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Umbuchung und Mängel am neuen Hotel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Lelo123L Offline
    Lelo123L Offline
    Lelo123
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Mein Freund und ich sind gestern aus dem Urlaub zurück gekommen und sind noch nicht so wirklich zufrieden mit den erhaltenen Leistungen.

    Angefangen hat alles schon in Antalya am Flughafen. Wir standen auf keiner Liste vom Reiseveranstalter drauf. Gebucht hatten wir das (3 1/2 * Hotel) Silver. Da dies wohl überbucht war, wurde uns das Orfeus PARK versprochen (4 * Hotel) und uns kurze Informationen über das Hotel gegeben. Einchecken mussten wir dann allerdings im Orfeus HOTEL (3*), da das Orfeus Park auch überbucht war... Alle Hotel befinden sich in Colakli!

    Als einschub kurze Infos über das Silver und das Orfeus Hotel

    Silver Hotel
    3 1/2*, ~94% Weiterempfehlung, 3Etagen, Mitternachtssnack vorhanden, Getränke am Strand bis 18h

    Orfeus Hotel
    3*, ~74% Weiterempfehlung, 5Etagen (70 Stufen um ins Zimmer zu kommen bei gut 40°C!), Getränke am STrand bis 16h

    HInzu kommt, dass bei gleichem Reisezeitraum, Abflughafen, Leistungen etc der Preis vom Silver Hotel immer etwa 200€ mehr sind!!

    Zusätzlich zu dem Schlamassel mit dem Hotel kam noch, dass das Essen im Orfeus Hotel unzufrieden stellend ist. 2mal täglich gabs Gulasch/Ragout, Reis oder Nudeln, 1Sorte Fleich und Pommes. Dazu dann immer die gleiche Salatauswahl! Das Abendessen konnte man erst ab 20.00Uhr wahrnehmen, wenn man keine 10MInuten Wartezeiten haben wollte.
    Hinzu kam, dass die Handtücher auf den Zimmern erst auf Nachfrage gewechselt wurde und die Bettwäsche teilweise Löcher oder Flecken aufwies.

    Jetzt möchten wir uns natürlich bei der Reiseleitung beschweren. Zum einen wegen der Hotelumbuchung und zum anderen wegen der mangelnden Leistung.
    Laut der Frankfurter Tabelle steht uns auf jeden Fall eine Rückzahlung zu. Nur die Frage bleibt wie viel....

    Hatte von Euch schonmal jemand ein ähnliches Problem und wie seit ihr es angegangen? Wie viel Geld habt ihr zurück erstattet bekommen bzw wie viel Prozent vom Urlaubspreis?

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @lelo
      willkommen im forum.
       
      du willst dich jetzt beschweren?
      ich habe dich doch richtig verstanden, dass ihr wieder da seid, oder?
       
      da ist es für eine beschwerde schon ein bißchen spät.
      man muß dem hotel immer erst eine chance einräumen, die mängel vor ort zu beheben.
      sprich: mangel vor ort aufzeigen, warten, ob sich was ändert.
      ändert sich nichts, mnagel schriftlich von der reiselitung bestätigen lassen und nach ankunft zu hause innerhalb von 4 wochen geltend machen.
       
      wenn ihr aber den urlaub so habt verstreichen lassen, ist jetzt im nachhinein wenig machbar.
       
      warum habt ihr euch denn nicht vor ort beschwert? gab es keine ansprechpartner?

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Lelo123L Offline
        Lelo123L Offline
        Lelo123
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wir haben direkt als wir angekommen sind mit jemandem von its telefoniert und dem Reiseleiter auch gesagt, dass wir es nicht so toll finden und uns eine Bestätigung geben lassen, dass wir in ein anderes Hotel umgebucht wurden. Haben uns auch den Namen von unserem Reiseleiter vor Ort aufgeschrieben, sodass wir ihn namentlich erwähnen können.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Lelo,

          mit der vorliegenden Bestätigung solltest Du auf der "sicheren Seite" sein. Wie das LG Frankfurt in einem ähnlichen Fall hinsichtlich Überbuchung von Hotels feststellte,genügte
          der Nachweis der abweichenden Unterbringung.

          Völlig zutreffend hatte das als Erstinstanz zuständige Amtsgericht insoweit ausgeführt, dass von dieser Rüge sämtliche Abweichungen im Zuschnitt und Leistungsangebot bereits enthalten sind, ohne dass der Reisende die Einzelheiten noch gegenüber der Reiseleitung konkret zur Sprache bringen muss.

          Dies wurde vom LG Frankfurt unter Az 2/24 S 139/07 auch in 2. Instanz bestätigt.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Lelo123L Offline
            Lelo123L Offline
            Lelo123
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            danke schonmal 😃 das hilft mir um einiges weiter.

            weiß denn jemand wie viel Prozent des Reisepreises ich vermutlich dann zurück erstattet bekomm beziehungsweise wie viel mir da zusteht?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Lelo123,

              konkret wird Dir jetzt ein Fachmann wie Anwalt für Reiserecht oder auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen können. Das ist schwer einzuschätzen.

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Völlig zutreffend hatte das als Erstinstanz zuständige Amtsgericht insoweit ausgeführt, dass von dieser Rüge sämtliche Abweichungen im Zuschnitt und Leistungsangebot bereits enthalten sind, ohne dass der Reisende die Einzelheiten noch gegenüber der Reiseleitung konkret zur Sprache bringen muss.

                ...dies trifft aber nur dann zu, wenn die auftretenden Mängel so gravierend sind, dass sie dem Vertreter des Reiseveranstalters bekannt hätten sein müssen!Nicht zutreffend, wenn jemand eine Umbuchung bereits akzeptiert hatte und dann im Ersatzquartier Mängel beanstanden will! Dazu braucht es nach deutschem Recht sehr wohl einer neuenMängelrüge mit Abhilfeverlangen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @mosaik:

                  1.) welcome back !!

                  2.) Entspricht meiner Meinung: wer vor Ort nach Ankunft damit konfrontiert wird, das er entgegen seiner Buchung in ein anderes Hotel verfrachtet wird befindet sich in einem Minenfeld. Da ist ein Fehler schnell passiert. Wer das nur protokollarisch festhält, tja, ist das eine Willensbekundung ? Hat man dann stillschweigend einen "neuen Reisevertrag" akzeptiert ? Ich möchte die Aussagen des TO nicht bewerten, ob das ausreichend war. Ob da grundsätzlich Abhilfe verlangt war -sprich Einquartierung in das gebuchte Hotel- bzw. glasklare alternative Massnahmen seitens des Urlaubers.

                  3.) Richtig: das Recht des Qualitätsvergleiches bleibt auch bei Akzeptanz des neuen Hotels bestehen. Hat aber dann nichts mit der Umbuchung mehr zu tun.

                  Gruss Gabriela

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ...wer vor Ort nach Ankunft damit konfrontiert wird, das er entgegen seiner Buchung in ein anderes Hotel verfrachtet wird befindet sich in einem Minenfeld. Da ist ein Fehler schnell passiert. Wer das nur protokollarisch festhält, tja, ist das eine Willensbekundung ? Hat man dann stillschweigend einen "neuen Reisevertrag" akzeptiert ?...

                    Defacto, ja! Denn man könnte auf sofortigen Rücktransport bestehen und so eine quasi Rückabwicklung des Reisevertrags erwirken (mit Schadenersatzansprüchen). Nun "bessert" der Veranstalter durch "Umbuchung" nach und somit ist ein neuer Reisevertrag entstanden. Unberührt davon bleiben aber Forderungen aufgrund von Leistungsunterschieden des ursprünglich geschlossenen Reisevertrags und der tatsächlich erbrachten Leistung, sowie einer mangelhaften "neuen" Leistung (sofern neu-vertraglich vereinbart!).

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Lelo123L Offline
                      Lelo123L Offline
                      Lelo123
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Die Beschwerde ist inklusive unseres Schreibens vom Reisleiter vor Ort per Einschreiben-Rückschein abgesendet worden. Natürlich nicht, ohne vorher eine Kopie von dem Schreiben des Reiseleiters gemacht zu haben. Sicher ist sicher.

                      Sobald ich eine effektive und zufriedenstellende Antwort erhalte, werde ich sie euch mitteilen. Ich bin sehr gespannt, auf welchen Rückzahlungsbetrag sie sich einlassen werden, zumal wir direkt in dem Schreiben klargestellt haben, dass wir uns mit einem Reisegutschein nicht zufrieden geben werden!

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