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Gebühr für Übergepäck nur beim Rückflug

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  • SchnuckelhaseS Offline
    SchnuckelhaseS Offline
    Schnuckelhase
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    Guten Morgen,

    in meinem Urlaub erzählten mir Bekante Folgendes:

    im letzten Jahr haben sie 5 Wochen Urlaub in der Türkei gemacht. Hin- und Rückflug mit derselben Fluggesellschaft wurde gebucht und bestätigt. Diese gewährt ab 28 Tagen die Mitnahme von 30 kg Freigepäck.

    Während des Urlaubs wurde der Rückflug geändert, er fand mit einer anderen Fluggellschaft statt. Diese gewährt kein Freigepäck von 30 kg, sondern nur 20 kg. So mussten 120 Euro Übergewicht für 2 Personen bezahlt werden.

    Ist das rechtens?

    Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!

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    • chriwiC Offline
      chriwiC Offline
      chriwi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn die Freigepäcksgrenze Teil der Leistungsbeschreibung der Pauschalreise (um eine solche handelt es sich wahrscheinlich) ist, dann würd ich die Rechnung für's Übergepäck an den Reiseveranstalter schicken.

      Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
      Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bernardo2001B Offline
        bernardo2001B Offline
        bernardo2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        so ist es. Genau so wuerde ich auch vorgehen.

        Viele Gruesse
        bernardo2001

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