM Offline
                                    mountain-bike-lady
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Dagmar,
                                    hast du mal überlegt, ob deine Tochter viell. für die Zeit direkt nach dem Abi was anderes geplant hat bzw. plant, mit ihren Freundinnen wegzufliegen?
                                    Viele machen das erfahrungsgemäß so, nämlich gemeinsam und spontan mit ein paar Mädels oder Jungs z.B. nach Mallorca oder Ibiza oder sonstwohin fliegen und dort abfeiern.
                                    Ich find`s eine tolle Idee von dir, wenn jedoch ihre besten Freundinnen gemeinsam was planen, ist sie außen vor und kann nicht mit.....

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • DylanD Offline
                                      DylanD Offline
                                      Dylan
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      chriwi wrote:
                                      Was hier in die versicherte Reisezeit fällt, ist keine Prüfung, sondern das Schuljahr.

                                      Ich bin anfänglich davon ausgegangen, dass nachgeprüft wird und nicht, dass zurückversetzt wird.

                                      Ich hatte leider bei meiner Zitierung des Paragraphen vergessen, dass Kugelblitzin schrieb: "Sie müsste ja dann sofort wieder am Unterricht der Klasse 12 teilnehmen und dürfte nicht weg."

                                      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • KugelblitzinK Offline
                                        KugelblitzinK Offline
                                        Kugelblitzin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hurra, jetzt hab ich das richtige gefunden :

                                        Ein Ableger der Allianz hat folgendes in den AGB :

                                        Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervongebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oderunmöglich ist;

                                        Es gibt zwar am Ende der Klasse 13 keine Versetzung im eigentlichen Sinne, aber es sollte passen. In normalen Fällen wäre das ja kein Hinderungsgrund (ausser als erzieherische Massnahme gg)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        Antworten
                                        • In einem neuen Thema antworten
                                        Einloggen
                                        • Sortiert nach
                                        • Älteste zuerst
                                        • Neuste zuerst
                                        • Meiste Stimmen

                                        • 1 von 1
                                        Reiseforum Service
                                        • RSS-Feed abonnieren
                                        • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                        • Reiseforum Hilfe
                                        • Forensuche
                                        • Aktuelle Themen

                                        • Inhalte melden
                                        • Veranstalter AGB
                                        • Nutzungsbedingungen
                                        • Datenschutz
                                        • Privatsphäre-Einstellungen
                                        • AGB
                                        • Impressum
                                        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                        • Erster Beitrag
                                          Letzter Beitrag