Trotzdem Anspruch auf Rückerstattung??
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Guten Tag,
hätte da mal eine Frage.
Im Augenblick weilen meine Eltern noch in Tunesien für 14 Tage.Eine Woche davon ist nun vorbei.
Das gebuchte Hotel dort entspricht keineswegs den Beschreibungen des Veranstalters.Es ist alles mehr wie alt,heruntergekommen und auch schmutzig.Zumindest bis jetzt.
Im Zimmer hängen die Gardinen herab,das Möbel ist teils nicht meht bruchfest,der Wasserhahn tropft,alles ist sehr schlecht sauber gemacht.Nach mehrmaligen Reklamationen an der Rezeption wurde was das Zimmer an geht mehrfach versucht zu reparieren.Jedoch ohne echten Erfolg.
In der Außenanlage ist der Spielplatz verrostet und mit Tierkot übersäht,da die Tiere aus dem dazugehörigen Minizoo frei liefen.Im Pool fehlen Fließen,den Fintnessraum kann man nicht nutzen,es sei denn man will mit einem der Geräte nen Unfall haben.
Vor Ort haben sie sich auch beim Reiseveranstalter über sämtliche Mängel beschwert.
Es wurde daraufhin vom Hotelchef ein anderes Zimmer angeboten,jedoch sollten meine Eltern hier kräftig drauf zahlen.Das taten sie natürlich nicht.
Jetzt nach einer Woche Urlaub hat der Reiseveranstalter ein anderes Hotel angeboten.Da das aber auch nicht sofort möglich gewesen wäre,sondern noch 1-2 Tage gedauert hätte,wollen sie nun nicht erst noch umziehen.
Allerdings hat nach einer Aussprache des Reiseleiters mit dem Hotelchef nun zumindest in der Außenanlage das große Putzen begonnen.Die Tiere sind in ihren Gehegen,der Spielplatz wurde zumindest gereinigt,so das gestern beim Rundgang des Reiseleiters vor Ort keine Mängel mehr sichtbar waren und meine Eltern sich wie ****** vorkamen.( Aussage des Reiseleiters:" Ist doch alles sauber")Ich hoffe meine Eltern haben auf meine Instruktion hin ,vorher alles fotografiert ec.
Meine Frage nun eigentlich: Haben sie bei Rückkehr trotzdem das Recht und die Aussicht auf Erfolg um Reisemängel geltend zu machen?Oder stehen die Chancen gleich null,da sich ja nun vorrübergehnd was tut?
Danke für Hinweise und Antworten.
Judy -
Reisemängel dokumentieren ,Zeugen (vor Ort anwesende Touristen) bennenen was wichtig wäre wenn der RL sich weigert die Mängelliste zu unterschreiben.Nach
Rückkehr alles beim RV einreichen idealerweise über Fachanwalt.Aber habt Ihr Euch nicht vor der Buchung schon mal über das Hotel erkundigt ?
So wie sich das alles liest sind die Mängel doch wohl nicht erst seit gestern bekannt.Um welches Hotel handelt es sich denn ?
LG
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Hallo,
das Hotel ist nicht Vertragspartner Ihrer Eltern, sondern der Reiseveranstalter (siehe § 651 a ff BGB). Da ist das Vorsprechen an der Rezeption unwirksam, sondern man muss ganz klar und deutlich bei der Reiseleitung Abhilfe und von der Reiseleitung ein entsprechendes Protokoll verlangen.
Sind die Maengel gravierend, haetten Ihre Eltern den Reisevertrag vor Ort kuendigen und sofortige Rueckreise verlangen sollen. In der Regel spurt dann der RV bzw. seine Reiseleitung.
Ansonsten schliess ich mich meinem Vorschreiber an.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
welche reisemängel sollen denn dokumentiert werden?
so, wie ich daniela gerisch verstanden habe, haben sie die mängel bereits angezeigt.
der rv hat dann gelegenheit, nachzubessern, was wohl doch auch geschehen ist.
also:
die frage ist doch, ob die urlauber für die erste woche, wo die mängel noch eklatant waren, etwas zurück erhält.
und da würde ich in meinem jugendlichen leichtsinn mit "nein" antworten.
denn die mängel wurden nach aufforderung ja scheinbar beseitigt. -
Nur mal so, für 'die Eltern' dürften die Fitnessgeräte von ähnlicher Relevanz gewesen sein wie der Spielplatz und Streichelzoo.
Natürlich dennoch ein No Go, wie auch der geschilderte Zustand des Zimmers.
Aber, der RV hat eine Unterbringung in einem anderen Hotel angeboten, dies wurde abgelehnt.
Klar kann man versuchen im Nachhinein trotzdem 'was rauszuholen'... -
Im Zimmer hängen die Gardinen herab
Bei mir zuhause auch.
In Australien sollen sie angeblich nach oben stehen?
;o) -
Klar Comandante, habe ich auch schon überlegt, und am Äquator schweben sie dann waagrecht

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Zitat
"Reiseverträgliche Ansprüche bestehen grundsätzlich nur in dem Umfang, in welchem sie vor Ort gerügt worden sind.... Um dem Veranstalter insoweit die Beweisführung zu ermöglichen, muss der Reisende konkret vortragen, wann und wo er wem gegenüber welche konkreten Beanstandungen erhoben haben will.
Überdies hat die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter beziehungsweise dessen Vertreter zu erfolgen. Eine Mitteilung der Mängelanzeige nur an den Leistungsträger reicht regelmäßig nicht aus. Zwar ist dies in 651 d Abs. 2 BGB nicht ausdrücklich nomiert. Da aber der Reiseveranstalter die Folgen für den Fall zu tragen hat, dass einem Mangel nicht erfolgreich abgeholfen werden konnte, muss dem Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden. .... Mithin entspricht nur die Mängelanzeige gegenüber der örtlichen Reiseleitung den Erfordernissen des 651 d Abs. II BGB."die mängelanzeige wurde gemacht, sowohl beim leistungsträger (der aber nicht zählt) als auch bei der örtlichen reiseleitung.
das zimmer wurde 1 woche lang unfreiwillig bewohnt. 1-2 tage wartezeit wären für ein anderes zimmer / hotel weiterhin nötig gewesen. die bereitschaft zur abhilfe der mängel kam seitens der reiseleitung spät.
meiner meinung nach habt ihr gute chancen, aber fotos, usw. nicht vergessen. -
cathze wrote:
Soweit ich das verstanden habe, wurde zwar der Kot entfernt, des Zimmer scheint aber irrebarabel zu sein und dass jemand den Pool gefließt und die Fitnessgeräte repariert hat, wage ich jetzt auch zu bezweifeln.stimmt.
aber dafür hat man den "eltern" ein anderes hotel angeboten. -
..... 1-2 tage wartezeit wären für ein anderes zimmer / hotel weiterhin nötig gewesen. die bereitschaft zur abhilfe der mängel kam seitens der reiseleitung spät.
......das ist meines erachtens die frage, wie viele tage genau man diese zeitspanne beziffern kann.
wie lange ist unverzüglich?
sicherlich ist die spanne in einem einwöchigen urlaub anders zu betrachten, als bei einem 3-wöchigen urlaub. -
Hallo Judy, ist das hier die Hotelbewertung Deiner Eltern oder hast Du zufällig in Tunesien auch so ein schlechtes Hotel erwischt?! :?
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BlackCat70 wrote:
Hallo Judy, ist das hier die Hotelbewertung Deiner Eltern oder hast Du zufällig in Tunesien auch so ein schlechtes Hotel erwischt?! :?ich kann mir nicht vorstellen, dass das die hb der eltern sein soll.
da schreibt die to, dass sie als familie 2 wochen da war.
die eltern sind ja erst eine woche da.
und außerdem schreibt man doch keine hb über ein hotel, in dem man persönlich nicht war, oder?????????
wäre nur übel, wenn es das hotel ist und das kind die eltern sehenden auges in ihr verderben hat fliegen lassen.
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Neee neee, das ist bestimmt gaaaanz anders, als ich denke. Hier wäre vielleicht mal die Stichprobe interessant.

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die geschichte ist sehr seltsam !
und wer ist christine - mit einer ähnlichen negativbewertung zur gleichen zeit. seit dem 27.5.10 registriert, aber mit einer hotelbewertung von 05, die über 1800 mal gelesen wurde. wie geht das?
kann man, wenn man sich hat löschen lassen, reaktiviert werden
ich frage nur, weil ich mich da nicht auskenne. -
sorry. mein letzter beitrag ging ein wenig in den OT bereich.
ich habe mich dabei auf den link von blackcat bezogen. -
@lexi
sie ist seit dem 27.5.2010 registriert und hat eine ältere HB von 2005. die wurde über 1800 mal angesehen. hab in ihr profil geschaut.
und das verstehe ich nicht: registriert seit 2010 und HB von 2005 ?
nochmal sorry für OT
