ist die Zimmerreservierung verbindlich?
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Wir haben vor einem halben Jahr ein Zimmer in einer Pension gebucht
und haben die Zimmerrevierung per email bestätigt bekommen.Jetzt wollten wir morgen dort übernachten und haben vorab noch mal angerufen
.
und uns wurde mitgeteilt, dass das Zimmer an jemand anderen vergeben wurde.Ist das rechtens?
Wir haben die Zimmerreservierung nur als email, aber kann man sie als Beweismittel verwenden?
Welche Rechte habe ich da? Kann ich Schadensersatz verlangen?
Muss der Pensions-Inhaber den höheren Preis einer anderen Pension bezahlen?Bitte um Hilfe..
Gruß Corinna
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Hallo Corinna,
Urteil lt. Landgericht Frankfurt:
Eine schriftliche Reservierungsbestätigung, die aufgrund einer Zimmeranfrage durch ein Hotel ausgestellt wird, ist für beide Seiten verbindlich. Es liegt nicht eine nur unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag entstanden.
Haben die denn nur ein Zimmer, das in Frage kommt???? Da kann man sich doch sicher einigen.
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überflüssiges Zitat lt.Forenregeln entfernt
Hallo,
das sehe ich auch so, also ein Vertrag, da ist sicher was schief gelaufen,
da das Zimmer nicht doppelt vergeben kann, sollte man eine tragbare Lösung
für beide finden.
Möglicherweise wurde die Reservierung nicht eingetragen !
Auch kommt es manchmal vor, das ' überbucht ' wird.
Ein aufwendiger Rechtstreit hilft da auch wenig.
Versucht es zu klären ! -
Hallo,
Du hast bei einer verbindlichen Reservierung Deine vertraglichen Pflichten zu erfuellen, und genauso hat der Vermieter, da er Dir Deine Reservierung bestaetigt hat, seine vertraglichen Pflichten zu erfuellen.
Sollten Dir Mehrkosten fuer eine angemessene Ersatzunterkunft entstehen, hat er diese zu tragen.
Sehr sehr aergerlich fuer Dich......... Ich drueck Dir die Daumen, dass es dennoch ein schoener Urlaub wird.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Da keine Pauschalreise gebucht wurde, sondern lediglich ein Zimmer, sind Schadenersatzansprüche von vornherein ausgeschlossen.
Die Reservierung eines Hotel-/Pensions-Zimmers unterliegt in Deutschland dem Mietrecht nach dem BGB. Da eine Miete lt. BGB im voraus fällig ist, ist nur eine Bestätigung wirksam, wenn Zahlung VORAB erfolgt ist oder eine Kreditkarten-Garantie gegeben wurde. -
Schumi59 wrote:
Da keine Pauschalreise gebucht wurde, sondern lediglich ein Zimmer, sind Schadenersatzansprüche von vornherein ausgeschlossen.
Die Reservierung eines Hotel-/Pensions-Zimmers unterliegt in Deutschland dem Mietrecht nach dem BGB. Da eine Miete lt. BGB im voraus fällig ist, ist nur eine Bestätigung wirksam, wenn Zahlung VORAB erfolgt ist oder eine Kreditkarten-Garantie gegeben wurde.Hallo!
Unsinn!

