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Flugraumsperrung, wer zahlt was?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kiotariK Offline
    kiotariK Offline
    kiotari
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Sonne&mehr wrote:
    Die Veranstalter wie auch die Fluggesellschaften zahlen viele Dinge gerade aus reiner Kulanz und fahren damit Millionen Verluste ein.

    Hast Du da Insiderwissen ?
    Wenn es an dem so wäre dürfte es hier bei "Reiserecht" eigentlich nur selten Nachfragen geben.
    Dein Forumsname hat nicht rein zufällig etwas mit einem Kieler Reisebüro das den selben Namen
    hat zu tun ?

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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    • PercyGermanyP Offline
      PercyGermanyP Offline
      PercyGermany
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      und was ist mit den geplatzten Rail&Fly Tickets?

      ... Licht und Liebe!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bounce1983B Offline
        bounce1983B Offline
        bounce1983
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Kann mir bitte jemand helfen?
         
        Ich habe für Donnerstag einen Flug gebucht nach Peru.
        Unabhängig davon habe ich über einen Kanadischen Veranstalter (GAP Adventures) eine 3-wöchige Rundreise in Peru gebucht, Kosten: € 1400!
         
        Gibt es irgendeine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen falls mein Flug annuliert wird? Muss ich auf Kulanz hoffen? Stornokosten so kurz vor Beginn: 100%...
        Die Rücktrittsversicherungen zahlen ja nicht bei höherer Gewalt, oder?
         
        Bin vollkommen verzweifelt. Wenn ich mein Geld nicht zurückbekomme, kann ich meinen großen Traum Südamerika erst mal vergessen 😞

        Keep The Faith

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • fernweh1957F Offline
          fernweh1957F Offline
          fernweh1957
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          @bounce

          Da gibt es nur eins - jetzt den Veranstalter anschreiben oder anrufen und abklären, ob eine Verschiebung der Reise im Falle eines Falles möglich ist; das ist aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, rechtliche Ansprüche hast du nicht.

          LG
          Andrea

          gehe in die welt und sprich mit jedem

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Weltenbummlerin71W Offline
            Weltenbummlerin71W Offline
            Weltenbummlerin71
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            So, jetzt hab ich doch noch mal beim RB angerufen und hatte das Vergnügen mit dem Geschäftsführer zu sprechen. Er bat mich bis ca. 16 Uhr noch abzuwarten. Ob er bis dahin allerdings mehr weiß, wage ich zu bezweifeln. Er klang verhalten optimistisch und meinte, falls die Freigabe erfolgen würden, hätten wir gute Chancen, dass der Flug "zeitgerecht" rausgeht. Für den Worst Case hat er uns eine kostenlose Storno oder kostenlose Umbuchung zugesagt. Wir harren also weiter aus...alles wird gut....

            You never know, if you never go.
            Next Trip: Südafrika 2016

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernardo2001B Offline
              bernardo2001B Offline
              bernardo2001
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              @ Guter Gast

              Du kannst die Reise erst dann kostenlos stornieren oder umbuchen wenn feststeht, dass am Donnerstag wegen hoeherer Gewalt kein Flug nach Djerba stattfinden wird. Stornierst Du "vorsorglich" wirst Du die vereinbarten Gebuehren zu zahlen haben.

              Sollte wegen irgendwelcher Vorkommnisse der gebuchte Rueckflug nicht wie geplant stattfinden, muss man zunaechst schauen, wer und was dafuer verantwortlich zeichnet.

              Findet der Rueckflug aufgrund hoeherer Gewalt nicht statt, hast Du Pech gehabt, da ja solche Vorkommnisse nicht vorhersehbar sind. Selbst wenn man jetzt meint, dass das mit dem Vulkanausbruch ein gewisses Risko darstellt, da ja auch Experten davon ausgehen, dass die Aktivitaet des Vulkans noch mehrere Wochen anhalten kann, heisst das ja nicht, dass weiterhin ein Risiko besteht, denn die Windrichtigung kann sich von einem zum anderen Tag aendern, und die Wolke treibt nicht mehr auf Mitteleuropa zu.

              Es kann aber auch passieren, dass ein Rueckflug wegen eines technischen Problems nicht stattfindet, das haette dann zwar die Fluggesellschaft zu verantworten und zu entschaedigen, hilft Dir aber auch nicht ueber einen Aerger mit Deinem Boss hinweg.

              Denn dem wird es egal sein, durch was es ausgeloest wurde, dass Du nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinst. Bei einem derart geringen Zeitfenster sollte man vorab mit seinem Boss klaeren - was ist wenn, egal aus welchem Grund. Dafuer bist Du verantwortlich und sonst niemand. Das ist Dein persoenliches Restrisiko!

              Viele Gruesse
              bernardo2001

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DylanD Offline
                DylanD Offline
                Dylan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @bounce

                Deinen Flug kannst Du am Abflugtag kostenfrei stornieren bzw. kostenfrei umbuchen, wenn Dein Flug am vorgegebenen Abflugtag nicht stattfindet.

                Da Du als Individualtourist Flug und Aufenthalt (Rundreise) separat gebucht hast (es ist ja keine Pauschalreise), ist Deine nichtangetretene Rundreise ein Folgeschaden, den Du von niemandem ersetzt bekommst. Denn dann zählt für den Veranstalter sowie auch für Dich das Argument: "Höhere Gewalt". Somit bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen. Oder der Veranstalter (GAP Adventures) zeigt sich kulant und akzeptiert eine Stornierung mit Stornogebühr. Deine Reiserücktrittsversicherung wird sich auf jeden Fall verweigern. Leider!

                Das hört sich nun alles fies und gemein an – aber es ist leider so! Denn so spricht das Deutsche Recht.

                Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Wobei eine Buchung bei einem kanadischen Veranstalter eher nicht dem deutschen Recht unterliegt. Ob das jetzt positiv oder negativ zu sehen ist. Probleme macht es allemale.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • juanitoJ Offline
                    juanitoJ Offline
                    juanito
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Außenminister Guido Westerwelle(FDP) wies alle deutschen Botschaften an, Reisenden in individuellen Notlagen konsularische Hilfe zu leisten.

                    Ja, unser Guiido 😄
                     
                    Dazu sind die Botschaften sowieso verpflichtet.

                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Aber es bleibt dabei, das bei Risiken basierend auf höherer Gewalt der Individualbucher mehr auf Kulanz angewiesen ist als der Pauschalurlauber. Eine Rundreise wie hier in Peru oder ein Hotelaufenthalt, zu der bzw. zu dem ich nicht erscheine, da bleibe ich auf bezahlte Kosten sitzen oder erhalte später eine Rechnung für das Nichterscheinen. Der kanadische Veranstalter wird mit an Sicherheit grenzeneder Wahrscheinlichkeit keinen jota rausrücken. Und Hoteliers in den üblichen Feriengebieten ? Kulanz vielleicht noch bei einem langjährigem Stammgast, aber mehr wohl auch nicht.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        ...hört, hört, das Statement von Gabriela klingt ja fast wie eine Lobeshymne auf die "viel gescholtenen" Reiseveranstalter. Wer hätte das je gedacht einmal so lesen zu können... 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Einspruch, Euer Ehren !! Das war eine nüchterne Bewertung von Fakten,aber keine Lobeshymne auf die Reiseveranstalter. Das Produkt "Pauschalreise" hat eben nicht nur Nachteile, wo manche user gerne ihre Zeigefinger drauflegen, wenn es um hier oft besprochene Probleme geht. Gehörst du nicht auch dazu, weil du ebenfalls Individualbuchungen bevorzugst  ?

                          Um aber auch zum x-ten Mal mich zu erklären: nein, ich habe nichts aber auch gar nichts gegen Reiseveranstalter. Ich geniesse mit grosser Freude seit vielen vielen Jahren ihre Vertriebsprodukte. Nur: ich habe was gegen ihre AGB, speziell gegen 3 oder 4 Passagen darin. Und dabei bleibt es !!

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KugelblitzinK Offline
                            KugelblitzinK Offline
                            Kugelblitzin
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Hallo zusammen,

                            nochmal Rundreise mit Abwandlung :

                            Auch getrennte Buchungen : Flug, Rundreise, Hotel.
                            Aber bei mir ist es ein deutscher Verantstalter und ich gehe davon aus, daß die meisten - wenn nicht alle- Teilnehmer aus D anreisen.
                            Angenommen, das Chaos bleibt, dann werden wohl die, die das Ganze pauschal gebucht haben, vom RV storniert. Die erscheinen also gar nicht. Alle anderen auch nicht (Anreise über Land halte ich für möglich, aber wird keiner machen, weil mehr als 24 Stunden Dauer).

                            Also fällt dann die Rundreise doch wohl aus, weil ja keiner kommt.

                            Wie sieht es da dann mit Erstattung des Rundreisepreises aus ? Bisschen sollte doch drinsitzen...

                            LG Dagmar

                            PS : Eine Mindestteilnehmerzahl gab es nicht

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Alexa33A Offline
                              Alexa33A Offline
                              Alexa33
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              gabriela_maier wrote:
                              Der kanadische Veranstalter wird mit an Sicherheit grenzeneder Wahrscheinlichkeit keinen jota rausrücken.

                              gap-adventures ist nicht irgendeine kleine Klitsche, sondern ein Riesenveranstalter, und die legen Wert auf Kundenpflege. Einen Versuch, auf Kulanz zu plädieren, ist es wert.

                              Z.B. fragen, ob man die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen kann.

                              Falls, wie bei gap üblich, ein halbes Doppelzimmer gebucht wurde, dann ist der Ausfall einer Person nicht so gravierend, weil eh das Zimmer gebucht werden muss.
                              Da kann man sich vielelicht einigen, wenn man einfach mal freundlich fragt. ANsprüche hat man natürlich nicht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sabganS Offline
                                sabganS Offline
                                sabgan
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Heute schrieb mir mein RV, der am Sonntag meine Pauschalreise in die Türkei nach dem nichterfolgten Flug am Samstag gekündigt hat:

                                Wir als Reiseveranstalter dürfen jedoch nach § 651 e Satz 2 diejenigen Kosten in Rechnung stellen, die auf Grund der Kündigung wegen höherer Gewalt entstanden sind.
                                Da diese Kosten teilweise von unseren Leistungsträgern abhängen, sind wir derzeit bemüht die Kosten in Erfahrung zu bringen, abzurechnen und den Reisepreis im Übrigen zurückzuerstatten.
                                Selbstverständlich sind wir bemüht, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
                                Wir bitten um Verständnis darum, dass dies auf Grund der außergewöhnlich schwierigen und nicht vorhersehbaren Situation etwas Zeit in Anspruch nimmt.

                                Meine Frage: Dürfen sie wirklich Kosten einbehalten?
                                Der Paragraph hat auch einen Satz 3, der besagt, die Kosten müssen in meinem Interesse sein? Und kann es sein, dass die wochenlang Geld einbehalten, wegen dieser Klärung?
                                Anstatt das Reisegeschäft anzukurbeln und umgehend Geld zurück oder umbuchen anzubieten?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • daeden78D Offline
                                  daeden78D Offline
                                  daeden78
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Hallo!

                                  Weiß jemand vielleicht ob der Flug trotz des Restrisikos verpflichtend ist? Oder habe ich eine Möglichkeit mit einer solchen Begründung vom Flug bzw der Pauschalreise zurückzutreten oder sie umzubuchen?

                                  Vielen Dank für Eure Hilfe!

                                  Gruß

                                  daeden78

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
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                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Ein Flug birgt immer ein Restrisiko. Meinst Du jetzt aktuell den Sichtflugmodus, nach dem die Piloten fliegen? Oder die verbleibende Vulkanasche in der Luft? Jedenfalls, um das herauszufinden, müßtest Du vermutlich stornieren  -  und klagen.

                                    Erst dann hättest Du eine brauchbare Aussage, denn dies ist ja momentan für alle eher Neuland.

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • R-LuethiR Offline
                                      R-LuethiR Offline
                                      R-Luethi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      bernhard707 wrote:
                                      Die Klage gegen Petrus erscheint aussichtsreicher, denn Island hat ja bekanntlich keine "Asche" mehr 😉

                                      Dazu  gibt es einen Präsedenzfall aus den USA wo der Kläger gerichtlich gegen Gott vorgehen wollte. Der Prozess wurde niedergeschlagen, weil man dem Beklagten die Vorladung nicht zusenden konnte (Adresse unbekannt).

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • AntoniaWA Offline
                                        AntoniaWA Offline
                                        AntoniaW
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Kugelblitzin wrote:
                                        Aber bei mir ist es ein deutscher Verantstalter und ich gehe davon aus, daß die meisten - wenn nicht alle- Teilnehmer aus D anreisen. ... Also fällt dann die Rundreise doch wohl aus, weil ja keiner kommt.

                                        Wie sieht es da dann mit Erstattung des Rundreisepreises aus ? Bisschen sollte doch drinsitzen..

                                        Realität:
                                        Wenn die Rundreise separat von den Deutschlandflug gebucht wurde, ist rein rechtlich keine Rückzahlung begründet. (Einen anderweitigen Passus im Reisevertrag kann ich mir nicht vorstellen.) Die Rundreise "wartet" ja auf Teilnehmer, nur wollen/können diese eben nicht erscheinen, wenn sie direkt und aus Deutschland/Europa kommen. Die vdieser Tage vielzitierten "unvorhersehbaren Ereignisse" finden ja nicht vor Ort statt.

                                        Hoffnungsschimmer:
                                        Wenn die personellen Möglichkeiten gegeben wären, könnte ein fürsorglicher Veranstalter alle Kunden abtelefonieren und nach deren Anreise fragen. Bliebe kein einziger Teilnehmer mehr übrig, setzten dann die Verhandlungen mit den Rundreisehotels, der Reiseleitung, den etwaigen Fähren/Schiffen, inländischen Fluggesellschaften, Besichtigungen/Events ein, ob und zu welchem Preis eine Stornierung/Umbuchung möglich sein könnte. Sehr kurzfristig ist dieses Projekt wohl nicht durch jeden Veranstalter und bei jeder Rundreise umzusetzen.

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                                          #60

                                          Ich hatte mich bei GAP Adventures schon erkundigt, die verweisen auf eine Hotline. Ich habe dort nicht angerufen, da es nun so aussieht, als könnte ich fliegen. Ich glaube nicht, dass ich von denen was zurückbekommen hätte. Aber ich bin sicher, die hätten mir geholfen, falls ich erst ein paar Tage später angereist wäre. Dann hätte ich der Gruppe nachreisen müssen.
                                           
                                          Aber jetzt wird alles gut 😄

                                          Keep The Faith

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