Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
-
Hallo,
ich habe eine Reise von Frankfurt nach Fuerteventura am 03.08 (09:30) bis 13.08 (13:45) gebucht. Heute kam die Meldung das sich der Abflug um genau 24 Stunden verschiebt. Der Rückflug bleibt gleich.
Insgesamt kostet die Reise für 2 Erwachsene und 1 Kind 2741,- Euro. Man bietet und eine Ausgleichszahlung von gerade mal 133,- Euro an.
Das kann doch nicht sein das man sich das gefallen lassen muß, oder?Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß Henning
-
Hallo Henning,
herzlich Willkommen bei HC.
Schau mal hier. Das Thema hatten wir schon längs und breit
Dort findest Du sicher eine Antwort. -
In erster Linie eigentlich nur die Kündigung des Reisevertrages, was wohl mangels Alternativen schwierig ist. Der RV bietet mit dem Betrag nur den Tagespreis des Hotels an, der für den fehlenden Tag angefallen wäre. Wenn du vor Gericht streiten willst, könntest du auch den anteiligen Flugpreis anfordern -ist möglicherweise Neuland aber interessant- weil deine Kosten des Flugpreises von Tage x sich auf Tage y reduzieren. Aber ehrlich: nicht empfehlenswert. Solange es für die einseitige Änderung des Resievertrages durch den RV keinen Pauschalstrafbetrag gibt kommen die -leider leider ganz billig raus. **** happens !
Gruss Gabriela
-
Hmm, Euro 133.- sind (laut meiner Vorschreiberin) die Hotelkosten fuer einen Tag. Bei Reisedauer vom 3.8. bis zum 13.8. sind, fuer die 10 Tage, die gesamten Hotelkosten demnach Euro 1330.-
Bei einem Reisepreis von Euro 2741.- bleiben also Euro 1411.- fuer Flugkosten und eventuellen Hoteltransfer.
Sperber78, sag mal fliegt ihr Erste Klasse oder warum sind eure Fluege so teuer.
-
zu den zeitabhängigen Hotelkosten kommen alle Fixpositionen, die mit der Reisedauer nichts zu tun haben, wie da sind Flugpreise, transfer, Zug zum Flughafen, AVK der Veranstalters, Werbeetat, Provisionen, Gewinnmargen etc.
Ich schätze mal, das der Fixkostenanteil rund ( plus-/minus 5% ) 70% des Reisepreises betragen kann. Weiss es aber nicht, doch wenn man in anderen threads glaubwürdige Angaben über die Bezahlung der Hoteliers liest kann das wohl so stimmen. Da die RV bei einer Reiseverkürzung nur den Hoteltag vergüten, den Anteil der Fixkosten aber nicht, kann nach meiner Rechnung z.B. bei einer 10-tägigen Reise für € 1.000.-- der rechnerische Tagespreis von € 100.-- sich bei Wegfall eines Urlaubstages ( € 970.-- geteilt durch 9 ) auf ca. € 108.-- steigen. Kein weltbewegender Betrag, gehört aber nach meiner Meinung durchaus zur Erstattungspflicht. Denn der Urlauber wollte ja 10 Tage und nicht 9 Tage.
Gruss Gabriela
-
70% Fixkostenanteil? ... man kann als RV schon jubilieren, wenn man den Fixkostenanteil in die Nähe von 90% drücken könnte.
-
Das ist eine Musterrechnung, wie sich der Tagespreis verändert, wenn ein Tag gekürzt wird. Mit € 1.000.-- lässt sich nun mal leichter rechnen, auch für die, die damit manchmal Schwierigkeiten haben. Da CJ von Fixkostenanteilen bis zu 90% spricht steigt unter Berücksichtigung dieses Faktors entsprechend auch dieser neue Tagespreis. Um in der Musterrechung zu bleiben: alter Preis € 1.000.-- für 10 Tage, € 990.-- für 9 Tage ! Obwohl € 10.-- pro Tag für das Hotel erscheint mir sehr wenig.
Gruss Gabriela
-
Gabriela eben---

-
Zwei sehr schöne Beiträge !
Ich habe im Sinne eines Urlaubers eine nachträgliche Kosten-/Nutzenrechnung gemacht. Man stelle sich vor, das darf der sogar, wenn er sich in seiner Entscheidungsphase mal für einen 10-Tage-Urlaub entschieden hat, und eine Vergleichsrechnung aufmacht, wenn er -ohne seinen Willen- akzeptieren muss, das er eben nur 9 Tage fahren soll. Und anhand seiner ihm angebotenen Reduzierung erkennt, dass das ( gem. meiner Musterrechnung mit Hilfe von CJ ) eben nur € 10.-- billiger ist !! Ich verstehe jeden, der dann denkt: die spinnen doch, die Römer !
Ich habe eigentlich immer gedacht, das auch in der Gastronomie Betriebswirtsschaftsdenken notwendig ist. Und Kosten-Nutzenrechnungen gehören dazu. Aber auch die Münchner Bevökerung glaubt ja mehrheitlich, das beim Oktoberfest der Bierpreis diesen Gesetzen nicht unterliegt.
Gruss Gabriela
-
gabriela_maier wrote:
Ich habe eigentlich immer gedacht, das auch in der Gastronomie Betriebswirtsschaftsdenken notwendig ist.siehst du, und ich weiß es sogar! Und was ich auch noch weiß: das Rechnen mit aus der Luft gegriffenen Zahlen bringt weder dem Urlauber noch sonst irgendjemand hier eine Hilfe! Für dein ständiges KÖNNTE HÄTTE TÄTE etc. kann sich nämlich keiner wirklich was kaufen! rein aus betriebswirtschaftlicher Sicht

-
Bevor hier noch weitere Rechenkünstler sich offenbaren zur Erläuterung, was ich eigentlich damit sagen wollte ( könnte man aber auch vorher im thread nachlesen

1.) bei einer Verkürzung der Reise um einen Tag ist es nicht damit getan, das man nur den Hotelaufenthalt anteilmässig reduziert
2.) selbst, wenn man nur den Tagespreis rechnet ( Verhältnis 10 zu 9 Tage ), steigt wegen des unveränderten Fixkostenanteiles dieser Tagespreis
3.) Die faire Verlustrechnung des Urlaubes ist demzufolge: 10 Tage = € 1.000.--, und wenn dann nur 9 Tage eben nur € 900.--.Das ist sein rechnerischer Schaden, und den sollte man auch verlangen !!
Übrigens noch ein Satz zur Gastronomie: nicht nur in meinem Bekanntenkreis halten sich nach wie vor noch die Gerüchte, das bei der Umwandlung von DM in Euro sich in den Speise- und Getränkekarten rechnerische Defizite eingeschlichen haben. Aber ich bitte zu bedenken, dass das nicht unbedingt meiner Ansicht entspricht.
Gruss Gabriela
-
gastwirt
Manches sollte man noch nicht mal ...ignorieren
-
über deinen Beitrag habe ich längere Zeit nachdenken müssen: das er substanzlos war, weil zum Thema keine replik, habe ich sofort erkennen können. Da war ja nix.
Aber was war es dann ? Satire ? Spott ? Ironie ? Sinnloses Geschwafel ? Ich habe zwar meine Vermutung, aber die will ich hier nicht äussern. Übrigens, das hatten wir doch schon mal in einem anderen thread, muss aber hier nicht noch mal erwähnt werden.
Wäre dir dankbar, wenn du dich noch mal meldest, dann aber zum Thema was zu sagen. Das lautet sinngemäss: 1 Tag gestrichen, was wäre eine adäquate Ersazleistung dafür ?
Gruss Gabriela
-
OT
Nö g_m, jeder weitere Kommentar zu Dir wäre wasted time! -
Auch gut, dann bist du aus dem Spiel und bleibst da auch.
Gruss Gabriela
-
Ehrlich nicht ? Gastwirt ( und andere hier oft Schreibende ) hat es wohl anscheinend jetzt verstanden.
Ganz kurz: du hast für 10 Tage € 1.000.- bezahlt, man kürzt dir -gegen deinen Willen- einen Tag, und will dir dafür € 10.-- gutschreiben.
Die normale Rechnung: ich habe für 10 Tage € 1.000.-- bezahlt, entspricht € 100.-- pro Tag, jetzt nur noch 9 Tage, daher zahle ich nur noch € 900.-- !
Ich hoffe, jetzt geht`s.
Gruss Gabriela
annehmen und vor Ort ausgeben