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Non-Stop-Flug aber 2 Zwischenlandungen

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  • karibik45K Offline
    karibik45K Offline
    karibik45
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ❓habe im Forum leider nichts passendes gefunden, haben eine Pauschalreise gebucht.Hin und Rüchflug mit LTU als Non Stop-Flug. Bei dem Rückflug wurden wir 4 Tage vorher umgebucht mit 2 Zwischenlandungen!! Dadurch betrug die Flugzeit statt 2:50 h nun 6:00h. Muß man so etwas hinnehmen? Hat da vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß jemand wie da die Rechtslage ist? Vielleicht ist ja unter Euch auch ein Anwalt der sich mit so etwas auskennt? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

    Viele Grüße Uwe

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    • jaykayhamJ Offline
      jaykayhamJ Offline
      jaykayham
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...wie immer! lese die AGB des veranstalters, dann weißt du mehr! viele reiseveranstalter (oder sollte ich lieber sagen alle?) behalten sie eine änderung der streckenführung und der airline vor...

      LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • takatT Offline
        takatT Offline
        takat
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        :?
        Hy und Hallo,

        hat jemand schon mal was von dieser Fluggesellschaft gehört???

        ERZÄHLT MIR BITTE ALLES...

        (Fliegen damit EVENTUELL im Januar von Kapstadt nach Johannesburg oder Nespruit.....???????)

        LG
        Kthi

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        • BachwatzB Offline
          BachwatzB Offline
          Bachwatz
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hi,
          muss man denn gleich immer versuchen seine Kohle zurück zu bekommen bzw. was rausschlagen wollen???

          Hatte sowas auch schon und fand es sogar toll da ich erstens gerne fliege und zweitens noch lieber Start und Landung mitmache.

          Irgendwie habe ich das Gefühl in Deutschland würde einige noch auf Ruhestörung klagen wenn der Nachbar im Hotel einen zu lauten **** lässt.(ist nicht auf den Treadstarter bezogen, sondern allgemein gesprochen).
          Gruß

          Jörg

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Rudi1R Offline
            Rudi1R Offline
            Rudi1
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Jetzt kann ich nichts genaues aussasgen, aber habe mal gelesen das ein NON-STOP Flug bei Pauschalreisen mit Zwischenlandung ein Reisemangel darstellt mit guten Aussichten auf Erfolg.( Landgericht Hamburg 2001)
            In den AGB's der Reiseveranstalter steht zwar immer das sie eine Änderung der Streckenführung vorbehalten, schreiben aber nicht dazu das dies "ein Reisemangel darstellt",- wodurch sie meines erachtens nicht befreit sind.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Heiko MüllerH Offline
              Heiko MüllerH Offline
              Heiko Müller
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @ bachwatz

              wenn jemand einen Non-Stop-Flug bucht dann wird derjenige dies nicht aus lauter dummdidelei tun, sondern um sein Ziel schnellstmöglich zu erreichen.
              Wenn Du am fliegen das Starten und Landen als das tollste und beste empfindest dann mag das schön sein, aber noch lange nicht auf andere Flieger zutreffen.
              Ich finde zumindest den Gedanken daran einen Anwalt zu konsultieren nicht verkehrt denn ich glaube nicht das ein Non-Stop Flug 2 Zwischenstops haben sollte bzw. haben darf (schon garnicht auf einer Flugstrecke die normal nur 2,5 h beträgt).

              Gruß

              "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Richtig ist, dass ein als Non-Stopp-Flug angebotener Flug im Rahmen einer Pauschalreise dann einen Reisemangel darstellt, wenn es dann doch einen oder mehrere Stopps gibt.

                Der Flug muss aber tatsächlich als solcher so angeboten worden sein. Allein ein Flugplan stellt hier noch keine Anspruchsgrundlage dar. Also es muss im Katalog stehen: Non-Stopp-Flug! Wenn lediglich die LTU auf ihrer Homepage diesen so anbietet, gilt stets die Buchungsunterlage --> Veranstalterkatalog!

                Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die Entschädigungen von Gerichten zwischen 5 und 50 Prozent von EINEM Tagsatz vom Urlaub betragen!

                € 700.-- Urlaub 7 Tage --> 1 Tag € 100.-- --> davon 5 - 50 %....

                Gruß
                Peter

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