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Flugverspätung Schadensersatz

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  • sandro-ttS Offline
    sandro-ttS Offline
    sandro-tt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Bei wem muss der Schadensersatz gestellt werden, beim Reiseveranstalter, oder direkt bei der betreffenden Fluglinie. Wir haben nämlich jetzt schon mehrere unterschiedliche Äußerungen gehört!
    Danke
    sandro

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @sandro
      willst du deine forderungen ohne rechtsbeistand einfordern?
       ich weiß nicht, ob das so von erfolg gekrönt ist.
      wenn du einen rechtsbeistand hast, wird der ja wohl wissen, an wen du dich zu wenden hast.
       
      geht es um eine pauschalreise?
      mein gesunder menschenverstand sagt mir, ich wende mich immer an den, mit dem ich einen vertrag eingegangen bin. und das ist der veranstalter.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Leider funktioniert das mit dem "gesunden Menschenverstand" nicht immer.

        Bei Flugverspätungen/-stornierungen beispielsweise, wenn es die EU-Verordnung 261/2004 betrifft, ist immer die Airline der Ansprechpartner. Auch bei einer Pauschalreise. Wobei es einem freigestellt ist, auch den RV zu informieren.
        Ansprüche/Forderungen dieser Art aber nur gegenüber der Airline.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

        1 Antwort Letzte Antwort
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