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Flug AB 3104 am 27.02.2010

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • rmouillardR Offline
    rmouillardR Offline
    rmouillard
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    bei mir ergab sich folgender Sachverhalt:
    Ich hatte eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht (bei ETI, Flug Air Berlin).
    Am 27.02.10 um 23.20 Uhr sollte es losgehen. Nach einigen Vertröstungen wurde der Flug wegen eines technischen Defektes annuliert. Es wurde bekanntgegeben, dass das Flugzeug am 28.02.10 um 22.00 Uhr starten werde.
     
    Ich konnte unkompliziert im Sheraton am Frankfurter Flughafen einchecken. Am nächsten Tag gab es noch Frühstück, Mittag- und Abendessen.
    Die Kosten hierfür wurden übernommen.
     
    Würdet ihr jetzt noch Regressansprüche wegen des verlorenen Urlaubstages stellen???
     
    Wenn ja, bei wem, ETI oder AB???
     
    Sollte ich das selbst in die Hand nehmen oder einen Anwalt beauftragen???
    Habe eine Rechtschutzversicherung.
     
    Ich habe mir die ganze Angelegenheit vom ETI-Reistleiter bestätigen lassen.
     
    Vielleicht hat ja hier schon jemand ähnliches erlebt, oder kennt sich aus und kann mir ein wenig weiterhelfen.
     
    Danke
    LG Roswitha

    I Love Egypt

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    • sidekumköyfanS Offline
      sidekumköyfanS Offline
      sidekumköyfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Guten Morgen,

      also ich würde damit zum RV gehen und versuchen die Ansprüche für den verlorenen Tage geltend zu machen. Sollte der RV nicht "mitspielen" würde ich einen Anwalt einschalten.

      Wir hatten vor einigen Jahren mal einen ähnlichen Fall, als wir nach Tunesien in den Urlaub geflogen sind. Alllerdings mit einem anderen RV. Da hatte der Flieger fast 10 Stunden verspätung, sodass wir erst am morgen im Hotel waren, anstatt am frühen abend des Vortages. Der RV hat den verlorenen Tag ohne weiteres erstattet.

      fg sidekumköyfan

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      • bernardo2001B Offline
        bernardo2001B Offline
        bernardo2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        der Reiseveranstalter hat Dich gemaess Frankfurter Tabelle zu entschaedigen und die Fluggesellschaft entsprechend der EU-Fluggastverordnung.

        Ich wuerde die Ansprueche zunaechst selbst an den RV und an die Fluggesellschaft stellen und sollte da "gebuckelt" werden, dann einen Anwalt einschalten.

        Viele Gruesse
        bernardo2001

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        • thbabi50T Offline
          thbabi50T Offline
          thbabi50
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo .
          Ich war auch davon betroffen. Ich war nach meiner Rückankunft in Deutschland direkt zum Reisebüro. Dort hatte ich den Sachverhalt geschildert. Das Reisebüro hatte dan ein Schreiben aufgesetzt, und es an ETI gesendet. Nach 1 Tag kam eine Antwort von ETI, dass der Reisegast den Sachverhalt selbst schildern muss, und ihn an ETI senden soll. Ich war nun gestern bei meinem Anwalt der das alles für mich regeln soll. Ich bin mal gespannt was da für Ausgleichszahlung kommt.
          Lg Thomas

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          • rmouillardR Offline
            rmouillardR Offline
            rmouillard
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,
             
            hast du dir die ganze Sache von der Reiseleitung in Ägypten bestätigen lassen, ich hoffe es für dich, denn sonst stehst du leider auf verlorenem Posten 😞
             
            LG
            Roswitha

            I Love Egypt

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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              Vertragspartner ist in diesem Fall immer der Veranstalter, also ETI. Das sollte auch jedes Reisebüro wissen und es sollte eigentlich auch wissen, daß die Kunden selbst diese Ansprüche stellen müssen.

              Ob man dazu einen Anwalt braucht sei dahingestellt und jedem selbst überlassen.

              Faktisch bleibt aber noch die eigentliche Forderung nach Schadenersatz zu bewerten. Rechtlich ist es klar, daß man einen hat. Wenn mir die eine Übernachtung aber nichts ausmacht dann kann ich ja auch darauf verzichten die Ansprüche anzumelden, da ich ja gut versorgt war.

              Da ich persönlich aber jemand bin, der sich nicht erholen kann, wenn ich meinen Koffer nciht auspacken kann, würde ich hier meine Ansprüche anmelden, weil mir natürlich tatsächlich ein Tag Urlaub fehlt.

              Zu welchem Typ Mensch man gehört muß jeder selbst wissen. Ich jedenfalls bräuchte keinen Anwalt und ich bin auch ein absoluter Gegner dessen Ansprüche zu stellen, nur weil sie einem zustehen, obwohl man für sich persönlcih gar keinen Nachteil daraus hatte.

              Gruß

              Berthold

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              • thbabi50T Offline
                thbabi50T Offline
                thbabi50
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo.
                Ich hatte mir ein Schreiben von der Reiseleitung im Hotel geben lassen.Das hab ich nun auch alles an ETI gesendet.

                1 Antwort Letzte Antwort
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