Reisepass
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Hallo,
wir fliegen zwei Tage nach der Hochzeit auf die Malediven.Da ja meine Zukünftige meinen Namen annimmt und wir auf ihren Mädchennamen noch gebucht haben und der Reisepass auch noch auf den Namen läuft,wollt ich fragen wie das ist ob da jemand bei den Kontrollen die Ein- oder Ausfuhr verweigern kann.Da ja der Pass schon eigent. nicht mehr gültig ist oder??
Und nen neuen beantragen und diesen dann am Hochzeitstag entgegenzunehmen ist mir zu gefährlich-man weis ja nie was passieren könnt...!!
Kann der Zoll oder die Airlineangestellten im Computer sehen das dieser "Name nicht mehr exestiert"?!
Hat da jemand selbst schon Erfahrungen damit gemacht???Wer kann dazu was sagen!?
Danke für eure Antworten!!
Gruß
mr-ms -
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Hallo Rolf,
dann passt aber der Mädchenname auf den Reiseunterlagen nicht mehr zum neuen Pass
und das muß doch auf jeden Fall übereinstimmen, oder??
Grüße
Gia -
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Wir heiraten am 2.3. und fliegen am gleichen tag nach Thailand. Unser Standesbeamter, was auch ein Freund von uns ist, hat gesagt das wir mit unseren "alten Pässen" fliegen können. Wir haben aber nicht auf meinem Namen gebucht. Ich hänge aber auch den Namen meines MAnnes hintnen an.
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Bekannte von uns haben letztes Jahr ihren Urlaub in Ägypten verbracht. Im Reisepass stand noch der Mädchenname, sie hatten einfach nicht daran gedacht, ihn ändern zu lassen. Beim Rückflug hatten die beiden "mörderische" Schwierigkeiten. Es waren viele Telefonate nach Deutschland nötig, eine Heiratsurkunde musste aus Deutschland gefaxt werden. Sie waren mit den Nerven am Ende. Ich würde nicht verreisen, wenn nicht alle Namen überein stimmen würden. Es wäre mir einfach zu heikel.
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mr.ms wrote:
Da ja meine Zukünftige meinen Namen annimmt und wir auf ihren Mädchennamen noch gebucht haben und der Reisepass auch noch auf den Namen läuft...im Prinzip ist die Sache doch geklärt,die Reiseunterlagen sind auf die Namen ausgestellt,die im Pass stehen.....somit gibt es keine Probleme,ob sie nun als Pärchen verreisen oder als verheiratet.
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Hier meldet sich der "Fachmann", danke für die Blumen Rolf!
Ist doch alles kein Problem, habe ich den Urlaub auf "Huber" gebucht und die Tickets lauten auf Huber, nehme ich den alten, noch gültigen RP mit.
Heiße ich nach der Eheschließung "Maier" und habe auf Maier die Tickets ausstellen lassen, muss der neue RP mitgenommen werden.
Sobald der Name stimmt, gibts keinerlei Probleme bei Ein- und Ausreise. Kein "Grenzer" der Welt weiß ob ihr gerade geheiratet habt.
Schönen Urlaub! -
Hallo,
danke für eure Mühen!
Nur:
Der "Zollbeamter/Grenzer" kann doch in seinem Computer nachschauen(oder warum gucken die manchmal mit dem Pass an ihren Computer nach?!?)
Und wenns hart auf hart kommen würde das die irgendwie rausbekommen haben am Flughafen dass kürzlich Namensänderung gegeben hat, was könnten die im schlimmsten Fall tun oder machen(evtl. Ein- oder Rückreise verweigern)??????? :?
Nochmals danke an euch!!
Gruß
mr-ms -
Ich verfüge über eine doppelte Hochzeitsreisenerfahrung.
Beide Male ist meine Frau mit dem alten Pass gefahren; auf diesen Namen war ja auch die Reise gebucht.
Absolut kein Problem - auch in den traditionell etwas lästigen VSA.
Was ich auf alle Fälle empfehlen würde, ist mehrere Kopien der Heiratsurkunde mitzunehmen und stets auf den Status als Honeymooner hinzuweisen, das kann Benefits bringen (z.B. Upgrading im Hotel, Flieger, Mietwagen, Einladung auf Cocktails oder Champagner,...).
Wenn die Zöllner den Pass checken, tun sie das dahingehend, ob er gestohlen ist bzw. der Inhaber zur Fahndung ausgeschrieben ist; ob der Name (noch) stimmt, wird mWn nicht abgeglichen.
Rein formaljuristisch:
Nach österreichischem Recht hast Du nach einer Namensänderung 6 Wochen Zeit, die Dokumente zu ändern; bis dann werdet Ihr ja wohl wieder zurück sein.
Und wenn nicht, ist das auch nur eine Verwaltungsübertretung - also höchstwahrscheinlich einer Ermahnung; eventuell EUR 35,--!
Ganz sicher nicht kannst Du deshalb an der Ein- oder Ausreise gehindert werden.
Ich glaube nicht, dass das in anderen Staaten viel anders ist. -
mr.ms wrote:
Hallo,
danke für eure Mühen!
Nur:
Der "Zollbeamter/Grenzer" kann doch in seinem Computer nachschauen(oder warum gucken die manchmal mit dem Pass an ihren Computer nach?!?)
Karl hat recht, die schauen da nach ob du auf der Fahndungsliste stehst.
Keine Angst, ihr bekommt keinerlei Probleme bei Ein- und Ausreise. Ausser du stehst auf der Fahndungsliste...
Wie gesagt, glaube dem nicht selbsternannten Fachmann (das war Rolf alias frische Luft), und genießt den Urlaub! -
Wann heiratet Ihr denn?
Wenn Ihr noch mehr als vier Wochen Zeit habt, dann bestellt doch bis zu Eurer Hochzeit Euren neuen Reisepass bei Eurer Passbehörde (evtl. Meldewesen, Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) und lasst den Namen in Euren Reiseunterlagen ändern...
...denn rechtlich benutzt Ihr eine nicht mehr gültige Urkunde.
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ich habe es auch so gemacht.
die reise war unter meinem mädchennnamen gebucht. dieser stand auch auf dem ticket.
zurück bin ich dann quasi unter "falschem namen gereist".
das hat niemanden interessiert.
selbst auf unseren tickets stand, dass wir frisch verheiratet sind (haben im flieger besondere plätze bekommen). und auch da ist niemand auf die idee gekommen, ich könnte nun einen anderen namen haben.
also mr.ms.
bleibe ganz entspannt und freu dich auf das große ereignis. -
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