Hotel überbucht - vorhin erfahren (flug wäre morgen)....
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Hallo, wir haben heute um 12:34 von unserem Reiseanbieter erfahren, dass das Hotel überbucht ist (Gebucht haben wir am 17.10(also gestern) und haben gestern auch die Bestätigung bekommen + haben überwiesen.
Der Reiseveranstalter hat uns auch 2 alternativen angeboten die für uns aber beide nicht aktzeptabel waren (schlechte bewertungen und beide Außerhalb (über 15km) der Hauptstadt/Ortes.
Was für Möglichkeiten haben wir? Denkt ihr es lohnt sich, dass an meinen Anwalt zu geben?
Es wäre für uns ein 9 Tages urlaub gewesen.gruß
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Kostenfrei stornieren, vergiss den Anwalt!
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Und den RV auf Schadensersatz verklagen !!
Gruss Gabriela
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Aber klar doch, entgangene Urlaubsfreude vom 17.10. bis 18.10. um 12:34.
Die g_m übernimmt dann selbstverständlich das Kostenrisiko für Anwalt, Klage etc.
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gabriela_maier wrote:
Und den RV auf Schadensersatz verklagen !!Gruss Gabriela
warum klagen ???
bernhard707 hat doch schon geschrieben:
kostenfrei stornieren, den Anwalt vergessen.
Aus meiner Sicht die richtige Alternative.
Gruss
Manne
Bitte jetzt keine "Schlaumeier" Antworten und Forderungen anbringen -
Nicht für g_m, sie hätte doch so gerne, wenn andere mal gegen die AGB der Veranstalter klagen.
Edit:
Jeanne d'Arc hatte wenigstens das Herz selbst auf den Gaul zu steigen und voranzureiten ... -
baggi wrote:
Hallo, wir haben heute um 12:34 von unserem Reiseanbieter erfahren, dass das Hotel überbucht ist (Gebucht haben wir am 17.10(also gestern) und haben gestern auch die Bestätigung bekommen + haben überwiesen.Der Reiseveranstalter hat uns auch 2 alternativen angeboten die für uns aber beide nicht aktzeptabel waren (schlechte bewertungen und beide Außerhalb (über 15km) der Hauptstadt/Ortes.
Was für Möglichkeiten haben wir? Denkt ihr es lohnt sich, dass an meinen Anwalt zu geben?
Es wäre für uns ein 9 Tages urlaub gewesen.gruß
Da liegen also so rund 24 Stunden und a bisserl zwischen einer Bestätigung (deren Inhalt/Formulierung wir hier alle nicht kennen) und der Mitteilung, dass das Hotel überbucht ist.
Hat vielleicht der Veranstalter nach Buchung festgestellt, dass ein Online-Fehler vorlag --> er kann die Buchung wegen Irrtum anfechten.
Hat vielleicht der Veranstalter nach Buchung die Buchung ans Hotel weitergeleitet und die haben ihn informiert, dass (zwischenzeitlich) das Zimmer verkauft wurde --> ja, jetzt beweisen wir mal das alles und unterstellen dem Reiseveranstalter einen Fehler, für den er zu haften hat.
Gut. Dann müssen wir ihm aber beweisen, dass zwischen gestern und heute plötzlich alle - preislich gleichen! - Alternativen ausgebucht waren. Gut. Das könnten wir vielleicht auch noch. Aber da alles seine Zeit braucht, besonders die Mühlen der Gerechtigkeit, wird wohl der Urlaub vorbei sein, die letzte Alternative wirklich aus und im Nachhinein 50:50 Joker - wer gewinnt - haben wir doch aus einem im Moment nicht bekannten Grund die "Arschkarte" gezogen.
Ich würd' die Sache dann vergessen, wenn ich mein Geld ebenso schnell zurück erhalten habe, wie die das Absagemail kam!
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bernhard707 wrote:
...
Jeanne d'Arc hatte wenigstens das Herz selbst auf den Gaul zu steigen und voranzureiten ...können wir unserer jeanne nicht mal eine reise spendieren?
wir können doch alle zusammen legen und buchen eine reise bei gti für sie.
ich würds zu gerne mal miterleben......... -
... aber nur wenn ich die Klageschrift lesen darf

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gabriela_maier wrote:
Und den RV auf Schadensersatz verklagen !!Gruss Gabriela
Spürst du dich eigentlich noch bei solchen Aufforderungen?
:?
Kein Anwalt mit auch nur einem kleinen Rest Empathie und Moral würde bei so einer kurzfristig gebuchten Reise die Klage vertreten. Anzunehmen, dass in etwa "Zwischenverkauf vorbehalten!" im "Beipack" stand, der Kunde also - Heureka! - über die Risiken aufgeklärt war.

NEIN