was ist ein Frühstücksbuffet? Hier eine Richterentscheidung
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Das Landgericht Frankfurt hat festgestellt, dass bei einem Frühstücksbuffet mindestens zwei Brötchen derselben Sorte, eine Sorte Marmelade, Butter und Kaffee in Form eines Büffets angeboten werden müssen.
Also eigentlich das "gute, alte" Frühstück, nur eben als Buffet und nicht serviert.
Bei einem "reichhaltigen Frühstücksbüffet meint das Landgericht Frankfurt, genügen drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vollkommen.
Aber, beispielsweise in Marokko, könne ein Gast nicht Schwarz- und Knäckebrot erwarten.
AG Frankfurt, 30 C 4289/8545
Also, jetzt gibt es endlich eine Richtlinie und so wie ich die Dinge sehe, werden die nun wirklich von 99,5 % aller "Frühstücksbuffets" erfüllt.
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************-Hotels gehören nicht zu meinen gebuchten.
Ein "gutes Frühstück" ist mir wichtig und da bin ich auch noch nicht enttäuscht worden. Das ist natürlich wieder relativ. Aber ab bestimmten Hotelkategorien entspricht das meist den Erwartungen.
Gruß privacy
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In den Hotels die ich in meinem Leben besucht habe , waren die " Frühstücksbuffet's"
immer so ausreichend, das ich wirklicklich jeden Tag ,also sehr abwechslungsreich,etwas anderes frühstücken konnte.Mußte mich noch nie beklagen und kann von alltäglichen Wiederholungen , oder es gab immer nur dasselbe, nichts schreiben.
Nur was nutzt so ein gutes Angebot, wenn so wie meine Frau nur 2 Tassen Kaffee und ein Brötchen mit Marmelade zu sich nimmt. -
mannige, ich bin zwar nicht deine Frau
aber genauso ist es bei uns auch:
Mein Mann schätzt es, in südlichen Ländern schon morgens Tomaten, Gurken usw. auf dem Buffet vorzufinden........mir genügen ein paar Tassen guten Kaffee, ein Brötchen, Butter und Marmelade, zuhause esse ich nie was am morgen, nur Kaffee ist Pflicht!
Mich erschlagen die Buffet's oft fast, irgendwie möchte ich von allem probieren, aber als Wenig-Esserin lass ich es mit einem weinenden Auge bleiben.
Finde es aber gut gibt es jetzt so eine "Tabelle" was man je nach Beschreibung erwarten darf. So kann man sich schon im Vorfeld in etwa darauf einstellen. -
Sorry, wollte noch schreiben:
wenn in einem Reisekatalog steht: "reichhaltiges Frühstücksbüffet" wäre mein Mann aber sehr enttäuscht wenn nur die von mosaik aufgezählten Speisen da wären.
Was für mich völlig ausreichend wäre, wäre für ihn eine Enttäuschung!
So verschieden sind die Menschen (zum Glück)
LG Naturfee -
mosaik wrote:
Bei einem "reichhaltigen Frühstücksbüffet meint das Landgericht Frankfurt, genügen drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vollkommen.
Aber, beispielsweise in Marokko, könne ein Gast nicht Schwarz- und Knäckebrot erwarten.Das ist ja mal sehr interessant
...
Denn da steht nun nichts von bitte täglich wechselndenKäse- und Aufschnittsorten, nichts von frisch gepresstem Orangensaft usw. usw...
... also von all den Dingen, die in vielen Hotelbewertungen beanstandet / gefordert werden.
Nicht mal was von Müsli... -
@mosaik
War es denn jetzt das Amtsgericht ( Aktenzeichen) oder das Landgericht ?Das Amtsgericht hat auch noch dazugeschrieben:
Ist der Käse beim Frühstück ausgetrocknet oder der Kaffee kalt und fehlt die Butter, ist eine Herabsetzung des Reisepreises um fünf Prozent gerechtfertigt.
Bei welliger Wurst oder altem Käse, Speise- und Getränkeresten am Geschirr ist sogar eine Preisminderung von 5 bis 15 Prozent gerechtfertigt. So die Amtsgerichte Mönchengladbach und Cloppenburg.
Und:
Ein Spezialfrühstück sollte mindestens aus Eiern, Käse, Wurst, Schinken, diversen Marmeladen, Butter und Brötchen bestehen. Säfte, Joghurt und Cornflakes sind dagegen nicht selbstverständlichDa werden aber einige Katalogangaben dringend umgeschrieben werden müssen.
Spezialfrühstück Plus oder Spezialfrühstück All in kann man zumindest erwarten.

Gruß privacy
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Bei einem "reichhalt
igen Frühstücksbüffet meint das Landgericht Frankfurt, genügen drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vollkommen.
keine Pflicht für Wurst, Käse 
Bei meinem letzten Besuch in einem Hotel gab es sogar frischen Matjes zum Frühstück.

Ich denke mal, es kommt auf die einzelnen Regionen an, was auf dem "Frühstücksbuffet "zu finden ist.
Ich glaube zu 90% sind die Angebote besser, reichhaltiger als in dem Urteil beschrieben.
Hier ein Beispiel Frühstücksbuffet: ,
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@ Peter
Das ist ja nicht nur das "Frühstücksbuffett ", es sind soviele " Nebensächlichkeiten " mit denen sich unsere Gerichte (siehe mal Reiserecht allgemein) rumschlagen müssen.

Jetzt weißt Du auch warum Richter immer voll ausgelastet sind, die wichtigen Sachen leider wegen solcher "Bagatellen" liegen bleiben, bzw. erst später bearbeitet werden können.

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freu' mich, dass meine Meldung für Heiterkeit und Abwechslung im Forum gesorgt hat.
Der Sache Amts- oder Landgericht gehe ich noch auf den Grund. Sobald ich neue Erkenntnisse dabei habe, poste ich diese hier.
Gefunden, die Quelle, ein Newsletter über Reiserecht aus Deutschland; darin wird im Text vom Landgericht geschrieben mit dieser Aktenzahl. Allerdings hat ein schneller Blick ins Internet gezeigt, dass es sich dabei nicht um ein neues Urteil handelt, sondern um eines, das schon vor einiger Zeit bekannt wurde. Ich bin nur erst jetzt (wieder) darüber gestolpert.
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Erfüllt @gastwirt denn die Landgericht Frühstücksnorm ? Ansonsten Klage !!

und schon gar nichts von N..ella 