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  • Urlaubschecker1962U Offline
    Urlaubschecker1962U Offline
    Urlaubschecker1962
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ins Land,

    ich habe eine Frage bzgl. der Vertragsbindung. Wir haben im September aufgrund von wöchentlich wiederholten Anzeigen in einem Lokalblatt eine Busreise nach Berlin gebucht. In der Anzeige hieß es ausdrücklich...4 Sterne Leonardo Berlin.... Bei meiner tel.Anfrage sagte man mir hundertprozentig ein 4 Sterne Hotel (Best Western Leonardo)zu,worauf ich dann 2 DZ reservierte.Wir sind bereits letztes Jahr mit diesem Unternehmen nach Berlin gefahren,wo die Angaben des genannten 4 Sterne Hotels auch eingehalten wurden. Nun aber sollen wir in das 3 Sterne Hotel Leonardo Airport,welches nur 1 km vom Flughafen Schönefeld liegt und direkt an der S Bahn Station liegt.Nicht nur,dass 1 Stern fehlt,es liegt auch noch in recht lauter Umgebung. Ich habe bereits mit dem Unternehmen tel.,dort gibt man an,dass in der Zeitung eine falsche Zahl angegeben sei. Und das bis heute?Mir liegt noch ein Ori.Reiseangebot mit veränderten Terminen vor  vom 14.11.2009(ausgebuchte Termine wurden aus der Anzeige entfernt!) jedoch nicht das wichtige Kriterium 4 Sterne.
    Haben wir das Recht,unsere Unterbringung in dem mündlich genannten Best Western,welches noch freie Zimmer hat,zu bekommen?

    Vielen Dank für die Antworten.

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    • kiotariK Offline
      kiotariK Offline
      kiotari
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo !

      Mit wem hast Du telefoniert ?
      Doch bestimmt nicht mit der Redaktion des Lokalblattes .
      Die veröffentlichen die Werbung sind aber nicht verantwortlich für die vom Anbieter genannten Hotelsterne.
      Gibts denn nichts schriftliches ?

      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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      • Urlaubschecker1962U Offline
        Urlaubschecker1962U Offline
        Urlaubschecker1962
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Natürlich mit dem Reiseveranstalter...
        Schriftlich gibt es eine Bestätigung ohne Angabe des Hotels.
        Aber mündliche Nebenabreden sind ja nun mal auch rechtsverbindlich lt. BGB.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kiotariK Offline
          kiotariK Offline
          kiotari
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wie ohne Angabe des Hotels ?
          Komisch wenn ich eine Bestätigung bekomme müste doch der Name drauf stehen .Oder ?
          Auch mündl.Nebenabreden müssen bewiesen werden.
          Was steht denn in den AGB ?

          LG

          Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Urlaubschecker1962U Offline
            Urlaubschecker1962U Offline
            Urlaubschecker1962
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            So stand es drin:

            Reise: Berlin
            Übernachtung: 2 Nächte
            Hotelleistung: Übern mit Frühstück
            Zimmer: 2 x DZ DU/WC

            Da wir, wie schon gesagt,letztes Jahr ein versprochenes Hotel auch erhalten haben,haben wir auf diese Bestätigung nichts mehr unternommen.
            Es gibt in Berlin auch nur EIN 4Sterne Leonardo Hotel und das ist das Best Western.
            In den AGB`s steht,dass Prospekt.-und Katalogangaben für den Veranstalter bindend sind.
            Lt. ADAC Reklamationsliste könnten wir bis zu 35 % der Reisekosten zurückerhalten. Ich würde allerdings lieber nachher keinen Stress haben und im Vorfeld ein entsprechendes Hotel vom Veranstalter erhalten. Die Reise ist ja auch für 3 Personen ein Geburtstagsgeschenk.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @urlaubschecker
              bitte gib deine zur verfügung stehenden infos etwas genauer an.
              sonst kann man dir keine verbindlichen ausküfte geben.
              in deinem ersten beitrag schreibst du, dass man dir ein 4* hotel angeboten hat.
              schriftlich aber nicht das leonardo best western zugesagt hat.
              in deinem letzten post schreibst du von gar keiner sterne kategorie.
              was genau hat man dir aufgrund deiner buchung denn bestätigt?
              wenn das in deinem letzten beitrag alles ist, was man dir bestätigt hat, dann hast du gar keinen anspruch auf irgend eine sterne kategorie, sondern lediglich auf übernachtungen in irgend einem hotel in berlin.

              Das "F" in Montag steht für Freude.

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              • Urlaubschecker1962U Offline
                Urlaubschecker1962U Offline
                Urlaubschecker1962
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Lexilexi
                Es ist so,wie ich es bisher beschrieben habe. Der Ablauf hat so und nicht anders stattgefunden.
                Wir sind bereits 1 mal mit dem Unternehmen nach Berlin gefahren und warum sollte man dann auf einmal Mißtrauen aufbauen?
                Wir haben den mündl.Aussagen Glauben geschenkt und nicht mit Betrug gerechnet. Mit falschen Versprechungen Kunden ködern ist unlauterer Wettbewerb. Das hätten wir von diesem Unternehmen einfach nicht erwartet,denn es lebt von Mundpropaganda.
                Nun denn,wir werden nächste Woche die Reise antreten und anschl. hier vom Erfolg/Mißerfolg unserer Reklamation berichten.
                Schönen 1. Advent.

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @urlaubschecker
                  wenn das:
                  Reise: Berlin
                  Übernachtung: 2 Nächte
                  Hotelleistung: Übern mit Frühstück
                  Zimmer: 2 x DZ DU/WC

                  wirklich alles ist, was auf deiner reisebestätigung drauf steht, dann hat das ganze bitte schön mal überhaupt nichts mit betrug zu tun.
                  und mit unluaterem wettbewerb schon mal gar nicht.
                  das sind knackige vorwürfe, die du hier in den (nicht-rechtsfreien)raum stellst.
                  du wirst deine 2 nächte mit üf im dz mit du/wc bekommen.
                  und mehr hat man dir auch nicht versprochen.
                  es braucht ja nur in der zeitungsanzeige irgendwo ganz klein in klammern neben der nennung des hotels gestanden haben: beispielhotel.
                  da du die annonce nicht mehr hast, und stattdessen eine verbindlichen "buchungsbestätigung" vorliegen hast, ist alles legal.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

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                  • Urlaubschecker1962U Offline
                    Urlaubschecker1962U Offline
                    Urlaubschecker1962
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ...anscheinend sind wir nicht die einzigen,die sich beschwert haben und das zu recht;der Veranstalter hat reagiert und das versprochene Hotel für alle gebucht. Wäre er im Recht,hätte er das mit Sicherheit nicht gemacht.
                    Fazit: Nicht alles gefallen lassen!
                    Und Irrtum;lexilexi,der Originalreiseflyer liegt mir vor.

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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Urlaubschecker1962 wrote:
                      ....liegt noch ein Ori.Reiseangebot mit veränderten Terminen vor  vom 14.11.2009(ausgebuchte Termine wurden aus der Anzeige entfernt!) jedoch nicht das wichtige Kriterium 4 Sterne.
                      ......

                      hier schreibst du, dass dir ein flyer vorliegt.
                      zwar im original, jedoch nicht der, der für deinen reisezeitraum zutrifft.

                      Urlaubschecker1962 wrote:
                      .....Und Irrtum;lexilexi,der Originalreiseflyer liegt mir vor.

                      was denn nun?

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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