Baustellenhinweis in der Ortsangabe
Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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reicht vollkommen aus und muß nicht bei jedem Hotel einzeln
angeführt werden - urteilte das OLG Celle, hier nachzulesenKommentar: Na ja, aber in der heutigen Zeit wäre es doch technisch
problemlos möglich, diesen Hinweis zumindest auch in der Reisebestätigung zur Sicherheit aufzuführen. -
Ist doch bei einigen Reiseveranstaltern schon der Fall. Schließlich entstehen Baustellen durchaus auch mal nach der Katalogerstellung - und da bleibt dem Veranstalter nichts anderes übrig, als Neubuchungen über das Buchungssystem zu informieren. Auf der Reisebestätigung steht dann in etwa: "Gäste wurden bei Buchung über die Bauarbeiten informiert, ...". Bestehenden Buchungen werden gesondert (meist per Fax ans vermittelnde Reisebüro) informiert.