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Stornogebühren?

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  • Markus KeilM Offline
    Markus KeilM Offline
    Markus Keil
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    darf bzw. kann ein Veranstalter Stornogebühren an Kunden verrechnen, (ausgenommen Bearbeitungsgebühren)wenn von den gebuchten Hotels keine Stornogebühren verlangt wurden?
     
    Gruß Markus

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...ja, wenn er in seinen AGBs darauf hinweist kann er das. Warum auch nicht, schließlich hatte er mit der Buchung Arbeit gehabt, unabhängig davon ob das Hotel seine "Auslagen" dem Veranstalter in Rechnung stellt... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • AntoniaWA Offline
        AntoniaWA Offline
        AntoniaW
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Gleiches gilt wohl auch für Reisevermittler. Und bei der Buchung wie auch bei der Stornierung.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Interessanter Hinweis. Kommt aber wohl nur zum Tragen, wenn es keine Buchung für einen Reiseveranstalter ist. Fixer Endpreis.. Denn da ist der Vermittler ja im Auftrag tätig. Anders bei einer Nur-Flug-Buchung, wenn er klipp und klar darauf hinweist, dass die Buchung separate Kosten verursacht.

          Im übrigen, Markus, wenn Du das dokumentieren  kannst, ist der Reiseveranstalter gleichwohl verpflichtet, die Stornogebühren entsprechend den Gegebenheiten anzupassen. Statt pauschalem Stornobetrag dann entsprechend des entstandenen Schadens. Das ist im Normalfall aber recht schwierig. Darüberhinaus könnten sich die pauschalen Vereinbarungen auch in so einem Fall erhöhen.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Markus KeilM Offline
            Markus KeilM Offline
            Markus Keil
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            verstehe ich das richtig, der Veranstalter darf Geld kassieren, was eigentlich den Hotels zustünde, wenn diese Stornogebühren verlangen würden!? Ich spreche hier nicht von Bearbeitungsgebühren was der Veranstalter verlangen kann.
             
            Gruß Markus

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...für den Veranstalter sind "Bearbeitungsgebühren" die Stornogebühren. Er hat eine Leistung erbracht, die Du nunmehr nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest und kann dafür entsprechend seiner (und von Dir akzeptierten) AGB eben diese Zahlung verlangen... 😉

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