Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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gastwirt wrote:
Ich werde demnächst mal eine Schmerzensgeldforderung gegen HC anstrengen! Wenn ich oft lese, wofür Leute Geld zurück haben wollen, wird mein inneres Gleichgewicht gestört. Dabei mache ich hier nur mit, um ich zu entspannen!
Dann gibt es da noch User und Admins, welche einem hin und wieder seelische Grausamkeit
angedeihen lassen. Ich glaube, so könnte ich meinen nächsten Urlaub ganz gut finanzieren. Wäre doch gelacht! LG MarcelHallo chriwi
für Dich nochmal dieser Beitrag 
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So sehen Bisse von Sandfliegen aus; von den Füßen über den Oberkörper und der Arme bis zum Gesicht – sie waren überall vorhanden.
Trotz alledem war mein teurer Urlaub in der Karibik wunderbar und ich habe kein Schmerzensgeld eingeklagt – würde ja auch nicht gehen, da mir die Urlaubsfreuden durch diese Bisse nicht vergällt wurden. Die Abheilung der Bisse dauerte zum Teil bis zu fünf Wochen nach der Rückkehr aus meiner Reise. Es sah verheerend aus.
Leider werden oft die Begriffe "Sandflöhe" und "Sandfliegen" verwechselt; wahrscheinlich auch in diesem juristischen Streitfall.
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Darf ich bitte zum Thema zurückkommen ? Und nicht mehr über Sandflöhe u.ä oder Kopfschmerzen oder was weiss ich hier diskutieren ?
Das Landgericht Duisburg hat einem Urlauber "Schmerzensgeld" für entgangene Urlaubsfreude zugesprochen. Es geht um den Grundsatzgedanken, und nicht um Details. Das ist in der Tat ein revolutionäres Urteil.
Ich stelle das Urteil in die Reihe folgender Urteile:
Einbeziehung des Flugreises in die Höhe von Schadensersatzforderungen ( nur bei Pauschalreisen )
unverzügliche Auskunftspflicht des RV über Änderungen des Reisevertrages
pauschale Regressforderungen des Reisenden bein Vertragsbruch des RVWie schon öfters von mir gesagt: es geht in die richtige Richtung ( und nicht mehr nur ganz ganz langsam, sondern nur noch langsam ).
Gruss Gabriela
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Auch wenn Justitia scheinbar ganz langsam häufiger zu Gunsten der Reisegäste urteilt, bedeutet dass für die Zukunft keine deutlich verbesserte Ausgangsposition für die Touristen.
Juristische Berater und Markentingspezialisten werden umso mehr die führenden Reiseveranstalter beraten, in die für sie "richtige Richtung". Gestützt von Konzepten und Strategien, werden RV auch weiterhin eine sehr starke Position gegenüber dem Reisenden haben. Weder Juristen noch Verbraucherschützer werden "bestimmte Methoden" der RV in den Griff bekommen. Dafür gibt es eine viel zu gute und funktionierende Lobby-Arbeit.
Auch wenn bestimmte Urteile die Position des Reisenden z.Z. (scheinbar) stärken, ist dies kein Trend, sondern nur ein Blitzlicht.
Gruß
Hans
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Egal ob Sandflöhe oder -fliegen. Dass es in der Karibik auch Lebewesen gibt, die u.U. meine Urlaubsfreuden schmälern können, ist für mich ein Faktum. Und es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dafür den Reiseveranstalter zur Verantwortung zu ziehen.
Ungeziefer im Zimmer ist da schon was anderes. -
Richtige, realistische Einstellung !
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Was soll ich noch sagen ? Wenn ich schon wieder auf Details einer Reklamation ( Tiere in der Karibik ) hingewiesen werde, was soll ich darauf noch antworten ?
Ich probiers trotzdem noch einmal:
hier hat ein Gericht entschieden, das die Summe der aufgelisteten Mängel zu einer Reduzierung des Reisepreises führen. Ich streite mich doch nicht darum, ob 5% dafür oder 1% dafür hirnrissig oder nicht sind.
Es geht hier ausschliesslich um die juristische Entscheidung ( des LG Duisburg ), das zusätzlich der zu ahnenden Mängel ein ( in der Gesamtbewertung des Urlaubes ) darüberhinausgehender Anspruch besteht: sprich Schmerzensgeld. Darüber ist hier zu diskutieren und sonst über gar nichts !! Das ist ein revolutionäres Urteil, und die Folgen davon sind heute nicht abzusehen.
Aber bitte bitte, kommt mir jetzt nicht mehr mit Flöhen oder sonstwertigen artgerechten Tieren in euren Urlaubsgebieten.
Gruss Gabriela
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@ Hans:
du nimmst mit deinem letzten Beitrag aber einiges von deinen ( guten ) Sachargumenten zurück. Warum das ? Warum wieder in die emotionale Schiene, die dir doch ansonsten nicht unbedingt anzutragen ist ?
Gruss Gabriela
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@Gabriela Maier: Wenn man Deiner Logik folgt, so müsste man eigentlich bei jedem Mangel, egal an welchen Gütern, die zu einer Preisreduktion führen, zusätzlich zum "Schadenersatz" noch ein "Schmerzensgeld" zahlen
Beispiele: Auto hat Macken, Schäden werden klaglos innerhalb der Garantie ersetzt. Trotzdem sehr, sehr ärgerlich mit dem Wagen immer wieder in die Garage, somit Schmerzensgeld für den Käufer
Kaufe Schokolade im Supermarkt, zuhause stelle ich fest: Mindesthaltbarkeit abgelaufen, Lebensmittel werden klaglos ersetzt/Preis erstattet. Trotzdem sehr ärgerlich, Kunde konnte abends keine Schokolade essen, somit Schmerzensgeld für den Kunden
Vertrag mit Digital-TV Anbieter, System läuft nicht. Schaden wird ersetzt/Preisreduktion. Trotzdem sehr ärgerlich, Kunde konnte Bundesliga nicht sehen, somit Schmerzensgeld für den Kunden
Sag jetzt bitte nicht, dass diese Beispiele an den Haaren herangezogen sind. "Dein" LG argumentiert genau auf diese Weise.
Und bitte: Bezeichne dieses Urteil nicht als revolutionär. Es ist im Vergleich zu Urteilen über die Gleichstellung von Behinderten, die Gleichbehandlung von ehelichen/unehelichen Kindern, Schadenersatzprozessen bei getöteten Kindern, Vätern einfach lächerlich!!!
Generell könnte man meinen, dass von einem (angeblich) vertanen Urlaub die Lebensqualität der nächsten 50 Jahre abhängt! Wenn ich sehe, mit was für Problemen manche Mensche kämpfe, so hätte ich ein schlechtes Gewissen, mit solchen "Ansprüchen" ein Gericht zu behelligen.
Du magst jetzt sagen, dass eine hätte gar nichts mit dem anderen zu tun. Für mich eben schon. Muss ich wirklich IMMER mein "vermeintlich" gutes Recht durchsetzen. Ich weiss jetzt auch wieso es für das schöne deutsche Wort "rechthaberisch" keine gute Entsprechung in anderen Sprachen gibt!
Sorry, will/wollte Dich nicht angreifen, aber ich habe einfach ein anderes Rechtsempfinden - eben mehr auf Konsens und nicht immer auf Konfrontation aufgebaut!
Wünsche Dir einen schönen Abend!
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nein, ich wüsste nicht, was ich dir in einer PN schreiben sollte, was nicht ( in der Sache ) auch hier öffentlich diskutiert werden kann.
@ Grosser Zwerg:
Ich habe mich ernsthaft bemüht, hier in diesem thread ein Thema zu benennen, über das man diskutieren kann. Ich habe dazu auch meine Meinung geäussert.
Ich weiss allerdings nicht, was das mit anderen Problemen zu tun hat. Deine Vergleiche kann ich nicht akzeptieren. Warum äusserst du dich nicht zum Kernpunkt des threads ? Da hätte ich keine Probleme darauf zu antworten.
Um es noch mal auf den Kern zurück zu führen:
wir reden hier ( zumindest sollten wir ) ausschliesslich über das Urteil des LG Duisburg, welches einem Urlauber ein Schmerzensgeld für einen nutzlosen Urlaub zugesprochen hat. Das ist neu und revolutionär.
Gruss Gabriela
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Hallo Gabriela,
nein überhaupt nicht emotional. Im Gegenteil, nüchtern, sachlich und Erfahrungen aus der Realität.
Deine Freude über ein Urteil "pro Verbraucher" kann ja gut nachvollziehen. Aber ich glaube eben nicht an eine Trendwende. Die Reisekonzerne werden den Touristen zu 90% immer in die Richtung steuern, die für sie am erfolgreichsten ist. Und bestimmte Restrisiken werden bewußt in Kauf genommen.
In jeder Preisstellung einer Pauschalreise sind mögliche Kosten für eine juristische Auseinandersetzung kalkuliert. Nur wenige Promille des Gesamtpreises, aber das ist bezogen auf das gesamte Volumen ausreichend.
Und wenn ich (RV) mal gegen geltendes Recht (natürlich versehentlich !!) verstoße, ja und, was passiert mir denn. Strafe, wenn überhaupt dann völlig überschaubar und natürlich vorher kalkuliert. Also kalkuliere ich immer mit einem Restrisiko.
Sorry dass ist sicherlich eine Pauschalierung. Und in der Breite will es den RV nicht unterstellen. Aber es gibt RV die arbeiten so.
Ergänzend bitte die gute Lobby-Arbeit nicht vergessen. Es nicht nicht um Millionen, es geht um Milliarden und da greift man schon mal zu.............!!
Gruß Hans
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Liebe Gabriela
DU gehst auf meine Einwendungen überhaupt nicht ein - und nicht umgekehrt.
Aber es ist wohl sinnlos, weil Du es eben absolut gut findest, dass der RV hier neben der Reispreisminderung zusätzlich noch ein Schmerzensgeld bezahlen muss und ich hier eben eine SCHMERZENSGELD-Zahlung generell fragwürdig finde. Du müsstest Dich vielleicht einmal (als Juristin?) vom Einzelfall lösen und die generelle "Problematik" hinterfragen.
Zur Info: Ich habe KEINERLEI Verbindungen zur Reisebranche, ausser dass ich ab und zu Kunde bin!
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Es ist zwar rechtens, dass es für diesen Tatbestand (Schädigung durch Sandflöhe) Schmerzensgeld wegen eines immateriellen Schadens gibt. Aber ist es auch gerecht?
gabriela_maier wrote:
@ dylan:es ist richtig, was du anführst. Aber das Gericht hat das Schmerzensgeld von € 5oo.-- auf glaube ich über € 1.800.-- erhöht.
@ gabrielaLaut dem Berufungs-Urteil steht dem Kläger Schmerzensgeld i.H.v. 500 € statt der geforderten 1500 € zu.
Zitat aus dem Urteil: "Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Klägers, der weiterhin Zahlung von Minderung ... sowie klageerweiternd ein Schmerzensgeld von 1.500,00 € begehrt."
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@ Dylan: Das Schmerzensgeld bekommt er nicht wegen den Sandtierchen, sondern weil es generell (in Augen des Reisenden) ein "Scheissurlaub" (sorry) war!
Die diversen (vermeintlichen) Mängel führten zu einer Reisepreisminderung gem. Urteil Amtsgericht.
Der Reisende war damit nicht zufrieden, da er der Ansicht war, dass insgesamt der ganze Urlaub -aufgrund der Mängel - von so schlechter Qualität sei, aufgrund dessen hat er beim LG noch ein eine Schmerzensgeldzahlung eingeklagt und ist damit durchgedungen!
Sorry, bin sicherlich nicht auf der Seite von Gabriela, aber das Urteil müsstet ihr Euch schon durchlesen!
Andrerseits enttäuscht mich Gabriela einfach, weil Sie über diese "Grundproblematik", d.h. finanzieller Ersatz der Reisemängel PLUS Zahlung von Schmerzensgeld nicht diskutieren will, da sie jeden Entscheid gegen RV mit frenetischem Jubel aufnimmt und hier z.B. nicht sehen will, dass man doch dann in X-Bereichen "Schmerzensgeld" zahlen müsste - oder eben nicht, wie ich es finde!
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gabriela_maier wrote:
Thema verfehlt, setzen: 6 !!Jupp, volle Zustimmung Gabi. Du hast mal wieder - völlig verdient - eine glatte sechs kassiert.
gabriela_maier wrote:
Es ist eine Missachtung des Gerichtes, hier Urteilsschelte zu äussern.
Nein, ist es nicht. Darf man seit neuestem in Deutschland nicht mehr am Sachverstand eines einzelnen Richters zweifeln, welcher ein - zu weiten Teilen - sinnfreies Urteil verfaßt hat?
Na ja, lohnt sich eh nicht sich darüber zu ärgern. Dieser Richter dürfte an dieser Kammer am LG wohl keine Urteile zum Thema Reisen mehr sprechen.
gabriela_maier wrote:
Leute, es geht hier in diesem thread darum, das ein Landgericht einem Urlauber in einem Prozess ein Schmerzensgeld für einen verlorenen Urlaub zugesprochen hat. Um nichts anderes ! Und das ist ganz neu !Nein, ist es nicht ... weil ( s.u.

CaptainJarek wrote:
Aber auch bei Urheberrechtsverletzungen und auch z.B. vertaner Urlaubszeit ( den § 651 BGB wirst Du doch kennen ) sprechen Gerichte schon seit Jahren nicht nur von Schadenersatz, sondern auch von "Schmerzensgeld".
Also ein alter Hut.Und jetzt kannst Du auch noch in zwanzig weiteren Postings in diesem Thread schreiben, dass es a) eine Revolution ist oder b) einzigartig und neu oder c) eine Meilenstein auf dem Weg ins Maier´sche Rechtssystem im Tourismusrecht oder d) Du das Urteil höchst selbst verfaßt hast.
DIE SACHLAGE ÄNDERT SICH DADURCH NICHT! Du bist ein trotziges Kind, welches einfach seinen Lolly nicht kriegt. Mehr nicht! Sieh es einfach mal ein ... selbst für eine Bayerin wie Dich kann es doch nicht so arg schwer sein.
Übrigens kann ich Dir gerne noch mit auf den Weg geben, was man hier im Ruhrgebiet Menschen wie Dir nach einer solchen Diskussion gemeinhin mit auf den Weg gibt. "Mach´n Kopp zu!" ( Ich selbst würde mich natürlich nie zu solchen Worten hinreißen lassen ).
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Wobei ich es ja noch irgendwie verstehen kann, dass unsere Gabriela bei Touristikern auf "stur" stellt, aber sie ist auch durch "Unverdächtige" keinen Milimeter von ihrer vorgefassten Meinung abzubringen oder wenigstens zum Reflektieren zu bringen! Schade!
Macht sie denn dauernd schlechte Erfahrungen mit RV? ist sie dauernd mit massiven und gehäuften Reisemängel konfrontiert?
Aus einer solchen, schweren persönlichen Betroffenheit könnte man ihren Kampf verstehen!
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Ich bin bestimmt nicht dafür bekannt, ein Freund der Reiseveranstalter zu sein! Aber solche Klagen von Urlaubern stossen bei mir auf absolutes Unverständnis und das man es vor Gericht auch noch behandelt, erst recht. Deswegen kann ich Gabrielas Freude nict teilen.
Aber egal- "Schlüsseldienst" wäre auch nicht schlecht, nichts Neues ist wohl kaum noch zu erwarten. -
Hallo Nobby,
schön das du da bist. Ich konnte mir nicht vorstellen, das du bei diesem Thema aussen vor stehst. Nur deine Meinung ( ausser "Polemik" gegen mich ) kann ich nicht erkennen. Aber was nicht ist kann ja noch werden.
Mal schauen, was noch für Beiträge kommen.
Gruss Gabriela