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Anstehende Trennung/Scheidung und gebuchte Reise im Mai... Rücktritt?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • tiggi29T Offline
    tiggi29T Offline
    tiggi29
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Ich habe ein sehr großes Problem! Wir sind (waren) eine kleine Familie mit meinem Mann, mir und zwei kleineren Kindern.
    Im letzten Oktober haben wir eine Reise in die Türkei gebucht, die Ende Mai stattfinden sollte. Nun "muss" ich mich von meinem Mann trennen, weil es nicht mehr geht, Psychoterror pur...

    Jedenfalls ist da ja nun der Urlaub, den ich im übrigen komplett alleine zu bezahlen hätte. Anzahlung ist geleistet, Rest würde in ein paar Wochen abgebucht werden. Nun ist es aber so, dass wir auf gar keinen Fall zu viert fliegen würden. Und ich mit den Kindern alleine auch auf keinen Fall. Hätte auch niemand, der ihn ersetzen könnte und ich WILL jetzt auch gar nicht mehr gehen, mir das Geld lieber für Anwalt & Co. sparen.

    Reiserücktrittsversicherung hatten wir abgeschlossen!

    Gibt es IRGENDEINE Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten, so dass mir höchstens die 20% Anzahlung fehlen würden? Das könnte ich noch verkraften...

    In den Bedingungen heißt es schwere Krankheit. Ich bin - das ist wirklich keine Ausrede oder sowas - wirklich absolut psychisch am Ende dank dem Terror hier, würde DAS schon als Grund ausreichen? Oder würde dann verlangt werden, dass ER eben mit den Kindern alleine geht? Was er ohnehin nicht täte, davon mal abgesehen...

    Bin wirklich fertig und das mit dem Urlaub ist natürlich jetzt nur eines von ganz ganz vielen Dingen, die ich zu überdenken habe.

    Würde mich riesig über Hilfe freuen!!!

    LG Tiggi

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    • DylanD Offline
      DylanD Offline
      Dylan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sofort stornieren, damit es nicht noch teuere wird!

      Ansonsten ein Attest eines psychiaterischen Facharztes der Versicherung vorlegen; mit dem Befund, dass man psychisch wegen der Trennung nicht reisefähig ist.

      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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      • HolzmichelH Offline
        HolzmichelH Offline
        Holzmichel
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Echt krass tiggi, wünsch Dir viel Kraft - und lass den Kopf nicht hängen !
         
        Im Falle der gebuchten Reise - wer hat denn im Oktober gebucht bzw. auf dem Antrag unterschrieben ?
         
        Wie Dylan schon schrieb, bitte sofort zum Facharzt!
        Denn so eine Situation grenzt ja fast an einen "Nervenzusammenbruch" (sorry bitte für dieses wort) - und das ist in meinen augen auf jeden Fall eine schwere Erkrankung.
        Bin sicher, dass der Arzt Dir helfen wird, auch im Sinne der Kinder !
         
        Und ich drücke Dir ganz fest die Daumen, liebe tiggi !
        Ohnehin habe ich grössten Respekt, dass Du hier so offen über Deine Lage berichten kannst !
         
         
        viele Grüsse
         
        Erwin

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernardo2001B Offline
          bernardo2001B Offline
          bernardo2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          auch ich halte das fuer sehr ausschlaggebend - wer hat die Reise angemeldet und ist damit der Vertragspartner zum Reiseveranstalter.

          Bist Du der Vertragspartner solltest Du auf jeden Fall die Reise sofort stornieren. Siehe in den AGB Deines Veranstalters, je kurzfristiger Du stornierst, je hoeher werden die Kosten. Wenn Du wartest kann Dir die RRV daraus einen Strick drehen.

          Dann den Schaden sofort an die RRV melden und nachschauen, ob fuer solche Faelle Versicherungsschutz besteht. Wenn ja, das dem Arzt sagen, damit dieser Dir korrekte Atteste ausstellt und Du Dich zu allem Aerger nicht auch noch mit der RRV unnoetig auseinander setzen musst.

          Viele Gruesse
          bernardo2001

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • tiggi29T Offline
            tiggi29T Offline
            tiggi29
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke für Eure Antworten!
            Ja, ist mir nicht leicht gefallen, das hier zu schreiben, aber ich muss auch DAS geregelt kriegen.

            Also die Reise habe ich selbst übers Internet gebucht, geht auf meinen Namen usw.. Muss gleich mal schauen, was es kostet, wenn ich sofort storniere. Ich fürchte, das wird ziemlich teuer...

            Hoffentlich bekomme ich das irgendwie zurück, oder wenigstens das meiste. Oh Mann, das ist alles echt sch.... hier. Und da gehts halt doch um recht viel Geld, vor allem für mich (hab nur einen 400 Euro Job wegen den Kindern...).

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • tiggi29T Offline
              tiggi29T Offline
              tiggi29
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Falls mir zufällig jemand irgendwie "richtig" helfen könnte oder wollte, ich hab über FTI gebucht (hoffe ich darf das sagen) und die RRV ist über Hanse Merkur, die 4 Sterne Versicherung...

              Bitte nicht glauben, dass ich zu faul bin, das selbst zu tun. Ganz sicher nicht, aber mir schwirrt der Kopf von den 10000 Gedanken, was ich in nächster Zeit alles tun muss, da ist der Urlaub ja nur ein kleiner Teil davon, ein sehr kleiner. Wer eine Trennung/Scheidung mit Kindern hinter sich hat, der weiß, was ich meine... Ist alles verdammt schwer und ich weiß nicht, wo ich anfangen soll.

              Tut mir leid, ich bin normal echt nicht der Jammerlappen, aber mir ist das echt zu viel, hab gerade bei FTI nachlesen wollen, aber ich kann nicht klar denken... Ach Menno :-((((((((.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • tiggi29T Offline
                tiggi29T Offline
                tiggi29
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich schon wieder, hab jetzt nochmal versucht zu lesen. Bei FTI steht, dass bei Pauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises fällig sind. Und 20% hab ich ja bereits angezahlt, heißt das, ich könnte jetzt stornieren und müsste NICHTS mehr zuzahlen, weil die 20% schon weg sind? Ja, oder?

                Und bei der RRV heißt es, dass bei "ambulant behandelten Krankheiten" (wäre ja in meinem Fall so, wenn das überhaupt gelten würde) 20% Selbstbehalt sind. Also kann ich mir das mit der RRV und dem Arzt sparen, weil es ja wieder um die 20% geht... Wie gesagt, die 20% sind eh schon weg, das tut nicht so weh, nur noch mehr zahlen, das könnte ich nicht oder schlecht...

                Wäre mir echt am liebsten, einfach stornieren und keine Kosten und kein "Arztgerenne" und "Versicherungstheater" zu haben, ich hab echt genug anderes an der Backe...

                Hab ich das alles überhaupt richtig verstanden? Ich hoffe es...

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                • BienekindB Offline
                  BienekindB Offline
                  Bienekind
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo!
                  Der Selbstbehalt von 20 % bezieht sich auf die Stornokosten, also 20 % von 20 % = 4 % des Reisepreises, wenn du sofort stornierst und ein Attest vorlegen kannst.
                  LG und alles Gute
                  Bienekind

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • stressmaennchenS Offline
                    stressmaennchenS Offline
                    stressmaennchen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,

                    ich hatte auch mal eine Pauschalreise stornieren müssen , 31 Tage vor Abreise,
                    meine Anzahlung damals auch 20% waren weg, aber es fielen keine weiteren
                    Kosten mehr an. Am besten rufst Du direkt bei FTI an und frägst genau nach.
                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LuganskL Offline
                      LuganskL Offline
                      Lugansk
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo!
                       
                      Leider versuchen sich fast alle Versicherungen, wenn es ums zahlen geht, zu drücken. Du mußt leider damit rechnen das die Deine psychologische Belastung, trotz eines Attest, nicht als "echte Krankheit" anerkennen werden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MühlengeistM Offline
                        MühlengeistM Offline
                        Mühlengeist
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Wenn du direkt bei FTI gebucht hast sofort stornieren (dann hast du "nur" die 20 % eingebüßt). Ich weiß auch das tut finanziell weh. Wenn du es zeitlich schaffst auch noch sofort zum Arzt und ein Attest erstellen lassen (- Achtung! dafür verlangen die meisten Ärzte auch Geld) und egal ob sie es übernehmen oder nicht die RRV informieren. Damit hast du erstmal etwas Zeit gewonnen. Die 2. Variante wäre (aber ohne Erfolgsgarantie) wenn du stornieren musst kommst du ja sowieso mit dem Veranstalter in Kontakt. nun weiß ich nicht wie viel € deine Anzahlung sind, und frag nach ob du die anzahlung nicht für einen preiswerten Kurzurlaub im Herbst (also noch im Zeitraum der jetzigen Kataloge ) z.B. in Deutschland, österreich, Tschechien - was weiß ich 😉 nutzen kannst. Evt. ist der Reiseveranstalter so kulant das es klappt und du evt. 25,-- € Umbuchung bezahlst und ihr drei nach dem ganzen Stress ein paar schöne Tage habt.

                        Birgit

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • anika1412A Offline
                          anika1412A Offline
                          anika1412
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Lugansk wrote:
                          Hallo!
                           
                          Leider versuchen sich fast alle Versicherungen, wenn es ums zahlen geht, zu drücken. Du mußt leider damit rechnen das die Deine psychologische Belastung, trotz eines Attest, nicht als "echte Krankheit" anerkennen werden.

                          Ist es ja auch nicht.
                          Dachte die Scheidung ist der Grund, Geld sparen, etc... ?!
                           
                          Bei den meisten RRVs sind psychologische Erkrankungen ohnehin von vorneherein ausgeschlossen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LexilexiL Offline
                            LexilexiL Offline
                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Lugansk wrote:
                            Hallo!
                             
                            Leider versuchen sich fast alle Versicherungen, wenn es ums zahlen geht, zu drücken. Du mußt leider damit rechnen das die Deine psychologische Belastung, trotz eines Attest, nicht als "echte Krankheit" anerkennen werden.

                            na dann plaudere doch mal aus dem nähkästchen deines umfangreichen erfahrungsschatzes.
                            oder ziehst du deine erkenntnisse aus dem "hörensagen" anderer?

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Alexa78A Offline
                              Alexa78A Offline
                              Alexa78
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              kein Versicherungsschutz:
                              psychische Erkrankungen (mit Ausnahme des erstmaligen Auftretens);
                               
                              ... steht zumindest bei den Storno-Bedingungen meiner Versicherung. Wenn ich psychisch bis jetzt also noch nie auffällig war (noch nie in Behandlung!), dann müsste doch der Versicherungsschutz zum Tragen kommen?
                               
                              Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich daher auf alle Fälle!
                               
                              Alles Gute!
                              lG, Alexa

                              1 Antwort Letzte Antwort
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