Buchungsbestätigung kommt nicht...
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Hallo,
wir haben folgendes Problem, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen:
Vor genau 3 Wochen haben wir über ×Werbung× eine Rundreise in den westlichen USA gebucht. Gleich darauf erreichte uns auch eine Email mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihre Buchungsanfrage, die wir automatisch an den zuständigen Reiseveranstalter zur Bearbeitung weiterleiten.
Sie erhalten in in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung mit allen relevanten Details zu Ihrer Buchung. Bis die Buchung vom Reiseveranstalter bestätigt ist, handelt es sich um eine verbindliche Buchungsanfrage."
Trotz mehrmaliger telefonischer Nachfrage in den letzten zwei Wochen bei der angegebenen Hotline und auch bei der Kundenservice-Hotline von ×Werbung× haben wir bisher die genannte Buchungsbestätigung nicht erhalten. Dort wurden wir nach jeweils 30 Minuten Wartezeit (und über 4 Euro Telefonkosten) nur immer wieder vertröstet.
Da es ja schon am 22. März los gehen soll und wir für Reisepässe, Urlaub beim Arbeitgeber, etc. noch etwas an Vorlaufzeit benötigen, finden wir dieses Vorgehen recht ungewöhnlich und auch ärgerlich.
Wie können wir handeln? Besteht ein Rücktrittsrecht so dass wir noch bei einem anderen Anbieter buchen können?
Gruß
Uli -
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Hallo !
Geh mal auf die Seite :
Discounternamen also 4 Buchstaben -reisen.de/agb
Da steht genau geschrieben das die Reisen nur vermittelt werden.
Scroll die Seite runter und da findest Du im gelben Balken die AGB der Reiseveranstanstalter
welche ihre Reisen über den Discounter verkaufen.
Schreib mal die genaue Bezeichnung der Reise .
LG
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Wenn ich die AGB's richtig interpretiere, dann hab ich ein Rücktrittsrecht. Da steht nämlich folgendes:
1.1. Mit der schriftlichen, elektronischen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter nach Maßgabe der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Reisevertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung des Reiseveranstalters beim Anmelder zustande. Reisemittler und Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen des Reiseveranstalters zu erklären.Oder wie siehst Du das?
Danke+Gruß
Uli -
Hallo,
schau doch mal in Deinem Spamordner nach, vielleicht ist dort die Bestätigungsmail gelandet... -
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Hallo,
voellig richtig Uli. Auch der Gesetzgeber sieht vor, dass man sich ueber einen relativ zeitnahen Raum an sein Buchungsangebot an den Veranstalter zu halten braucht ( § 651a BGB).
Wenn in den AGB von Deinem Vermittler / Anbieter / Reiseveranstalter steht, dass Du Dich 1 Woche an Dein Angebot zu binden hast, kannst Du nach einem solch langen Zeitraum von Deinem Auftrag zuruecktreten und Dich anderweitig umsehen.
Und ich fuer meinen Teil wuerde niemals ueber einen Veranstalter buchen, den man nur ueber diese 0180-Abzocknummern erreichen kann. Wozu hat man heute bei seinem Telefonanbieter eine Flatrate.
Viele Gruesse
bernardoselva -
Hallo ihr Holidaychecker,
wir haben uns eine Pauschalreise ausgesucht.
Die Reise war bei xxx (wie wir jetzt wissen, leider!) , buchbar. Wir hatten noch einige Fragen und darum ein Anruf (oh Wunder, es war gleich jemand dran!).
Laut xxx , wir machen beim Veranstalter ,eine verbindliche Anfrage, ob noch ein Zimmer frei ist. Wir würden in ca.3bis 5 Tagen Bescheid bekommen, will heißen, wenn Zimmer frei, haben wir eine Reise gebucht.
Wir warten jetzt schon 10 Tage und haben noch keine Nachricht. An's Telefon geht niemand( laut Facebookseite warteten einige 3 Stunden in der Warteschleife) und auf Emails antwortet auch niemand. Auf der Internetseite haben wir beim Login eine Buchungsnummer und beim Verlauf steht : in Bearbeitung.
Es soll unbedingt dieses Hotel sein. Wir haben jetzt das Hotel auch zu anderen Terminen und bei anderen Anbietern gefunden. Da es sehr klein ist, ist es auch schnell ausgebucht. Außerdem sind im Moment bei vielen Anbietern Preiserhöhungen. Was sollen wir jetzt tun? Wielange sollen wir noch warten? Irgendwann ist wieder ausgebucht oder viiilel teurer! Kann xxx von uns Stornogebühren verlangen, wenn wir zurücktreten und woanders buchen? Gibt es überhaupt so etwas wie ein "verbindliche Anfrage"?
Wäre dankbar für viele Meinungen und Ratschläge!
Kati -
@kati
Gewöhnlich bist du nur während eines eng begrenzten Zeitraumes an deine Buchungsanfrage gebunden - das müsste sich aus den AGB von xxx (man darf übrigens namentlich Vermittler und Veranstalter benennen!) ergeben.
Nach Ablauf ist dein Angebot hinfällig und du kannst das eines anderen Providers wahrnehmen.

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@vonschmeling,
es ist Ab- in - den - Urlaub und in den AgB steht leider nichts. War bei Holidaycheck, als Vermittler stand AidU und als Veranstalter Urlaubtours. -
@vonschmeling,
solangsam sehe ich nicht mehr durch.
Vermittler, Veranstalter usw., wer ist wer?
Im Impressum haben beide die gleiche Adresse und Geschäftsführer!
LG Kati