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Hausverwaltung hat meinen Keller einfach leergeräumt,ohne mein Wissen!

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  • Woody_W Offline
    Woody_W Offline
    Woody_
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ist das jemand von euch mal passiert oder ähnliches?
    Ich ging heute runter in meinen Keller,schloß die Tür auf und was war?
    Leer,alle meine Sachen weg!!!Stattdessen standen ein paar andere Kartons drin die mir nicht gehörten.
    Ich erstmal geschockt.Da keine Einbruchsspuren und Schloß abgeschlossen war,dachte ich mir,das könnte evl der neue Mieter gewesen sein.Ich also bei ihm geklingelt und fragte welchen Keller er den bekommen hätte:Er sagte "M3" Also meiner!
    Wie er denn an den Schlüssel gekommen sei und wo meine Sachen sind.
    Er sagte,als er einziehen wollte hat man ihm den Schlüssel gegeben (ich weiß gar nicht woher die Hausverwaltung den hatte,ich dachte ICH hätte den einzigen)und als er nachguckte,war der Keller voll.Da hat er der Hausverwaltung Beschieid gesagt,die haben den dann einfach leer geräumt!
    Ohne sich zu fragen,WEM die Sachen denn gehören.Dazu muß ich sagen,mein Keller war immer aufgeräumt,es war alles schön mit Folie abgedeckt .Und es lag kein altes Gerümpel drin sondern teilweise noch original verpackte Sachen.Welcher Mieter würde denn ausziehen und den Keller mit all diesen brauchbaren Sachen zurücklassen???
    War in Urlaub und habe das leider jetzt erst bemerkt.
    Bei der Hausverwaltung natürlich keiner zu erreichen (Silvester).
    Müssen die denn nicht normalerweise eine Liste haben wer welchen Keller besitzt?Und vor allem wie haben die den Keller aufbekommen,den Schlüssel hab ja ich.Eine Nachbarin sagte,bei ihr wäre auch der Keller geöffnet gewesen,aber ihr fehlte nichts.
    Sind die verpflichtet ausgeräumte Sachen erstmal aufzubewahren oder wird sowas direkt weggeschmissen?

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    • MetrostarM Offline
      MetrostarM Offline
      Metrostar
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      😱  Das ist ja unglaublich. Sozusagen ist es doch ein Einbruch. Auf jeden Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen. Ich würde auf Wiederbeschaffung bzw. Entschädigung klagen.
      Klar gibt es Mietnomaden, die ihre Sachen zurücklassen. Aber dann ist es in der Regel Dreck und Müll. Oder Mieter, die ausziehen und zu faul sind, ihre Sachen zu entsorgen. Aber du warst im Urlaub, ergo niemand da. Ich gehe davon aus, daß du pünktlich deine Miete zahlst.

      Trotz alledem wünsche ich dir erst einmal ein gutes neues Jahr.

      LG Karin

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      • Woody_W Offline
        Woody_W Offline
        Woody_
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo metrostar!
        Dir auch erst Mal ein frohes neues Jahr.
        Ich finde auch das es Diebstahl ist.
        Ich rufe die Verwaltung am Montag an.Sollten die mir die Sachen nicht wieder beschaffen können (ich weiß ja nicht ob die irgendwo gelagert sind),oder sich weigern mir den Schaden zu ersetzen,schalte ich auf jeden Fall den Anwalt ein.
        Meine Miete ist immer pünktlich,das geht über Dauerauftrag.Und selbst wenn mal jemand unpünktlich bezahlt,dann schreibt man ja erst mal ne Mahnung.
        Selbst wenn ich nicht in Urlaub gewesen wäre,hätte ich es wohl erst gar nicht gemerkt,das der Keller leer ist,da ich ja gar nicht rein mußte.
        Die Nachbarn sagten,das auch kein Zettel im Flur gehangen hat,wo gefragt wird,wem denn der Keller gehöre.
        Auch  der neue Mieter war geschockt,aber der kann ja auch nichts dafür.
        Die Hausverwaltung ist eh ein Saftladen,mit der hatten/haben schon einige Mieter Probleme gehabt.

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        • MetrostarM Offline
          MetrostarM Offline
          Metrostar
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @mabysc
          Das würde mein Vermieter ausnutzen, und rumschnüffeln. Da die Vermieterin aber im gleichen Haus wohnt, erübrigt sich das. Rumstöbern würden die aber gerne.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Woody_W Offline
            Woody_W Offline
            Woody_
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            mabysc wrote:
            Ja, ist schon komisch, was Dir da passiert ist.
            Allerdings würde ich den Ball erst einmal flach halten und abwarten was die Hausverwaltung sagt. Vielleicht war alles nur ein Versehen.

            Allerdings ist es normal, dass die Verwaltung einen 2-Schlüssel hat. Stell Dir vor es passiert irgend etwas während Du im Urlaub bist. Im Falles eines z.B. Rohrbruches oder Feuers, können die doch nicht Stundenlang herum telefonieren, wer eventuell den Schlüssel hat.

            Dann frage ich mich wie es dann 3 Schlüssel sein können.Einen hab ich ja,den anderen der neue Mieter und den dritten dann die Hausverwaltung.Da können die ja nach Belieben in den Kellern Sachen rausholen wie die wollen.
            Ich hab bis jetzt noch nie erlebt(in meiner vorigen Wohnung und in der meiner Eltern),das der Vermieter auch ein Schlüssel zu den privaten Kellern hat.Da hatte jeder sein Vorhängeschloß und mußte nie jemand davon einen Schlüssel an den Vermieter abgeben.
            Hab mich auch bei Bekannten umgehört,da hat auch keiner der Vermieter den Privatschlüssel.
            Ich bin gespannt was da am Montag rauskommt.

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            • DylanD Offline
              DylanD Offline
              Dylan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              mabysc wrote:
              Allerdings ist es normal, dass die Verwaltung einen 2-Schlüssel hat. Stell Dir vor es passiert irgend etwas während Du im Urlaub bist. Im Falles eines z.B. Rohrbruches oder Feuers, können die doch nicht Stundenlang herum telefonieren, wer eventuell den Schlüssel hat.
              Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel besitzen – werde vom Keller, geschweige denn von der Wohnung. Im Notfall wird die Tür aufgebrochen. Ich habe meinem Vermieter einen Zweitschlüssel für solche Fälle angeboten. Er hat kategorisch abgelehnt.

              @Woodstöckchen
              Der Vermieter ist Verpflichtet wertliches Privateigentum (also keinen Müll) seiner noch existierenden Mieter zu verwahren. Es kann ja sein, dass der momentane Vermieter gerade für einige Monate vom Staatsanwalt "delegiert" wurde. Nach einem Auszug ist eine Verwahrung nicht zwingend.

              Nun könnte sich Dein Vermieter versuchen herauszureden mit der Annahme, dass dieser Keller einem ehemaligen Mieter gehörte und für den neuen Mieter geräumt werden musste. Somit müssen - nach seiner eventuellen Ansicht - diese Sachen nicht verwahrt werden. Na dann: Prost Mahlzeit und gute Nerven!

              Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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              • weltenbumlerW Offline
                weltenbumlerW Offline
                weltenbumler
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hi Woodstöckchen,
                dein Jahr geht ja super an.
                Ich sehe zwei Möglichkeiten:
                Die erste in Ruhe (was in dem Fall schwierig sein dürfte) bei der Hausverwaltung nach Fragen was mit den Sachen geschen ist und vorallem was das soll.
                Die zweite, eine Anzeige bei der Polizei machen wegen Einbruchs.
                Auf alle Fälle hast du ein großes Problem deine Sachen vollzählig wieder zu bekommen.
                Du hast ja denk ich keine Liste mit den Sachen aus deinem Keller.
                Wenn du zur Polizei und einem Rechtsanwalt gehen solltets dann mach vorher eine Liste von den fehlenden Gegenständen, nach der wirst du sicher gefragt.
                Und für die Zukunft besorg dir ein Schloß für das nur du einen Schlüßel hast.
                Gruß Bernd

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                • brujeraB Offline
                  brujeraB Offline
                  brujera
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Der Vermieter hat keinen Schlüssel von Wohnung und Keller und darf den auch nicht anfordern.

                  Es ist wirklich eine schlimme Sache was dir passiert ist. Ich hoffe für dich, dass du deine Sachen wieder vollzählig bekommst. Die können doch nicht einfach einen Keller leer räumen und die Sachen entsorgen. In dem Fall würde ich auch einen Anwalt konsultieren.

                  Fange jetzt an zu leben und zähle jeden Tag als ein Leben für sich
                  (Seneca, römischer Philosoph)

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                  • Woody_W Offline
                    Woody_W Offline
                    Woody_
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Danke erst mal für eure Ratschläge.Morgen werde ich erst mal die Liste machen,von den Sachen die mir noch einfallen ,die drin waren.
                    Muß man eigentlich auch kassenbons von den geklauten Sachen haben?Da hab ich nämlich so gut wie keinen mehr.Wer rechnet denn auch damit,das ALLES aus dem Keller leer geräumt wird.Einbrecher hätten wohl nicht viel mit den Sachen anfangen können.
                    Mich ärgerts,diesmal hatte ich den kleinen Trolley mit in Urlaub genommem,der große war noch im Keller.Der ist natürlich auch "entsorgt" worden.Allein der hat schon über 100 Euro gekostet (war von EMINENT).

                    @weltenbumler
                    Mit dem eigenen Schloß wird schwierig.Das sind nicht die Holztüren mit den Vorhängeschlössern,sondern normale Türen mit Türschlössern.Ob man das einfach wechseln darf,da bin ich mir nicht so sicher.

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                    • weltenbumlerW Offline
                      weltenbumlerW Offline
                      weltenbumler
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Woodstöckchen,
                      darf man einfach einen Keller leer räumen. Das währe mir eigentlich egal, wenn jemand kommt um das Schloß zu reklamieren würde ich gleich mal fragen woher er weiß das ein anderes Schloß drin ist. Denke da hat sich das Thema gleich erledigt.
                      In der Regel wird nach dem Neupreiß gefragt, ersetzt bekommt man wenn die Sachen weg sind einen Zeitwert. Was du da zu machen hast brauch ich dir glaube ich nicht sagen. 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Dylan wrote:
                        Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel besitzen...
                        Kalter Kaffee, natürlich darf/muss er das!

                        Ich hab's für die Wohnungen aus gutem Grund an die Hausverwaltung delegiert. Es könnte ja auch in einer Wohnung z.Bsp. ein Schlauch von der Wasch- oder Spülmaschine platzen während der Mieter in Urlaub ist.

                        ...oder die werte Gattin hängt tot überm Sessel und es riecht ziemlich übel im Hausflur.

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                        • MetrostarM Offline
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                          Metrostar
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          mabysc wrote:
                          Hast Du ein paar Leichen im Keller 😮 ?
                          Deine VErmieterin hat aber bestimmt einen Schlüssel Deiner Whg. oder ?
                           
                          Nein, was soll die dort?

                          Leihen habe ich nicht im Keller, aber Original-Eishockeyschläger der DEG 😛

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                          • DylanD Offline
                            DylanD Offline
                            Dylan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @bernhard – Nix mit kalter Kaffee!

                            Sicherlich darf Dein Vermieter einen Zweitschlüssel von Dir besitzen – vorausgesetzt, Du hast ihm Dein Einverständnis dazu ausgesprochen.

                            Meine Kommunale Wohnungsgesellschaft wollte von mir keinen Zweitschlüssel für meine Wohnung annehmen. So sehen die hiesigen Verordnungen in meiner Stadt aus.

                            Heimlich darf jedoch der Vermieter mit Sicherheit keinen Zweitschlüssel vom Mieter besitzen. So ist es in ganz Deutschland gesetzlich geregelt. Schlagwort: "Schutz der Privatsphäre". Nutzt er ihn doch, ist das Hausfriedensbruch.

                            Und wenn Deine Gattin tot über'm Sessel hängt, geht es "Eins, zwei, drei" und die Tür fliegt mit einem Getöse auf; oder man nimmt sich die Zeit und ruft einen Schlüsseldienst.

                            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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                              #14
                              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                #15
                                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                  #16
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                    #17

                                    Woodstöckchen wrote:
                                    Muß man eigentlich auch kassenbons von den geklauten Sachen haben?Da hab ich nämlich so gut wie keinen mehr.Wer rechnet denn auch damit,das ALLES aus dem Keller leer geräumt wird.
                                    Kassenbons sind nicht zwingend. Du musst nur glaubhaft nachweisen, dass sich die aufgeführten Dinge auch wirklich in Deinem Keller währen der Räumung befanden. Dafür reichten Zeugenaussagen aus.

                                    Bedenke jedoch, dass der Vermieter eventuell selber ein Protokoll der Räumung bzw. eine Liste der entfernten Dingen besitzt.

                                    frische luft wrote:
                                    Das Kellerschloß bei Woodstöckchen, so wie sei es geschrieben hat, war ein Schloß, dass man mit einer "Haarnadel" öffnen kann.
                                    Wo hat Woodstöckchen das geschrieben, lieber Rolf? 😉

                                    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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                                      #18
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        Dylan
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                                        #19

                                        Ja DU gehst davon aus, lieber Rolf!! – aber Woodstöckchen hat von "Schlössern mit bunten Bärten" nix geschrieben. Wir wollen doch hier nichts hineininterpretieren. Oder? 😘
                                        Schönes Wochenende! 👋

                                        Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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