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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • AdvocatorA Offline
    AdvocatorA Offline
    Advocator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #461

    Lieber shoto-kan,
     
    Du hast die Sache noch einmal schön auf den Punkt gebracht, genau wie Gabriela!
     
    An dieser Stelle auch ein ganz offizielles Dankeschön, dass Du Dir die Mühe mit der Zeugenliste machst.
     
    Vielleicht ist zunächst in der Sache alles wichtige gesagt und wir setzen unseren Gedankenaustausch fort, wenn die ersten Mahnbescheide oder Klagen ankommen. Ich bin wirklich gespannt, was die FTI-Anwälte so vom Stapel lassen. Vielleicht machen das die Spitzenkräfte aus deren Rechtsabteilung sogar selbst; dann wird es richtig vergnüglich!
     
    Bis dahin: javash, javash (falls richtig geschrieben: immer mit der Ruhe)

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    • demiD Offline
      demiD Offline
      demi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #462

      und auf keinen Fall die Rechnung in den Schrank legen, sondern bei berechtigten Zweifeln auf alle Fälle Widerspruch einlegen. 
      Ansonsten droht den Betroffenen ein Schufa-Eintrag als Folge einer kürzlich in Kraft getretenen Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Demnach ist die Übermittlung personenenbezogener Daten an Auskunfteien zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat ! (Quelle welt online 19.07.10 --->klick )

      Grüße
      demi

      Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

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      • UteKerpenU Offline
        UteKerpenU Offline
        UteKerpen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #463

        rpt007 wrote:
        Hallo,

        ich war zur Flugstopp-Zeit Zeit in Lara/Türkei, im Delphin Diva und mein Reiseveranstalter war ebenfalls FTI.

        Wie es andere hier schon beschrieben haben - FTI hat sich vor Ort gegenüber ihren Kunden damit gebrüstet, die Verträge nicht zu kündigen und die Kosten auch von Tag zu Tag, bis die Flieger wieder rausgehen, zu übernehmen.

        Gofy1 und ziehoff haben in einem anderen thread  über ihre vergleichbare Situation in Lara geschrieben, was exakt der Situation mit FTI im Delphin Diva entsprach. Vermutlich handelt es sich beim Reiseleiter auch um ein und dieselbe Person, die zwischen den Hotels in Lara hin und her pendelte.

        Ich habe durchaus Verständnis für die Situation der Reiseveranstalter in einer solch extremen und nie dagewesenen Lage, aber bitte dann korrekt mit den Informationen umgehen und nicht vor Ort den großen Maxe spielen und nachher die Rechnung präsentieren.

        Es gab im Delphin keine Kündigung der Verträge, weder mündlich noch schriftlich! Es gab nur von Tag zu Tag die Aussage "wir übernehmen die Kosten auch für den nächsten Tag; halten Sie sich aber so zur Verfügung, dass Sie innerhalb von 30min nach Aufruf abreisefertig sind"...

        Der Tag des Rücktransports war auch eine Story für sich - aber: da kann man in dieser Ausnahmesituation keinem einen Vorwurf machen. Der Rücktransport hat mich aber nicht bis zu meinem Abflughafen (Köln) sondern via Mühlhausen nur bis Frankfurt (Hbf) gebracht und das Ticket bis Köln habe ich dann selbst bezahlt (und FTI nicht in Rechnung gestellt).

        Letzteres werde ich aber in dem Fall, wo ich die Mehrkosten tatsächlich (wenn ich keinen Zeugen finden kann) zahlen muss, in Abzug bringen. - Zumindest entspricht das meinem laienhaften Rechtsempfinden.

        Ich hoffe, es gibt hier  jemanden, der im April während des Flugausfalls in Lara im Delphi Diva über FTI gebucht hatte und meine Aussagen bestätigen kann?

        Dann können wir uns gegenseitig als Zeugen benennen.

        Grüße
        Raimund

        Hallo Raimund,
        ich war zu der Zeit auch im Delphin Diva und kann Deine Aussage nur bestätigen.
        Viele Grüße
        Ute

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        • UteKerpenU Offline
          UteKerpenU Offline
          UteKerpen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #464

          katzbach wrote:

          rpt007 wrote:
          Hallo,

          ich war zur Flugstopp-Zeit Zeit in Lara/Türkei, im Delphin Diva und mein Reiseveranstalter war ebenfalls FTI.

          Wie es andere hier schon beschrieben haben - FTI hat sich vor Ort gegenüber ihren Kunden damit gebrüstet, die Verträge nicht zu kündigen und die Kosten auch von Tag zu Tag, bis die Flieger wieder rausgehen, zu übernehmen.

          Es gab im Delphin keine Kündigung der Verträge, weder mündlich noch schriftlich! Es gab nur von Tag zu Tag die Aussage "wir übernehmen die Kosten auch für den nächsten Tag; halten Sie sich aber so zur Verfügung, dass Sie innerhalb von 30min nach Aufruf abreisefertig sind"...

          Letzteres werde ich aber in dem Fall, wo ich die Mehrkosten tatsächlich (wenn ich keinen Zeugen finden kann) zahlen muss, in Abzug bringen. - Zumindest entspricht das meinem laienhaften Rechtsempfinden.

          Ich hoffe, es gibt hier  jemanden, der im April während des Flugausfalls in Lara im Delphi Diva über FTI gebucht hatte und meine Aussagen bestätigen kann?

          Dann können wir uns gegenseitig als Zeugen benennen.

          Grüße
          Raimund

          Hallo,
          ich war mit einer Freundin zur gleichen Zeit (10.04-17.04-Rückflug 20.04 nach Linz) im Delphin-Diva und kann mich hier nur anschliessen, wir würden uns beide auch als Zeugen zur Verfügung stellen. Haben beide auch eine Nachberechnung von je 192,-- EUR erhalten.

          Hallo!
          Wir waren auch im Delphin Diva und sind nach Linz zurück geflogen. Die entsprechende Nacherhebung habne wir auch erhalten und bezeugen selbstverständlich auch, dass es keine Kündigung (in keiner Form-weder schriftlich noch mündlich) gegeben hat.
          Viele Grüße
          Ute

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          • AntoniaWA Offline
            AntoniaWA Offline
            AntoniaW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #465

            @Advocator
            Müsste nach dieser Beweislast-Argumentation jedem zu kündigenden RV-Gast in jedem RV-Hotel eine schriftliche Kündigung zugestellt werden und von diesem mit Unterschrift quitiert werden? Ist dieses Vorgehen als verhältnismässig einzuschätzen, da Urlauber üblicherweise nicht 24/7 im Zimmer bleiben? Würden Briefe "aufs Zimmer" ausreichen?

            @muurku
            Wieso hat curiosus mit dem Hinweis auf Ägypten das Thema verfehlt? Hier geht es doch um alle Reiseziele FTIs. Zumindest um all jene in denen Vulkansche-Opfer festsassen und für die nun Mehrkosten-Rechnungen verschickt werden

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #466

              Nur so ein Einwurf, das Handling eines Mahnbescheides hat sich ja mittlerweile rumgesprochen.
              Hat jemand schon mal an die Möglichlichkeit seitens FTI einer Zahlungsklage gedacht? Die Situation wäre dann mal völlig anders, eine wirklich kompetente und fundierte Beratung angesagt, die hier im Forum nicht kommen kann... und darf.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Gofy1G Offline
                Gofy1G Offline
                Gofy1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #467

                Hallo Bernhard,
                Du hast recht, eine Zahlungsklage wird dann vorgezogen, wenn mit Widersprüchen zu rechnen ist.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Gofy1G Offline
                  Gofy1G Offline
                  Gofy1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #468

                  Hallo Meilenfuchs,
                  ich muß Dir leider widersprechen. Der Gesetzestext gibt Deine Auffassung der automatischen Kündigung, § 651 j Abs.1, nicht her. Hier steht, daß bei höherer Gewalt, der RV oder der Reiseteilnehmer, kündigen können, nicht müssen. Wir sind
                  des Lesens mächtig und was eindeutig geschrieben ist, kann nicht anders ausgelegt werden.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #469

                    muurku wrote:
                    Thema Verfehlt.
                    Wir reden NICHT über Ägypten!!!!!! 😛

                    ...ich empfehle Dir einmal das Thread-Thema nochmals genau zu lesen, bevor Du derlei sinnfreie Bemerkungen hier postest... 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Gofy1G Offline
                      Gofy1G Offline
                      Gofy1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #470

                      Bei der Zahlungsklage kann der Beklagte innerhalb von 2 Wochen die Klage abweisen. Innerhalb von 4 Wochen muß der Beklagte dem Gericht, die Forderung der Abweisung, begründen. Warum sollten allgemeine Verfahrensfragen hier im Forum nicht aufgegriffen werden. Dies stellt noch keine Rechtsberatung dar.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Günter/HolidayCheckG Offline
                        Günter/HolidayCheckG Offline
                        Günter/HolidayCheck
                        Admin Experte Fuerteventura
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #471

                        Nachdem dieser Thread sehr stark in die Richtung "Tipps für ein weiteres Vorgehen" driftet, erlauben wir uns folgenden Hinweis:

                        Wer ernsthaft über rechtliche Schritte nachdenkt sollte sich einen anwaltlichen Beistand suchen.
                        Hier werden persönliche Analysen und Vorgehensweisen skizziert, die natürlich keinen juristischen Rat ersetzen.
                        Jeder sollte sich ganz genau überlegen, wo die persönlichen Konsequenzen für sich selbst liegen können.
                        Ein Forum ersetzt keine qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt.

                        Darauf machen wir sehr deutlich aufmerksam!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • shoto-kanS Offline
                          shoto-kanS Offline
                          shoto-kan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #472

                          Meilenfuchs wrote:
                          Hier noch mal als kleiner Denkanstoß:
                           
                          shoto reitet hier immer noch auf der Form der Kündigung rum. Es bedarf keiner Kündigung. Der Vertrag wurde in dem Moment unwirksam, wo höhere Gewalt eintrat.
                           
                          ...
                           
                          FTI wäre sogar im Recht gewesen, wenn diese euch einfach an eurem Urlaubsort hätte sitzen lassen. Es hätte genügt, euch am Abreisetag zum Airport zu karren ....

                          wie bitte? wie advocator schon geschrieben hat, bedarf es nach BGB 651j einer kündigung und ist eine KANN entscheidung auf beiden seiten.
                           
                          ferner hat der RV die verplichtung, den reisenden auch nach kündigung nach hause zu bringen! nur muss der reisende die mehrkosten zur hälfte tragen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • muurkuM Offline
                            muurkuM Offline
                            muurku
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #473

                            carsten79 wrote:

                            muurku wrote:
                            Hie,ich bin NICHT betroffen und ich kan die Betroffenen Leute GUT verstehen.
                            Astriminotor oder wie auch sonst genannt,ihr meint immer alle die nicht betroffen sind und für die BEZAHLUNG sprechemn dürfen alles schreiben,die anderen nicht.

                            Etwas weit aus dem Fenster gelehnt, oder? 😱
                            Kaum einer von denen, die hier eine andere Meinung vertreten als die, die gerne gehört wird, hat behauptet, die Betroffenen nicht verstehen zu können.

                            Und deine zweite Behauptung basiert jeglicher Grundlage, ganz einfach. Die "Partei" die teilweise der "Gegenseite" den Mund verbieten möchte, ist doch die betroffene Seite; und nicht anders herum. Aber hier sind  schon ganz andere Tatsachen verdreht worden.

                            Hab das gefühl du hast GARNICHT'S verstanden. 😱
                            Außerdem habe ich hir niemanden gesehen der dem Anderen den Mund verbieten,
                            sondern viele Leute sind Anderer Meinung und ich merke das nur die EINE seite von anderen irgentwie ÜBERHAUPT nicht akzeptiert wird.ZB.Mütter,die wenig Geld haben dürfen nicht vereisen(Dümmer geht's nicht)man braucht nicht 200000€ auf dem Konto um zu vereisen.
                            Ich finde Leute die dafür lange sparen haben genauso ein Recht wie die anderen!!!
                            Und ich glaube wen die Leute die sagen;Bezahlt doch,ihr habt auch eine Leistung bekommen,die ersten sind die NICHT bezahlen würden und sich ungerecht behandelt fühlen.
                            Und wen du nicht bemerkt hast,Es geht NICHT um die erbrachte Leitung,sonder um die Unverschämtheit die Leute zuerst ruig zu stellen(Sie müßen nicht Bezahlen)und dan hintenrum mit der Rechnung zu kommen.

                            This is what you want,this is what you get.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • hunthoH Offline
                              hunthoH Offline
                              huntho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #474

                              Moin@all

                              Die Sache ist doch glasklar.
                              Wenn der RV eine Pauschalreise nicht gekündigt hat, gehen alles Kosten zu lasten des RV. Warscheinlich aber nicht die Kosten für zusätzliche Übernachtungen, dafür kann ja der RV nichts.
                              Alles andere ist ein Fall für die Gerichte.
                              Viel Glück

                              „Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.“ ***** „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.“

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • hunthoH Offline
                                hunthoH Offline
                                huntho
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #475

                                Nicht so elegant ist nur die vorgehensweise von FTI.
                                Tui hat seine Kunden um eine freiwillige Beteiligung an dem Mehrkosten gebeten.
                                Geht doch also auch anders  😉

                                „Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.“ ***** „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.“

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • muurkuM Offline
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                                  muurku
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #476

                                  curiosus wrote:

                                  muurku wrote:
                                  Thema Verfehlt.
                                  Wir reden NICHT über Ägypten!!!!!! 😛

                                  ...ich empfehle Dir einmal das Thread-Thema nochmals genau zu lesen, bevor Du derlei sinnfreie Bemerkungen hier postest... 😉

                                  Ich weiß nicht irgentwie sind die Leute hir zimmlich aufgeheizt.
                                  Weißt du nicht was ein Smilay bedeutet.....Witz.
                                  Auserdem habe ich schon mal geschrieben;Das ich übers Wochenende die gansen 46!!
                                  gelesen,weil mich das Thema interessiert.Aber ich glaube das hat keinen Sinn,weil hir ganz viele andere Meinungen Nicht zulassen.
                                  Was schade ist,jeder hat eine andere was ich auch nicht schlimm finde wen einige nicht so ignorant waren.Geüber den Leuten die das wirklich erlebt haben.
                                  Sowas ist bestimmt nicht Lustig und dan nacher auch noch Ärger zu haben,da kan das viele Leute zimmlich Sauer sind.
                                  MEINE PERSÖLICHE MEINUNG,ich hoffe mir dreht nicht schon wieder jemand das Wort im Mund um.

                                  This is what you want,this is what you get.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #477

                                    Gofy1 wrote:
                                    Bei der Zahlungsklage kann ...

                                    ... übrigens auch der Gerichtsstand zur interessanten Frage werden.

                                    Es wäre also dringend anzuraten, die Bemerkung von Günter/HolidayCheck sehr aufmerksam zu lesen.

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #478

                                      huntho wrote:
                                      Moin@all

                                      Die Sache ist doch glasklar.
                                      Wenn der RV eine Pauschalreise nicht gekündigt hat, gehen alles Kosten zu lasten des RV. Warscheinlich aber nicht die Kosten für zusätzliche Übernachtungen, dafür kann ja der RV nichts.
                                      Alles andere ist ein Fall für die Gerichte.
                                      Viel Glück

                                      och menno, huntho.
                                      nun sind wir schon viel weiter, und du fängst wieder bei 0,5 an. 😉
                                       
                                      wenn der rv gekündigt hat, tragen die mehrkosten für die rückflüge beide parteien hälftig.
                                      die anderen mehrkosten (hotel) trägt der reisende.
                                       
                                      jedoch wird hier ja heiß diskutiert, ob gekündigt wurde, oder nicht.
                                      die kündigung muß nicht schriftlich formuliert sein, sondern kann auch in konkludentem handeln vollzogen werden.
                                       
                                      die frage ist, ob fti eine kündigung beweisen kann, oder nicht.
                                       
                                      die einen sagen so, die anderen so.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                        #479

                                        Ebenso die Richter von Amtsgerichten in ihren Einzelentscheidungen.

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #480

                                          Bei allem was ich hier gelesen habe, kat FTI keine konkludente Handlung vollzogen.
                                          Denn die aussage von vielen hier im Forum lautete der Rede nach.
                                          " Es enstehen für sie keine weiteren Kosten"
                                          Also das ist für mich keine "stillschweigende Willenserklährung".
                                          Dumm ist nur, dass die Aussage zu Kostenübernahme seitens FTI  offentsichtlich niemand schriftlich hat.

                                          Was nun ❓

                                          „Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.“ ***** „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.“

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