Flug um 24 Stunden verschoben???
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Hallo, wir sind heute aus der DomRep zurückgekommen. Jetzt brauch ich mal eure Hilfe. Wir sollten eigentlich am 26. Oktober abfliegen, nach dem Auschecken wurde uns mitgeteilt, das unser Flug etwa 24 Stunden verschoben wird (aufgrund der Evakuierung der Hurrikanopfer aus Mexico) War für uns auch überhaupt kein Problem, aber eigentlich hätten wir dann heute schon auf der Arbeit erswcheinen müssen. Condor hat zwar am Flughafen Bestätigungen für die Verspätung ausgestellt, aber unser Chef wird uns nun natürlich einen Tag Urlaub mehr abziehen. Können wir irgendwelche Ansprüche an Condor stellen??? Hab überhaupt keine Ahnung, da uns soetwas noch nie passiert ist.
LG Sissi -
Das kannst du sicherlich, aber ich finde das solltest Du Dir überlegen. Denn schließlich hatte die Verspätung einen denke ich nachvollziehbaren Grund. Da noch etwas rauschlagen zu wollen finde ich nicht fair.
Ist nicht böse gemeint. Finde nur ein bißchen Fairness gehört überall hin.
Gruß
Schneeglitzern -
Es gibt in den Beförderungsbedinungen der Condor sicherlich Ausnahmen für ihre Haftung, die diese zwar unangenehme aber eben notwendige Verspätung rechtfertigen.
Weiters gebe ich zu bedenken, dass es sich immer noch um eine Fernreise handelt. Auch im modernen Zeitalter der Technik. Das heißt, die uralten Regeln, mindestens 48 Stunden zwischen Rückkehr in die Heimat und Aufnahme der regelmäßigen Tätigkeit hat auch heute noch Gültigkeit.
Gesetze und Verordnungen mögen ja irgendwelche Entschädigungen regeln. Aber Reisen bleibt eben auch ein Abenteuer mit unwägbaren Faktoren. Daher sollte man Toleranzen und Spielräume einplanen und akzeptieren. Besonders dann, wenn hier nachvollziehbare Umstände eintreten: das allgemein bekannte steigende Hurrikanrisiko in der Karibik in den Spätherbst hinein und das Eintreffen eines der stärksten Hurrikans, die jemals die Karibik trafen.
Gruß
Peter -
@ feuerelli
Wenn sich durch die Verlegung der Flüge die reine Urlaubszeit verringert und dazu noch von einem anderen Flughafen als vorgesehen abgeflogen bzw. ein anderer Flughafen als vorgesehen angeflogen wird, habt Ihr Chancen, etwas erstattet zu bekommen (Az.: 47 C 1861/04, Amtsgericht Düsseldorf).
Da beides bei Euch nicht zutrifft, werden wohl die AGB von Condor greifen. Aber Ihr könnt das ja trotzdem mal einem Anwalt vorlegen.