Teures Flugstorno Erstattungsprozedere
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bei vielen airlines gestaltet sich das erstattungsprozedere sehr kompliziert.
die storno eines gebuchten fluges ist für den pax oft ein herber finanz.verlust.
nicht nur der flugpreis ist teils verloren - auch von den teils viel höheren
nebenkosten zahlen fluggesellschaften im schnitt nur 56% zurück.bes.negativ fiehlen hierbei die billigflieger auf dem pax steht hierbei
zumindest die fh-steuer soweie die sicherheitsgebühr zu:ryanair zahlte gar nichts
sas,spanair,turkish airlines,tuifly,condor
konnten mit erstattung von 80% der nebenkosten punkten.ein mangelde transparenz bei der rückflugerstattung "wie sich die pauschale
überhaupt zusammensetzt" war nicht ersichtlich hierbei könnten sich auch
zuschläge der air-lines stecken, etwa für kerosin.bei großen wie
lh 52% erstattung
air-france 51 %war es kein problem, eine pauschale zurückzubekommen.
billigairlines gestalten das ganze oft teuer und schwierig.
ryanairkonnte nur per "einschreiben" nach irland kontakt aufgenommen werden.
**easyjet 19%**musste eine teure 0900 nummer angerufen werden
germanwings 49% hat man sich durch ein neunseitiges formular quälen müssen.fluggesellschaften die die buchung über das internet unkompliziert gestalten
aber bei erstattungen bürokratische hürden aufbauen wundert hierbei keinen
mehr.experten vermuten dass einige airlines darauf spekulieren, dass pax's
entnervt abwinken und sich nicht weiter darum kümmern.urteile hierfür gibt es keine, der grund hierfür "weil der streitwert zu
gering ist"infoquelle unter dpag.de/flugstorno
dba/tmn20100320
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"ein mangelde transparenz bei der rückflugerstattung "wie sich die pauschale
überhaupt zusammensetzt" war nicht ersichtlich hierbei könnten sich auch
zuschläge der air-lines stecken, etwa für kerosin."Aaaha ... (
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klar verstehe ich schon
in die runde, erfahrungswerte/berichte hierfür, kann dies so bestätigt werden?
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ICH versteh´s aber nicht ... :?
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Ach so ... Blondie wieder ... tztztztztzzzz ... gut, ich bin raus, mitta Post kenn ich mich nich aus!

(ich dachte, es wäre eine dieser aus dem Chinesischen übersetzten Gebrauchsanleitungen für Lumas ... rolleyes)
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Brüssel Airlines, eine Tochter der Lufthansa, reagierte auf mein Storno überhaupt nicht. Internention bei Lufthansa ergab zunächst Abwimmelung, dann Weiterleitung an Büro in Berlin. Ergebnis: keine Antwort. Fazit: 1. nicht stornieren, damit die nicht die Plätze neu verkaufen können 2. Auch nicht mehr mit Lufthansa fliegen!
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Ich hatte bisher bei Lufthansa keine Probleme.
Die haben Anstandslos die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren zurückgebucht,. Bei einem 99€ Ticket sind das meißt doch um die 85 - 90 €.
Bei Airberlin gibt es mittlerweilen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € die von den nicht verbrauchten Steuern und Gebühren zurückerstattet werden.
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Ich habe auch gute Erfahrung mit einer Stornierung bei Lufthansa gemacht. Die Hotline war zwar kostenpflichtig, aber nicht überteuert, schnell und kompetent und Steuern und Gebühren gab´s anstandslos zurück.
Bei Ryanair wirkt schon der Internetauftritt derartig unseriös, dass ich mit denen gar nicht (mehr) fliegen möchte.
Adrianmartin, Du hast echt einen anstrengenden Schreibstil... wie wär´s mal mit Interpunktion, Groß-/Kleinschreibung und ohne nervige Hervorhebungen?
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Emirates777 wrote:
Ich hatte bisher bei Lufthansa keine Probleme.
Die haben Anstandslos die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren zurückgebucht,. Bei einem 99€ Ticket sind das meißt doch um die 85 - 90 €.
Mittlerweile hat LH diese Regelung für die Billig-Tarifklassen abgeschafft...

Zum nachlesen: http://www.welt.de/die-welt/reise/article6865568/Lufthansa-behaelt-bei-Storno-Zuschlaege-ein.html -
Ist das legal?
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Evil_Eva wrote:
Ist das legal?Dazu sagt das Luftfahrtbundesamt http://www.lba.de folgendes:
Mögliche Ansprüche auf Erstattung von Steuern und Gebühren gegenüber dem Luftfahrtunternehmen können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Vertragsrecht, Anspruch wegen Nichterfüllung auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht wenden.
Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anders lautendes regeln, gelten die Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche gemäß BGB.
