Alltours Teil I
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Im Mai letzten Jahres hatte ich über Alltours online eine Flugreise auf die Kanaren gebucht. Da Hotel nicht unbekannt, waren letztendlich die Flugzeiten und der Preis der ausschlaggebende Faktor für die Buchung über Alltours. Leider wurde zu meinem Verdruss die im Angebot ausgewiesene Airline in der Buchungsbestätigung gewechselt, was für mich schlechtere Flugzeiten zur Folge hatte. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wobei es neben unterschiedlicher juristischer Auffassung zu so einem „Lockangebot“ auch eine toller Zug eines Reiseveranstalters ist, dieses noch mal kenntlich zu machen.
Mir ist das ganze erst mit Erhalt der Flugtickets aufgefallen, wobei ich dann direkt Kontakt mit Alltours aufgenommen habe. Wir können vorab hierzu nichts machen, aber melden Sie sich nach der Reise bei uns wieder, hieß es als Antwort. Naja, dann fliegt man erstmal in den Urlaub und nimmt dieses positive Signal bis nach der Rückkehr mit. Leider kam zur Verärgerung dann noch am Tag des Abflugs ein Austausch der ausgewiesenen Airline hinzu, mein erster Flug ohne ein Entertainment Programm, weil es eine englische Airline war.
Jetzt wollte ich mal testen wie Alltours auf meinen Wunsch einer Kulanzzahlung von 50€ reagiert. Nachdem meine erste Nachricht abgelehnt worden ist, habe ich telefonisch Kontakt mit Alltours aufgenommen. So recht erfreut schien man nicht von dem Anruf gewesen zu sein, denn es wurde hier eher das Signale gegeben, wir prüfen noch mal. Selbst mein Angebot noch mal die wesentlichen Punkte schrift. zukommen zu lassen, wollte man erst gar nicht haben. Die gleiche Antwort wie zuvor landete Tage später in meinem Briefkasten. Nun begann ein reger Schriftwechsel, mit Abteilungsleitung von Qualitätsmanagement und Geschäftsführung Marketing und Vertrieb. Es wurde seitens Alltours sehr ausführlich auf meine Obliegenheiten zur Prüfung der Buchungsbestätigung eingegangen, der Reisemangel, der nachweislich vorhanden war, der wurde bis zuletzt völlig ignoriert bzw. in keinem Wort hierzu Stellung genommen.
Ich möchte nicht wissen, wie Alltours im Falle eines erheblichen Reisemangels reagiert. Vermutlich gibt es auch hier einen mehr oder weniger passenden Textblock für ein Antwortschreiben.
Schade liebe „Alltours“, hätte ich als Kunde ein wenig mehr von dem verspürt was die vielen Abteilungen in Ihrem Haus suggerieren, dann würde ich vermutlich sie als Veranstalter weiterhin empfehlen können.
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@Sunset
Erst einmal herzlich willkommen im Forum.Zu deinem Posting:
Die Änderung erfolgte unmittelbar mit der Buchungsbestätigung.
Und ja, du hättest die Buchungsbestätigung überprüfen sollen. :?
Erst nach Erhalt des Flugtickets Beschwerde zu führen, erscheint mir äußerst wenig erfolgversprechend, darf der Anbietende doch aufgrund deines "Schweigens" davon ausgehen, dass du die Änderung voll akzeptierst.Zu Änderungen der Airline / der Flugzeiten allgemein:
DIE Veranstalter - und nicht nur Alltours - weisen in ihren AGB darauf hin, dass die im Angebot angegebene Airline ggf. nach der Buchung durch eine andere ersetzt werden kann. Diese AGB hast du vor der Buchung durch Anklicken oder Unterschrift akzeptiert.
Was die damit verbundenen geänderten Flugzeiten betrifft, so waren auch diese gewiss im Angebot als "voraussichtliche" ausgewiesen.Airlinewechsel und Flugzeitänderung sind im übrigen keine "Spezialität" von Alltours.
Mehr zu diesem Thema findest du im Thread ""Flugzeitänderung" . -
Überflüssiges Zitat entfernt
@ KourionDem letzten Absatz würde ich keinesfalls zustimmen. Als Kunde schließe ich einen Vertrag über eine Leistung mit dem Reiseveranstalter ab. Werden die Leistungen die zu einem Flug dazu gehören nicht erfüllt, dann handelt es sich um einen Mangel.
Änlich sieht es übrigens auch die Frankfurter Tabelle.
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Wo steht das denn in der Frankfurter Tabelle?
Im übrigen bietest Du dem Veranstalter nur den Abschluss eines Vertrages an, der kommt erst zustande, wenn der Veranstalter bestätigt. Und ein Blick in die AGB erzählt Dir ganz schnell, was von den Flugzeiten der Ausschreibung zu erwarten ist. Wenn die Erwartung auch meist erfüllt wird, besteht kein Anspruch darauf.
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Sunset0815:
Dem letzten Absatz würde ich keinesfalls zustimmen. Als Kunde schließe ich einen Vertrag über eine Leistung mit dem Reiseveranstalter ab. Werden die Leistungen die zu einem Flug dazu gehören nicht erfüllt, dann handelt es sich um einen Mangel.
Änlich sieht es übrigens auch die Frankfurter Tabelle.Es müsste heißen "die Leistungen, zu welchen ein Flug gehört" und auch darüber hinaus irrst du wahrlich gewaltig!!!
Ich empfehle dir das Unterforum zum Reiserecht -
Es gibt in der Frankfurter Tabelle eine Ausführungen zum Transport. Hierunter wird auch der Mangel des "Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film)"aufgeführt.
Mir ist bekannt, dass es sich bei der Frankfurter Tabelle nur um eine Richtschnur handelt, daher erübrigt sich ein Hinweis zur Verbindlichkeit.
Am Ende reden wir von einer Höhe von 2,5% (Rückflug war ja wie bestätigt) und daher bleibt mir am Ende die pers. Erfahrung, dass für mich zur Kundenbindung ein wenig Kulanz schon dazu gehört.
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Als Nachtrag sei erwähnt, dass mir meine Obliegenheiten ja mittlerweile zu 200% bewusst sind. So viele Hinweise wie ich hierzu bekommen habe, dass kann ich selber nicht mehr zählen. Wenn ich nur halb soviel Feedback zum eindeutigen Mangel bekommen hätte, wäre ich schon vollkommen zufrieden gewesen.
Ich habe daraus selber gelernt und mir ist dieses mittlerweile bekannt.
Der Reiseveranstalter kann selbstverständlich auch selber seinen Beitrag leisten, und aus meiner Sicht kundenfreundlich auftreten.
Wenn man im Netz etwas weiterschaut, dann gibt es auch andere Sichtweisen:
BGH: „Vorläufige“ Flugzeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Dezember 2013, Az. X ZR 24/13) bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Zunächst stellten die Richter klar, dass es sich bei den „Ausführlichen Reisebedingungen“ um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Inhalt einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist. Im Anschluss entschied das Gericht, dass beide Klauseln die Verbraucher unangemessenbenachteiligen.
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Dann wünsche ich viel Spass beim Nachweis, dass auf der Kanarenstrecke Unterhaltung in der Beförderungsklasse üblich ist und welche da üblich ist. 2,5 % vom Reisepreis, weil keine bordeigene Unterhaltung in den knapp 5 Stunden? Die 5 Stunden sind ca 1,5 % von einem 14 tägigen Urlaub (14 * 24) und die Flugleistung wurde ja erbracht. Die Unterhaltung ist bestenfalls eine Nebenleistung, wie kann man die derart hoch bewerten? Die Fälle die der Frankfurter Tabelle auf die Du Dich beziehst, zugrundeliegen, dürften deutlich anders gelegen haben....
Die Kemptener Tabelle führt das etwas ausführlicher aus. Sie bezeichnet unzureichenden Bordservice als Unannehmlichkeit, bei Business Class Flügen sei das in Ausnahmefällen ein Reisemangel. Ein Filmprogramm sei an Bord von Billigflügen kein Standard.
Einen eindeutigen Mangel kann man immer noch nicht erkennen, daher gibts da auch kein Feedback zu. Was Dir in dem Fall auch nicht weiterhelfen würde, da es wohl kein Unternehmen gibt, das seine Kulanzentscheidungen durch Abstimmung in einem Forum trifft.Und wie viele unterliegst Du dem Irrtum, dass die in der Ausschreibung genannte Flugverbindung verbindlich ist. Das ist NICHT Inhalt der Klage beim BGH gewesen, auch wenn das 80 % der Pauschalreisenden annehmen, weil sie weder die AGB des Veranstalters, noch das Urteil und seine Begründung wirklich gelesen haben, sondern lieber irgendwelchen populistischen aber völlig falschen Kurzaufbereitungen in Massenmedien trauen, die ihnen besser ins Kalkül passen....
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Aber eines geht mir doch nicht ein. Alltours arbeitet mit tagesaktuellen Preisen ( Der Preis ändert sich mehrmals täglich, egal ob All oder All X). Bei tagesaktuellen Preisen kaufe ich das tagesaktuelle Angebot. Das nachträglich zu ändern weil es für All evt. was billiger gibt, ob das rechtens ist? Ich habe schon Zweifel.
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Du hast das Prinzip noch nicht verstanden. Du kaufst kein Angebot. Sondern Du machst ein Angebot eine Reise zu kaufen. Die Ausschreibung die Du liest ist eine Einladung ein Angebot abzugeben. Wenn Du nun eine Bestätigung erhältst, die abweicht, steht in den meisten AGB, die gelesen zu haben, ja alle bestätigen, dass dies ein neuerliches Angebot des Veranstalters ist, das mit der Zahlung der Anzahlung oder einer Annahme durch z.B. Übersendung einer unterschriebenen Bestätigung als angenommen gilt.
Es ist also auch keiner gezwungen, eine Reise anzutreten, für die ein anderer Flug bestätigt wurde. Aber dazu muss man halt die AGB kennen, die Reisebestätigung direkt nach Erhalt lesen (nein, nicht erst, wenn man Zeit hat) und entsprechend handeln. Möglicherweise aber mit der Konsequenz, etwas teureres buchen zu müssen oder keinen wunschgemäßen Flug und Hotelaufenthalt zu bekommen.
Es ist alles wunderbar festgehalten und es steht ganz genau schwarz auf weiß, was Stand der Dinge ist. Warum es keiner liest, und jeder meint, andere Ansprüche zu haben, weiß ich nicht....
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Umbuchung Alltours Ägypten / Kanaren
Hallo Zusammen,
habe folgende Frage
Wir haben am 08.01.2014 eine 10 tägige Reise nach Ägypten gebucht, aufgrund der Problematik vor Ort haben wir uns dazu entschieden die Reise bei Alltours umzubuchen, diese Option bei Alltours hatten wir aufgrund der Situation vor Ort.
Jetzt meine eigentliche Frage: Ist es rechtens das die Fa. Alltours bei der Neubuchung auf die Kanaren, die Preisgültigkeit auf den 08.01.2014 zurück datiert, der Preis bei der heutigen Buchung wäre ca. 750,- Euro gewesen, bei der Rückdatierung beträgt der Preis jetzt über 900,- EuroDanke für die Antworten
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Warum stornierst du nicht und buchst die Kanaren als neuen Vorgang?
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Aufgrund dieser Aussage
"vennie" wrote:
...diese Option bei Alltours hatten wir aufgrund der Situation vor Ort.konnte ich Alfred`s Frage absolut nachvollziehen. Könntest Du mal sagen, wie genau das gemeint war?
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@vennie
Genau das markiert den Unterschied zwischen Umbuchung und Neubuchung:
Du bist nicht berechtigt, kostenfrei zu kündigen und ersuchst um eine Umbuchung.
Hierzu unterbreitet dir der Veranstalter ein verfügbares Angebot.
Was immer du recherchiert haben magst ist nicht relevant im rechtlichen Kontext - schon gar nicht der mögliche Preis einer Neubuchung.
Sorry ...
:?