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Dertour - Verhalten nach Flugausfall enttäuschend

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
10 Beiträge 8 Kommentatoren 8.6k Aufrufe
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  • awferstlA Offline
    awferstlA Offline
    awferstl
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich weiß, es gibt bereits verschiedene Threads zu diesem Thema - allerdings andere Reiseveranstalter betreffend.
     
    Unser diesjähriger Irlandurlaub (4 Personen, Pauschalreise, bei Dertour gebucht) nahm aufgrund des Flugausfalls am 17.04. (Rückreisetag) leider ein enttäuschendes Ende.
     
    Wir standen in Dublin am Flughafen, und organisierten - nachdem unklar war, wann überhaupt wieder Flüge erfolgen konnten - unsere Rückreise nach Deutschland selbst.
     
    Grund hierfür: Bei der Hotline von Dertour war niemand erreichbar (stundenlang versucht) und vor Ort gab es keinerlei Ansprechpartner von Dertour.
     
    Mit Verkehrsmitteln wie Fähre (nach Holyhead), Bus nach London, Bus nach Dover, Fähre nach Calais und schließlich Mietwagen quer durch Frankreich und Deutschland kamen wir nach 2,5 Tagen völlig übermüded zu Hause an.
    Auf den Mehrkosten über ca. 1.800 EUR (- für 4 Personen) sind wir - bis auf eine Beteiligung über 157 EUR, die uns Dertour überwiesen hat - sitzen geblieben.
     
    Dertour behauptet, durch den Flugausfall sei die Rückreise automatisch gekündigt worden ????!!! Dies können wir leider nicht nachvollziehen, da - wie weiter oben geschrieben - vor Ort von Dertour niemand anwesend war ...
     
    Besonders enttäuschend, da dies bereits unsere 13. Buchung der Irlandreise war - allerdings nach derzeitigem Stand auch die letzte...
     
    Gibt es evtl. andere Reisende, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben bzw. oder hat jemand von Dertour eine Erstattung der entstandenen Mehrkosten erhalten ???
     
    Herzlichen Dank schon mal

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    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,
       
      du hättest deinen Beitrag besser unter "Reiseveranstalter" gestellt.   😉
       
      Dort wird Ähnliches bezüglich anderer RV diskutiert.
       
      LG  
       
      HIER  gibt es z. B. einen solchen Thread (steht DER TOUR - gehe davon aus, dass damit dein RV gemeint ist).

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...da es aber einen Flugausfall/-annullierung betrifft, kann das Thema in den dafür vorgesehenen Thread, der extra für derlei Fragen oben festgepinnt ist, auch geführt werden... 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Was mir hier nicht ganz klar ist: war es eine Pauschalreise, innerhalb der der Veranstalter auch den Rückflug schuldete? --> wenn ja, dann verstehe ich die Antwort des VA nicht ganz: er hätte ja für den Rückflug sorgen müssen oder mangels Erreichbarkeit die Ersatzrückreise erstatten müssen (unter der Voraussetzung der Schadenminderungspflicht --> Rückreise per Schiff teurer als ein oder zwei Tage Hotelunterkunft und späterer Rückflug --> dann braucht der Veranstalter diese Mehrkosten nicht ersetzen)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Es geht aus dem Eingangsposting hervor, das es eine Pauschalreise war.

            Was ich hier eher fürchte, das der TO den Veranstalter nicht ausreichend in die Pflicht genommen hat und relativ früh -ohne auf Abhilfe zu warten- eigeninitiativ tätig geworden ist. Aus der Situation vor Ort verständlich, aber: es kann juristisch daraus ein Nachteil entstehen.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • goldiG Offline
              goldiG Offline
              goldi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "Besonders enttäuschend, da dies bereits unsere 13. Buchung der Irlandreise war - allerdings nach derzeitigem Stand auch die letzte..."

              Was kann denn Irland für den Vulkanausbruch ???
              Wieso hatte die Reise ein enttäuschendes Ende ? Hätte DER Tour den Vulkanausbruch verhindern sollen ? Es sind überhaupt keine Maschinen geflogen zu diesem Zeitpunkt und niicht nur am 17.04.!!!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @goldi
                es geht doch nicht drum, dass der vulkan ausgebrochen war oder kein flieger mehr ging.
                es geht darum, dass der to auf den mehrkosten sitzen bleibt.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • awferstlA Offline
                  awferstlA Offline
                  awferstl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Nochmal zur Klarstellung:

                  • Wir werden selbstverständlich weiterhin nach Irland reisen - allerdings nicht mehr bei DERTOUR buchen, da wir über die "Regulierung" der zusätzlichen Kosten sehr enttäuscht sind.

                  • Vor Ort und auch telefonisch war am 17.04. und 18.04. niemand zu erreichen. Am Airport Dublin erhielten wir die Auskunft, dass für eine nicht absehbare Zeit der Luftraum gesperrt bleibt.**
                    Wir fühlten uns einfach allein gelassen, weil es keinen Ansprechpartner gab!

                  • Anmerkung zur selbst organisierten Rückreise: Wir hatten zwei Senioren (> 80 Jahre alt) dabei, und wollten nicht auf unbestimmte Zeit auf dem Flughafen feststecken.

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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hat der RV für seine Kostenbeteiligung eigentlich eine Spezifikation vorgenommen ? Oder war das eine reine "Kulanzzahlung" aus Sicht bzw. Darlegung des Veranstalters ?

                    Auf jeden Fall ist die angebliche "automatische Kündigung" -wie angeführt- ein Witz und nicht rechtsverbindlich. In meinen Augen ist es auch gerechtfertigt, wenn man nach zwei Tagen, in denen der RV weder telefonisch noch vor Ort erreichbar ist, eigene Aktivitäten starten darf und sogar muss. Nicht nur wegen der zwei alten Herrschaften, für die ja eine Fürsorgepflicht vorhanden ist, nein, auch für den RV darf und muss man aktiv werden ( ohne Auftrag ) im Rahmen einer Schadensminderungspflicht.

                    Ich wage hier keine Prognose, es gibt wohl nur den Weg über den Anwalt und gegfl. über das Gericht. Aber dennoch würde ich vorher dem RV einen aus deiner Sicht ausgewogenen Kompromissvorschlag machen. Es wurden in diesen Tagen ( und auch noch später ) Abwehrmechanismen strategisch vorgegeben, und es war ziemlich sicher nicht möglich, den Einzelfall individuell zu bewerten. Vielleicht íst das aber heute möglich. Einen Versuch ist es wert.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HousilH Offline
                      HousilH Offline
                      Housil
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      awferstl wrote:
                      Dertour behauptet, durch den Flugausfall sei die Rückreise automatisch gekündigt worden ????!!!

                      Wir waren in Mexiko festgesessen und mußten uns ebenfalls um unsere eigene Rückreise kümmern da ITS alle Reiseverträge gekündigt hat.

                      Interessanter Weise bestreiten die Anwälte heute diese überall nachlesbar Kündigung und auch wir sind bis heute auf fast €2.000 sitzengeblieben.

                      Am Dienstag (19.10.) ist die erste Gerichtsverhandlung...

                      Wer nichts weiß, muß alles glauben

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