Mengenangaben für Parfüm/EdT
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Hallo, hab da mal ne ganz blöde Frage, streite mich gerade mit meinem Mann, wegen der zollfreimenge EdP/EdT, zählt das Duftwässerchen von zuhause auch schon mit rein, sein EdT hat nur noch ne kleine Pfütze drin. Er will sich auf dem Hin und Rückflug wieder EdT zulegen. Wäre für schnelle Antworten dankbar, da es in vier Stunden losgeht.
Liebe Grüße Bine...
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...ist doch klar und deutlich auf den Seiten des deutschen Zolls (Rückflug) und dem türkischen (Hinflug) geregelt.
Einreise Türkei:
bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz (höchstens 600 ml Gesamtmenge)Einreise Deutschland/EU:
andere Waren- Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro...

- Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro...
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Der Gesamtwert ist mir schon irgendwie klar, bei Kippen dürfen es ja wenn auch pro Nase nur 200 Stück sein. Meine Frage galt der Inhaltsmenge, gibt es das nicht mehr, sondern bezieht es sich jetzt auf den Gesamtwert. Glaube dann ist da was an mir vorbei gegangen... :? !!!
Gruß Bine...und Danke für die schnelle Antwort -
Die zulässige Höchstmenge sind 600ml, wie oben zu lesen.
Vielleicht verwechselst du da was mit der Beschränkung von Flüssigkeiten und Pasten im Handgepäck?
