1-2-FLY Flugumbuchungen
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...Und in der Reisebestätigung steht auch nix über Flugzeiten, Fluggesellschaft und Fluggerät? Das kann ich nicht glauben, das wäre ja für den Urlauber das reinste Vabanquespiel!
Die Urlauber wollen aber nicht Roulette spielen, sondern in Ruhe ihren Urlaub planen. Die haben Kinder und alte Leute zu versorgen, müssen planen,
Na ja:
Der deutsche Gesetzgeber verlangt - sinnigerweise - dass Fluglinie-gerät-zeiten bestimmbar spätestens in der Buchungsbestätigung angeführt werden - was so gut wie eh kein Reisebüro erfüllen kann.
Der österreichische Gesetzgeber ist da weniger genau - da reicht in der Buchungsbestätigung schon der Hinweis, zu welcher Tageszeit die Reise beginnt.
Beiden ist ein Punkt aber gleich: der Kunde soll wissen, wann (ungefähr) seine Reise beginnt.
Somit ist das Thema Abflugszeitverschiebung im Grunde genommen ein Dauerthema: Vorbehaltsklauseln erlauben dies usw.
Was aber mir nicht recht in den Kopf will - Stichwort: in Ruhe planen - was ist da so wichtig an näheren Umständen in der Planung, wenn ich weiß, ich fliege am Dienstag nach Spanien! Und alles weitere finde ich dann in meinen Reiseunterlagen. Für mich beginnt dann der Urlaub eben am Dienstag. Ob um 6, ob um 12 oder 18 Uhr - ich habe Urlaub. Oder ordnet ihr alle Dinge wie Opa, Omi und Hund erst um 6.33 Uhr am Abflugstag?
So, und genau hier setzte aber der Konsument, rechtlich gesehen zu recht, ein: Er will es genau haben: wann mit welcher Fluglinie (... welchem Maschinentyp...). Diese Vorgaben kann oder will die heutige Touristikindustrie nicht mehr erfüllen, trotz Auftrag vom Gesetz her.
Die Touristikindustrie steht genau wie alle anderen Branchen unter Umsatz- und Ertragsdruck: Banken, Einkaufszentren, Firmen - alle richten sich mehr oder weniger nach dem, was ihre Kunden von ihnen fordern.
Bei dieser Branche hier heißt es eben: ich buche nur, wenn ich alles weiß. Gut, sagt der Veranstalter, sollst auch alles erfahren. Nur, ich darf sowieso dies und jenes ändern. Bei einer Planungszeit von meist einem Jahr oder sogar mehr sind einfach zu viele nicht im Bereich des Veranstalters gelegene Unwägbarkeiten.
Klar, jeder Veranstalter wird auch versuchen, wenn er sich irgendwie Kosten spart, kurzfristige Änderungen vorzunehmen. Macht ja auch der Wirt, der gerne mal auf einen billigeren Wein umsteigt - er verspricht Wein und den bekommt man ja. Und dass manche Reiseveranstalter - jetzt muss ich vorsichtig formulieren, sonst bekomm ich wieder Drohmails von @... - dass manche Reiseveranstalter es nicht mehr ganz so genau mit den Dingen des guten Anstands und so ... nehmen, will ich ja gar nicht leugnen. Man probiert's halt - und wenn's halt einer wirklich bis zum Kadi treibt hat man halt Pech gehabt (1.000 mögliche, 100 tatsächliche Reklamationen und zwei "Querulanten" macht mindestens 900 ersparte...).
Da hat der Gesetzgeber, sage ich mal, den Joker selbst gegeben: früher gab es wenige Bestimmungen, wenig zu lesen, viel aber wurde dann krumm gedreht. Also gibt es immer mehr an Bestimmungen, Verordnungen usw., die dem Kunden schriftlich mündlich bildlich und was weiß ich noch wie zur Kenntnis gebracht werden müssen. Also: gibt es laaaange AGB, viiiele zulässige Klauseln, auch viieele unzulässige - kurz: jetzt hat der Konsument seine ausgeweiteten Rechte, nur muss er sie lesen und meist einklagen - aber haben tut er sie! Das geht sogar soweit, dass wenn einer sagt: ja, ich akzeptiere Ihre AGB [ohne sie überhaupt gesehen zu haben], dann ist das in Deutschland rechtskräftig (in Österreich aber wiederum nicht...).
Freunde, ich sag es Euch, genießt Euren Urlaub und sorgt Euch nicht zu viel um das Drumherum...
Gruß
Peter -
"Sina1" wrote:
In der Reisebestätigung steht "Voraussichtliche Flugzeiten" und meistens auch, daß diese sich noch einmal ändern können und daß die entgültigen Zeiten (die sich aber manchmal auch noch mal verschieben können) in den Tickets stehen werden, die man kurz vor Reisebeginn bekommt.Das ist der Unterschied zum Blumenmuster.
Genau so ist es! Aber angenommen, es stände in den Geschäftbedingungen für den Kleiderkauf "voraussichtliches Muster", "voraussichtliche Größe" und "etwaige Lieferzeit" - wenn überhaupt, es könnte ja ein Erdbeben kommen und dadurch die Nähte im Zick-Zack laufen - , also das stände darin, wie lange - glaubst Du - würde der Laden noch existieren?
Aber auf sowas muss der zahlende Kunde sich bei den Reiseveranstaltern einlassen!
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@mosaik
..."geniesst Euren Urlaub"...Danke, dazu gehört für mich aber auch
- kein Bus, der mich um 04:00 Uhr morgens vom Hotel abholt
- kein Stress durch geänderte Abflugzeiten -
JA, ich plane mit den Flugzeiten. Arbeite z.B. freitags noch
bis mittags und fliege gerne am frühen Nachmittag ( europäische
Urlaubsziele ) und fliege ebenso mittags/nachmittags zurück.
Klappt ausgezeichnet mit Airlines wie Condor, AirBerlin und HLF oder auch
Linie Spanair / LH oder Iberia.
Ganz entspannt - eben Urlaub geniessen. ... -
Sokrates schrieb:
Aber auf sowas muss der zahlende Kunde sich bei den Reiseveranstaltern einlassen!
@ sokrates
Das unglaubliche ist, daß sich immer noch so viele Kunden darauf einlassen. Sie werden zum Spielball der Veranstalter und merken es gar nicht mehr, weil diese "Sperünxchen" der Veranstalter ihnen zur Gewohnheit geworden sind. Viele regen sich zwar immer wieder aufs neue auf, daß
-Flugtermine teils mehrfach verschoben werden
-sie erst am Flughafen erfahren, mit welcher Gesellschaft sie fliegen
-sie nicht in dem gebuchten Hotel landen, weil überbucht,aber beim nächsten Urlaub spielen sie trotzdem wieder "Reise-Roulette".
Die Veranstalter stellen sich auf den Standpunkt: Lieber beschäftigen wir eine ganze Reihe von Juristen, die sich mit den (eingeplanten) Reklamationen der Kunden beschäftigen, als den Kunden fixe Flugtermine und fixe Angaben zu Fluggesellschaft/Fluggerät zu geben und abzusichern, daß das gebuchte Hotel auch wirklich Platz hat. Diese Zusagen würden nämlich weit höhere Kosten generieren.
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na ja @sokrates, über das Beispiel kann man wie oft bei Vergleichen philosphieren:
Im Kleidergeschäft schau ich mir das Kleid an bevor ich es mir kaufe - das kostet nichts (weil Verkäuferin mehrer Kunden nebeneinander betreuen könnte)
Im Reisebüro möchte ich auch "anschauen" - sprich Beratung haben - darf auch nichts kosten (kostet aber was, weil ein Berater nur eine Beratung gleichzeitig machen kann und nach acht Stunden was verdient haben muss)
... da liegt schon alleine wieder Gesprächstoff für einen Thread
Beim "voraussichtlichen Muster" handelt es sich aber um ein Kleidungsstück, das ich dann tatsächlich auch tragen muss. Das wäre für mich mit der Hauptleistung des Veranstalters aber vergleichbar - also mit dem Hotel, Club usw.
Bei einer "voraussichtlichen Flugzeit" weiß ich aber, dass ich mein "Kleid" (=Hotel) auch tatsächlich anziehen (konsumieren) kann, nur weiß ich noch nicht, wann der Änderungsschneider fertig sein wird...
Autoauslieferungen - man erfährt in welcher Woche, aber nicht genau an welchem Tag... aber man weiß, wie die Hauptleistung = Auto aussieht.
Und so denke ich, sollte man auch den Flug sehen. Ich verstehe schon, dass ein "Sicherheitsdenken" auch legal ist. Aber können wir als Laien beurteilen, ob bei einem fünf Jahre alten Airbus auch tatsächlich die Klimaanlage funktionieren wird oder nicht? Ob die Tankuhr auch richtig eingebaut wurde und ob der Kapitän nicht auch Segelflugeigenschften hat (Hapag Llyod läßt grüßen...)?
Gruß
Peter -
@ Peter mosaik,
alle Vergleiche hinken irgendwie, da hast Du ja recht! Aber Du weißt, so glaube ich, ganz genau, was ich mit meinem Vergleich ausdrücken wollte.
Aber was sollen wir hier lange lamentieren? Wenn ich als Reisegast diese Bedingungen akzeptiere, dann habe ich nichts anderes verdient als Ärger und Verdruß! Der Kunde ist König, er sollte die Richtlinien des Geschäfts bestimmen, tut es aber halt nicht immer!
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wir haben auch eine reise über 1-2fly gebucht. unsere flugzeiten haben sich gegenüber der reisebestätigung ebenfalls geändert.
wir wussten allerdings schon frühzeitig, dass wir andere flugzeiten haben werden, denn ich habe mich bereits bei der buchung bei der airline erkundigt und zu den zeiten die die airline mir gab, wurde dann auch geflogen!
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"Mika77" wrote:
wir haben auch eine reise über 1-2fly gebucht. unsere flugzeiten haben sich gegenüber der reisebestätigung ebenfalls geändert.wir wussten allerdings schon frühzeitig, dass wir andere flugzeiten haben werden, denn ich habe mich bereits bei der buchung bei der airline erkundigt und zu den zeiten die die airline mir gab, wurde dann auch geflogen!
Ach, das wird ja immer lustiger! Da bucht Ihr eine Reise, fragt gleichzeitig die Fluggesellschaft, wann geflogen wird, bekommt dann von Eurem Vertragspartner in der Bestätigung Flugzeiten genannt, von denen Ihr inzwischen wißt, daß sie gar nicht stimmen. Wirklich eine saubere Kommunikation zwischen Fluggesellschaft und Veranstalter!
Fühlt Ihr Euch in dieser Gemengelage wirklich wohl?
Man kann wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln!
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Beispiel TUI, wozu ja auch 1-2-Fly gehört: die TUI AG beschäftigt mehr als 56.000 Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen. Alleine in der EDV in Hannover sind mehrere Hundert Personen beschäftigt.
Flugeinkauf für Sommer 2006 wurde in diesem Jahr in Juni beendet. Die dabei ausgehandelten Daten werden manuell ins Netz der TUI eingegeben.
Würde man dann monatlich alle Daten ständig manuell warten müssen, ist das ein nicht bezahlbarer Faktor. Noch dazu, wo Fluglinien im Laufe von 12 Monaten durchaus mehrmals ihren Flugplan umstellen (Charterfluggesellschaften).
Daher belässt man die Daten bis die Unterlagenproduktion beginnt, meist drei bis vier Wochen vor Abflugstermin. Erst dann werden die "endgültigen" Daten eingespeist.
Bei der riesigen Menge an Flugdaten ist es wahrscheinlich eben nicht anders machbar. Ich sehe das im Zeitalter des Massentourismus nicht als schlechte Kommunikation, sondern als eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Diese "Perfektion" zu jeder Zeit alle Daten präsent zu haben, bringt den Menschen in einen "Datenstreß", bei dem er schier zu kollabieren scheint, wenn sich dann etwas zu seinen Ungunsten ändert...
Wer einmal mit "Gruppen" (jeder Abflug ist ja im Grunde eine Gruppe") gearbeitet hat, weiß, wie zeitaufwendig oft auch nur kleine Änderungen sind. 10 kleine Änderungen und ein Vormittag ist zeitmäßig gesehen dahin. Ich weiß, wovon ich spreche, da ich diesem September und Oktober rund 25 Gruppen komplett alleine betreue (vom Angebot, über Leistungsbuchungen, Teilnehmerlisten, Abwicklung, Abrechnung usw.), neben zwei größeren Veranstaltungen mit rund 700 Personen hier in Salzburg und einer Informationsreise für Journalisten und Gruppenreisenverantwortlichen.
Auch aus diesen Kommunikationsgründen fände ich es für alle Beteiligten wesentlich einfacher und sinnvoller, wenn die Veranstalter keine Flugzeiten mehr bekannt gäben. Aber wir haben ja bereits über diese Thema diskutiert.
Gruß
Peter -
@ Peter
Nein, nein, lieber Peter, in Zeiten, in denen die ganze Welt miteinander vernetzt ist, kannst Du das, was Du da geschrieben hast, niemandem weis machen. Wenn es darum geht, die eigenen Belange zu unterstützen, werden datentechnisch von den Veranstaltern die tollsten Bocksprünge veranstaltet, wenn es um die Belange der Kundschaft geht, ist das alles auf einmal zu kostenaufwändig. Was ist eigentlich daran kostenaufwändig, den Veranstalter hinsichtlich Flugplänen, Fluggerät und Belegung der Hotels auf dem laufenden zu halten? Was spricht zum Beispiel dagegen, fixe Flugzeiten und fixe Angaben zum Fluggerät zum Bestandteil der Verträge zwischen Veranstaltern und Fluggesellschaften zu machen?
Ich will es Dir sagen, dagegen spricht nur, daß die Kunden ihre eigene Verunsicherung schon mit der Unterschrift unter den Reisevertrag akzeptieren, also warum sollte man es ändern?
Die schlucken es ja, die regen sich zwar jedes Mal wieder aufs neue darüber auf, daß ihre Flugzeiten mehrere Male verschoben werden, daß sie erst dann wissen, mit welchem Flieger sie transportiert werden, wenn sie am Flughafen erscheinen und daß sie am Ende aus Überbuchungsgründen nicht einmal in dem Hotel landen, das sie gebucht haben. Aber die nächste Urlaubsreise buchen sie trotzdem wieder genau so! Same procedure inclusive!Aber ich wiederhole mich: Wer das alles mit der Unterschrift unter den Reisevertrag akzeptiert, soll sich hinterher nicht beklagen, wenn ihm die Urlaubsfreude vergällt wird.
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@salvamor41 --> warum leben wir beide nur so weit entfernt und getrennt? Wir beide in einer Talkshow! Ich gebe mich doch glatt geschlagen, weil ich im Moment zu viel um die Ohren habe, den Gegenbeweis antreten zu können, sprich tiefschürfende Recherchen bei Veranstaltern anzustrengen...
Also dann!
Peter -
"mosaik" wrote:
@salvamor41 --> warum leben wir beide nur so weit entfernt und getrennt? Wir beide in einer Talkshow! Ich gebe mich doch glatt geschlagen, weil ich im Moment zu viel um die Ohren habe, den Gegenbeweis antreten zu können, sprich tiefschürfende Recherchen bei Veranstaltern anzustrengen...Also dann!
PeterHallo Peter,
mit Dir diskutiere ich äußerst gerne, weil Du immer sachlich bleibst, auch dann, wenn es mal etwas heftiger wird. Ich habe aus Deinen fachkundigen Beiträgen schon einige Argumente übernehmen können.
Wir beide würden garantiert nach der Talkshow noch zusammen das eine oder andere Glas Wein zusammen trinken, und wenn wir uns noch so arg gefegt hätten!
Peter, der Job geht vor! Ich warte auf Dich!
Gruß
Wolfgang salvamor -
Hallo
Ich habe letztes Jahr im Dezember eine Reise in die Türkei gebucht.Vorraussetzung war,mit der Hapag Lloyd zu fliegen.Das Reisebüro hat mir das auch schriftlich bestädigt,und mir auch die Abflugzeit von 5.50Uhr versprochen.Jetzt wollte ich meine Flugscheine abholen,und bekomme gesagt das wir jetzt mit der "Pegasus Airlines abends um ca.20.00 Uhr fliegen müßen.Man könnte daran auch nichts ändern.Ich telefonierte daraufhin mit 12 Fly,die sind auch der Meinung das sie machen können was sie wollen.Die werben mit Hapag und nehmen dann einen Billigflieger.Was sind das für Geschäftsmethoden?Jetzt müßen wir mit zwei Kindern in der Nacht reisen,obwohl wir unter Vorraussetzung der Abflugzeit und Fluggesellschaft gebucht haben.Hätten wir das gewußt ,dann hätten wir auch nicht gebucht.Am Telefon wird mann auch nicht ordentlich behandelt,(nach dem Motto"Seid froh das ihr mit uns reisen dürft.) -
das wäre jetzt der klassische Fall für ein Gericht:
Ein Reisebüro darf keine anderen Zusagen machen als der Veranstalter verspricht.
Wären also die vom Reisebüro schriftlich gemachten Zusagen tatsächlich Zusagen im Sinne von fix versprochen und sie werden nicht eingehalten, wird das Reisebüro Schadenersatzpflichtig.
Brächte man das auf den Punkt - vorausgesetzt natürlich, dass alles Hieb- und Stichfest ist - storniert man den Reisevertrag wegen Nichterfüllung und das Reisebüro steht u. U. mit den Stornogebühren da.
Aber alles sind Theorien ohne den genauen Wortlaut im Katalog gelesen zu haben, ohne die Buchungsbestätigung gesehen zu haben.
Einzig - die Flugzeiten wird man wohl mit dem Argument Kinder und Nacht nicht bekämpfen können: zugesagte Abflugszeit wäre ja 05:50 Uhr gewesen --> 90 min vorher am Flughafen --> 04:20 Uhr --> Anreise zum Flughafen ? also auch eine "Nachtreise" oder?
Und sollte es 17:50 Uhr heißen wäre eine Verschiebung auf ca. 20 Uhr zumutbar.
Gruß
Peter -
Hallo Peter
Ich habe es schriftlich vom Reisebüro das wir mit der Hapag Lloyd fliegen würden,die Uhrzeit habe ich nicht schriftlich dies wurde uns nur mündlich bestädigt.Es sollte morgens um 5.50 Uhr geflogen werden.Mir wurde auch jetzt gesagt das die Maschine morgens fliegt.Wir sollen am 17.10.05 fliegen,und meiner Kinder Willen werden wir das auch machen.Wenn es nach mir ginge würde ich stornieren.Meinst du ich kann trotzdem Schadensersatz verlangen.Die Bestädigung habe ich vom Reisebüro,nicht von 12 Fly.Gruß
Didi -
@ didi05
Ohne Peters Antwort vorgreifen zu wollen: Er hat schon recht, wenn er sagt, daß man die schriftliche Buchungsbestätigung und die Geschäftsbedingungen des Veranstalters, aber auch die von Dir erwähnte Zusicherung sehen müßte. Wir sind ja hier alle keine Juristen, aber selbst ein Jurist wäre mit der Beurteilung Deines Falles überfordert, wenn er diese Informationen nicht hat.
Zu prüfen wäre meines Erachtens zunächst, ob das Reisebüro überhaupt berechtigt ist, von der Buchungsbestätigung Deines Veranstalters, der Dein Geschäftspartner ist, abweichende Zusagen hinsichtlich "zugesicherter Eigenschaften" zu machen.
Wenn das Reisebüro dazu nicht berechtigt ist, wovon ich ausgehe, dann bleibt der Veranstalter haftungsmäßig außen vor. Es wäre in diesem Falle zu prüfen, ob das Reisebüro nicht in Regreß genommen werden kann. Ich nehme aber an, daß die sich ebenfalls über ihre AGB rechtlich abgesichert haben.Vor Gericht hätte Deine Klage vermutlich keine Chance.
Das LG Bonn hat in einem Urteil von 07.03.2001,
AZ 5S165/00 befunden:Zugesicherte Eigenschaft/Wechsel der Fluggesellschaft
1) Wird im Reisevertrag eine Eigenschaft zugesichert (hier: die Beförderung mit einer bestimmten Fluggesellschaft), so ist die Zumutbarkeit der alternativ angebotenen Leistung nach objektiven Kriterien zu beurteilen.
2) Im Rahmen dieses objektiven Maßstabs ist auf die Sichtweise eines normalen Durchschnittsreisenden abzustellen, besondere Befindlichkeiten des Reisenden bleiben außer Betracht.
3) Eine erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsbestandteils Transport ist nur dann anzunehmen, wenn durch die Auswechslung der Fluggesellschaft eine gravierende Verschlechterung der Reiseleistung eintritt.Aus der Entscheidungsbegründung: ...Zunächst ist allerdings festzuhalten, daß die Beklagte eine im Reisevertrag zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt hat, indem sie die Fluggesellschaft von...auf...auswechselte. Der Transport mit der Fluggesellschaft... war aber als zugesicherte Eigenschaft im Rahmen des Vertragsverhältnisses anzusehen. Hiervon gehen beide Parteien übereinstimmend aus.
Eine Kündigung des Reisevertrages wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft kommt nach § 651 c Abs. 1, S. 1 BGB jedoch nur dann in Betracht, wenn die nach § 651 c Abs. 1 BGB mangelhafte Reise auch erheblich beeinträchtigt...
Eine objektiv als erheblich anzusehende Beeinträchtigung der Reiseleistung lag nicht vor. ...Eine erhebliche Beeinträchtigung des für sich genommen wesentlichen Leistungsbestandteils Transport ist daher nur dann anzunehmen, wenn durch die Auswechslung der Fluggesellschaft eine gravierende Verschlechterung der Reiseleistung eintritt. Dies setzt voraus, daß zugesicherte und tatsächliche Fluggesellschaft qualitativ maßgeblich voneinander abweichen. Hierzu sind keine ausreichenden Anhaltspunkte ersichtlich. -
Da bleibt einem also nichts anderes übrig, als von vornherein das gewünschte Hotel bei einem Billigheimer zu buchen, damit man im Fall einer Umbuchung von einem teureren Flieger nicht auf den Mehrkosten sitzen bleibt, denn die sind nach dem Urteil ja auch nicht zu erstatten.
Oder sehe ich das falsch?
P.S.: Wir sind auch schon mit Pegasus geflogen und - wie man sieht - leben wir noch.

Spaß beiseite; es war ganz in Ordnung! -
Da hat der "Laie" doch wirklich keine Chance, denn was will er als
Grund anführen. So krass es klingt, erst wenn die Ersatzmaschine
das Ziel nicht erreicht, hätte er berechtigten Reklamationsgrund.
Das bezieht sich in diesem Fall jedoch nicht auf die genannten
Fluggesellschaften, deren Gesantqualität ich nicht beurteilen kann.Bleibt nur die Hoffnung auf eine Richtlinie der EU, wonach ein Anspruch
auf die Beförderung mit der gebuchten Fluggesellschaft Vertragsbestandteil werden soll. -
@ Sokrates
@ emdeboEs ist nicht auszuschließen, daß ein anderer Richter das wieder anders sieht, denn "bei Gericht und auf hoher See..."
Meistens orientieren sich aber die Richter an vorhandenen Urteilen, zumal wenn es sich um ein Berufungsurteil handelt, wie in diesem Fall.Ich finde die Urteilsbegründung, gelinde gesagt, unverständlich. Da bucht ein Reisegast bewußt eine ihm bekannte, renommierte Fluggesellschaft und landet dann bei einer ihm völlig unbekannten Airline. Diese muß zwar nicht zwangsläufig schlechtere Leistungen erbringen, aber der Wechsel erzeugt doch eine erhebliche Verunsicherung des Kunden, zumal wenn es sich um ein "unbeschriebenes Blatt" handelt. Aber nach dem Urteil sind diese individuellen Befindlichkeiten von Kunden nicht Gegenstand der Betrachtung.
Für mich bleiben Fragen offen. Wie will man die Leistungsmerkmale der beiden Airlines vergleichen bzw. welche Leistungsmerkmale werden zum Vergleich herangezogen?
Oder sind heil starten und heil landen die einzigen wichtigen Merkmale, die zur Beurteilung herangezogen werden?
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Bei dieser Diskussion bekommt man den Eindruck, dass Flugzeitänderungen bei den verscheidensten Veranstaltern an der Tagesordnung wären. So ist es nun wohl wirklich nicht.
Wir fliegen seit ca. 12 Jahren mit den verschiedensten Veranstaltern regelmäßig jedes Jahr ca. 2-3 mal in Urlaub. Dabei sind wir in den letzten 3 Jahren dazu übergegangen unsere Flüge (Linie o. Charter) und Hotels getrennt voneinander zu buchen. Während all dieser Urlaube wurde ein einiziges Mal ein Flug um 2 Std. verschoben, der sinnigerweise ein LH-Flug, also Linienflug, war.
War das alles nur Glück? Wohl kaum!
Sicherlich kommt es hin und wieder mal vor, dass ein Flug verschoben wird, aber die Reiseveranstalter als die "bösen Buben" hinzustellen, die wissentlich falsche Angaben machen, halte ich für vollkkommend verfehlt.
Es wäre sicherlich für die Veranstalter möglich, feste Flüge zu festgenagelten Uhrzeiten anzubieten, nur wäre dies mit deutlich höheren Kosten verbunden.Ist der Kunde bereit diese zu zahlen
