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Salmonellen im Urlaub

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
11 Beiträge 7 Kommentatoren 17.0k Aufrufe
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  • andjulmeiA Offline
    andjulmeiA Offline
    andjulmei
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Meine 6jährige Tochter hatte in der Nacht vor dem Heimflug in der Türkei die ersten Anzeichen einer schweren Magen-/Darminfektion. Im Flughafen Antalya musste man ihr eine Infusion legen, damit sie den Flug nach Deutschland überstehen konnte. Am nächsten Tag musste sie für 6 Tage im Krankenhaus. Im Stuhl wurden Salmonellen nachgewiesen. Wir hatten ein AI-Hotel und natürlich nur dort gegessen und getrunken. Das erste Schreiben an den Reiseveranstalter (Tjaereborg) wurde ein Schadenersatz abgelehnt.
    Hat jemand Erfahrungen oder kann mir jemand einen Tipp geben, welche nächsten Schritte ich unternehmen kann? Oder habe ich wirklich keine Chance?

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    • Ahotep2A Online
      Ahotep2A Online
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo andyulmei,

      es tut mir leid für Deine Tochter. Es wird aber kaum beweisbar sein, das die Salmonellen definitiv aus dem Hotel kommen.

      Sind denn mehrere Urlauber in dem Hotel erkrankt?  Gibt es ein Attest und Zeugen?
      Salmonellen kann man nicht nur durch verdorbene Lebensmittel bekommen. Auch durch Ausscheidungen von Mensch und Tier und von verunreinigtem Wasser.

      Es kann demnach auch ausserhalb der Hotelanlage eine Ansteckung erfolgt sein. Auf einer Toilette, am Strand oder Kontakt mit Ausscheidungen von einem erkrankten Tier.

      Sabine

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • andjulmeiA Offline
        andjulmeiA Offline
        andjulmei
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Im Hotel waren mehrere Gäste an einer "Magen- und Darminfektion" erkrankt. Was mir bekannt ist, waren dies aber alle "leichtere" Fälle. Dies ist aber erklärbar, denn (lt. Fachliteratur) bekommt ein Kind schon bei 100 Bakterien Probleme, ein gesunder Erwachsener kann 100.000 (!) Bakterien verkraften. Jedoch kenne ich keinen anderen Gast, bei dem Salmonellen nachgewiesen wurden (der 100%ige Nachweis ist auch in Deutschland sehr aufwendig, die Stuhlprobe ist 5 Arbeitstage im Labor).
        Nun ich weiß zwar, dass wir draußen vorm Hotel nichts gegessen oder getrunken haben, kein Eis gekauft haben und auch nicht auf einer Toilette waren. Aber genügt dies auch bei einem AI-Hotel? Wie kann ich so etwas glaubhaft beweisen? Das Problem ist bei uns auch, dass die Erkrankung erst in der Nacht vor dem Heimflug angefangen hat (wir wurden bereits gegen 8.30 Uhr morgens abgeholt). Somit hatte ich keine Möglichkeit, nach anderen erkrankten Gästen zu fragen.

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        • gastwirtG Offline
          gastwirtG Offline
          gastwirt
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Als erstes würd ich mich mal freuen, wenn mein Kind wieder gesund ist...! Von wieviel Geld
          träumt man den in so einem Fall? Es gibt nämlich immer noch ein "allgemeines Lebensrisiko",
          da kann man Salmonellen durchaus auch zu zählen!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • wiener-michlW Offline
            wiener-michlW Offline
            wiener-michl
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            andjulmei wrote:
            Hat jemand Erfahrungen oder kann mir jemand einen Tipp geben, welche nächsten Schritte ich unternehmen kann? Oder habe ich wirklich keine Chance?

            Solche Geschichten gabs hier schon öfters,
            und es lief eigentlich immer auf das gleiche hinaus.
            Du kannst nicht beweisen das die Erkrankung von eurem Hotel verursacht wurde.
            Deshalb werden weitere Schritte vergeblich sein.

            Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • andjulmeiA Offline
              andjulmeiA Offline
              andjulmei
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Natürlich freue ich mich, dass mein Kind wieder gesund ist. Auch möchte ich mir die Erkrankung meiner Tochter "vergolden" lassen. Aber wenn sofort im Anschluss an den Urlaub die Tochter ( und meine Frau als Begleitperson) für 6 Tage im Krankenhaus war, ist von der Erholung nichts übrig geblieben.
              Eine Salmonellen-Erkrankung gehört auch nicht zum "allgemeinen Lebensrisiko". Soweit habe ich mich selbst schon im Internet schlau machen können.
              Was ich hier suche, sind Tipps über vergleichbare Fälle. Kann der Reiseverstalter oder - soweit soll es ja nicht kommen - das Gericht bei einer gebuchten All-Inclusiv-Verpfegung (dazu gehörte auch das tägliche Eis für die Kinder) davon ausgehen, dass man auch diese in Anspruch genommen hat und "draußen" vor dem Hotel dafür kein Geld ausgegeben hat?
              Mitreisende können mir lediglich bestätigen, dass wir in dem Zeitraum vor der Erkrankung (5 bis max. 72 Stunden) keinen Ausflug unternommen haben.

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              • UteEberhardU Offline
                UteEberhardU Offline
                UteEberhard
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @andjulmei Hallo. Natürlich suchst du für dich Argumente, gegen das Hotel. Dies ist nachvollziehbar und legitim, allerdings nicht zielführend.

                Einen durchsetzbaren Anspruch kannst du nur fordern, wenn du eindeutige und belegbare Beweise gegen das Hotel vorbringen kannst. Und genau dass wird dir nicht gelingen !

                Bitte nicht als Vorwurf verstehen. Kaum ein Reisender kann in einer solchen Situation den "Übeltäter" nachweisen - leider !

                Gruß

                Hans

                Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • wiener-michlW Offline
                  wiener-michlW Offline
                  wiener-michl
                  Verwarnt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  andjulmei wrote:
                  .. Kann der Reiseverstalter oder - soweit soll es ja nicht kommen - das Gericht bei einer gebuchten All-Inclusiv-Verpfegung (dazu gehörte auch das tägliche Eis für die Kinder) davon ausgehen, dass man auch diese in Anspruch genommen hat und "draußen" vor dem Hotel dafür kein Geld ausgegeben hat?

                  Genau dort ist der Haken an der Geschichte.
                  Ai-Hotels sind kein Knast, man kommt und geht wann man will.
                  Und deswegen wird kein Gericht davon ausgehen das du und deine Angehörigen sich ausschließlich innerhalb der Hotelanlage verpflegt haben.
                  Es ist einfach nicht nachvollziehbar woher der Virus kam, ist auch irgendwie logisch.
                  Wenn du Zeit und Ärger sparen willst hake die Geschichte ab und freu dich auf den nächsten Urlaub.

                  Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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                  • LouboutinL Offline
                    LouboutinL Offline
                    Louboutin
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    wiener-michl wrote:

                    andjulmei wrote:
                    .. Kann der Reiseverstalter oder - soweit soll es ja nicht kommen - das Gericht bei einer gebuchten All-Inclusiv-Verpfegung (dazu gehörte auch das tägliche Eis für die Kinder) davon ausgehen, dass man auch diese in Anspruch genommen hat und "draußen" vor dem Hotel dafür kein Geld ausgegeben hat?
                       
                    Es ist einfach nicht nachvollziehbar woher der Virus kam, ist auch irgendwie logisch.
                    Wenn du Zeit und Ärger sparen willst hake die Geschichte ab und freu dich auf den nächsten Urlaub.
                      Der Korrektheit halber sei hier gesagt, dass Salmonellen Bakterien und keine Viren sind.

                    Und dann ist es genau so, wie wiener michl es hier schon schreibt. Du bräuchtest handfeste Beweise um das Hotel für die Erkrankung Deiner Tochter haftbar zu machen.

                    Würde sich ein Verdachtsfall in Deutschland bestätigen ( es handelt sich hierbei nämlich um eine meldepflichtige Erkrankung ), würde umgehend das Gesundheitsamt eingeschaltet, welches wiederum unmittelbar  das entsprechende Haus aufsuchen und Lebensmittelproben nehmen würden. Im Falle eines positiven Ergebnisses würde dieses Haus vorübergehend geschlossen. Wie die Vorgehensweise hierbei in der Türkei ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

                    Letztendlich solltest Du froh sein, dass es Deiner Tochter wieder besser geht. Es hätte schlimmer kommen können.

                    Apropos " vergolden ". Willst Du jetzt oder ist es nur ein Schreibfehler? ❓

                    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

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                    • andjulmeiA Offline
                      andjulmeiA Offline
                      andjulmei
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das mit dem "vergolden" war natürlich - im Eifer des Gefechts - nur ein Schreibfehler. Richtig ist, dass ich weder ein Geschäft oder Gewinn mit der Erkrankung machen möchte. Mein Anliegen war nur mit Hilfe der Erfahrungen von anderen Forumteilnehmer herauszufinden, wie die Rechtslage aussieht bzw. welche Beweise ich vorlegen muss.
                      Diese Frage wurde mir beantwortet. Darum danke ich Allen hier für ihre Beiträge.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Gerne hier nochmals meine Gedanken dazu, die ich in einem anderen Thread im Frühjahr zu diesem Thema schrieb:

                        Bei "Lebensmittelvergiftung", "Salomellenerkrankung" usw. stellenGerichte sehr strenge Maßstäbe des Nachweises. Wie schon Bertholdausgeführt hat, wird dieser schwierig sein.

                        Beispielsweise genügt es nicht, dass von einem 100-Betten-Hotel "nur"10 oder 20 erkrankt wären - etwa 50 bis 70 % der Bewohner müssten davonnachweislich von den selben Symptomen innerhalb desselben Zeitraumes erkranken. Dann würde man von einer Epidemie sprechenund könnte gegen den Veranstalter Ansprüche stellen (so geschehen vorJahren in einem Magic-Life-Club in Griechenland).

                        Eine Feinheit obendrauf: die Eltern hatten Halbpension gebucht. Sindaber mittags auch noch eine Kleinigkeit im Hotel essen gegangen(angenommen...!). Und (weiters angenommen) könnten nun beweisen,dass das verdorbene Essen zu Mittag war: auch dafür haftet derReiseveranstalter nicht. Denn dieser haftet nur für die von ihmversprochenen Leistungen, also für das Frühstück und Abendessen (soferndiese beiden Mahlzeiten als Halbpension angeboten wurden). Da müssteman sich wiederum direkt an das spanische Hotel wenden.

                        Bzgl. einer Reisepreisminderung... selbst wenn man den Nachweiserbringen kann, wird der Reisepreis üblicherweise nur für die "Dauerder Beeinträchtigung" gemindert. Was natürlich schon auch fürden Rest der Reise sein kann. Aber auch hier lauern Details.Beispielsweise: in der Regel versprechen ja Reiseveranstalter nicht"Erholung", sondern Flug, Hotel, Strand, Meer usw. das heißt, WAS manim Urlaubsort macht, ist so gut wie nie Gegenstand des Reisevertrages.

                        Ok, ihr werdet jetzt sagen: na klar ist Erholung mein Ziel. ... Aber ob es auch vertraglich vereinbart worden ist... das ist hier die rechtliche Frage!

                        Für diesen Fall würde es bedeuten: würde eine Nachweis gelingen, lägeeine Beeinträchtigung vom 3. Tag bis zur Krankenhausentlassung vor,weil man in dieser Zeit das Hotel nichtnutzen konnte!

                        Inwieweit man in derartigen Fällen auch Schadenersatz verlangen kann und erhält, ist sehr umstritten!

                        Es ist und bleibt ein heikles und kompliziertes Thema, wenn man imUrlaub erkrankt und meint, es sei aufgrund einer vom Reiseveranstalterzu vertretenden Angelegenheit

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