Etihad
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doc3366:
.......Sind die Sitzpaltzreservierungen auf den Amerikaflügen im Umkehrschluss dann auch kostenlos?!.........Genau so ist es Holger - ich habe gerade mal entsprechend eine Seite von AB: hier... und beachte da mal den vorletzten Absatz:
"Bitte beachten Sie, dass Flüge auch durch einen Code Share-Partner durchgeführt werden können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die durchführende Fluggesellschaft. Sie ersehen aus Ihrer Flugbestätigung, um welche Fluggesellschaft es sich handelt."
Da steht es eindeutig: bei Codeshare-Flügen bzgl der Sitzplatzreservierung ist die den Flug durchführende Fluggesellschaft zuständig.
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Hallo
Das man bei AB fr eine Platzreservierung extra bezahlen soll wenn man bei EY bucht finde ich auch nicht in Ordnung, aber ihr schreibt als wenn man bei AB whrend des Fluges verkehrt herum aufgehngt wird!
Selbst Bier und Wein gibt es mittlerweile kostenlos!!!
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Hai Einsteller - es geht auch nicht darum, ob wir das extra bezahlen in Ordnung finden, sondern darum, ob es in Ordnungist.
Ansonsten habe ich zumindest schon geschrieben, das ich nichts gegen einen Flug mit AB habe. Auch wenn ich kostenloses Bier und Wein nicht nutze
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Helmut, ich meinte die EY-Hotline, werde der AB mit ner 0180er Nummer bestimmt kein Geld in den Rachen werfen und da ne halbe Stunde in der Warteschleife hängen,oder mich extra beim Gesichtsbuch anmelden, damit ich mal ne Antwort bekomme

Klar steht da, dass der Codesharepartner für die Sitzplatzreservierung zuständig ist, da steht aber nichts davon, welche Vorgaben angewendet werden.
Wie auch immer, ich rufe morgen mal an, weil es mich wirklich interessiert!
Wie gesagt, ich buche nen EY-Flug und da erwarte ich auch, dass deren Regularien gelten, total egal, wer deren Flüge ausführt, sollte es nicht so sein, dann ist das in meinen Augen ein Minuspunkt. Mir geht es nicht um die Kohle, sondern dass ich in dem Fall nicht das bekäme, was ich buche. Man kann ja auch nicht immer die Codeshares alle vor Buchung einsehen und wenn ich dann bei einem Codesharepartner für eine Leistung bezahlen sollte, die bei meinem Vertragspartner ursprünglich inkludiert war, halte ich das für Vertragsbruch.Einsteller, ja es scheint, dass Etihad nen guten Einfluss auf AB hat und sie, zumindest auf der Langstrecke, die Steinzeit verlassen

Schau einfach mal in den AB Thread, was die als Service darstellen, ist teilweise eine Unverschämtheit, gerade bei Problemlösungen und wenn es sich vermeiden lässt, setze ich mich dem halt nicht aus!
Dafür müssen sie mich nicht erst falsch herum aufhängen

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Die Hotline von AB ist übrigens eine 01805 und kostet 14 cent/min. Allerdings habe ich für meine Nachfrage keine 30 Minuten sondern nur 3 Minuten gesamt benötigt.
Zum Service bei AB hab ich mal den Vergleich AB alt vs. Neu und sogar etwas über das neue Inflight Entertainment gefunden.
Aber wie gesagt, mir ist das letztlich ziemlich egal - wenn ich den Flug mit der Thai gebucht hätte, dann wäre die Sitzplatzreservierung zwar kostenlos, der Flug wäre aber 240 Euro pro Nase teurer geworden. So what?? Gespart habe ich nicht an der Reservierung sondern an der Airline.
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Grüss Dich Helmut,
so, habe jetzt bei der Etihadhotline angerufen und dort ist man sich des Problem`s wohl sehr bewusst, hat aber wohl auch nur die Standardinformation: Flug wird von AB ausgeführt, deshalb Sitzplätze nur dort zu reservieren und 15€ p.P. und Strecke, also wie Deine Info.
Habe dann ein wenig insistiert und meine auch hier genannte Argumentationskette vorgetragen, von wegen Etihadflug mit EY-Flugnummer, Buchung bei Etihad und nur im Codeshare von AB durchgeführt etc., worauf ich dann die Antwort bekam, ja so könne man das auch sehen und wäre grundsätzlich auch richtig.
Im Zuge der Partnerschaft wären EY und AB darüber gerade in Verhandlungen und zum 1.9.12 kämen dazu wohl angeblich neue Informationen

Naja, weiß nicht genau, was ich davon jetzt halten soll und habe noch eine Email abgeschickt, mal schauen, ob und was geantwortet wird, werde mich melden!
Helmut mir ist das doch klar, dass Du den Flug nicht wegen der kostenfreien Sitzplatzreservierung gebucht hast und die 15€ p.P. im Vergleich zu anderen Flügen locker durch den Preis gerechtfertigt werden, nur geht es hier halt um Etihadflüge und als solchen betrachte ich auch die Auh-Hkt-Auh Legs und deshalb finde ich die kostenpflichtige Reservierung als nicht gerechtfertigt.
OT
Zu Deinen Links, ich sagte ja, daß AB sich auf der Langstrecke verbessert zu haben scheint, m.E. nicht zuletzt durch einen kleinen "Ar...tritt" von Etihad, trotzdem würde ich ihnen noch nichtmal 42 Cent in den Rachen schmeissen, denn wie richtiger Service geht, zeigt der Partner mit einer 0800er Nummer(erreichbar auch vom Handy), eine Festnetznummer würde ja schon reichen, 01805er oder gar 0180er Nummern im Kundenservice finde ich schlichtweg unverschämt! -
So, Antwort von Etihad kam sehr zügig, für alle Interessierten stelle ich mal den Mailverkehr ein, alle Anderen Beitrag bitte einfach überlesen, da er doch etwas länger ist :?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für einen Flug Fra-Auh-Hkt-Auh-Fra.
Dabei werden die Legs Auh-Hkt und Hkt-Auh von Air Berlin im Codeshare für
Etihad operated, werden aber unter einer Etihadflugnummer geführt und
sind für mich Etihadflüge, ich kann sie ja auch nur über Etihad buchen und
nicht über Air Berlin.Jetzt wollte ich für genannte Flüge Sitzplatzreservierungen anfragen,bei
Etihad wie gewohnt kein Problem und KOSTENFREI, bei Air Berlin will man
pro Person und Leg 15€, was ich nicht einsehe, da ich einen Etihadflug und
keinen von Air Berlin buchen will.Verstehen sie mich nicht falsch, bei einem Thailandurlaub spielen die
30€ pro Person in Anbetracht der mehreren Tausend € für den Urlaub eine
untergeordnete Rolle, finde es nur nicht korrekt, daß bei einer
Etihadbuchung Air Berlin Regularien angewendet werden.Über schnellstmögliche Antwort zu dieser Thematik würde ich mich sehr
freuen, da ich die Flüge gerne so schnell wie möglich buchen würde, um
wie schon vorher den gewohnten Etihadservice auf dem Weg in den Urlaub in
Anspruch nehmen zu können!Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr XXX,
Vielen Dank für Ihre Email. Wenn Sie mit einer Partner Airline Fliegen
gelten auch deren Ihre Regeln für Sonderservices auch wenn es mit unserer
Flugnummer gebucht wird. Bei Airberlin muss man für Sitzplatzreservierung
zahlen wenn man einen bestimmten Sitzplatz im Voraus reservieren möchte. Auf
unseren Flügen sind die Sitzplatzreservierungen kostenfrei aber diese
können wir auch nur auf unseren Maschinen anbieten und ist auch nicht
verbindlich.Bei weiteren Fragen stehen wir ihnen auch gerne telefonisch zu Verfügung:
+49 89 44 23 88 88 (Montag-Freitag 8.00-20.00 Uhr)
0800 232 2200 (Montag-Freitag 8.00-20.00 Uhr)
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen,
Etihad Airways Contact Centre
Guest Service: 0800 232 2200Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Leider ist sie mir immer noch nicht ganz verständlich, da ich ja ursprünglich nicht die Partnerairline buche, sondern Etihad. Daß diese Partnerairline eine Flugstrecke im Codeshare für Etihad durchführt, dürfte mir m.M.n. nicht zum Nachteil gereichen, da ich mich ja bewusst für einen Etihadflug mit all seinen Vorteilen entschieden habe, im Vergleich zu anderen Airlines.
Für das Gepäck gelten doch auch die Etihadregularien und nicht zwei verschiedene Vorschriften auf genannter Strecke.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sie zu diesen Einlassungen nochmal Stellung nehmen könnten und verbleibe mit freundlichem Gruß,
XXX
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doc, auch beispielsweise bei LH findest du für Code-Share Flüge mit LH-Flugnummern den Hinweis auf die AGB/ABB der jeweiligen Partner-Airlines.
Aber viel Vergnügen noch bei deinem angeregten Don Quijote Mailverkehr mit Etihad

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Bernie das mag ja alles sein, aber die Aussage am Telefon war doch schonmal eine andere, nach Nachfragen und an der Orthographie lässt sich doch leicht erkennen, dass das eine Antwort von einem Puffersichter der Mails war
Vielleicht kommt ja noch was und ob ich jetzt hier mit Dir schreibe,oder mit denen, macht für mich keinen Unterschied, habe Zeit 
Für mich ist es jedenfalls eher nicht nachvollziehbar, ich gebe mich auch selten mit der ersten Antwort zufrieden und daß man in die AGB`s schreiben kann, was man will und es trotzdem rechtlich nicht abgesichert sein muss, sollte nicht erst seit dem Forum zu reiserechtlichen Fragen bei HC bekannt sein

Ach ja, auch hier bei HC war meine erste Anfrage zu der Angebotssituation bei Pauschalreisen eine Standardantwort, die mich kein Stück weiterbrachte Auf nochmalige Nachfrage ging man etwas tiefer ins Detail, was meine Neugier schon eher befriedigte und selbst wenn ich eine derartige jetzt nicht bekomme, ist es auch nicht schlimm! Ausser, dass mein Bild eines bislang für mich perfekten Services bei EY einen Kratzer bekäme, der aber natürlich durch ein weitaus preiswerteres Flugangebot im Vergleich zu den Mitanbietern immer wieder aufpoliert werden könnte

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Hier der ABB Passus der LH:
"Jeder Code Share-Partner hat eigene - von unseren teilweise abweichende - Beförderungsbedingungen für die Ausführung eigener Flüge, die wegen ihres engen Bezugs zur Flugdurchführung Vorrang haben. Diese Beförderungsbedingungen anderer Code Share-Partner werden deshalb in die vorliegenden Beförderungsbedingungen einbezogen und damit Bestandteil des Beförderungsvertrages."Es ist schon richtig, dass die AGB und ABB nicht zwingend einer rechtlichen Prüfung standhalten, diese (allgemein gültige für alle Airline Partnerschaften!) Klausel zu erschüttern (zudem mit der Argumentation kostenpflichtige Sitzplatzreservierung?) erscheint mir allerdings reichlich hoffnungslos.
Insbesondere wenn dein Flugpreis am Ende des Tages mehr als 30€ günstiger ist als der der Mitbewerber, wirst du noch nicht einmal den Verbraucherschutz dafür interessieren können.
Wobei - man weiß es nicht ... vielleicht findet sich da doch einer bereit, auch diese Form der Vereinbarungen ordentlich zu verschlimmbessern?Letztlich wirst du schon bei der Reservierung aufmerksam gemacht, dass du für einen Leg eben kein Etihad Operating buchst; du kaufst also nicht die sprichwörtliche Katze im Sack, so wie du es in deinem Schriftverkehr leise andeutest ...

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Liebes
,ich will weder die AGB
s oder ABBs erschüttern, noch den Verbraucherschutz bemühen, oder gar etwas verschlimmbessern, aber daß dieses Handling meiner persönlichen Rechtsauffassung widerspricht, wirst auch Du mir in Deiner sehr eloquenten Art nicht ausreden
Ich gebe mich gerne mit einer halbwegs plausiblen Antwort zufrieden, die nicht gerade der Feder einer studentischen Aushilfskraft entspringt, die meint, die Pisastudie bestätigen zu müssen!
Es bleibt EY natürlich überlassen, wie sie ihre Flüge vermarkten, niemand zwingt mich, sie zu buchen, daß mich dieser Punkt hingegen nicht gerade begeistert, bleibt dann mir überlassen.
Daß ich auch käuflich wäre, wenn sie durch ein klar besseres Angebot überzeugen, die Codeshares vorher bekannt sind und ich diese gegebenenfalls umgehen könnte(wäre hier der Fall und mein Vorzug EY gegenüber AB hat so rein gar nichts mit der kostenlosen Sitzplatzreservierung zu tun), habe ich doch auch schon zugegeben
Sind alle Codeshares denn bei Buchung im Vorhinein bekannt?! Dann nehme ich gerne alle "Vorwürfe" zurück, denn dann wüsste ich bei Buchung ja immer, was ich buche und machte dies im vollen Bewusstsein, worüber ich mich nacher nicht beschweren könnte!
Ich kenne nur sinngemäß den Passus, Flüge können auch in Codeshares von anderen Airlines durchgeführt werden und in Kombination mit dem von Dir zitierten Passus, könnte man natürlich dann schlussfolgern, mir müsste bekannt sein, daß ich im Nachhinein für Services zur Kasse gebeten werde, die bei Buchung noch inkludiert waren :?
Dieses ist halt der springende Punkt für mich und selbst wenn er durch elfundneunzig Hintertürchen in den AGB´S/ABB`s gedeckt sein mag, muss er mir ja nicht gefallen und ich werde ihn doch hinterfragen dürfen?!
Von irgendwelchen Erfolgsaussichten habe ich nie gesprochen, oder gar, daß ich irgendwelche Bestimmungen kippen wollte, noch AM-like, andere User zur Klage aufgefordert

Habe nur gesagt, dass ich sie bei Rechnungsstellung durch AB, nochmal hinterfragen würde und da es mich doch sehr interessierte, auch als noch nicht Betroffenen, habe ich es halt selbst in die Hand genommen.
Jetzt noch eine letzte Frage, wieso bezieht Ihr Euch hier immer auf die LH, EY wird doch bestimmt einen ähnlichen haben?! Einen Hinweis auf solchen, hätte ich übrigens in der Antwortmail von EY erwartet und nicht so ein, sorry, nichtssagendes Gestammel

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@doc
Die Frage war doch, ob es i.O. ist, die flugtechnischen Abläufe des Operators als Bestandteil des Beförderungsvertrages zu erklären und meiner Ansicht nach ist es das, da es keinen gegenteiligen Beweis gibt.
Leider nochmal LH: Bei der Buchung sind Codeshares sofort eindeutig erkennbar.
Sollte das bei der Etihad nicht so sein, verstehe ich etwas besser, dass du insistierst.Sofern die Antwort an dich aus der Taste eines studentischen Praktikanten stammt, hoffe ich, dass dieser im Rahmen eines Austauschprogrammes mit Kasachstan oder Burkina Faso dort volontiert ...

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Selbstverständlich sind bei Flugsuche auf der Etihad HP Codeshare Flüge mit
'OP1 Partly operated by Air Berlin'
gekennzeichnet und in den nachfolgenden Buchungsschritten ausführlich angegeben auf welchen Teilstrecken.Ebenso sind in gängigen Suchmaschinen Codeshares für Etihad Flüge ersichtlich.
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So ist es bernhard - ich hatte anfangs über ein Portal und auch bei Etihad selbst die Verbindung DUS-AUH-BKK-HKT und zurück dann HKT-AUH-DUS gesucht, weil ich ursprünglich einen kurzen Aufenthalt in BKK eingeplant hatte.
Da mein Schwager aber lieber eine Pauschalreise buchen wollte, haben wir demgemäß den Flug mit Etihad aus dem Kontingent von MW gebucht.
In allen Fällen wurde mir aber deutlich und unübersehbar dargestellt, das 3 dieser Teilstrecken von AB durchgeführt werden und nur die letzte von Etihad selbst. -
Habe ich doch bei diesem Flug auch gar nicht bestritten und bin inzwischen ja soweit, dass dies akzteptiert werden muß(auch wenn es meinem Rechtsempfinden nach nicht korrekt ist), ich bezweifle nur, dass bei einem Flug, den ich z.B. 9 Monate im Voraus buche, nicht noch ein Codeshare erfolgen kann und dann müssten halt m.E. auch die Services gelten, die vorher inkludiert waren.
Und um nochmal auf Eure Lufthansa zurückzukommen, wenn ich einen LH-Flug buche und dieser wird dann im Codeshare von Germanwings bedient, dann gelten für mich doch auch die LH-Gepäckbedingungen und nicht die der GW, oder?!
Unser EY-Flug nach Phuket damals war ein Special, das 30kg Freigepäck beinhaltete und diese galten auch für Bangkok Airways, die die Legs Bkk-Hkt-Bkk im Codeshare für EY bedienten, vielleicht auch deshalb mein Glaube, dass immer die Regularien der gebuchten Airline gelten.
Und um das auch nochmal ganz klar herauszustellen, ich fand die EY super, sogar besser als die Thai und würde sie auch immer wieder buchen, hatte mich nur über diese Regelung der zu bezahlenden Sitzplatzreservierung gewundert.
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Hai Holger,
dann setze ich jetzt noch mal einen drauf
, ich habe die Rechnung und Bestätigung von Air Berlin nun erhalten - und, du glaubst es kaum, die wollen von uns insgesamt 90 Euro für die Sitzplatzreservierung(en)
!Das heist: DUS-AUH dann AUH-HKT und zurück nochmal HKT-AUH je 15 Euro p.P.
Gar nicht so dumm von dem Mehdorn.....Air Berlin gibt jeder einzelnen Teilstrecke eine eigene Flugnummer - somit gilt jede einzelne Strecke als Nonstop Flug. Bei gleichbleibender Flugnummer wäre es ja ein Direktflug, hahahahaha
, komme mir vor wie zu den besten Zeiten der DB. Denn bei einem Direktflug DUS-HKT hätten die nur 1x Reservierungskosten berechnen können.
ABER: der letzte Part AUH-DUS wird ja von EY durchgeführt - und bleibt kostenfrei, hurra. -
Der Form halber sollte noch erwähnt werden, das Air Berlin lediglich von BER und DUS über AUH nach Phuket fliegt. In den Ar....gekniffen (bezogen auf Kosten einer Sitzplatzreservierung) sind diejenigen, die von BER nach HKT fliegen - da macht AB alle 4 Strecken im Codeshare für Etihad und die Sitze kosten dann 60 Schleifen p.P.
Von FRA und MUC sieht das anders aus, da fliegt Etihad, allerdings macht AB alle Strecken von AUH nach HKT und zurück von HKT nach AUH.
Günstiger ist es (wieder bezogen auf die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung bei AB), wenn man von MUC oder FRA über BKK nach HKT fliegt - da fliegt dann nur Etihad und den Codeshare von BKK nach HKT macht dann Bangkok Airways, was bedeutet, die Sitzplätze kosten NULL bei einer Reservierung
............to be continued -
doc3366 wrote:
...wenn ich einen LH-Flug buche und dieser wird dann im Codeshare von Germanwings bedient, dann gelten für mich doch auch die LH-Gepäckbedingungen und nicht die der GW, oder?!...Auch dann gelten wie bei anderen Codeshare Flügen die Gepäckbedingungen von Germanwings, allerdings wird LH vermutlich das Ticket in deren Best oder Flex Tarif mit 23kg Freigepäck ausstellen.
Um sicher zu gehen rufe bei LH an 01805 - 805 - 805 ... uuups, das ist ja wieder mit 0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz eine so teure Servicenummer

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Bernie, hast Du gut erkannt, ich kann in einer aufpreisigen Telefonnummer keine Serviceleistung erkennen, deshalb würde ich auf diesen Nichtservice selbstverständlich verzichten, den Du natürlich gerne nutzen kannst

Demhingegen sehe ich in Deiner Vermutung zur Regelung des Sachbestandes eine Serviceleistung, die ich in gleicher Güte von EY in Bezug auf die Codeshares von Air Berlin erwartet hätte, nämlich eine dahingehende Beeinflussung der AB, auf Codeshares für EY, die Sitzplatzreservierung entsprechend der der gebuchten Airline zu handlen.
Gerade Du solltest Dich doch mit gutem Service auskennen und die kleinen Nuancen zu schätzen wissen

Aber ok, es bleibt ja immer noch die Hoffnung auf die fernmündlich angekündigten News am 1.9.12

Hat eigentlich inzwischen wer den entsprechenden Passus bzgl. der Codeshares in den Etihad AGB/ABB analog zu dem der Lufthansa gefunden?
Helmut, die von Dir genannte Fra-Auh-Bkk-Hkt Verbindung mit EY und PG gibt es auch von Dummdorf und war ja meine favorisierte, da sie insgesamt nur 10 Minuten länger dauert und man frühmorgens auf Phuket gewesen wäre, der Vollständigkeit halber.
Schade, dass das wegen Deines Schwager
s nicht geklappt hat, holDir doch die 90 Schleifen bei ihm