Stornierung seitens Veranstalter
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hallo,
toll das sich nocheiner meldet habe meine anwalt gefrag und der sagte man solle dieses schreiben absenden:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
hiermitweise ich das Schreiben per email vom xxxxxxxxxxxx Mangels Vollmacht nach 174BGB zurück.
Buchungsnummer: xxxxxxxx
Kundenummer: xxxxxxxxxxxx
Das Schreiben per Email wurde bekanntlich von xxxxxxxxx unterschrieben.Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.
Eine gültige Buchungsbestätigung wurde von ihnen am xxxxx an mich versendet.
Hiermitsetze ich ihnen eine Frist von 1 Woche zur Beantwortung dieses Schreibens und zurEinhaltung ihrer vertraglichen Pflichten mir gegenüber!
haben die anderen damals auch gemacht. kostet ja nicht viel. muss persönlich an geschäftsführer von fti (namen darf man ja nicht nennen) senden.
hab ich gestern abgesendet: denke wenn das mehr leute machen koennte es klappen. einer den ich noch kenne hat allerdings ein schreiben von nem bevollmächtigten erhalten...aber egal schreib es und weg damit...mal sehen was di sagen
Was Du aber trotzdem wegen Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht tun soltest: Namen nennen, bitte lass das, ok?
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Hallo.
ich habe auch in dem besagten Zeitraum eine Reise ins Yas Island Rotana gebucht.
Ich habe meinen Anwalt auch ein Schreiben verfassen lassen. Bisher habe ich leider noch nichts gehört. Hat schon jemand eine Antwort erhalten oder konnte verreisen???
Mit freundlichen Grüßen aus Fulda,
Sandra D. -
Hallo alle zusammen .
Wir haben im Juli 2009 folgende Türkei Reisen gebucht :
2x 3 Wochen Holiday Point and Spa ( oder so ähnlich) ab Hamburg und 2x ab
Hannover.
Bestätigung per Post erhalten, gleich die Anzahlung gemacht und dann einen Tag
später der Widerruf von FTI wegen Irrtum .
Zur Zeit läuft ein unser Prozess in München .
Kann mir jemand konkret existierende Urteile nennen, die dieses Thema beinhalten ?
Oder wer hat noch solche Erlebnisse mit FTI, Fallbeispielsammlung ?
Problem ist, unser Anwalt sitzt in Hannover und hat eine Vertretung in München .
Meine Angst ist, nicht richtig/ kompetent vertreten zu werden !
Wer helfen kann, bitte --> Danke !!!!!!!!
Bin vom 10.08. bis ca. 20.08. nicht erreichbar .
( Bitte nur ernstgemeinte Sachen - Witze machen und philosophieren kann ich selber )
Ciao und allen eine schöne Urlaubszeit wünschen euch
Sabine und Bodo -
Hallo Sabine und Bodo,
als Lektüre wäre sicherlich dieser Thread im Forum Reiserecht interessant

Gruß Sabine
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@sabine+bodo
ich weiß ja nicht, ob das so der richtige weg ist.
du willst für deinen anwalt die arbeit machen und ihm dann bezugsurteile nennen?
da würde sich der anwalt doch ein wenig auf die füße getreten fühlen, oder?
schließlich wäre dadurch das vertrauensverhältnis, was man zu einem anwalt haben sollte, empfindlich gestört, wenn man ihm mit dieser geste zeigen würde, dass man von seiner arbeit nichts hält. -
**Sabine+Bodo:
Problem ist, unser Anwalt sitzt in Hannover und hat eine Vertretung in München
Meine Angst ist, nicht richtig/ kompetent vertreten zu werden !
( Bitte nur ernstgemeinte Sachen - Witze machen und philosophieren kann ich selber )
** wrote:Ernstgemeinte Frage: WER hat den Anwalt ausgesucht?
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Leichte Antwort:
der kontaktierte Anwalt hat seinen Sitz am Wohnort von Sabine + Bodo, anscheinend Hannover, die Klage ist aber gem. AGB am Standort des RV einzureichen, das ist München, und der Anwalt in Hannover lässt sich deswegen vor dem Amtsgericht München von einem dort ansässigen und zugelassenem Anwalt vertreten.
@sabine+bodo:
keine Angst, die Vorbereitung des Prozesses wird euer Anwalt mit der Klageschrift treffen. Der Korrespondenz-Anwalt wird von ihm instruiert, und der wird hauptsächlich in der Verhandlung darauf achten, das alles korrekt über die Bühne geht. Nur falls der Richter zu einem Vergleichsurteil neigt, die Gegenseite bereit wäre zuzustimmen, müsste der Anwalt eine entsprechende Verhandlungsvollmacht erhalten haben bzw. nur ein Vergleichsurteil mit Widerrufsrecht in einer bestimmten Frist akzeptieren. Falls ihr bzw. euer Anwalt einen Richterspruch gem. Antrag aus der Klageschrift haben wollt, braucht er nur gem. der Klageschrift plädieren.
Gruss Gabriela
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Werte Forenmitglieder,
am heutigen Tage habe ich über LMX eine Türkeireise für 1 Woche,AI, 4 Sterne gebucht. Bestätigung und Rechnung wurde versandt.
Ich habe daraufhin einen Anruf bekommen, dass der RV die Reise stornieren wird, da der Hotelleistungsträger einen Preisfehler hatte.
Bindend habe ich auch folgende Mail erhalten:
Sehr geehrter xxxxx,
zunächst möchten wir uns bei Ihnen für das Interesse an unseren Produkten und die daraus resultierende Buchung bedanken.
Wie schon telefonisch besprochen, müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass es seitens des Hotelleistungsträgers zu einem Preisfehler kam.
Das Gesetz sieht für einen derartigen Irrtum die Möglichkeit der Anfechtung des bestehenden Reisevertrages vor (§ 119 BGB). Von diesem Recht machen wir hiermit Gebrauch und erklären die Anfechtung.Die Anfechtung hat zur Folge, dass der Reisevertrag von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen ist.
Aus diesem Grund werden wir Ihre Buchung kostenfrei stornieren.
Wir bedauern diesen Vorfall sehr und entschuldigen uns vielmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr LMX Touristik - Team
ReservierungsabteilungAus meiner Sicht liegt hier klar ein Kalkulationsirrtum vor. Der Preisfehler seitens des Leistungsträgers Hotel ist für mich irrelevant, da der Vertrag mit LMX geschlossen wurde. Nach § 122 BGBsollte Schadensersatz anstrebbar sein.
Ich weiß, dieses Thema ist hier bereits eine Grundsatzdiskussion, jedoch würde ich dies gern hier auf nehmen.
Vielen Dank.
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Dazu kannst Du auf Seite 2 was gültig nachlesen, Zitat g_m:
"...das formal hier in einer relativ kurzen Zeit ( 3 Tage) ein Irrtum erkannt und von Seiten des RV korrigiert wurde. Die organisatorische Schwäche, warum es überhaupt dazu kommen konnte, muss nicht bewertet werden...."
Bei Dir sogar noch am gleichen Tag.
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klarer Fall, der RV hat Recht nach deutschem Recht! Aber..... leider ist es ihm greade im Billigsegment immer wieder möglich, Kunden damit zu ködern...im eventuellen Fall in der Hoffnung das der "tatsächliche Preis" dann bezahlt wird!Ehrliche Frage, Bernhard! Wie oft könnten WIR uns solches Geschäftsgebahren erlauben?

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Ich habe dies jedoch mal rechtlich prüfen lassen. Auch wenn die Auffassungen hier sehr gegenteilig sind.
Erstens liegt laut deren Mail kein Inhaltsirrtum nach § 119 BGB vor, sondern ein verdeckter Kalkulationsirrtum.
Und sollte dies nicht greifen, ist der § 122 BGB über den Vertrauensschaden anzuwenden. Auch wenn hier dabei jeder einer anderen Meinung ist. -
Hallo, ich habe vor 6 Wochen eine Reise gebucht, alle Unterlage erhalten und angezahlt. Jetzt hat Neckermann die Reise storniert wegen eines Preisfehlers (.die Reise war normal teuer, Kreta 11 Tage). Allerdings hatte ich nach einer Woche sogar schriftlich angefragt, ob der Preis stimmt und zur Antwort bekommen, ja alles okay. Habe ich ein Recht auf meine Reise????
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Ich denke nicht die Reise wurde storniert sondern euer Vertrag wurde wegen Irrtums angefochten.Dies hat unverzüglich nach erkennen des Irrtums zu erfolgen. Falls der Irrtum erst nach 6 Wochen erkannt wurde und die Anfechtung ohne Verzögerung erfolgte so ist das immer noch unverzüglich.
Ich habe aber keine Ahnung wie ein Richter die schriftliche Zusage dass alles in Ordnung ist werten würde. Ich würde da zumindest eine gewisse Überprüfungspflicht erwarten und bei Anfechtung nach 6 Wochen ein schuldhaftes Zögern unterstellen.
Ich würde Neckermann darauf hinweisen, ihnen mitteilen dass du der Anfechtung widersprichst und dann erst mal sehen was sie antworten.

