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Es gilt der Reisekatalog ...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
19 Beiträge 7 Kommentatoren 4.8k Aufrufe
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  • AntoniaWA Offline
    AntoniaWA Offline
    AntoniaW
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ... in Wort und Bild?
    ... nur im Wort?

    Dass bei einer Reisebuchung der für diese Saison erstellte Katalog des jeweiligen Veranstalters gilt, ist ja vollkommen klar. Hier werden die Leistungen des Veranstalters (Hotels, Reiseleitung, Flug) und die Pflichten beider Seiten festgehalten. 
     
    Wozu ich aber noch keine Antwort (vorzugsweise als Paragraphen/Urteil/o.ä.) finden konnte, ist die Frage, ob denn lediglich das geschriebene Wort gilt oder eben auch die eingesetzten Photos, Graphiken, Logos, Icons. Da diese ebenfalls der Produktbeschreibung dienen, sollten diese doch gleichfalls Vertragsgegenstand sein?

    PS:
    Ich frage mit einem konkreten Beispiel im Hinterkopf. Gerne poste ich dieses hier noch. Hoffe, aber zuerst ersteinmal auf ein allgemeines/beispielneutrales Feedback.

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    • elton240171E Offline
      elton240171E Offline
      elton240171
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kann ich mir nicht vorstellen, das dies so genau gilt.
      Kenne ein Hotel, das schon seit Jahren mit den selben Bildern im Katalog angeboten wird. Da stehen noch Sonnenliegen am Pool. Das wird aber vom Hotel schon länger gehandhabt, Liegen sind weg, dafür stehen Tische für Mittagssnack und Kaffee.
       
      LG Elton

      ELTON for PRESIDENT !!! August 14 Kambodscha - Laos - BKK - Dubai; November 14 Kambodscha again ...

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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        schwierig zu beurteilen, was die Fotos anbetrifft. Nur allein der schöne blaue Himmel, das ruhige Meer und das türkisblaue Wasser dürften schwer einzufordern sein.

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        • Giselle123G Offline
          Giselle123G Offline
          Giselle123
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hier gibt es ein Gerichtsurteil, weil das Wasser nicht so blau, wie auf dem Foto, war.
           
          Und eine aktuelle Aussage:
          Die textlichen und die bildlichen Darstellungen im Katalog oder auf der Internetseite sind stets Bestandteil des Reisevertrages, wenn der Verbraucher diese als Buchungsgrundlage verwendet hatte", sagt Sabine Fischer-Volk, Reiserechts-Expertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
           
          LG
          Gia
           
          PS: ich habe festgestellt, das die Bilder im Katalog selten aktuell sind. Vielleicht sollte man da öfter mal nachhaken.

          Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AntoniaWA Offline
            AntoniaWA Offline
            AntoniaW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Gut, ich schreibe mal etwas zu dem konkreten Fall, um den es mir geht.

            Abgebildet ist neben dem Hotel (Frontansicht, mehrere Etagen, alle Zimmer mit Balkon) auch ein Wohnbeispiel (Tolles Wort übrigens! Ebenfalls mit Balkon.) Weder den Standardzimmern noch den höherwertigen Zimmern wird ein Balkon zugeschrieben. Laut erster Rückfrage beim Servicecenter des Veranstalters sind solche Zimmer auch gar nicht unter Vertrag.

            Und genau hierin liegt für mich der Knackpunkt! Darf denn mit einer bildlichen Beschreibung geworben werden, die schon aus vertraglichen Gründen gar nicht vor Ort umsetzbar ist? Suggeriert denn nicht das "Wohnbeispiel" dass ich in dieses Zimmer bei diesem Veranstalter tatsächlich eingebucht werden könnte?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Giselle123G Offline
              Giselle123G Offline
              Giselle123
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Könnte, ist hier das Stichwort. Muß aber nicht.
               
              Ich habe folgende Aussage bei einer Ferienanlage gefunden:
              Die Zuteilung den gebuchten Einheiten erfolgt je nach Verfügbarkeit. Das heißt, dass alle Bilder Wohnbeispiele sind.
               
              Viele Hotels haben im Katalog natürlich ihre besten Zimmer abgebildet. Darum steht ja auch sehr oft: Wohnbeispiel oder Zimmerbeispiel darunter.
              Aber ich verstehe Dein Problem nicht. ich kann bei der Buchung doch gezielt auswählen, was ich möchte. ❓    Wenn ich mit Balkon buche, ist das doch von mir eine klare Ansage.
              Und ob in einem Zimmer die Möbel etwas anders stehen oder die Übergardinen statt bunt einfarbig sind, ist doch wurscht.

              Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • AntoniaWA Offline
                AntoniaWA Offline
                AntoniaW
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Giselle123
                 
                Das "könnte" bezweifle ich ja eben. Wenn der Veranstalter die Balkonzimmer nicht unter Vertrag hat, dann wird der Hotelier doch auch nur bei Vollbelegung aller Nicht-Balkonzimmet den Gast in dieses Zimmer buchen.

                Bei dieser Buchung kann man wie schon geschrieben, keine Balkonzimmer auswählen; weder Standard- noch die Premiumkategorie sind laut Katalog mit Balkon ausgestattet. (Möbel- und andere Einrichtungsfragen sind nicht relevant.)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernardo2001B Offline
                  bernardo2001B Offline
                  bernardo2001
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  wenn das Hotel ueber Zimmer mit Balkone verfügt sind diese natuerlich auf einem Foto auch erkennbar und zeigt zunaechst dem Kunden erst einmal auf - Zimmer mit Balkon.

                  Schliesst der Veranstalter in seiner textlichen Beschreibung der Zimmerkategorie den Balkon allerdings eindeutig aus, dann kann man nicht von einer falschen Ausschreibung sprechen, denn das Foto ist ja nicht verfaelscht, nur weil vielleicht die Zimmer ohne Balkon auf dem Foto nicht, weil in einem anderen Fluegel gelegen, oder nur schwer erkennbar auszumachen sind.

                  Eine Verfaelschung einer Hotelansicht auf einem Foto liegt dann vor, wenn z.B. ein Hotel, dass einige hundert Meter vom Strand entfernt liegt, mit einem Tele so geschickt fotografiert wird, dass der Eindruck erweckst wird, es liegt direkt am Strand. Und wenn dann in der Textausschreibung zur Strandentfernung schwammige Formulierungen angewandt werden, dann kann man sicherlich von einer Taeuschung sprechen. Oder auf einem Panoramafoto liegt das Hotel allein am Strand, in Wirklichkeit ist es von anderen Hotels rundum zugebaut, die jedoch geschickt aus dem Foto herausretouchiert wurden.

                  Oder wie hier beschrieben, dass es am Pool keine Liegen mehr gibt, obwohl auf dem Foto vorhanden, dann ist das fuer meine Begriffe schon ein Reisemangel, denn ein Tag am Pool ist ohne Liegen kaum realisierbar.

                  Viele Gruesse
                  bernardoselva

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                  • AntoniaWA Offline
                    AntoniaWA Offline
                    AntoniaW
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @bernardo2001
                    Eine falsche Beschreibung wurde nie erwähnt. Es geht um eine fehlerhafte/unlautere bildliche Darstellung eines Zimmers: ein Wohn-"Beispiel", das keines ist.

                    Für mich sind die Vergleiche mit den umliegenden Gegebenheiten nicht sehr produktiv. Deine Beispiele des Fokusses auf den Strand und der Fälschung der benachbarten Hotels zeigen ja, wie weit dieses Feld ist.

                    Der Liegenvergleich scheint mir schon naheliegender zum Balkonzimmer-Photo. Es wird etwas bildlich versprochen, was - aus sicherlich zwei unterschiedlichen Gründen - nicht geboten werden kann.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mawotaM Offline
                      mawotaM Offline
                      mawota
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo
                       
                      Also wenn ich ein Zimmer mit Balkon möchte und weder bei der Ausschreibung im Katalog ein solches mit Balkon aufgeführt ist, noch der Veranstalter überhaupt ein solches unter Vertrag hat - tja dann würde ich ein anderes Hotel wählen - egal wie die Fotos aussehen.  Ein Hotel zeigt immer die besten Zimmer - dies zeigt sich dann auch im Katalog wo diese immerhin als Beispiele gekennzeichnet sind - sodass wohl niemand glaubt genau dieses Zimmer zu erhalten. Auch bei den Fluglösungen nach Uebersee sind ja meistens die Business-Sitze abgebildet..., obwohl 90% der Kunden Eco fliegen.
                       
                      Fotos geben einen Eindruck, welcher plus/minus auch zutreffen sollte. Dass nun plötzlich vor Ort nur noch 15 statt der 20 Palmen stehen wäre ja wohl kein Grund zur Beanstandung - oder? Nehmt doch die Ferien einfach ein bisschen gelassener - nicht alle wollen euch über den Tisch ziehen... 😉
                       
                      Gruss markus

                      Im Leben wie auf Reisen:
                      Qualtität ist wichtiger denn billig

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Giselle123G Offline
                        Giselle123G Offline
                        Giselle123
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das ist genau so bei dem Hinweis: "Zimmer teilweise mit Meerblick". Auch da habe ich keinen Anspruch, zahle aber den gleichen Preis, obwohl meiner Meinung nach ein Zimmer ohne Meerblick oder Balkon günstiger sein müsste.
                         
                        Lege ich also absolut Wert auf Meerblick und/oder Balkon würde ich so ein Hotel auf keinen Fall buchen.

                        Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AntoniaWA Offline
                          AntoniaWA Offline
                          AntoniaW
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich fühle mich etwas unverstanden ...

                          Mir geht es nicht darum, ob man dieses Hotel bei diesem Veranstalter buchen sollte oder nicht. (Diese Entscheidung hängt nicht von mir ab.)

                          Mir geht es um das rein rechtliche Problem, dass ein Leistung abgebildet und somit vertragsrechtlich zugesichert wird, die regulär nicht eingehalten werden kann. Das scheint mir einerseits unlauter im Wettbewerb und nderseits Potential für einen Reisemangel.
                          Mit Sätzen wie "Hotels zeigen immer ihre schönsten Zimmer." kann sich ein Veranstalter doch wohl auch nicht vor Gericht rechtfertigen. Als Herausgeber trägt er die Verantwortung für die Kataloginhalte, nicht der Hotelier oder Photograph.

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                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Bei begründetem Verdacht wegen unlauterem Wettbewerb: www.wettbewerbszentrale.de . Hier gibt es Infos und man kann Verstösse direkt melden.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Giselle123G Offline
                              Giselle123G Offline
                              Giselle123
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hilfreich wäre es, wenn Du uns das Hotel verraten würdest.

                              Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                AntoniaW wrote:
                                ......
                                Mir geht es um das rein rechtliche Problem, dass ein Leistung abgebildet und somit vertragsrechtlich zugesichert wird, die regulär nicht eingehalten werden kann. Das scheint mir einerseits unlauter im Wettbewerb und nderseits Potential für einen Reisemangel.
                                Mit Sätzen wie "Hotels zeigen immer ihre schönsten Zimmer." kann sich ein Veranstalter doch wohl auch nicht vor Gericht rechtfertigen. Als Herausgeber trägt er die Verantwortung für die Kataloginhalte, nicht der Hotelier oder Photograph.

                                @antonia
                                interessante frage, die du aufwirfst.
                                ich denke, die lässt sich so einfach auch nicht beantworten.
                                generell steht unter den fotos ja immer "beispielzimmer".
                                die zimmerbeschreibungen inkl. deren ausstattungen findest du dann weiter unten im katalogtext.
                                würde da stehen, dass die zimmer mit balkon sind, obwohl dem nicht so ist, dann wäre es meines erachtens ein reisemangel.
                                wenn in der beschreibung aber nichts davon steht, kann man sich meiner meinung nach nicht auf das foto allein berufen.
                                irgendwie geben fotos und text ja ein gesamtbild ab.
                                gibt es eine diskrepanz zwischen foto und text würde man sich wohl immer auf den text berufen.
                                (meine persönliche einschätzung dazu).
                                es ist ja auch so, dass auf den fotos immer frische blumen und eine flasche sekt auf dem tisch steht.
                                ich denke nicht, dass das einklagbar wäre.
                                 
                                was ich noch hinzufügen will:
                                das hotel insgesamt ist ja mit balkonen ausgestattet.
                                wenn der va aber keine zimmer mit balkonen unter vertrag hat und die balkone dann weg retouschieren würde, wäre das ja auch eine fälschung.
                                die frontansicht soll dem konsumenten ein gesamteindruck der anlage verschaffen.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • AntoniaWA Offline
                                  AntoniaWA Offline
                                  AntoniaW
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Giselle123
                                  Gerne gebe ich Dir den Hotelnamen bekannt. Das Problem scheint mir jedoch ein generelles, globales zu sein. Umso mehr bin ich auf Deinen nächsten Beitrag gespannt!

                                  Hotel: Flamboyant
                                  Ort: Isla Margarita

                                  @mausebaer
                                  Danke nochmal für die PN. Mittlerweile gibt es Neues. Scheinbar weichen Katalog, Vertrag und die Situation vor Ort zu 100% voneinander ab. (Liest man ja ab und an.) Bei diesem Reisewunsch mutmasslich zum Vorteil. Ich warte ab, was es nach dem Urlaub zu berichten gibt.

                                  @lexilexi
                                  Du meinst also ein Beispiel muss nicht beispielhaft sein?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • bernardo2001B Offline
                                    bernardo2001B Offline
                                    bernardo2001
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @AntoniaW

                                    Zunaechst duerfte fuer jeden Richter massgebend sein, was der Veranstalter in Wort und Schrift zum Leistungsinhalt in seiner Ausschreibung aussagt. Nur daran kann gemessen und auch beurteilt werden, ob Abweichungen, also Reisemaengel, vorhanden sind.

                                    War der Richter selbst noch nicht vor Ort, kann er Bilder nur schwer einschaetzen. Das wollte ich mit meinen Beispielen sagen.

                                    Und wenn dann noch alles durcheinander ist, so wie Du schreibst, Katalog, Vertrag und Situation vor Ort, dann macht es bei ihm klick, und ihn interessiert nur noch die Ausschreibung. Alles andere wuerde die Sache fuer ihn komplizieren.

                                    Viele Gruesse
                                    bernardoselva

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Giselle123G Offline
                                      Giselle123G Offline
                                      Giselle123
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @AntoniaW

                                      ich habe mir das Hotel mal hier bei HC angeschaut. Es gibt eigentlich nur einen RV, der ein Sparzimmer anbietet, ohne Hinweis auf einen Balkon oder Terrasse. Das Bild dazu könnte auch passen.
                                      Oder habe ich was übersehen??
                                       
                                      Ich würde mich nur auf das geschriebene Wort verlassen. Bin gespannt, was Du vorfindest.
                                       
                                      Trotzdem wünsche ich Dir einen tollen Urlaub.
                                       
                                      LG
                                      Gia

                                      Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • AntoniaWA Offline
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                                        AntoniaW
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Giselle123
                                        Um ein Sparzimmer oder Standardzimmer ging es mir gar nicht einmal. Es gibt auch Komfortzimmer in dem Hotel. Der Katalog kommt ganz ohne Hinweis zur "Aussengestaltung" aus, zumindest im Text, im Bild ja schon. (sic!)

                                        Deinen Glauben an das geschriebene Wort teile ich und dass man mit Ablichtungen eines "Serviervorschlages" und anderen schönen Text-Bild-Kombinationen so Einiges besser verkauft werden kann, ist mir auch bewusst. 😉 Mindestens fragwürdig bleibt die im gedruckten Katalog verwendete Formulierung "Wohn-Beispiel" dennoch.

                                        Kurz noch zur neuesten Entwicklung: Nachdem mir vom Servicecenter noch Auszüge aus den Hotelverträgen vorgetragen werden sollten (Nix Balkonzimmer!), kommt nun eine Rückmeldung aus dem Zielgebiet (Immer Balkonzimmer!). 
                                          
                                        PS:
                                        Vielen Dank für die Urlaubswünsche - ich werde Sie weitergeben.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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