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Irreführende individuelle Veranstalterangaben, Reisepreisminderung

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  • GekasG Offline
    GekasG Offline
    Gekas
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir hatten einen Wellnessurlaub im Dezember /Januar in türkischem Hotel geplant. Nach Buchung und Bezahlung der Reise fragten wir aufgrund mittlerweile vorliegender Hinweise mehrfach beim Veranstalter nach, ob der Bereich durch Baumaßnahmen beeinträchtigt wäre. Dies wurde jeweils schriftlich verneint. Vor Ort erwes sich der gesamte Bereich aufgrund Lärm, Baustaub etc. als nicht nutzbar, zudem waren z.B. Sauns und Massageräume nur ersatzweise behelfsmäßig eingerichtet (Beweise wie Fotos, Bestätigung anderer Gäste und Protokoll der Reiseleitung liegen vor). Es geht hier meines Erachtens nicht nur um eine Minderung aufgrund der Baustelle, sondern zusätzlich um die bereits vor Reisebeginn vom Veranstalter betriebene Irreführung durch falsche Aussagen nach angeblicher Abstimmung mit der Agentur vor Ort.
    Hat jemand Erfahrung, wieviel Prozent Reisepreisminderung in diesem Fall möglich/üblich sind ?

    Danke

    Gekas

    Fürchte die Griechen insbesondere wenn sie Geschenke bringen

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    • mcgeeM Offline
      mcgeeM Offline
      mcgee
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      schade um Euren Urlaub...
      Hier kann man mal schauen:
      http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/tipps/frankfurter_tabelle.php
      Viel Glück

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LuganskL Offline
        LuganskL Offline
        Lugansk
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo!
         
        Für die "Irreführung" durch den Veranstalter wirst Du nichts bekommen. Für den Lärm, Dreck und nicht Nutzbarkeit des Wellnesbereiches siehe die Tabelle.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernardo2001B Offline
          bernardo2001B Offline
          bernardo2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          das ist schon sehr aergerlich, was Dir widerfahren ist. Wie ich Deiner Darstellung entnehme, hast Du Dich gleich mehrfach an den Reiseveranstalter gewandt um abzufragen, ob diese Servicebereiche auch tatsaechlich uneingeschraenkt angeboten werden. Aber wieso mehrfach? War Dir bekannt, dass in diesem Bereich Bauarbeiten stattfanden?
          Warum hast Du vor Ort den Reisevertrag nicht fristlos gekuendigt, da Du doch nachweisen konntest, sogar schriftlich, dass dieser Servicebereich uneingeschraenkt nutzbar sei. Das waere dann fuer den Veranstalter teuer geworden.

          So wirst Du sicher lediglich nach der Frankfurter Tabelle entschaedigt werden, da eine zugesicherte Eigenschaft nicht oder nur eingeschraenkt vorhanden war. Vielleicht wird ein guter Anwalt aufgrund der Vorgeschichte ein bisserl mehr rauskitzeln......

          Ich wuensche Dir viel Erfolg!

          Viele Gruesse
          bernardo2001

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