Hotel wurde automatisch umgebucht!
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Wir haben das Iberóstar Albufera Playa gebucht, da wir nun schon 2 mal da waren und jedesmal begeistert waren. Nun wurde uns vor Ort gesagt, das dieses Hotel leider überbucht wurde und wir in das angeblich bessere Iberostar Playa de Muro kommen würden. Nach längerer Disskusion nachts um 10 (berreits am Flughafen) blieb uns leider nichts anderes übrig als in dieses Hotel das wir bereits auch schon kannten zu gehen. Meiner Meinung nach enspricht es in keinster Art und Weise dem Standart des Albufera Playa. Nun meine Frage, haben wir eine kleine Chance eine Entschädigung zu bekommen?
Gruß
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Die Überbuchung und Unterbringung in einem anderen Hotel auf alle Fälle schriftlich bestätigen lassen. Alles andere kannst Du später von zuhause aus regeln.
Wichtig wäre also, ob das Hotel zumindest vergleichbar gleichwertig ist. Falls das aus Eurer Sicht nicht zutrifft, solltest Du die Unterschiede zwischen den Hotels herausfinden.
Alleine schon die Tatsache, dass der Veranstalter seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist und Euch vor Abreise informiert hat, bewerten die Gerichte momentan mit einem Reisemangel, der mit 10 bis 20 Prozent (je nach Gericht)
angesetzt wird.Gruß privacy
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Ich habe mich zu diesem Thema schon so oft geäussert, das ich eigentlich dazu nichts mehr sagen wollte. Aber sei`s drum.
Der Reisevertrag wurde vom RV gebrochen, denn das gebuchte Hotel wurde nicht zur Verfügung gestellt. Ich habe immer gesagt, wenn man das dem Reisenden vor Ort erst mitteilt bedeutet das ein "Minenfeld", in dem man schnell Schaden nehmen kann, weil ein Fehler schnell passiert.
Bricht der RV den Vertrag, weil er das gebuchte Hotel nicht liefern kann und informiert den Kunden vor Abreise kann der RV vom Reisenden gekündigt werden, und wenn er den RV auf Schadensersatz verklagt, erhält er zusätzlich noch ca. 50% des Reisepreises.
Ist er aber vor Ort gibt es drei Möglichkeiten:
1.) auf Unterbringung bestehen oder altenativ sofort Rückflug verlangen und Schadensersatz ankündigen.
2.) die Alternative nur unter Vorbehalt zu akzeptieren, aber die nicht erfolgte Information über den Hotelwechsel juristisch einzufordern und Unterschiede in der Qualität zu dokumentieren und später ebenfalls geltend machen
3.) den gebrochenen Reisevertrag durch den RV ( wie 1.) zu kündigen, aber anzubieten, im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Alternative vorest zu akzeptieren, und eine Aufrechnung nach der Rückkehr gegfl. juristisch einzuklagen.
( Ich habe in einem anderen thread mal dazu eine Musterrechnung aufgemacht, der im übrigen niemand widersprochen hat ).Wer aber nichts sagt, ins andere Hotel geht, hat ein neues Angebot des RV akzeptiert und kann später gar nichts mehr machen.
Gruss Gabriela