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Stornierung seitens Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mkfpaM Offline
    mkfpaM Offline
    mkfpa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Wow, auch wenn wir in anderen Threads sehr kontrovers diskutiert haben, aber hier hast du zu deinem Beitrag, meine Zustimmung.

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    • johanna1J Offline
      johanna1J Offline
      johanna1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      hallo,

      toll das sich nocheiner meldet habe meine anwalt gefrag und der sagte man solle dieses schreiben absenden:

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

      hiermitweise ich das Schreiben per email vom xxxxxxxxxxxx Mangels Vollmacht nach 174BGB zurück.

      Buchungsnummer: xxxxxxxx

      Kundenummer: xxxxxxxxxxxx

      Das Schreiben per Email wurde bekanntlich von xxxxxxxxx unterschrieben.Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.

      Eine gültige Buchungsbestätigung wurde von ihnen am xxxxx an mich versendet.

      Hiermitsetze ich ihnen eine Frist von 1 Woche zur Beantwortung dieses Schreibens und zurEinhaltung ihrer vertraglichen Pflichten mir gegenüber!

      haben die anderen damals auch gemacht. kostet ja nicht viel. muss persönlich an geschäftsführer von fti (namen darf man ja nicht nennen) senden.

      hab ich gestern abgesendet: denke wenn das mehr leute machen koennte es klappen. einer den ich noch kenne hat allerdings ein schreiben von nem bevollmächtigten erhalten...aber egal schreib es und weg damit...mal sehen was di sagen

      Was Du aber trotzdem wegen Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht tun soltest: Namen nennen, bitte lass das, ok?

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      • Latona82L Offline
        Latona82L Offline
        Latona82
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo.
         
        ich habe auch in dem besagten Zeitraum eine Reise ins Yas Island Rotana gebucht.
        Ich habe meinen Anwalt auch ein Schreiben verfassen lassen. Bisher habe ich leider noch nichts gehört. Hat schon jemand eine Antwort erhalten oder konnte verreisen???
         
        Mit freundlichen Grüßen aus Fulda,
         
        Sandra D.

        Hotel aus diesem Beitrag
        91%
        Yas Plaza Marina
        Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate
        Zum Hotel
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        • juanitoJ Offline
          juanitoJ Offline
          juanito
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Die Namen der Geschäftsführer von FTI darf man nicht nennen? ❓
           
          Die stehen doch (rechtmäßig) im Impressum.

          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sabine+BodoS Offline
            Sabine+BodoS Offline
            Sabine+Bodo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo alle zusammen .
            Wir haben im Juli 2009 folgende Türkei Reisen gebucht :
            2x 3 Wochen Holiday Point and Spa ( oder so ähnlich) ab Hamburg und 2x ab
            Hannover.
            Bestätigung per Post erhalten, gleich die Anzahlung gemacht und dann einen Tag
            später der Widerruf von FTI wegen Irrtum .
            Zur Zeit läuft ein unser Prozess in München .
             
            Kann mir jemand konkret existierende Urteile nennen, die dieses Thema beinhalten ?
            Oder wer hat noch solche Erlebnisse mit FTI, Fallbeispielsammlung ?
             
            Problem ist, unser Anwalt sitzt in Hannover und hat eine Vertretung in München .
             
            Meine Angst ist, nicht richtig/ kompetent vertreten zu werden !
             
            Wer helfen kann, bitte --> Danke !!!!!!!!
             
            Bin vom 10.08. bis ca. 20.08. nicht erreichbar .
             
            ( Bitte nur ernstgemeinte Sachen - Witze machen und philosophieren kann ich selber )
             
            Ciao und allen eine schöne Urlaubszeit wünschen euch
             
            Sabine und Bodo

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • kiotariK Offline
              kiotariK Offline
              kiotari
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Worin hatte FTI sich "geirrt" ? Reisepreis ?

              LG

              Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hallo Sabine und Bodo,

                als Lektüre wäre sicherlich dieser Thread im Forum Reiserecht interessant 😉

                Gruß Sabine

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @sabine+bodo
                  ich weiß ja nicht, ob das so der richtige weg ist.
                  du willst für deinen anwalt die arbeit machen und ihm dann bezugsurteile nennen?
                  da würde sich der anwalt doch ein wenig auf die füße getreten fühlen, oder?
                  schließlich wäre dadurch das vertrauensverhältnis, was man zu einem anwalt haben sollte, empfindlich gestört, wenn man ihm mit dieser geste zeigen würde, dass man von seiner arbeit nichts hält.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gastwirtG Offline
                    gastwirtG Offline
                    gastwirt
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    **Sabine+Bodo:
                    Problem ist, unser Anwalt sitzt in Hannover und hat eine Vertretung in München
                    Meine Angst ist, nicht richtig/ kompetent vertreten zu werden !
                    ( Bitte nur ernstgemeinte Sachen - Witze machen und philosophieren kann ich selber )
                     ** wrote:

                    Ernstgemeinte Frage: WER hat den Anwalt ausgesucht?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Leichte Antwort:

                      der kontaktierte Anwalt hat seinen Sitz am Wohnort von Sabine + Bodo, anscheinend Hannover, die Klage ist aber gem. AGB am Standort des RV einzureichen, das ist München, und der Anwalt in Hannover lässt sich deswegen vor dem Amtsgericht München von einem dort ansässigen und zugelassenem Anwalt vertreten.

                      @sabine+bodo:

                      keine Angst, die Vorbereitung des Prozesses wird euer Anwalt mit der Klageschrift treffen. Der Korrespondenz-Anwalt wird von ihm instruiert, und der wird hauptsächlich in der Verhandlung darauf achten, das alles korrekt über die Bühne geht. Nur falls der Richter zu einem Vergleichsurteil neigt, die Gegenseite bereit wäre zuzustimmen, müsste der Anwalt eine entsprechende Verhandlungsvollmacht erhalten haben bzw. nur ein Vergleichsurteil mit Widerrufsrecht in einer bestimmten Frist akzeptieren. Falls ihr bzw. euer Anwalt einen Richterspruch gem. Antrag aus der Klageschrift haben wollt, braucht er nur gem. der Klageschrift plädieren.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MMASM Offline
                        MMASM Offline
                        MMAS
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Werte Forenmitglieder,

                        am heutigen Tage habe ich über LMX eine Türkeireise für 1 Woche,AI, 4 Sterne gebucht. Bestätigung und Rechnung wurde versandt.

                        Ich habe daraufhin einen Anruf bekommen, dass der RV die Reise stornieren wird, da der Hotelleistungsträger einen Preisfehler hatte.

                        Bindend habe ich auch folgende Mail erhalten:

                        Sehr geehrter xxxxx,

                        zunächst möchten wir uns bei Ihnen für das Interesse an unseren Produkten und die daraus resultierende Buchung bedanken.

                        Wie schon telefonisch besprochen, müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass es seitens des Hotelleistungsträgers zu einem Preisfehler kam.

                        Das Gesetz sieht für einen derartigen Irrtum die Möglichkeit der Anfechtung des bestehenden Reisevertrages vor (§ 119 BGB). Von diesem Recht machen wir hiermit Gebrauch und erklären die Anfechtung.Die Anfechtung hat zur Folge, dass der Reisevertrag von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen ist.

                        Aus diesem Grund werden wir Ihre Buchung kostenfrei stornieren.

                        Wir bedauern diesen Vorfall sehr und entschuldigen uns vielmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

                        Mit freundlichen Grüßen,

                        Ihr LMX Touristik - Team
                        Reservierungsabteilung

                        Aus meiner Sicht liegt hier klar ein Kalkulationsirrtum vor. Der Preisfehler seitens des Leistungsträgers Hotel ist für mich irrelevant, da der Vertrag mit LMX geschlossen wurde. Nach § 122 BGBsollte Schadensersatz anstrebbar sein.

                        Ich weiß, dieses Thema ist hier bereits eine Grundsatzdiskussion, jedoch würde ich dies gern hier auf nehmen.

                        Vielen Dank.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Dazu kannst Du auf Seite 2 was gültig nachlesen, Zitat g_m:

                          "...das formal hier in einer relativ kurzen Zeit ( 3 Tage) ein Irrtum erkannt und von Seiten des RV korrigiert wurde. Die organisatorische Schwäche, warum es überhaupt dazu kommen konnte, muss nicht bewertet werden...."

                          Bei Dir sogar noch am gleichen Tag.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            klarer Fall, der RV hat Recht nach deutschem Recht! Aber..... leider ist es ihm greade im Billigsegment immer wieder möglich, Kunden damit zu ködern...im eventuellen Fall in der Hoffnung das der "tatsächliche Preis" dann bezahlt wird!Ehrliche Frage, Bernhard! Wie oft könnten WIR uns solches Geschäftsgebahren erlauben? 😱

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • mkfpaM Offline
                              mkfpaM Offline
                              mkfpa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Ehrliche Antwort: Null mal !!!!!!
                               
                              OK, falls ihr den Kunden nie mehr sehen wollt auch ein mal. 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gastwirtG Offline
                                gastwirtG Offline
                                gastwirt
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                denVolltreffer kriegst du aufs Konto 😘

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Pedro80P Offline
                                  Pedro80P Offline
                                  Pedro80
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Also wir hatten gestern auch bei LMX gebucht, genau wie @MMAS. Reise bestätigt bekommen und sogar schon bezahlt. Wir haben auch einen anruf bekommen, das die Reise storniert wird. Es ist eine abosulte frechheit wie der RV arbeitet.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MMASM Offline
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                                    MMAS
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Ich habe dies jedoch mal rechtlich prüfen lassen. Auch wenn die Auffassungen hier sehr gegenteilig sind.
                                     
                                    Erstens liegt laut deren Mail kein Inhaltsirrtum nach § 119 BGB vor, sondern ein verdeckter Kalkulationsirrtum.
                                     
                                    Und sollte dies nicht greifen, ist der § 122 BGB über den Vertrauensschaden anzuwenden. Auch wenn hier dabei jeder einer anderen Meinung ist.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      ina-langeI Offline
                                      ina-lange
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                                      #38

                                      Hallo, ich habe vor 6 Wochen eine Reise gebucht, alle Unterlage erhalten und angezahlt. Jetzt hat Neckermann die Reise storniert wegen eines Preisfehlers (.die Reise war normal teuer, Kreta 11 Tage). Allerdings hatte ich nach einer Woche sogar schriftlich angefragt, ob der Preis stimmt und zur Antwort bekommen, ja alles okay. Habe ich ein Recht auf meine Reise????

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • mkfpaM Offline
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                                        mkfpa
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Ich denke nicht die Reise wurde storniert sondern euer Vertrag wurde wegen Irrtums angefochten.Dies hat unverzüglich nach erkennen des Irrtums zu erfolgen. Falls der Irrtum erst nach 6 Wochen erkannt wurde und die Anfechtung ohne Verzögerung erfolgte so ist das immer noch unverzüglich.

                                        Ich habe aber keine Ahnung wie ein Richter die schriftliche Zusage dass alles in Ordnung ist werten würde. Ich würde da zumindest eine gewisse Überprüfungspflicht erwarten und bei Anfechtung nach 6 Wochen ein schuldhaftes Zögern unterstellen.

                                        Ich würde Neckermann darauf hinweisen, ihnen mitteilen dass du der Anfechtung widersprichst und dann erst mal sehen was sie antworten.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          nate1
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Den Thread "Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter" findet man hier.

                                          "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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