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Kann ich Schadensersatz bzw überhaupt was fordern ??????

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MissYXM Offline
    MissYXM Offline
    MissYX
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Schon mal im vorraus danke ich für jede hilfreiche Antwort.

    Folgendes:

    Im Hotel hing die Rückflug information aus , darin stand das wir um 15.05 Uhr abgeholt werden dies geschah auch aber am Flughafen angekommen um 16:30 uhr wurde uns mitgeteilt das wir den Flieger verpasst hatten da es schon um 16:30 uhr gestartet ist.
    Die Reisegesellschaft vorort teilte uns mit das ihnen ein fehler unterlaufen sei , die hatten uns für einen anderen flieger eingeteilt und uns somit zu spät abgeholt.
    Wir verbrachten bis zu 11 stunden am flughafen und mussten zuletzt getrennt in drei verschiedene orte in deutschland fliegen.
    Die ruckflug kosten wurden übernommen aber die ice fahrten von den jeweiligen orten nach hause zurück mussten wir selbst zahlen.
    Kann ich die kosten zurück erstatten und auch schadensersatz  fordern und wenn ja , welche höhe wäre angemessen ????????

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    • deifiD Offline
      deifiD Offline
      deifi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hallo,

      kopiere oder scanne die Rechnungen/Tickets und schicke Diese an den Reiseveranstalter mit einem Schreiben, in welchem Du ganz klar deine Ausgaben zurück forderst! Hast Du Dir vom RV am Abflughafen schriftl. bestätigen lassen, dass es deren Fehler war? LG + VG

      14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk

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      • MissYXM Offline
        MissYXM Offline
        MissYX
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        danke für die schnelle antwort 🙂

        Leider habe ich es mir nicht schriftlich bestätigen lassen ...
        aber das der rückflug bezahlt wurde reicht doch als eingeständniss oder ???
        Obwohl dieses auch erst nach langer Diskussion geschah ....zuerst wollten die Nix bezahlen obwohldie genau wussten das  ihnen ein fehler unterlaufen ist.
        Hier in Deutschland war ich schon im Reisebüro die meinten ich soll eine Reklamation an die zentrale schicken aber mehr konnte er mir auch nicht sagen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ohne eine Bestätigung für die versäumte/verspätete Abholung vom Hotel könnte es schwierig werden, der Veranstalter ist seiner Beförderungspflicht nachgekommen.
          Wenn kein Bustransport zum eigentlich gebuchten Ankunftsflughafen angeboten wurde, solltest Du die Belege für die Fahrtkosten an den Veranstalter einreichen und um Erstattung bitten.
          Darüber hinaus Schadenersatz? Nein.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

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          • Gitta23G Offline
            Gitta23G Offline
            Gitta23
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            Generell steh dir natürlich eine finanzielle Entschädigung zu - auch Schadensersatz kann in diversen Fällen gefordert werden solltest du durch die Wartezeiten und den Reisestress unangemessene Einschränkungen in Kauf genommen haben müssen. Das Problem an der Sache ist nur das du dies natürlich auch irgendwie belegen musst um dein Recht geltend zu machen, Kopien der verspäteten Mitnahme bzw. eine schriftliche Besätigung wären dafür natürlich schon sehr praktisch. Versuchen würde ich es aber in jedem Fall, oft sind die Reisegesellschaften ja diesbezüglich etwas kulant.

            Viele Menschen treten in dein Leben,
            aber nur wenige hinterlassen Spuren in deinem Herzen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Da ja bekanntlich keine schriftliche Betätigung vorliegt ist Dein Beitrag schlicht kalter Kaffee.
              Die Fahrtkosten für den ICE ja, wenn wie schon erwähnt keine Alternative angeboten wurde. Das Thema Kulanz kannst Du da einfach vergessen.

              Und jetzt fang nicht wieder mit Deinem "tollen" Reiseveranstalter an, die Gesellschaftsform mit entsprechender Haftung 😆 war ja beits ein Thema.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Gitta23
                Du bist ja optimistisch?!  😱
                "Generell" ist eigentlich komplett daneben, sofern nicht die "generellen" Vorausstetzungen zur Beschwerdeführung beachtet wurden.
                Generell hat man damit auf Deutsch "aum Kies ge-flatuliert".  😞

                Vielmehr greift, was @bernhard707 bereits gepostet hat.
                Ob Kies oder Kaffee ist unerheblich.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • MissYXM Offline
                  MissYXM Offline
                  MissYX
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hi ..danke für die vielen Beiträge.

                  Ich habe es mir , wie gesagt, nicht schriftlich bestätigen lassen aber während der langen wartezeit ( bis zu 11 stunden ) haben wir auch das reisebüro , wo wir die reise gebucht haben , angerufen weil die uns vorort nicht verstehen wollten, amfangs. Die haben sich mit den mitarbeiter dort in verbindung gesetzt , nachdem wurden uns dann erst die Rückflug kosten bezahlt. Die haben sofort eingesehen das die schuld nicht bei uns liegt.

                  Noch eine frage ...wie ist es mit Arbeitsausfall , meine schwester hätte am nächsten tag früh arbeiten müssen konnte dies nicht weil sie zu spät zuhause war, das sind doch auch kosten oder ???

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Nochmal, das war kein Eingeständnis des Veranstalters, er ist lediglich seiner Beförderungspflicht nachgekommen. Immer noch nicht verstanden?
                    Wenn definitiv keine Alternative angeboten wurde, Bus oder ähnlich, die Zugtickets zur Erstattung errreichen, das andere - Schwester etc. - kannst Du sowieso vergessen.

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • MissYXM Offline
                      MissYXM Offline
                      MissYX
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hi ....würde gern berichten was draus geworden ist 😉

                      Habe 400 Euro Schadensersatz erhalten und einen Gutschein in Wert von 200 Euro 🙂

                      Ist zwar nicht die Welt aber wenigstens die angefallenen Kosten wieder erhalten.

                      Lg

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