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Wie formuliere ich eine Reklamation beim Veranstalter? Wer kann mir helfen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Martina BaumannM Offline
    Martina BaumannM Offline
    Martina Baumann
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ❓ Brauche Eure Hilfe. Ich möchte mich beim Reiseveranstalter über die Organisation des Rückfluges beschweren und weiß nicht wie ich es am Besten schreibe. Unser Rückflug sollte Planmäßig gegen 21.40 Uhr zurück nach Hannover gehen, da aber eine Maschine am Morgen nach Hamburg nicht starten konnte ( wegen techn. Mängel) wurden die Urlauber mit unserem Flieger am Abend mitgenommen. Die Passiere der ausgefallenen Maschine wußten morgens bereits Bescheid, daß sie erst abends fliegen. Wir, dessen Flug ja regulär stattfinden solllten erhielten keine Nachricht, das sich der Flug verspätet. Wir wurden also um 18.00 Uhr im Hotel abgeholt und waren gegen 19.00 Uhr im Flughafen. Erst auf den Borkkarten entdeckten wir, das sich der Flug auf 23.30 Uhr verschieben würde. Unser Flug verschob sich dann sogar noch auf 0.15 da wir dann statt mit einer B 737 ( 271 Passagiere) mit einer 747 ( 580 Personen) geflogen sind. Und hatten somit 5 Std Aufenthalt im Flughafen von Antalya. Auf ca. 2 Std. Aufenthalt waren wir ja eingestellt, aber 5 Std. ? Wir haben dann etwas im Luxusrestaurant Burger King etwas gegessen (3 Menues und ein Cheeseburger für fast 40,- Euro). Bei der langen Reisezeit kamen wir drum herum, da wir ja auch kein Abendessen mehr im Hotel hatten.

    Ach ja, die Mitflieger aus Hamburg wurden dann mit Bussen nach Hamburg gebracht.
    Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.
    Danke für Eure Antworten.
    Martina

    Ich liebe Katzen...

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hallo mrtina.
      also ich an deiner stelle würde die info, dass ein anderer fleiger nicht starten konnte, weglassen.
      denn die wichtige info ist ja, dass euer flieger verspätung hatte. warum, das ist ja nicht dein problem. es gibt mittlerweile galube ich eine andere entschädigungsgrenze. schau mal im forum "recht" nach. dort wird beschrieben, was genau dir ab 3 stunden oder ab 5 stunden verspätung zusteht. viel glück.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Diese Verspätung stellt bei einer Pauschalreise einen Reisemangel dar. Der Wert wird unterschiedlich von den Gerichten gehandelt: zwischen fünf und 100 Prozent von einem Urlaubstagssatz.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KHauckeK Offline
          KHauckeK Offline
          KHaucke
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo, uns ging es im Juli auch so, von Heraklion nach Nürnberg. Wir wurden pünktlich im Hotel abgeholt, wurden zum Flughafen gebracht, checkten ein. Dann warteten wir auf unseren Aufruf, denn die Condor stand da und wurde beladen. Dann die Mitteilung, daß unser Abflug sich um 5 Stunden verspätet. Wegen eines technischen Defektes mußte eine neue Maschine von Deutschland angefodert werden.
          Also dann noch einmal einchecken, weil ein anderer Maschinentyp zum Einsatz kam. Nach 5,5 Stunden endlich Abflug nach Nürnberg. Entschädigung von Bucher: 15,00 Euro für zwei Personen. Meiner Meinung nach ist das ein Witz. Habe noch einmal an Condor geschrieben, die sagten auch, dies wäre mit den 15,00 Euro abgegolten.
          Bin sehr gespannt, ob Du mehr Erfolg hast.

          Gruß
          Kerstin

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • püppineP Offline
            püppineP Offline
            püppine
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Am besten das Schreiben von einem Anwalt aufsetzen lassen, da hat man selber keinen Ärger und der Veranstalter kommt nicht auf die Idee Euch zu verarschen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ... kostet halt gleich einmal € 100.--
              ... selber schreiben, so wie man es erlebt hat, die Briefmarke...

              Gruß
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • püppineP Offline
                püppineP Offline
                püppine
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ... € 100,-- für einen Brief.....
                .... da würde ich mal den Anwalt wechseln....

                ..... für 15,00€ Erstattung (anscheinend ohne Anwalt), kann man sich die Mühe und Briefmarke auch sparen....

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SokratesS Offline
                  SokratesS Offline
                  Sokrates
                  Experte Istanbul
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "mosaik" wrote:
                  Diese Verspätung stellt bei einer Pauschalreise einen Reisemangel dar. Der Wert wird unterschiedlich von den Gerichten gehandelt: zwischen fünf und 100 Prozent von einem Urlaubstagssatz.

                  Gruß
                  Peter

                  "püppine" wrote:
                  ... € 100,-- für einen Brief.....
                  .... da würde ich mal den Anwalt wechseln....

                  ..... für 15,00€ Erstattung (anscheinend ohne Anwalt), kann man sich die Mühe und Briefmarke auch sparen....

                  Da der Tagessatz in der Türkei bei AI je nach Hotel so um die 15,-- Euro beträgt, gibt es auch mit Anwalt nicht mehr!! Und die Anwälte haben eine Gebührenordnung, wenn ich mich nicht irre.

                  Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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                  • püppineP Offline
                    püppineP Offline
                    püppine
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ..und in der Gebührenordnung steht drin:

                    1 Brief schreiben = 100€ ❓

                    Und für 15,00€ würde ich den Aufwand nicht betreiben.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ... € 100.-- zahlten bisher die mir aus Foren bekannten Fälle bei ihren Anwälten für das erste Schreiben. Ob es mit der Gebührenverordnung übereinstimmt, kann ich nich sagen.

                      Gruß
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • püppineP Offline
                        püppineP Offline
                        püppine
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ist zwar schon ein Paar Tage her, hat auch nichts mit Reiserecht zu tun, aber:

                        In einem Fall bin ich Über die Verbraucherberatung gegangen, der Anwalt hat 'nen netten Brief geschrieben und das für deutlich weniger als 100,00€.

                        Na ja, alles ist teurer geworden..... 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Martina BaumannM Offline
                          Martina BaumannM Offline
                          Martina Baumann
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Erst einmal vielen dank für eure Antworten. Werde selbst ein paar Zeilen schreiben und abwarten was passiert. Werde euch darüber bewerten.

                          Gruß Martina

                          Ich liebe Katzen...

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Sina1S Offline
                            Sina1S Offline
                            Sina1
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ...ein Tip noch...wenn Du in dem Schreiben erwähnst, daß Du Stammkundin bist und bislang immer zufrieden warst (habe ich Deinen alten Posts entnommen) und auch mit einem Reisegutschein einverstanden wärst (vorausgesetzt, das wäre ok für Dich), fällt der Erstattungsbetrag meist etwas großzügiger aus - Kulanz zwecks Kundenbindung...

                            Thema Anwaltsgebühren: Püppine, goggle mal zum Thema "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" - ersetzt seit 01.07.04 BRAGO. Viel Spaß damit...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • püppineP Offline
                              püppineP Offline
                              püppine
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              "Sina1" wrote:
                              ...ein Tip noch...wenn Du in dem Schreiben erwähnst, daß Du Stammkundin bist und bislang immer zufrieden warst (habe ich Deinen alten Posts entnommen) und auch mit einem Reisegutschein einverstanden wärst (vorausgesetzt, das wäre ok für Dich), fällt der Erstattungsbetrag meist etwas großzügiger aus - Kulanz zwecks Kundenbindung...

                              Klar, dann bekommst Du 15,00€ mit der Begründung sonst hätte es nur 10,00€ gegeben.
                              Als Antwort kommt nur ein Standartschreiben, egal ob Stammkunden und Zufriedenheit.
                              Der Tip von Sina nützt da leider nichts.

                              "Sina1" wrote:
                              ...
                              Thema Anwaltsgebühren: Püppine, goggle mal zum Thema "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" - ersetzt seit 01.07.04 BRAGO. Viel Spaß damit...

                              Da hättest Du doch die passende Textpassage einfach mal verlinken können, dass wäre nett von Dir gewesen und dann hätte ich auch Spass gehabt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                hallo martina.
                                wenn du wirklich zum anwalt gehen willst, würde dir deine rechtsschutzversicherung helfen, wenn du eine hast.
                                das müßte dann eine privat-rechtsschuztzversicherung sein.
                                die bezahlt dann den anwalt.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Jupp JablonkaJ Offline
                                  Jupp JablonkaJ Offline
                                  Jupp Jablonka
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo,

                                  genau aus diesem Grund sind die RS-Versicherungen derart teuer geworden - weil es Leute mit viel Hohlraum gibt, die wegen 15-30 Euro den Anwalt konsultieren und meinen, die RS wird`s schon richten.

                                  Euer Jupp

                                  "Lexilexi" wrote:
                                  hallo martina.
                                  wenn du wirklich zum anwalt gehen willst, würde dir deine rechtsschutzversicherung helfen, wenn du eine hast.
                                  das müßte dann eine privat-rechtsschuztzversicherung sein.
                                  die bezahlt dann den anwalt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sina1S Offline
                                    Sina1S Offline
                                    Sina1
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    ....und das führt dann auch dazu, dass die Drohung mit einem Rechtsanwalt nur noch ein müdes Lächeln zur Folge hat. Wie sagt man doch so schön? Der Anwalt ist die Waffe des kleinen Mannes...(bitte nicht falsch verstehen, aber für Bagatellfälle trifft das schon zu)

                                    @ lexilexi: Martina ist schon groß, die will doch gar nicht zum Anwalt...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • LexilexiL Offline
                                      LexilexiL Offline
                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @jupp jablonka
                                      das stimmt. es gibt viele, die vielleicht im unrecht sind und dann den anwalt konsultieren weil sie eine rechtssschutz haben. da sind wir einer meinung, aber weißt du, ich kann die welt nicht verbessern und wenn ich meine, dass ich rat brauche und mir sind dann 100 euro zu teuer, dann nehme ich mir meine rechtsschtuzevrsicheurng und gehe zum anwalt. fertig.
                                      ich persönlich würde dann erstmal meine freundlin um rat fragen, die rechtsanwältin ist und würde erst dann meine rechtsschutz in anspruch nehmen. ich habe alle formen der rechtsschutz abgedeckt.
                                      aber es gibt welche, die haben weder das eine noch das andere, do dass man dann doch einen rat geben darf.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Martina BaumannM Offline
                                        Martina BaumannM Offline
                                        Martina Baumann
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo an alle, habe heute Post vom Veranstalter bekommen mit einem Verrechnungscheck über 50,- Euro. Sind zwar nur 12,50 pro Person, aber ich habe meine Unkosten von Burger King wieder raus, da wir ja wegen der langen Wartezeit auf dem Flughafen dort etwas gegessen haben.
                                        Mehr habe ich auch gar nicht erwartet.

                                        Danke für eure Antworten. 😄

                                        Ich liebe Katzen...

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                                          Sina1
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo Martina, schön, daß Du uns das Resultat mitgeteilt hast - das ist ja bei solchen Themen auch immer interessant

                                          Liebe Grüße

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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