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Reise kostenlos storniert - KEIN GELD ZURÜCK bis heute (Thailand Mai 2010 w/Unruhen) FTS Essen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
50 Beiträge 20 Kommentatoren 13.4k Aufrufe
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  • Urlaub-FieberU Offline
    Urlaub-FieberU Offline
    Urlaub-Fieber
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo

    Ich bin hier auf der Suche nach Gleichgesinnten. Wir haben für Ende Mai 15 Tage Hua Hin in Thailand gebucht - über ×Werbung×

    • Veranstalter FTS Fly and Travel, Essen. Reisepreisbezahlung war im April.
      2 Tage vor dem Abflug hat uns FTS am Telefon versprochen, dass die Reise aufgrund der kriegerischen Unruhen und der ungewissen Lage kostenlos storniert werden kann und der Reisepreis zu 100% zurück erstattet wird. Wir haben dann umgehend storniert. Am Folgetag wurde uns von einer FTS Mitarbeiterin versichert, dass mit der kostenlosen Stornierung alles in Ordnung sei, die Buchhaltung den Fall schon bearbeitet hat und unser Reisepreis in voller Höhe in den nächsten Tagen auf unser Konto ausbezahlt wird...

    Seit dem 18.05.2010 warten wir nun auf die Rückerstattung.... bisher erfolglos. Inzwischen werden nicht einmal mehr unsere Emails beantwortet und auch die eingeschaltete Rechtsanwältin konnte noch nichts ausrichten.

    Gibt es in den Weiten des Internets noch Gleichgesinnte die auch bei FTS gebucht haben und ihr Geld noch nicht zurück bekommen haben? Bzw. die ihr Geld schon bekommen haben? Wenn ja, wie lange musstet ihr darauf warten? Wie seid ihr vorgegangen???

    Wir haben langsam richtig Bauchweh bei der ganzen Sache und freuen uns über eure Rückmeldungen!!

    Vielen Dank im Voraus!

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Genau deswegen bucht man solche Reisen für viele, viele hundert Euro auch nicht bei solchen Billigstveranstaltern!
       
      ... trotzdem viel Erfolg!

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LuganskL Offline
        LuganskL Offline
        Lugansk
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Natürlich Unsinn!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Urlaub-FieberU Offline
          Urlaub-FieberU Offline
          Urlaub-Fieber
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nachdem ja hier bisher nur schwachsinnige Rückmeldungen kamen, hoffe ich doch - dass es auch noch ein paar User gibt - die uns weiterhelfen können!!!
           
          Vielen Dank im Voraus!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AntoniaWA Offline
            AntoniaWA Offline
            AntoniaW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich kann mir schon vorstellen, dass so eine Stornierung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Gerade ein kleinerer Veranstalter wird erst auf die Rückzahlungen von der Fluggesellschaft, den Hotels und der Reieleitung warten (müssen), bevor er seinerseits Gelder an die Kunden rücküberweisen wird /kann.
             
            2 Monate sollten aber langsam ausreichend sein. Setzt ein Schriftstück mit einer Frist zur Rückzahlung auf. Darin unbedingt die Termine und Zusagen der namentlich genannten FTS-Mitarbeiter festhalten. Email- oder faxbelege anfügen.
             
            Was sagt denn euer Reisebüro dazu? Mir scheint es fast, dass Ihr diesen Kampf alleine austragen müsst. Hält sich der Discounter denn da raus, das wäre nciht sehr schicklich für ein Reisebüro!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Urlaub-FieberU Offline
              Urlaub-FieberU Offline
              Urlaub-Fieber
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir selbst haben FTS schon Fristen gesetzt und die Anwältin auch. Seither bekommen wir keinerlei Reaktion mehr - weder das Geld zurück noch sonst etwas.
              Die Dokumentationen haben wir natürlich auch mitgeschickt... u.a. die Korre mit der GL...
               
              ×Werbung× hat bisher auch keine Stellung dazu bezogen. Man scheint hier allein auf weiter Flur zu sein.
               
              Dass die Rückerstattung nicht nur 2 Tage dauert, ist uns auch klar. Aber 2 Monate, das ist schon etwas übertrieben.....

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernardo2001B Offline
                bernardo2001B Offline
                bernardo2001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                wenn die nicht spuren, damm musst Du harte "Waffen" auffahren!! Ich gehe davon aus, dass Du einen Sicherungsschein hast. Auf dem Sicherungsschein ist der Versicherer genannt.

                Den wuerde ich nun anschreiben und diesem mitteilen, dass Du trotz diverser Schreiben Dein Geld nicht zurueck bekommst und Du unterstellst, dass dieser Veranstalter zahlungsunfaehig ist, und das Du nun Dein Geld vom Versicherer haben willst. Lass das Dein Anwalt machen.

                Der Versicherer wird mit Sicherheit sofort aktiv werden und ich bin mir sicher, dass der Veranstalter dann ganz schnell reagieren wird.

                Viele Gruesse
                bernardo2001

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                • Urlaub-FieberU Offline
                  Urlaub-FieberU Offline
                  Urlaub-Fieber
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hi Bernardo
                   
                  Danke das ist echt ein guter Tipp!!! Darauf bin ich noch nicht gekommen!!!
                   
                  Werde ich umgehend machen!!
                   
                  Bin gespannt, ob von denen dann was kommt 🙂
                   
                  Grüßle

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Urlaub-FieberU Offline
                    Urlaub-FieberU Offline
                    Urlaub-Fieber
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    also die Versicherung die den Sicherungsschein ausstellt, zahlt nur, wenn der Versicherte insolvent ist - und darüber liegt derzeit nichts vor.....
                     
                    Immerhin!!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernardo2001B Offline
                      bernardo2001B Offline
                      bernardo2001
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      natuerlich zahlt der Versicherer nur wenn Insolvenz besteht. Aber wenn ein Veranstalter zwei Monate nicht zahlt, auf Schreiben nicht reagiert, dann kann man doch als Kunde allein aus Gruenden der Vorsicht den Versicherer informieren, das da moeglicherweise etwas im Argen liegt und etwas auf ihn zukommt.

                      Also wird der Versicherer reagieren und taetig werden und der RV wird merken, dass da ein Kunde sitzt, der sich seine schlampige Arbeit nicht gefallen laesst.

                      Derartige Schachzuege wirken meist sehr gut!

                      Viele Gruesse
                      bernardo2001

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Urlaub-FieberU Offline
                        Urlaub-FieberU Offline
                        Urlaub-Fieber
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ja ich hab heut eh noch nen Termin bei der Bank - die mit dem der Versicherung des Sicherungsscheines kooperiert. Vielleicht können die da auch nochmal Druck machen.
                         
                        Am Telefon jedenfalls hat man mir versichert, dass sie das, solange der Reiseveranstalter nicht insolvent ist, das nichts angeht. Werde heute abend nochmal alles zusammenstellen und denen einfach per Mail rausschicken.... schaden kann es jedenfalls nicht!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernardo2001B Offline
                          bernardo2001B Offline
                          bernardo2001
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @sanook

                          Quatsch! Man behauptet ja nicht, dass der RV bankrott ist, sondern teilt lediglich dem Versicherer eine Vermutung mit, da der RV nicht zahlt und das evtl. Regressansprueche auf den Versicherer zukommen.

                          Seit wann ist so etwas ueble Nachrede?

                          Viele Gruesse
                          bernardo2001

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • riuloserR Offline
                            riuloserR Offline
                            riuloser
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hoffentlich bekommst du dein Geld zurück. Aber was ist mit einer Zinszahlung? Die arbeiten ja seitdem mit deinem Geld.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • gastwirtG Offline
                              gastwirtG Offline
                              gastwirt
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              bernardo2001 wrote:
                              Also wird der Versicherer reagieren und taetig werden...

                              Derartige Schachzuege wirken meist sehr gut!

                              Der Versicherer schaut ins Insolvenzregister und wenn dort nichts steht, Schreiben in "Ablage P" 😛   Eine Fristsetzung eines Anwalts ist wohl das sinnvollste Mittel, vielleicht sogar unter Androhung einer Strafanzeige. Viel Erfolg!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                bernardo2001 wrote:
                                Hallo,

                                wenn die nicht spuren, damm musst Du harte "Waffen" auffahren!! Ich gehe davon aus, dass Du einen Sicherungsschein hast. Auf dem Sicherungsschein ist der Versicherer genannt.

                                Den wuerde ich nun anschreiben und diesem mitteilen, dass Du trotz diverser Schreiben Dein Geld nicht zurueck bekommst und Du unterstellst, dass dieser Veranstalter zahlungsunfaehig ist, und das Du nun Dein Geld vom Versicherer haben willst. Lass das Dein Anwalt machen.

                                Der Versicherer wird mit Sicherheit sofort aktiv werden und ich bin mir sicher, dass der Veranstalter dann ganz schnell reagieren wird.

                                Viele Gruesse
                                bernardo2001

                                so ein quark.
                                solange der rv seine beiträge bis zur nächsten fälligkeit bezahlt hat, machen die gar nichts.
                                die lassen den spekulierenden kunde wissen, dass dieser einen beweis für den antrag der insolvenz beibringen muß, was er natürlich nicht kann.
                                und somit ist der fall erledigt, ohne dass da irgendwie kontakt zum rv hergestellt wurde.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • DylanD Offline
                                  DylanD Offline
                                  Dylan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Was man immer nur mit Rechtsanwälten will und/oder mit ihnen droht? Man geht einfach zur Polizei und erstattet Anzeige!
                                  Oder kann man schon nix mehr selber unternehme? 😞

                                  Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • juanitoJ Offline
                                    juanitoJ Offline
                                    juanito
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    😆  
                                     
                                    Dylan, was soll die Polizei machen?
                                    Ein Strafmandat ausstellen? 😆
                                     
                                    Zum Amtsgericht "Zahlungsbefehl" beantragen.
                                     
                                    Es muss natürlich erst eine Zahlungsfrist nachweisbar zugegangen sein.
                                     
                                    +++
                                    auch die eingeschaltete Rechtsanwältin konnte noch nichts ausrichten.

                                    Viel Ahnung hat sie scheinbar nicht.

                                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • ichreisegerneI Offline
                                      ichreisegerneI Offline
                                      ichreisegerne
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo,
                                       
                                      einfach online ein Mahnverfahren eröffnen.  Unter  der Adresse
                                       
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                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • DylanD Offline
                                        DylanD Offline
                                        Dylan
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        "Die Polizei - Dein Freund und Helfer"
                                        Zumindest ist es noch bei uns so, dass sie hilft und aufklärt.

                                        Für Fortgeschrittene eröffnet sich Dein Hinweis, lieber Juanito und natürlich auch der Tipp zum Online-Mahnantrag von "ichreisegerne".

                                        Ansonsten wird auch die Polizei bei Verdacht einer Straftat (Betrug oder Unterschlagung oder werweißwas) eine Anzeige aufnehmen und entsprechend formulieren...
                                        ...natürlich macht sie das wegen so einer Bagatelle höchst ungern, da kein öffentliches Interesse vorliegt.

                                        Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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                                        • Urlaub-FieberU Offline
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                                          Urlaub-Fieber
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo zusammen,

                                          ja das mit der RV kann man wohl vergessen.... Aber insolvent ist er (noch) nicht - das ist ja schon mal gut 🙂

                                          Das Mahnverfahren wollen wir morgen oder am Donnerstag starten. Hätte nie gedacht, dass das hier alles zu so einem Problem ausartet und wir derartige Probleme haben, das Geld zu bekommen....

                                          Hat von euch jemand Erfahrung mit solch einem Mahnverfahren?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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