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Wirbelstürme und ihre Folgen.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • eparalleE Offline
    eparalleE Offline
    eparalle
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo wir waren geschädigte des Huricans Emily.

    Wie wir jetzt erfaren haben ist es ganz klare Strategie von der Rewe Touristik erstmal " die Gemüter Beruhigen lassen "(Zeit schinden ) und es dann nach ca 3-4 Monaten ruhig auf eine Klage ankommen zu lassen.

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Und was willst Du uns damit sagen?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @eparelle
        meinst du, die wären die einzigen mit einer solchen "taktik" ?
        meinst du, nur reiseevranstalter machen das so?
        eher nicht. leider. willkommen in der realität 😱

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SternediebS Offline
          SternediebS Offline
          Sternedieb
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ eparalle

          hast du für diese Aussage irgendwelche Fakten?
          Denn hörensagen ist nicht so wirklich prickelnd. Es wäre schön wenn man näheres dazu erfahren könnte - denn sonst gibt das nicht wirklich Sinn.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • eparalleE Offline
            eparalleE Offline
            eparalle
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo also ,
            woher ich das habe (Da wir wie gesagt geschädigte von Emily waren); schrieb unser Anwalt nach unserer Rückreise einen Brief an
            Jahn Reisen mit der bitte um Schadensersatz.
            Worauf ein Brief kam mit der Aussage "das man sich unaufgefordert mit uns in Verbindung setzen würde"
            Es kam ein Angebot uns 10% des Reisepreises zu ersetzen(absolut
            Lächerlich).
            Auf unser drängen rief unser Anwalt in unserem beisein die Rechtsabteilung der Firma Jahn reisen an.
            Da das Telefon auf Lautsprecher gestellt war konnten wir es selber
            höhren "das machen wir normalweise nicht,das wir zahlen und schon garnicht nach solanger Zeit.
            Dann lassen Wir es Lieber auf eine Klage ankommen.

            Natürlich machen das auch andere Firmen .
            Deswegen habe ich auch eine Klage gegen Jan Reisen erhoben.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sina1S Offline
              Sina1S Offline
              Sina1
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Reisedaten? Posteingangsdatum beim Veranstalter?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • caribiangirlC Offline
                caribiangirlC Offline
                caribiangirl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ist es nicht so,daß Reiseveranstalter für Naturkatastrophen nicht haften?Hab ich zumindest mal so ähnlich gehört.

                Gruß Silke

                Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • GertileinG Offline
                  GertileinG Offline
                  Gertilein
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  wir haben bei Hurrikan Wilma im Hotel Paladium Kanthenah unaufgefordert eine Entschädigung überwiesen bekommen. Wohl für die Tage, die wir früher heimfliegen mußte.
                  Wir haben nichts erwartet, da wir froh waren, vom Hotel aus so gut betreut worden zu sein und auch die Reiseleitung hat uns sicher wieder nach Hause gebracht.
                  Für Naturkatastrophen kann man Niemand verantwortlich machen, außer man wird vorsätzlich schlecht versorgt.
                  Unser Reiseveranstalter war Gulet.

                  Gruß Gertraud

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Für Naturkastrophen kann natürlich niemand haften. Aber wenn ein Reiseveranstalter seine Gäste nicht rechtzeitig heimfliegen kann, haftet er trotzdem insoweit, als er für versprochene, aber nicht erbrachte Leistungen als Reisemangel haftbar gemacht werden kann. Das ist eindeutig in der Rechtssprechung nach deutschem Recht so.

                    Kein Strand, kein All-Inclusive - Rückflug erst wie vereinbart am 14. Tag --> begründet zwei Reisemängel, für die Veranstalter geradezustehen hat. So ist es nun einmal.

                    Gruß
                    Peter

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