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Unfall im Urlaub

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ezgzE Offline
    ezgzE Offline
    ezgz
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, wer kann vielleicht helfen? War vom 27.08.-03.09. im Jungle Park Resort in Hurghada/.Ägypten Hier stürzte mein 11-jähriger Sohn in der hoteleigenen Wasserrutsche so sehr, dass er einen Zahn verlor und zwei weitere stark beschädigt sind. Wir reisten nach Notversorgung nach Hause, um in eine vernünftige deutsche Klinik zu kommen. Meine Frage: Wer hat mit so etwas Erfahrung?? Wer kommt für die Kosten auf, die dieses lebenslange Handicap mit sich bringt?? Hotel-Haftpflicht? Reiseveranstalter? An wen kann ich mich am besten wenden?? Habe natürlich keine Zeugen, da dies eine geschlossene Rutsche war, ich vermute dass der Reifen, der zum Rutschen vorgeschrieben ist, defekt war.

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    • plinzeP Offline
      plinzeP Offline
      plinze
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Habt ihr keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen????

      Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
      Platon (um 400 v.Chr.)

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      • CaptainJarekC Offline
        CaptainJarekC Offline
        CaptainJarek
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ezgz wrote:
        Wer kommt für die Kosten auf, die dieses lebenslange Handicap mit sich bringt??

        Bei allem gebührenden Mitleid für Deinen Sohnemann ... trägst Du mit dem lebenslangen Handicap nicht ein wenig dick auf? Wir leben ja schließlich nicht im vorletzten Jahrhundert und Zähne lassen sich heutzutage einwandfrei ersetzen ( und sind dann sogar besser als die Originale ). Die Kosten für Behandlung bzw. Wiederherstellung trägt Deine Auslandskrankenversicherung in Absprache mit Deiner hiesigen Krankenversicherung.
        Das Hotel bzw. den Reiseveranstalter kannst Du vor allem dann in Anspruch nehmen, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hätte. Ich glaube im vorliegenden Fall dürfte das allerdings mindestens ein Regal zu hoch greifen ... denn wie der Name schon sagt, in einer Rutsche kann man auch schon mal (aus)rutschen.

        War der verfrühte Rückflug denn mit der Versicherung abgesprochen? ( Sonst trägst Du die Kosten dafür auch komplett alleine. )

        Viele Grüße und rasche Genesung an den Sohn.

        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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        • plinzeP Offline
          plinzeP Offline
          plinze
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich glaube es geht um die spätere Implantation der Zähne...(wenn der Junge ausgewachsen ist)...
          Nimmt sich denn da die Auslands KV auch was von an?

          Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
          Platon (um 400 v.Chr.)

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          • Giselle123G Offline
            Giselle123G Offline
            Giselle123
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ezgz wrote:
            An wen kann ich mich am besten wenden?? Habe natürlich keine Zeugen, da dies eine geschlossene Rutsche war, ich vermute dass der Reifen, der zum Rutschen vorgeschrieben ist, defekt war.

            Was verstehe ich unter einer "geschlossenen Rutsche"?
            Was hat denn das Hotel zu diesem Unfall gesagt?
            Du vermutest, das der Reifen defekt war. Hast Du das nicht an Ort und Stelle überprüfen lassen?
            Was hast Du überhaupt unternommen, außer zum Arzt zu gehen?

            Gruß
            Gia

            Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Mausebaer120M Offline
              Mausebaer120M Offline
              Mausebaer120
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo ezgz,

              vielleicht klärst Du uns noch kurz auf, was das mit der geschlossenen ( gesperrten ? ) Rutsche auf sich hat - Danke.

              Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
              ( Epikur von Samos )

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • salamander1S Offline
                salamander1S Offline
                salamander1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich vermute das ist eine geschlossene Röhre, wie es sie in vielen Wasserparks gibt, da muß man auf einem Luftreifen runterrutschen.

                Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • UteEberhardU Offline
                  UteEberhardU Offline
                  UteEberhard
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  1.) Es gibt offene (nach oben offen) Wasserrutschen und geschlossene Wasserrutschen = Röhren.

                  2.) Welche Ansprüche @ezgz wo gelten machen kann, können wir nicht beurteilen, weil wir weder die bisherigen Kosten für die Erstversorgung in Hurghada kennen, nicht wissen wann und in welchem Umfang der Urlaubsabruch und die vorzeitige Heimreise stattfand. Keine Information über die Behandlungskosten in Deutschland vorliegen und wir nicht wissen, was für die Wiederherstellung der 1-3 Zähne zukünftig noch für Kosten entstehen.

                  3.) Welche Versicherungen wie und in welcher Form die Kosten übernehmen wissen wir nicht, weil @ezgz hier keine Angaben über die vorhandenen (oder auch nicht) Versicherungen macht. Wurde eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen ? Besteht eine Auslandsunfallversicherung, die im Gegensatz zur AKV auch in Teilbereichen Folgekosten übernimmt ? Besteht in Deutschland für das Kind eine private Zusatzversicherung ? Diese übernimmt bei zahnmedizinischen Aufwendungen mehr als die Standardversorung der gesetzlichen Krankenkassen und damit auch den finanziellen Mehraufwand. Besteht eine Reisebruchversicherung ?

                  4.) Ob der Reiseabruch und damit die vorzeitige Heimreise erforderlich war, bleibt zunächst offen. Hurghada verfügt über eine grössere Zahnmedizinische Praxis, die über einen europäischen Standard verfügt. Diese hätte möglicherweise bis zur endgültigen Behandlung in Deutschland ein Provisorium erstellen können. Das ist allerdings Spekulation.

                  4.) Die Nutzung von Wasserrutschen ist auch in Deutschland "auf eigene Gefahr". Leider bleibt immer ein Restrisiko, auch wenn dieser Unfall natürlich sehr bedauerlich ist. In einem anderen Thread spricht @ezgz von einem "schweren Unfall". Bei dem Wegfall von einem Zahn und der Beschädigung von zwei weiteren Zähnen, kann man weder von einem "schweren Unfall" sprechen, noch bleibt ein "lebenslanges Handicap" zurück - so wie @ezgz es hier darstellt.

                  5.) Dem Betreiber der Rutschen (Hotel) wird man wohl kaum Fahrlässigkeit, technische oder bauliche Mängel beweisen können. So wie @ezgz es hier schildert, liegen dafür keine beweiskräftigen Belege vor. Insofern kann der Reiseveranstalter auch nicht für die aufgelaufenen Kosten in Anspruch genommen werden.

                  @ezgz sollte nun umgehend prüfen welche Versicherungen abgeschlossen wurden und diese mit den Ansprüchen belasten. Wichtig ist auch, dass umgehend eine Zahnklinik oder ein anerkannter Gutachter (Zahnmediziner) einen Heil-und Kostenplan erstellt, aus dem eindeutig hervorgeht, welche Folgekosten auch in Zukunft noch entstehen.

                  Viel Erfolg wünscht Hans.

                  Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    nach kosten für die frühzeitige heimreise (wenn es überhaupt eine war), ist hier nicht gefragt worden.
                    @ezgz
                    ein verschulden seitens des betreiber der rutsche wird kaum nachzuweisen sein.
                    ich kann mir zwar vorstellen, dass dir direkt nach dem unfall die gesundheit deines sohnes wichtiger war und du wahrscheinlich erstmal den arzt konsultiert hast.
                    jedoch hättest du auch mit dem betreiber (hotel) sprechen müssen. damit der unfall aktenkundig geworden wäre.
                    im nachhinein über deren haftpflichtversicherung die behandlung abwickeln zu lassen, ist schwierig.

                    schau doch bitte mal in deine unterlagen, ob es eine private unfalleversicherung für deinen sohn gibt.
                    wenn es nicht eine reine freizeitunfallversicherung ist (die es nur noch selten gibt und die dir dein versicherungsberater hoffentlich nicht verkauft hat), tritt eine normale uv immer ein.
                    24 stunden, weltweit.
                    in den neueren bedigungen sind auch zähne mitversichert.
                    das scheint mir die erfolgsverpsrechensde möglichkeit zu sein.
                    wenn es eine zahnzusatzversicherung für ihn gibt, noch besser.

                    die auslandsreisekrankenvers. deckt häufig nur die schmerzstillende zahnbehandlung ab.
                    im grunde also die notversorgung. alle weiteren kosten sind im regelfall nicht gedeckt.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • TDSCCT Offline
                      TDSCCT Offline
                      TDSCC
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Mausebaer wrote:
                      Hallo ezgz,

                      vielleicht klärst Du uns noch kurz auf, was das mit der geschlossenen ( gesperrten ? ) Rutsche auf sich hat - Danke.

                      Hallo, ich antworte mal für ezgz (da sie mir gemailt hatte).

                      Es handelt sich um eine Trichterrutsche, wo die Rutschbahn bis zum Trichter rundum geschlossen (nicht einsehbar) ist.

                      Im übrigen finde ich es gut, dass sich überhaupt mal jemand diesbzgl. meldet, denn irgendwie hört man von "solchen" Dingen immer viel zu wenig.

                      VG und Alles Gute!

                      "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null
                      und nennen ihn ihren Standpunkt."

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        !! @Hans !! Gut gebrüllt! So ist es!

                        Natürlich hat ein Reiseveranstalter die Sorgfaltspflicht, alle seine angebotenen Leistungen auf die Verwendungssicherheit zu überprüfen und gegebenfalls bei Mängel dafür gerade zu stehen. Es gibt allerdings in dieser Sache sowohl Urteile, die einen Reiseveranstalter zum Ersatz aller Kosten und Folgekosten verurteilt hatten, wie auch Urteile, in denen der Reiseveranstalter von einer Haftung freigesprochen wurde.

                        Bei einer normalen Benutzung dieser Wasserrutsche und einem einfach blöd gelaufenen "Ausrutscher" wird man allerdings wohl kein Fremdverschulden nachweisen können. Aber wie oben erwähnt @Hans hat alles sehr gut dargestellt!

                        Peter

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ezgzE Offline
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                          ezgz
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Lexilexi wrote:
                          nach kosten für die frühzeitige heimreise (wenn es überhaupt eine war), ist hier nicht gefragt worden.
                          @ezgz
                          ein verschulden seitens des betreiber der rutsche wird kaum nachzuweisen sein.
                          ich kann mir zwar vorstellen, dass dir direkt nach dem unfall die gesundheit deines sohnes wichtiger war und du wahrscheinlich erstmal den arzt konsultiert hast.
                          jedoch hättest du auch mit dem betreiber (hotel) sprechen müssen. damit der unfall aktenkundig geworden wäre.
                          im nachhinein über deren haftpflichtversicherung die behandlung abwickeln zu lassen, ist schwierig.

                          schau doch bitte mal in deine unterlagen, ob es eine private unfalleversicherung für deinen sohn gibt.
                          wenn es nicht eine reine freizeitunfallversicherung ist (die es nur noch selten gibt und die dir dein versicherungsberater hoffentlich nicht verkauft hat), tritt eine normale uv immer ein.
                          24 stunden, weltweit.
                          in den neueren bedigungen sind auch zähne mitversichert.
                          das scheint mir die erfolgsverpsrechensde möglichkeit zu sein.
                          wenn es eine zahnzusatzversicherung für ihn gibt, noch besser.

                          die auslandsreisekrankenvers. deckt häufig nur die schmerzstillende zahnbehandlung ab.
                          im grunde also die notversorgung. alle weiteren kosten sind im regelfall nicht gedeckt.
                            sorry, dass ich mich solange nicht gemeldet habe, will euch mal über den stand der dinge aufklären: nach 8 zahnarztbesuchen seit dem 3.9. geht es meinem sohn inzwischen wieder einigermaßen gut. er hat eine kleine protese, sieht fast aus wie ne spange, halt mit einem zahn dran. die anderen zähne wurden rekonstruiert und aufgebaut. die zeit wird zeigen, wie sich diese zähne entwickeln, da hier ja auch fast alle nerven zerstört wurden. wenn er viel glück hat braucht er später nur ein implantat. der gaumen ist auch gut zugewachsen und alle fäden der stiche wurden entfernt. zwei zähne wackeln noch, weil das zahnfleisch innerlich wohl sehr verletzt war, da ja die zähne komplett hochgeschoben in das zahnfleisch waren. aber das wird sich noch regenerieren. er trägts im moment sehr gefasst. habe inzwischen die auslandrechnungen eingereicht bei der auslandskrankenversicherung, auch abbruchkosten habe ich geltend gemacht bei der reiseabbruchversicherung. habe jedoch noch von niemandem ein feedback. laut aussage reisebüro dürfte da aber kein problem entstehen. habe auch alles an die kinder-unfallversicherung gemeldet, da weiß ich aber auch noch nichts. ob ich noch was gegen den reiseveranstalter unternehme, muß ich mir noch gut überlegen, habe ja noch zeit bis 3.10.(frist 30 Tage oder??) mein mann sagt,wir sparen uns diese jahrelange nervenaufreibene prozedur, bei der ja wahrscheinlich doch nichts rauskommt. allerdings geht es mir hier auch etwas ums prinzip: inzwischen weiß ich, dass mein sohn bei weitem nicht der einzige verletzte war, es hat wohl schon viele größere und kleinere verletzungen gegeben. das kann doch nicht im sinn des betreibers liegen?? mein sohn hatte die vorgeschriebene größe, das gewicht und das alter. das müssen die doch mal prüfen. so etwas kann jederzeit wieder passieren, er hat in diesem moment gegen keinerlei regeln und vorschriften verstoßen. also ich halte euch weiter auf dem laufenden, was noch geschieht und vielen dank für eure mithilfe. viele grüße an alle

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                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ezgz
                            das wichtigste ist ja, dass es deinem sohn wieder besser geht.
                            ich wünsche ihm erst einmal "gute besserung" und euch noch viel glück.
                            halte uns bitte auf dem laufenden.
                            (rein beruflich würde mich der ausgang der "kosmetischen operationen" interessieren)

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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