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Abflugort Hannover anstatt München?? 1-2-fly

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  • activator444A Offline
    activator444A Offline
    activator444
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    meine Freundin und ich haben über holidaycheck bei 1-2-fly Fuerteventura gebucht mit Hotel, für 9 Tage, am 25.03 wären wir Mittags weggeflogen. Jetzt wurde der Flug gestrichen und man hat uns mitgeteilt, dass wir stattdessen von Hannover fliegen müssen und zwar um 03:55 in der Nacht am 25.03. Mietwagen und Benzin wird bezahlt, aber wir fahren von München nach Hannover ja 6 Stunden oder so. Muss man das akzeptieren?

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    • kiotariK Offline
      kiotariK Offline
      kiotari
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schau mal hier wurde auch schon über das Thema geschrieben :
      www.holidaycheck.de/thema-Umbuchung+auf+anderen+Flughafen-id_96693.html#paginateAnchor

      LG

      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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      • haribolH Offline
        haribolH Offline
        haribol
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ein Abflugort mehr als 600km entfernt vom eigentlichen Abflugsort finde ich doch sehr krass!
        Hat 1-2 Fly noch andere Alternative auf Lager?
        Es ist ja nicht mehr so lange bis zum 25.03 (und dann so früh morgens!)

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        • nate1N Offline
          nate1N Offline
          nate1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Auf keinen Fall den anderen Flughafen hinnehmen, sondern sofort bei 1,2-fly auf der Matte stehen und auf gleichen oder zumindest näheren Flughafen bestehen. Ich bin mir nämlich gar nicht so sicher, ob man diesen so weit entfernten Flughafen auch akzeptieren muss. Außerdem gibt es in Süddeutschland doch einige, die näher an München liegen als Hannover: z.B. Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt, um nur einige zu nennen. Und falls es in München an der Airline liegen sollte, davon gibt es schließlich ja noch andere. Also auf jeden Fall nicht klein begeben. 😉

          "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Schade, das man vom TO nichts mehr gehört hat, wie es in der Sache steht, denn der Abflug ist ja schon am 25.03.2010.

            Flugzeitenänderungen sind ( leider ) immer noch hinzunehmen, Änderungen des Abflughafens aber nicht so ohne weiteres. Auch, wenn das die AGB der RV so aussagen. Das befindet sich in einer Grauzone. Denn: die RV tragen in der Regel ohne Diskussion den daraus resultierenden Mehraufwand.

            Aber die Verlegung des Abflughafens von München nach Hannover in Verbindung mit der geänderten Abflugzeit von mitags auf 4.00 Uhr in der Früh ist schon mehr als krass. Auch wenn ein Leihwagen incl. Benzin ( ohne wäre ja noch schöner ) zugesagt wurde, eine Nachtfahrt mit dem Auto über 650 km ist niemandem zuzumuten, zumal es alternative näher gelegene Fluhäfen gibt.  Hier sollte wohl ( u.a. ) das Nachtflugverbot in München unterlaufen werden.

            Die richtige Vorgehensweise wäre wohl gewesen, über den Vermittler ( RB ? ) oder auch selbst alternative Flüge ex München zu eruieren und vom RV verlangen, darauf umgebucht zu werden. Nächste Möglichkeit ex näher gelegener Flughäfen. Falls er sich aber nicht reklamierend geäussert hat ist es jetzt schon fast zu spät. In dem Fall bliebe nur noch, den RV schriftlich über mögliche  Schadensersatzforderungen nach Rückkehr zu informieren. Aber vielleicht meldet er sich ja noch.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • GrosserZwergG Offline
              GrosserZwergG Offline
              GrosserZwerg
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das mit dem Mietwagen ist ja besonders interessant: Um diese "Alternative" überhaupt nutzen zu können, ist es ja unabdingbar, dass zumindest einer der Reisenden überhaupt einen Führerschein hat - und seit wann ist diese Bedingung, bei Abschluss einer Reise?
               
              Wirklich schade, dass sich die Thread-Eröffnerin nicht mehr meldet. Besonders würde mich eben die Reaktion des RV interessieren, wenn hier dargelegt würde, dass gar kein Führerschein vorhanden ist.

              Heinz

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • tripplexXxT Offline
                tripplexXxT Offline
                tripplexXx
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                GrosserZwerg wrote:
                Besonders würde mich eben die Reaktion des RV interessieren, wenn hier dargelegt würde, dass gar kein Führerschein vorhanden ist.

                Das kann ich Dir - annähernd - berichten. Unser Silvesterflug nach Köln wurde nach Dortmund verlegt. Fast alle haben sich geweigert einen Mietwagen zu nehmen, da eben unterwegs getrunken werden sollte. Einige haben ein Zugticket bekommen, aber die ganz beharrlichen (komm mal an Silvester nachts vom Dortmunder Airport weg) wurden auf die nächsten Flughäfen in Wohnort-Gegend umgebucht. Hat super funktioniert 😉

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