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Anspruch auf Schadensersatz?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • fawe71F Offline
    fawe71F Offline
    fawe71
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Moin zusammen,
    auch ich war von der drei-tätigen Flugverspätung des Condor-Fluges 1233 am 17.05.2010 betroffen. Den Streß der drei nachfolgenden hab ich selber miterlebt. Es ist eben sehr unangenehm wenn 300 Fluggäste gleichzeitig in einem Hotel ein- und
    wieder auschecken müßen...und dies jeden Tag.
    Ich habe am 23.05. eine eMail an Condor gesendet, wo ich eindeutig für die Flugverspätung einen Schadenersatz einfordere. Mir wurde auch am nächsten Tag eine Bestätigung des Mail-Einganges gesendet. Es gibt auf der Condor-Seite
    einen Kontakt-Link (Feedback zum durchgeführten Flug). Dort können alle notwendigen Daten problemlos eingegeben werden, z.B. Flugnummer und Vorgangsnummer...etc.
    Bis auf die Bestätigungsmail (für den Eingang meiner Mail) hab ich von Condor noch keine Reaktion erfahren. Für alle betroffenen noch zur Info...man hat 30 Tage Einspruchsrecht. Die sollte man bezüglich seiner Beschwerde-Mail auf jeden Fall einhalten.
    Für Reaktion seitens der Fluggesellschaft Condor zu oben genanntem Flug, würde ich mich sehr freuen. Wenn sich bei mir etwas tut werde ich die Infos selbstverständlich umgehend hier bekanntgeben.
    Gruß aus Leipzig,  Falko

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    • Terrorkruemel73T Offline
      Terrorkruemel73T Offline
      Terrorkruemel73
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Bei Flugausfällen, die von technische Defekte verursacht werden, haftet die Airline - auch wenn sie gar nicht schuld am Schaden war.
      Luftfahrtunternehmen haften für alle Flugausfälle, die von technische Defekte verursacht werden. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn nicht die Fluggesellschaft selbst, sondern andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind (Az.: 29 C 2088/09).
       
      Das ist einAKTUELLES URTEIL vom Amtsgericht Frankfurt
      auf u.g. Hompage ist der gesamte Sachverhalt nachzulesen.
       
      Quelle: http://www.sueddeutsche.de/reise/flugausfall-airline-haftet-bei-technischem-defekt-1.953209

      Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer!

      Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!

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      • fawe71F Offline
        fawe71F Offline
        fawe71
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Moin,
        na endlich mal etwas handfestes bezüglich der Haftung von Airlines bei einem technischem Defekt.
        Ich habe von Condor bezüglich meiner Schadenersatzforderung immer noch nichts gehört. Ab welchem Zeitpunkt sollte ich denn bei Condor nochmals nachhaken ?
        Die Einspruchsfrist von 30 Tagen sollte ja mit dem Eingang meiner 1.Mail gewahrt sein...auch wenn seitens Condor noch keine Entscheidung diesbezüglich getroffen wurde.
        Mal schauen wie sich das Ganze entwickelt.
         
        Gruß aus Leipzig,  Falko

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        • Terrorkruemel73T Offline
          Terrorkruemel73T Offline
          Terrorkruemel73
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Ich würd' die alle 2 Wochen mal nerven , damit sie es nicht vergessen 😉

          Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer!

          Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!

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          • fawe71F Offline
            fawe71F Offline
            fawe71
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Ich hab nun endlich eine Reaktion seitens der Fluggesellschaft Condor erhalten.
            Nach meiner zweiten Mail Anfang dieser Woche hatte ich heute Post von Condor
            im Briefkasten.
            Mir wird für die drei-tätige Flugverspätung ein Minderungsbetrag für meine Pauschalreise von 330,-€ angeboten.
            Condor beruft sich auf den vom Gesetzgeber festgelegten Minderungsanspruch von 5% des jeweiligen Tagesreisepreises, pro angefangene Stunde der Flugverspätung.
            Ich werde dieses Angebot von Condor akzeptieren.
            Diese recht unbürokratische, und doch auch sehr schnelle Lösung von Condor empfinde ich dann doch recht positiv.
            Ich hoffe das ich hiermit einigen Betroffenen dieser Flugverspätung nützliche Infos geben konnte.
            In diesem Sinne, Gruß Falko

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            • RuppilinchenR Offline
              RuppilinchenR Offline
              Ruppilinchen
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ich habe heute auch Post von Conder erhalten, alderdings mit der Aussage , das mir kein Schadensersatz zustehe.
              Da es sich ich zitiere,: nach den uns vorliegenden Stellungnahmen der Technikabteilung und der Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges DE 12333 am 17,05,2010 geführt hat, um einen ausergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden
              Nur frage ich mich wiso sie einmal Schadensersatz leisten und einmal nicht.
              Sollte mir jemand noch Informationen geben können währe ich sehr dankbar.
              LG Heike

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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Das ging doch um einen oder mehrere technische Defekte. Dazu hat der Europaeische Gerichtshof folgendes verkuendet:

                Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:

                1. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs‑ und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind. Das am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossene Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr ist für die Auslegung der Befreiungsgründe nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 nicht ausschlaggebend.

                2. Die Häufigkeit der bei einem Luftfahrtunternehmen festgestellten technischen Probleme ist als solche kein Umstand, anhand dessen sich auf das Vorliegen oder Fehlen „außergewöhnlicher Umstände“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 schließen ließe.

                3. Allein der Umstand, dass ein Luftfahrtunternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesterfordernisse an Wartungsarbeiten an einem Flugzeug durchgeführt hat, reicht nicht für den Nachweis, dass dieses Unternehmen „alle zumutbaren Maßnahmen“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ergriffen hat, und somit für seine Befreiung von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung aus.


                Daher denke ich dass die Nachricht wohl eher ein netter Versuch von Condor ist sich vor den Kosten zu druecken.

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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Hallo Ruppilinchen,

                  tolle Stellungnahme, wonach die eigene Technikabteilung zu dem Schluß kommt, dass kein Verschulden nach der EU-Verordnung vorliegt. Na ja, andernfalls bekommen die Mitarbeiter vermutlich Gehaltsabzug ?  😉

                  Der eigentliche Grund der Störung wird aber nicht erwähnt ?

                  Auch bei technischen Defekten, die alleine in der Verantwortung der Airline liegen, ist eine Ausgleichszahlung bei der Strecke von 600 Euro pro Person fällig. Empfehle Dir,
                  den Vorgang z.B. bei euclaim zu melden. Die ziehen die Forderung ein. Erst bei Erfolg wird ein Honorar fällig. Falls erfolglos, kostet es Euch keinen Pfennig.

                  Gruß privacy

                  Amtsgerichtsurteil ist ja ganz nett, aber sowohl der EU-Gerichtshof als auch der
                  Bundesgerichtshof als höchste Instanzen haben die Ansprüche der Kunden bei Technikschäden bestätigt. Wobei es nur wenige Ausnahmen gibt. Allerdings muß im Einzelfall der Vorgang beurteilt werden.

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @fawe71
                    Der Tagessatz in Höhe von 5% ist eine Zahl, die im Innenverhältnis Kunde zu Reiseveranstalter gilt. Aber nicht für die Airline. Die hat nach der EU-Verordnung zu regeln. Und das sind 600 Euro pro Person. Ansonsten siehe vorstehende Beiträge.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • fawe71F Offline
                      fawe71F Offline
                      fawe71
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Moin zusammen,
                      Danke für Deine Info privacy.
                      Von den 200,-€ pauschal für jeden Tag der Reiseverspätung (un unserem aktuellen Fall 600,-€) wußte ich auch schon, hab diese Summe auch bei Condor als Entschädigung eingefordert. Aber wie man sieht (im Fall von Ruppilinchen...) kann ich mit meinem Ergebnis ganz zufrieden sein. Ich habe meine 330,-€ auf dem Konto, und kann ganz gut mit dem Erfolg gegen Condor leben, auch wenn es nicht die 600,-€ geworden sind. Ich hatte auch keinen Nerv dafür, mich weiter mit Condor herum zu ärgern...wenn nötig sogar noch mit Anwalt.
                      Ich hoffe das bei Ruppilinchen nun auch noch ein positives Ergebnis herauskommt. Hatten ja am WE miteinander telefoniert. Hier nochmals...viel Erfolg.
                      In diesem Sinne,
                      Gruß aus Leipzig Falko

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                      • jeckelJ Offline
                        jeckelJ Offline
                        jeckel
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Anspruch auf Schadensersatz
                        Es ist zwar jetzt schon Juli,aber die Sache mit der Condor läuft immer noch.
                        Das erstemal ist es von Condor abgelehnt worden wegen einer Rückerstattung,daraufhin hat mein Bruder die Sache einem Anwalt übegeben,die Frist von 3 Wochen die er der Condor gegeben hat ist abglaufen,sobald ich was höre werde ich mich hier melden

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @fawe71
                          Mit den €600 nach EU Verordnung für hast Du aber etwas gewaltig missverstanden. Allerdings ignoriert Condor das EuGH-Urteil ziemlich hartnäckig - siehe jeckel - und beruft sich auf Einzelentscheidungen.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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                          • jeckelJ Offline
                            jeckelJ Offline
                            jeckel
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            bernardo2001 wrote:
                            @Terrorkruemel73

                            Ich hoffe, dass es nicht gegen die Forenregeln verstoesst, wenn ich diese Verlinkung einbringe: 
                            ×Werbung×

                            Dort kannst Du nachlesen, dass sich die Fluggesellschaften technische Probleme grundsaetzlich anrechnen lassen muessen. Und, soweit mir bekannt ist, orientieren sich auch die Richter daran. Ich kann Dir aber kein Urteil benennen.

                            Viele Gruesse
                            bernardo2001

                            Es wäre jetzt erstmal gut zu wissen ,nach welchen Kriterien die Condor eine Entschädigung bezahlt,der eine bekommt was und der andere nicht,was ist mit Arbeitsausfall?
                            g.jeckel

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • jeckelJ Offline
                              jeckelJ Offline
                              jeckel
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
                              hallo Moni,wäre mal nett wenn Du ein Feedback geben würdest,wie weit Deine Sache mit der Condor ist
                              Gruß jeckel

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bernardo2001B Offline
                                bernardo2001B Offline
                                bernardo2001
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @jeckel

                                .....nach welchen Kriterien die Condor eine Entschädigung bezahlt.......

                                Hauptkriterium = nicht zahlen. Das ist die grundsaetzliche Einstellung.

                                Geht ja auch ueberhaupt nicht anders, die Condor brettert mit uraltem Geraet (B 767) auf der Fernstrecke. Zwar wird die Wartung sicherlich nach den bestehenden Vorschriften durchgefuehrt, aber die haeufigen Riesenverspaetungen durch technische Maengel sind sicher auf das Alter der Maschinen zurueck zu fuehren.

                                Es ist bekannt, dass sich diese Airline sehr gerne auf langwierige Prozesse einlaesst um den Anspruchsteller zu zermuerben.

                                Ich jedenfalls habe es mir abgewoehnt mit Condor zu fliegen. Wie gesagt - uralte Kisten, miese Bestuhlung und arrogantes Bordpersonal! Muss ich nicht haben!

                                Viele Gruesse
                                bernardo2001

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Dieser Darstellung kann ich mich zu 100% anschliessen. Als selbst erlebtes Beispiel, aus der geplanten ca. 1 Stunde Tankstop in damals Sharjah auf dem Flug HKT - FRA wurden 14 Stunden wegen technischem Defekt des Bombers.
                                  Entschädigungszahlung nach langem Schriftverkehr mit Condor EUR 140 für Flüge in der CC mit ca. EUR 2.000 je Ticket.

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • RuppilinchenR Offline
                                    RuppilinchenR Offline
                                    Ruppilinchen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Habe nun das zweite mal an Condor geschrieben, das ich mich nicht einfach abspeisen lasse. Ein Technicher Defekt ist nun mal keine höhere Gewalt.
                                    Allerdings lassen die, die fristen gerne verstreichen, die mann Ihnen setzt, werde sie höflichst bitten sich an gestzte fristen zu halten.
                                    Sollten sie auf dieses schreiben auch nicht reagieren werde ich die sache einem befreundeten Anwald übergeben. Mich können die nicht zermürben.
                                    Sie können auch nicht einem Passagier Schadensersatz leisten, und den Defekt zugeben, und den anderen nicht.
                                    Ich werde mit sicherheit nicht mehr mit Condor in den Urlaub fliegen, das ist mir zu Riskant, wenn man nun weiß das die mit Uralt Maschinen fliegen und ständig irgend wo stranden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Ja klar, mit einem Durchschnittsalter der Condor Flugzeuge von 12.3 Jahren fliegen die natürlich nur mit Uralt-Maschinen. 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Ruppilinchen wrote:
                                        Sollten sie auf dieses schreiben auch nicht reagieren werde ich die sache einem befreundeten Anwald übergeben. Mich können die nicht zermürben.

                                        Vielleicht hättest du das schon bei ersten Schreiben tun sollen, damit die "Conder" auch versteht, was dich bewegt ...
                                        ❓

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • bernhard707B Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          OT
                                          Ein durchaus sinnvoller Tipp 😉

                                          Topic
                                          Oh doch, sie werden Dich zermürben. Selbst ein qualifizierter, möglicherweise anstelle eines befreundeten Anwalts, wird Dir spätestens beim LG Frankfurt raten dem von Richter/in vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen.

                                          Unter dem Strich bleibt Dir eine +/- 0 Summe, denn die Anwalts-/Gerichtskosten werden geteilt.
                                          Selbst ein Urteil des EuGH lässt sie unbeeindruckt immer wieder auf Einzelfälle und Entscheidungen hinweisen, wie auch im Thread schon von anderen erwähnt.

                                          Die Nummer mit TC/Condor hatte ich bereits zweimal, das erste Mal mit diesem Resultat, das zweite Mal mit eigener Korrespondenz, Ergebnis siehe weiter oben.

                                          Meine Konsequenz, never again die Kombination TC/Condor oder auch nur Komponenten daraus.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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