Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Geld zurück bei Angst vor Absturz
  6. Geld zurück bei Angst vor Absturz

Geld zurück bei Angst vor Absturz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
23 Beiträge 10 Kommentatoren 6.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • snakeplisskenS Offline
    snakeplisskenS Offline
    snakeplissken
    Experte Türkische Riviera
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    begründeter verdacht reicht.

    pauschalurlauber müssen nicht in ein flugzeug steigen, wenn sie den
    begründeten verdacht haben, dass die maschine fluguntüchtig ist.
    sie können in einem solchen fall unter umständen vom reiseveranstalter
    sogar den kompletten reisepreis zurückfordern.

    entscheidung amtsgericht düsseldorf az:52c1370/09

    in diesen fall ging es um eine vereitelte türkei-reise.
    wegen eines techn.defekts hatte das flugzeug in wien eine zl eingelegt.
    techniker und ersatzteile mussten aus der türkei eingeflogen werden, erst
    nach 14std.konnte die maschine wieder starten.
    rund 40 gäste gingen jedoch nicht wieder an bord,darunter das ehepaar
    das vor gericht zog.es fand die weiterreise mit dem flugzeug unzumutbar.
    das gericht gab den klägern recht. weil sie keinerlei informationen über
    art und umfang des defekts erhielten, hätten die urlauber "nicht
    ansatzweise anhaltspunkte" zur abschätzung ihres risikos bei einem
    weiterflug gehabt.es könne nich vom reisenden verlangt werden,dass sie "im
    blinden vertrauen" in eine reparierte maschine einsteigen. vielmehr müsse
    ihnen das wesentliche über den defekt und die reparaturen mitgeteilt werden.
    nn 17032010

    Top-HolidayChecker2013-2020 Über 100.000 Punkte www.youtube.com/watch?v=IPLPqr0ieo0* www.zeit.de/2015/50/hotelbewertung-reiseportal-tripadviser-holidaycheck-erfahrungenAway-Reisemagazin Holidaycheckemons:*Die Zeit Online/Print

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • bernardo2001B Offline
      bernardo2001B Offline
      bernardo2001
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      obwohl ich grundsaetzlich davon ausgehe, dass die Piloten und die Crew auch heil ankommen moechten, halte ich dieses Urteil fuer sinnvoll. Wo liegt das Problem, dass man den Passagieren nicht erklaert, was fuer ein Defekt vorgelegen hat. Sich hier den Passagieren gegenueber zu erklaeren sollte eigentlich selbstverstaendlich sein.

      Viele Gruesse
      bernardo2001

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • mkfpaM Offline
        mkfpaM Offline
        mkfpa
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Und der nächste zieht vor Gericht weil er keine Kopie des letzten Wartungsberichts gezeigt bekommen hat oder eine eigene Untersuchung der Triebwerke untersagt wurde.
         
        Denn damit würde man ja gezwungen "im blinden Vertrauen" auf die Wartung in den Flieger einzusteigen.
         
        Für mich ist das Urteil völliger Schwachsinn.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • dbaerchen67D Offline
          dbaerchen67D Offline
          dbaerchen67
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          So sehe ich das auch. Schön wenn gesagt wird was defekt ist, kann der Nichtfachmann den erkennen ob diese Reperatur möglich ist oder gar Fachgerecht ausgeführt ist. Da muß ich doch der Aireline vertrauen sonst würde ich doch gar nicht mitfliegen.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das Urteil gehört in den Thread "Witz des Tages"!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              adrianmartin wrote:
              .....
              vielmehr müsse ihnen das wesentliche über den defekt und die reparaturen mitgeteilt werden.
              nn 17032010

              das ist nun aber auch wieder auslegungssache. wie viel infos muß ein pax bekommen, damit er "wesentlich" informiert ist?
              wie viel versteht ein laie vom fachchinesisch?
              ich kann mir vorstellen, dass leute, die sowieso schon ängstlich sind, erhebliche ängste haben, wenn die maschine einen defekt hatte.
              jedoch sollte man der airlaine schon vertrauen schenken müssen.

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • snakeplisskenS Offline
                snakeplisskenS Offline
                snakeplissken
                Experte Türkische Riviera
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @[Lexilexi](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=5335',%20'mhcprofile'))
                 geb ich dir schon recht,das sind sicherlich die worte vom gericht selbst. 😄

                Top-HolidayChecker2013-2020 Über 100.000 Punkte www.youtube.com/watch?v=IPLPqr0ieo0* www.zeit.de/2015/50/hotelbewertung-reiseportal-tripadviser-holidaycheck-erfahrungenAway-Reisemagazin Holidaycheckemons:*Die Zeit Online/Print

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • DylanD Offline
                  DylanD Offline
                  Dylan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "Pauschalurlauber müssen nicht in ein Flugzeug steigen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass die Maschine fluguntüchtig ist."

                  Die Betonung liegt auf "begründeten"...
                  ...na dann versucht mal ohne Fachwissen zu begründen...

                  Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • carstenW.C Offline
                    carstenW.C Offline
                    carstenW.
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    das ist ja mal interessant 🙂

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • soosiS Offline
                      soosiS Offline
                      soosi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      was ist daran interessant????

                      Ich persönlich finde es schon heftig wenn mir ein Mangel auffällt und der nicht beachtet wird,weil ich inkompetent bin...sei es nur das eine Schraube an den Gurten fehlt....oder sich der Sitz nur einseitig verstellen lässt..werde hier keine fluggesellschaft nennen wo ich das erlebt habe

                      Vaya con Dios y quiêreme como soy

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • carstenW.C Offline
                        carstenW.C Offline
                        carstenW.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ach soosi, ich denke hierbei geht es weitaus um andere Dinge, als eine fehlende Schraube oder ein nicht verstellbarer Sitz!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • soosiS Offline
                          soosiS Offline
                          soosi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nein Carsten,

                          es geht darum ,das ich mich laut Zeichen anschnallen soll,und ich konnte es nicht korrekt vollziehen,weil der "Sicherheitgurt" Schrott war...ich fliege zwar gerne,aber nicht durch den/ Gang/Gänge vom Flieger...

                          Das ist für mich Elementare Sicherheit

                          Vaya con Dios y quiêreme como soy

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • carstenW.C Offline
                            carstenW.C Offline
                            carstenW.
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ja, und daher finde ich dieses Urteil gut u. interessant.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • mkfpaM Offline
                              mkfpaM Offline
                              mkfpa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Um so etwas geht es beim Gerichtsurteil aber nicht. 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • soosiS Offline
                                soosiS Offline
                                soosi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @mkfpa,

                                ich denke aber das es um die Grundsätzliche Sicherheit gehen sollte,weil wer hat schon Fachwissen...klar weicht das etwas vom Eingangsthread ab

                                Vaya con Dios y quiêreme como soy

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Marco L.M Offline
                                  Marco L.M Offline
                                  Marco L.
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  soosi wrote:
                                  es geht darum ,das ich mich laut Zeichen anschnallen soll,und ich konnte es nicht korrekt vollziehen,weil der "Sicherheitgurt" Schrott war..:

                                  Das klingt ja so als ob Du es so hingenommen hast. Warum hast Du nicht Bescheid gesagt ??
                                  Denn wenn keiner was sagt, woher soll den jemand wissen das er kaputt ist. Da hast Du deine Sicherheit doch selber gefährdet.

                                  Ich finde das Urteil auch nicht gut. Wie schon gesagt, wie soll/will ein Laie wirklich wichtige Dinge erkennen und Wissen die die Flugsicherheit gefährden oder meinen zu gefährden.
                                  Und vor allem was nützt es, wenn man Ihnen erzählt die APU hatte einen defekt oder der Airspeed Indicator zeigt fehlerhaft an. Gar nichts.
                                  Die Passagiere sollten schon Vertrauen haben, denn die Crew möchte auch wieder nach Hause zu ihren Familien.
                                   
                                  Wenn die Leute wüßten das sie sich jeden morgen in eine frisch gewartete und auch reparierte Maschine setzen, z.B AB, DE  die in der Nacht zur Wartung sind. Oft ist es so das Maschinen die eine Nightstop machen dann gewartet werden und halt "Kleine" Reparaturen durchgeführt werden.
                                  Dann müßten die Leute ja scharren weise klagen weil sie einen "begründeten" Verdacht haben. 
                                  Also für mich völliger Blödsinn.

                                  Gruß Marco

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • bernardo2001B Offline
                                    bernardo2001B Offline
                                    bernardo2001
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ich bleibe dabei, dass dieses Urteil nicht verkehrt ist. Denn Information bedeutet viel und vor allen Dingen beruhigen Informationen.

                                    Mir ist es passiert, dass auf einem Langstreckenflug ploetzlich der Pilot meldete, dass man den naechstgelegenen Flughafen anfliegen wuerde, da ein Signal einen Defekt anzeigen wuerde. Aus Gruenden der Sicherheit wuerde man einen Zwischenstopp einlegen um das ueberpruefen zu lassen.

                                    Natuerlich war das fuer die Pax, vermutlich alles Laien, nicht einschaetzbar und beunruhigend. Viel schlimmer waere es jedoch gewesen, waere man ohne Info gelandet. Noch kurz vor der Zwischenlandung erklaerte der Kapitaen einiges zu einzuhaltenden Sicherheitsaspekten und teilte noch mit, dass beim Zwischenstopp alle verpflegt und fuer den Weiterflug dann aufgerufen wuerden.

                                    Saubere Landung - und alle verliessen ruhig die Maschine, so jedenfalls mein Eindruck. Die Reparatur dauerte gut 5 Stunden, dann wurde aufgerufen, niemand machte Randale und wollte nicht mehr weiterfliegen. Noch vor dem Start kam die Entschuldigung des Kapitaens, dass ein elektronisches Problem vorgelegen haette. Leider haette es gedauert bis man die Ursache gefunden haette.

                                    Er wuerde jetzt dem Vogel ein bisschen die Sporen geben (so krass hat er es nicht gesagt) um ein wenig der Verspaetung aufzuholen. An Bord blieb alles ruhig. Aus diesem Grunde finde ich das Urteil gut, natuerlich konnte niemand einschaetzen, ob das Problem nicht doch ein groesseres war, aber die Infos haben beruhigt. Und das halte ich fuer wesentlich.

                                    Viele Gruesse
                                    bernardo2001

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • mkfpaM Offline
                                      mkfpaM Offline
                                      mkfpa
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      LoL, ich stelle mir gerade folgende Durchsage aus dem Cockpit vor:

                                      Sehr geehrte Damen und Herren, hier spricht ihr Kapitaen und ich begruesse sie recht herzlich auf unserem Flug mit dem Airbus A380.

                                      Wegen der aktuellen Rechtssprechung muss ich sie ueber Defekte und Stoerungen an unserem Flugzeug informieren. Da haben wir heute folgende Vorkommnisse:

                                      • Beide Autopiloten und Beide Flight Director Systeme sind ausgefallen.
                                      • Die automatische Schubregulierung ist ebenfalls kaputt.
                                      • Unsere FM Navigations-Datenbank hat sich leider auch verabschiedet, aber wir haben zum Glueck ja noch unsere guten alten Papierkarten.
                                      • Auf zwei unserer Hydrauliksysteme fuer die Querfluegel muessen wir diesmal verzichten.
                                      • Unser Flug wird heute etwas laenger dauern, da die Speed Brakes den Geist aufgegeben haben und wir deshalb nicht ueber 12 200 Meter steigen duerfen.
                                      • Apropos Bremsen; Bei der letzten Landung gabe es Probleme mit den Bremsen. Deshalb haben unsere Mechaniker zur Sicherheit, vor unserem Start, 4 Stueck davon ausgebaut.
                                      • Wir haben dann noch ein kleines Problem mit einem Treibstoff-Ventil und ein Treibstoff-Filter ist auch verstopft.
                                      • Alle 4 Anti-Icing Ventile an den Tragflaechen sind ausser Betrieb. Das ist aber nicht weiter schlimm, den die Vereisungsanzeigen fuer die Tragflaechen, am Zentralen Monitoring System, funktionieren sowieso nicht.

                                      Unsere Passagiere im hinteren Bereich des Flugzeuges bitten wir diesmal beim Start keine Kopfhoerer zu verwenden, sondern auf ungewoehnliche Geraeusche zu achten. Denn wir haben heute leider kein Tail Strike Erkennungssystem.

                                      Ich wuensche ihnen einen angenehmen Flug, hoffe das sie diese Informationen beruhigt haben und sie sich bei uns an Board wohl fuehlen.

                                      Etwas spaeter auf dem Weg zur Startbahn:
                                      Ihr Kapitaen noch mal. Jetzt habe ich leider doch eine schlechte Nachrichte, denn die Kabinen Crew hat mich gerade informiert dass im oberen Deck zwei Exit Anzeigen ausgefallen sind. Damit koennen wir leider nicht fliegen und muessen deshalb wieder zurueck an das Gate. Die Reparatur sollte allerdings nicht zu lange dauern.

                                      Ich habe mir das nicht aus den Fingern gesogen, sondern unter Airbus bzw. FAA Regularien waere ein Flug mit diesen Maengeln (unter einigen Einschraenkungen) voellig legal. Und die zwei Exit Signs sind ebenfalls tatsaechlich ein No-Go.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • snakeplisskenS Offline
                                        snakeplisskenS Offline
                                        snakeplissken
                                        Experte Türkische Riviera
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @[mkfpa](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=1111547',%20'mhcprofile'))
                                         hierzu muss aber nicht das wort "airbus a380" auftreten, hier kann auch "xyz" geschrieben werden, da es im urteil sich nicht wieder findet.

                                        Top-HolidayChecker2013-2020 Über 100.000 Punkte www.youtube.com/watch?v=IPLPqr0ieo0* www.zeit.de/2015/50/hotelbewertung-reiseportal-tripadviser-holidaycheck-erfahrungenAway-Reisemagazin Holidaycheckemons:*Die Zeit Online/Print

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • DylanD Offline
                                          DylanD Offline
                                          Dylan
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Richtig erkannt und clever geantwortet, lieber adrianmartin... 😆

                                          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag