4 Sterne gebucht und nur 3 Sterne erhalten
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Wir hatten ein 4Sterne Hotel über 1-2Fly in Tunesien gebucht und vor Ort ohne Info der Reiseleitung wurden wir und auch andere Gäste durch den Busfahrer in einem 3 Sterne Hotel einquartiert.Das Hotel wäre schon seit einigen Monaten geschlossen und würde erst im Mai wiedereröffnet.Es ist aber weiterhin zu buchen,wir fühlen uns sehr getäuscht vom RV.Wieso wird nicht durch den RV eine gleichwertige 4Sterneanlage angeboten oder vor dem Reiseantritt den Gästen eine Umbuchung angeboten.Wie sieht da die rechtslage aus,hatten noch nie solch ein Problem.
Danke im voraus -
Wir hatten diese Situation auf Zypern. 4Sterne gebucht, 3Sterne gelandet. Das Hotel war eigentlich ganz nett, nur das Essen eine Katastrophe.
Da wir uns nicht einverstanden erklärt haben, mußten wir zwar 1 Woche dort bleiben (Paphos) und wurden dann die 2. Woche umquartiert nach Aya Napa in ein 4Sterne-Hotel.
Wir hatten das alles dokumentiert und erhielten im Anschluß an diesen Urlaub eine Gutschrift pro Person von 100,00 DM. -
Hallo,
die Rechtslage ist so, dass hier nach § 651 a BGB ein gravierender Mangel vorliegt. Du haettest aber vor Ort bei der Reiseleitung reklamieren und Abhilfe verlangen muessen, denn Du bist verpflichtet dem RV die Moeglichkeit einzuraeumen, dass er den Mangel in angemessener Frist behebt.
Ist das nicht geschehen, kannst Du selbstverstaendlich jetzt noch beim Veranstalter reklamieren und Ansprueche geltend machen. Die Ansprueche musst Du beziffern! Wenn der Veranstalter dieses Verhalten mit System praktiziert, hat er vor Gericht schlechte Karten. Aber das musst Du beweisen koennen. Erst mal abwarten, wie der Veranstalter auf Deine Ansprueche reagiert wenn Du unterstellst, dass sein Verhalten mit System geschieht und was man Dir anbietet. Achtung: Fristen einhalten!!
Viele Gruesse
bernardo2001Viele Gruesse
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bernardo2001 wrote:
Hallo,die Rechtslage ist so, dass hier nach § 651 a BGB ein gravierender Mangel vorliegt. Du haettest aber vor Ort bei der Reiseleitung reklamieren und Abhilfe verlangen muessen, denn Du bist verpflichtet dem RV die Moeglichkeit einzuraeumen, dass er den Mangel in angemessener Frist behebt.
Ist das nicht geschehen, kannst Du selbstverstaendlich jetzt noch beim Veranstalter reklamieren und Ansprueche geltend machen. Die Ansprueche musst Du beziffern! Wenn der Veranstalter dieses Verhalten mit System praktiziert, hat er vor Gericht schlechte Karten. Aber das musst Du beweisen koennen. Erst mal abwarten, wie der Veranstalter auf Deine Ansprueche reagiert wenn Du unterstellst, dass sein Verhalten mit System geschieht und was man Dir anbietet. Achtung: Fristen einhalten!!
Viele Gruesse
bernardo2001Viele Gruesse
Da wir am Abend angekommen sind,haben wir am nächsten Tag bei der Reiseleitung reklamiert.Dieses wurde als Gästemeldung,die wir auch noch selbst ausfüllen mussten festgehalten.Mann bot uns einen Ausflug oder Massage an,was wir jedoch ablehnten.
Es wurde halt mit allen 1-2-Fly Gästen so verfahren,wieso wurden wir nicht in eine andere 4sterne Anlage gebracht?Wieso bietet der Veranstalter das Hotel immer noch an,obwohl ja bekannt ist das es noch geschlossen ist?Für mich jedenfalls steckt System dahinter,das ja keiner storniert und Umsatz verloren geht.
Gruss Sanitär -
Habt ihr ne Bestätigung vom Reiseveranstalter, dass ihr reklamiert habt? Dann wird es für den Veranstalter richtig teuer.
Alles, was euch für eurer gebuchtes Hotel laut Katalog zugesichert war, aber in dem 3-Sterne Hotel gefehlt hat, ist ein Reisemangel. Und ab 50 Prozent Reisemangel ist es ein so wesentlicher Reisemangel, dass euch nicht nur der komplette Reisepreis als Schadensersatz zusteht, sondern darüber hinaus auch noch 50% des Reisepreises als Schadensersatz für entgangenen Urlaub.
Dabei hat das OLG Frankfurt schon allein die Tatsache, dass dem Reisenden nicht vor Beginn der Reise mitgeteilt wurde, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht, mit 15 Prozent beziffert.
Gruß
Manfred
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Bulgarienfan wrote:
Habt ihr ne Bestätigung vom Reiseveranstalter, dass ihr reklamiert habt? Dann wird es für den Veranstalter richtig teuer.Alles, was euch für eurer gebuchtes Hotel laut Katalog zugesichert war, aber in dem 3-Sterne Hotel gefehlt hat, ist ein Reisemangel. Und ab 50 Prozent Reisemangel ist es ein so wesentlicher Reisemangel, dass euch nicht nur der komplette Reisepreis als Schadensersatz zusteht, sondern darüber hinaus auch noch 50% des Reisepreises als Schadensersatz für entgangenen Urlaub.
Dabei hat das OLG Frankfurt schon allein die Tatsache, dass dem Reisenden nicht vor Beginn der Reise mitgeteilt wurde, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht, mit 15 Prozent beziffert.
Gruß
Manfred
Haben eine Gästemeldung von der Reiseleitung vor Ort mit Unterschrift,das ein 4Sterne Hotel gebucht war und nur ein 3Sterne Hotel erhalten.Mussten diese allerdings selbst ausfüllen da uns das Formular nur dahin geschmissen wurde.Haben jetzt einen Brief nach 1-2-Fly geschickt,das Reisebüro wird sich ebenfalls an den RV wenden.Das schlimme ist nur das es weiterhin angeboten wird und noch mit mehreren Leuten so verfahren wird.
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Hallo,
wenn Ihr eigentlich, das Skanes Palace gebucht, dann müßte euer Reiseleiter Kahlifa gewesen sein. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das er euch nicht versucht hat zu helfen. Geschweige denn euch irgendein Blatt dahin geworfen hat. Hatten das Problem im Februar auch, das wir 4Sterne gebucht haben, das Hotel aber in Wirklichkeit nur noch drei hatte. Hotel war trotzdem super. Und wenn es mir im Hotel gefallen hat, dann brauch ich mich auch nicht beschwären.
Allerdings hätte euch 1-2Fly vorher bescheid geben müssen, das das Hotel geschlossen ist und euch alternativen Unterbreiten müssen.
Aber vielleicht weiß 1-2Fly das ja gar nicht, das das Hotel zu hat. -
superzicke23 wrote:
Hallo,
wenn Ihr eigentlich, das Skanes Palace gebucht, dann müßte euer Reiseleiter Kahlifa gewesen sein. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das er euch nicht versucht hat zu helfen. Geschweige denn euch irgendein Blatt dahin geworfen hat. Hatten das Problem im Februar auch, das wir 4Sterne gebucht haben, das Hotel aber in Wirklichkeit nur noch drei hatte. Hotel war trotzdem super. Und wenn es mir im Hotel gefallen hat, dann brauch ich mich auch nicht beschwären.
Allerdings hätte euch 1-2Fly vorher bescheid geben müssen, das das Hotel geschlossen ist und euch alternativen Unterbreiten müssen.
Aber vielleicht weiß 1-2Fly das ja gar nicht, das das Hotel zu hat.Anderen Gästen und uns wurde wie schon erwähnt eine Massage oder Ausflug angeboten.
Gästemeldung mussten wir selbst schreiben,so wie alle Gäste die Reklamierten.
Wieso weiss Busfahrer mehr als ein RV oder Reiseleiter?
Spätestens seit 14Tagen ist der RV in der Kenntniss das das Hotel geschlossen ist und bietet es noch immer an,für mich sehr merkwürdig.Im übrigen wäre das 3Sterne Hotel von vorne herein günstiger gewesen.Möchte mal einen sehen der eine z.b 3Zimmer Whg.mietet und dann aber ein Appartment vorfindet,dann würdest du sicherlich für die 3Zimmer zahlen.#L.G Sanitär
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Also Reklamationen müssen immer selber geschrieben werden, und dann vom Reiseleiter unterschrieben werden.
Das der RV, das Hotel immernoch anbietet, ist für mich unverständlich.
Ich glaube aber, das ihr im großen und ganzen nicht viel Erfolg mit eurer Rekla haben wird. Wie gesagt, hatten es ja auch 4 Sterne gebucht und in Wirklichkeit hatte es nur noch drei.
Haben vom RV einen Reisegutschein im Wert von 50€ bekommen. RV war in diesem moment FTI.Ich drück euch aber die Daumen, das Ihr Erfolg haben wird.
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Ob man sich bei dem einen oder anderen Reiseleiter nicht vorstellen kann, dass die Betreuung nicht stimmt ist absolut unwichtig.
Tatsache ist, dass der Veranstalter Kunden ins offene Messer laufen liess und auch weiterhin laufen laesst, wenn die Behauptung stimmt, dass das Hotel nach wie vor geschlossen ist. Und das nimmt jeder Richter krumm.
Und das der Veranstalter angeblich nicht weiss, dass das Hotel geschlossen ist, ist purer Unsinn. Die lokale Agentur meldet dem RV sofort wenn Veraenderungen eintreten. Dazu ist sie vertraglich verpflichtet und kann durch den RV in Regress genommen werden, wenn sie schlampt. Also wird sie solche Spaesschen tunlichst unterlassen.
Wenn das alles stimmt, wie das hier behauptet wird, dann ist das eine ziemliche Sauerei des RV und man sollte in solchen Faellen knochenhart gegen diesen vorgehen.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Hallo
Tja was ich jetzt nicht verstehe ist, dass nie die beiden Hotels beim Namen genannt wurde. Schliesslich müsste man die Leistungen vergleichen können. Oftmals sagen doch die Sterne nicht viel aus. Gerade in Tunesien und anderen Mittelmeerländern schmücken sich Hotels mit 4 oder 5 Sterne und bieten trotzdem einen miserablen Service.
Also soll doch der Sanitär jetzt mal sagen, wo denn die Leistung nicht gestimmt hat. Wars beim Essen, im Zimmer oder beim Service?
Villeicht eine doofe Frage - aber über welchen Betrag sprechen wir hier - wieviel hat das Arrangement von 1-2Fly gekostet? Ich hab nämlich gerade eine Woche Tunesien von 1-2Fly für 298 Euro im 4Sterne Hotel und 271 Euro im 3Stern Hotel gesehen - wären exakt 27 Euro pro Person...
Gruss Markus -
Das Umverfrachten von Urlaubern vor Ort in ein anderes als das gebuchte Hotel ist und bleibt eine Riesensauerei. Und das hat mit der Klassifizierung nur sekundär zu tun, um zum wiederholten Male mit der Mär aufzuräumen, der RV müsste nur ein "gleichwertiges" Hotel als Ersatzquartier zur Verfüguzng stellen. Haben wir schon in anderen threads ausführlich diskutiert.
Ob System dahinter steht ? Aber sicher !! Wer vor Ort erst informiert wird ist relativ hilflos, meistens müde nach dem Flug, und fragt sich auch zu Recht allens Ernstes: was soll ich denn jetzt machen ? Kanns ja wohl anscheinend nicht mehr ändern.
Und so kommt es dann zu solchen Schmuselösungen, wie Ausflugs- ode Massagegutschein, oder Reisegutscheine über € 50.-- oder € 100.--. Geht doch, oder ?
Denn nur wer klagt bekommt von den Gerichten in aller Regel folgenden Schadensersatz zugesprochen:
50% des gezahlten Reisepreises plus weitere 15% für die nicht rechtzeitig vor Reiseantritt ergangene Information über eine Veränderung des Reisevertrages plus die ( nachzuweisenden ) Qualitätsunterschiede -wie in diesem Beispiel- eines 3 zum 4-Sternehotels nach der Frankfurter Tabelle. Da ist man aber ruckzuck bei 80 oder sogar 90 % Schadensersatz vom ursprünglich gezahlten Reisepreis.
Doch wer tut das schon ? Bis dahin funktioniert das noch bestens mit den Gutscheinen. Und die Kosten drücknn die RV meistens ganz locker ihrem Hotelier auf die Nase.
Gruss Gabriela
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Überflüssiges Zitat entfernt!
Hallo mawota,da hast echt ein gutes Angebot erwischt.Leider ist es in den Schulferien ein wenig teurer,aber das ist dir sicherlich bekannt.Es geht sich auch nicht um den Preis,sondern einfach nur darum wie mit Kunden umgegangen wird.Bei dem gebuchten Hotel handelte es sich um das Skanes Palace,kannste heute immer noch buchen wobei es erst Ende April anfang mai wieder geöffnet wird.
Waren ja auch nicht die einzigen betroffenen Gäste,wobei einige noch weitaus mehr bezahlt haben.
L.G -
Naja, das Skanes Palace ist mit Weiterempfehlungsrate 58% und den letzten Bewertungen nun auch nicht unbedingt der Hit.
Die Sterne-Vergabe in den von Mawota genannten Ländern ist von jeder Internationalen Realität weit entfernt, wie auch mit um die 40€/Tag mit AI beim Skanes.