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Fluglinie insolvent - Sicherungsschein

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • calvinhobbes1968C Offline
    calvinhobbes1968C Offline
    calvinhobbes1968
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    unsere Fluglinie ist vor Reiseantritt insolvent geworden. Unser Reisebüro hat uns auf einen anderen Flug umgebucht ab einem anderen Flughafen. Auf uns kommen jetzt Übernachtungskosten und Reisekosten zu dem anderen Flughafen zu.

    Wird so etwas durch den Sicherungsschein abgedeckt? Das Reisebüro vermittelt ja nur.

    Danke vorab !!!!!!!!!!!

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nein, und schon gar nicht durch den Sicherungsschein.
      Eine Insolvenz ist zunächst einmal "höhere Gewalt". Je nach Art der Buchung können eher noch zusätzliche Belastungen entstehen, als Erstattungen erfolgen!

      Sehr wahrscheinlich hat man euch jedoch alternativ ein kostenloses Storno der Reise angeboten? Mit der Akzeptanz der geänderten Beförderungsmodalitäten hast du einen neuen Reisevertrag abgeschlossen, für den wiederum ganz normal die AGB´s des Veranstalters gelten.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        vonschmeling wrote:
        Eine Insolvenz ist zunächst einmal "höhere Gewalt". Je nach Art der Buchung können eher noch zusätzliche Belastungen entstehen, als Erstattungen erfolgen!

        ehm, Insolvenz ist keine höhere Gewalt...

        Ein Sicherungsschein ist nur dann notwendig, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Wurden Flug und Hotel getrennt gebucht, hat man höchstwahrscheinlich Pech und wird den Flug ein zweites Mal bezahlen müssen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo calvinhobbes,

          irgendwie liest es sich auch so, dass ihr eine Pauschalreise gebucht habt. Weil der Flug der insolventen Airline ausgefallen ist, hat der Reiseveranstalter ( über Euer Reisebüro ) zeitnah ab einem anderen Flughafen einen Ersatzflug organisiert. Ist das so richtig?

          Ansonsten wäre bei Insolvenz der Airline und Direktbuchung dort kein kostenfreier Ersatz möglich gewesen.

          Im ersteren Fall denke ich schon, dass der RV für die Übernahme der Zusatzkosten verantwortlich ist, denn er hätte ja auch einen Flug ab dem ursprünglichen Flughafen organisieren können. Nur, wie schon geschrieben, soweit das bereits von Euch akzeptiert wurde, dann wird es damit schwieriger.

          Gruß privacy

          PS: Dass eine Insolvenz höhere Gewalt sein soll, da muß ich dann doch mal energisch widersprechen. 😉 Sie kann zwar als Folge einer höheren Gewalt (beispielsweise große Verluste durch Aschewolke) eintreten, meistens sind aber Managementfehler oder ähnliches verantwortlich. Wäre es wirklich höhere Gewalt, alle Reiseveranstalter würden dies sofort erklären. Oder auch nicht. Siehe FTI-Thread

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Unpräzise formuliert ... sorry ...
            Der Grund für die Insolvenz des Unternehmens HHI lautet zunächst "höhere Gewalt".

            Unter den geschilderten Voraussetzungen allerdings, sofern richtig interpretiert, bezweifle ich, dass Forderungen bezüglich zusätzlicher Kosten durchsetzbar sind.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @calvin
              hi. kann zum thema nicht viel sagen.
              aber erstmal so viel: herzlich willkommen im forum.
              (ist im eifer des gefechts wohl vergessen worden)

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • sandro-ttS Offline
                sandro-ttS Offline
                sandro-tt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Calvinhobbes,
                wichtig wäre erst zu wissen, hast Du eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht? Oder Hotel und Flug getrennt?
                Das ganze würde mich sehr interessieren, denn Freunde von uns sind auch betroffen. Keiner kennt jetzt die Rechtslage, wenn der Reiseveranstalter z. B. auf einen anderen Flughafen umbucht und dadurch Mehrkosten entstehen würden.  Vor allem, ist auch bei unseren Bekannten, dass Hotel seit Buchung August teurer geworden. Das würde bedeuten, wenn man einen neuen Vertrag unterschreiben würde, dass die Reise generell teurer wird.
                Danke
                sandro

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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  vonschmeling wrote:
                  Der Grund für die Insolvenz des Unternehmens HHI lautet zunächst "höhere Gewalt".

                  Ja, wie ein Unternehmen etwas bezeichnet, ist die eine Sache. Ob es inhaltlich aber richtig ist, eine andere! 😉

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                  • gastwirtG Offline
                    gastwirtG Offline
                    gastwirt
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Es gibt halt auch eine Insolvenzversicherung für "Nur-Flüge", kostet um die 5€ und die sollte man übrighaben.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SiegfriedS Offline
                      SiegfriedS Offline
                      Siegfried
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Wofür ist der Sicherungsschein? Dafür, wenn das Reisebüro pleite geht?
                      Sehe ich das richtig?
                      Bitte keine Nachricht  "vonschmeling"!
                      Gruß
                      Siegi

                      s.w.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Du solltest Dich einmal erkundigen wofür man einen Sicherungsschein erhält und von wem man diesen erhält, dann erübrigen sich auch persönliche Disharmonien, die hier nichts zu suchen haben!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • schrubberschneckeS Offline
                          schrubberschneckeS Offline
                          schrubberschnecke
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Vielleicht einfach mal hier schauen.
                           
                          Die Flugastrechts Verordnung gibt gute Hinweise und hat zumindest mich beruhigt.
                          Bin auch betroffen da ich am 7.11. von HAM nach RMF  will und auch noch keinen neuen Flug habe.
                           
                          http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/fileadmin/downloads/fluggastrechte.pdf
                          Dann noch weitere infos die man brauchen könnte 😉
                           
                          http://www.dgfr.de/dgfr/html/index/gesetze_index.htm

                          Mir wurde gesagt das Condor, Air Germania und Air Berlin Flugzeuge nach HAM holen und das wohl einer dieser Fluggesellschaften Flüge aus dem Winterflugplan HHI übernehmen wird.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Schrubberschnecke,

                            bei Insolvenz einer Fluggesellschaft helfen die Fluggastrechte der EU recht wenig. Da geht es zwar letztlich auch um Flugstornierungen, aber nur aus dem laufenden Betrieb heraus unter bestimmten Bedingungen. Zwar kannst Du auch bei einem zur Insolvenz angemeldeten Unternehmen eventuelle Forderungen gem. EU-Verordnung anmelden. Dennoch ist es eher unwahrscheinlich, tatsächlich finanzielle Leistungen zu erhalten.

                            Bei einer vermutlich pauschal gebuchten Reise ist ohnehin Dein Reiseveranstalter zu einer Ersatzlösung verpflichtet. Was ja auch meistens problemlos abläuft.

                            Wer Flüge direkt bei einer Airline bucht, kann sich momentan nur mit einer Insolvenzversicherung schützen. Dabei gilt aber auch, dass Versicherungen ohnehin keinen Schutz für Fluggesellschaften mit zweifelhaftem finanziellen Hintergrund übernehmen.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              muggele6
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,
                              wir sind auch betroffen von der Insolvenz von HH.
                              Haben im Juli eine Pauschalreise gebucht.
                              Wir hätten in den Herbstferien fliegen sollen, dann am Freitag wurde mir mitgeteilt (ich musste mich dort melden) das der Flug auf den 4.11. verschoben wird. Da aber keine Ferien mehr sind musste ich den Urlaub stonieren.
                              Bekommt man für so eine Sachlage eine Entschädigung ?
                              Wäre gerne dann zum Flughafen gefahren und last-minute weggeflogen, da wir ja schon Urlaub haben, aber ich habe das Geld vom Veranstalter noch nicht zurück.
                              Naja, die Vorfreude war ja schon mal schön. Wieder kein Urlaub !!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                muggele6 wrote:
                                Hallo,
                                wir sind auch betroffen von der Insolvenz von HH.
                                Haben im Juli eine Pauschalreise gebucht.
                                Wir hätten in den Herbstferien fliegen sollen, dann am Freitag wurde mir mitgeteilt (ich musste mich dort melden) das der Flug auf den 4.11. verschoben wird. Da aber keine Ferien mehr sind musste ich den Urlaub stonieren.
                                Bekommt man für so eine Sachlage eine Entschädigung ?
                                Wäre gerne dann zum Flughafen gefahren und last-minute weggeflogen, da wir ja schon Urlaub haben, aber ich habe das Geld vom Veranstalter noch nicht zurück.
                                Naja, die Vorfreude war ja schon mal schön. Wieder kein Urlaub !!

                                Ist der Flug am Freitag ausgefallen ---> Fluggastverordnung --> Entschädigung. 😄
                                Ist die Fluglinie pleite gegangen --> wie oben, nur ohne Erfolgsaussichten... 😞
                                Da es sich um eine Pauschalreise handelte --> der Reiseveranstalter ist Schadenersatz pflichtig (aber das wäre jetzt ein längeres Kapitel, wie und wie viel)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  sandro-tt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wende Dich doch sofort an den Reiseveranstalter, vieleicht geht ja über diesen ein gutes Angebot über Last Minutes raus, da könnte ja alles dann sofort verrechnet werden.  Auserdem müsste er Dir auf jeden Fall Schadenersatz zahlen.
                                  Gruss
                                  sandro

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Hopsa11H Offline
                                    Hopsa11
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo,
                                     
                                    aus aktuellem Anlass bin ich in dieses Forum geraten. Echt interessant!
                                    Bin ebenfalls von der Insolvenz von Hamburg international betroffen. Wurde durch Aida cruises von SCN auf FRA umgebucht. Aida erlaubt aber keinen kostenfreien Storno von der Gesamtreise, da die Insolvenz ihrer Meinung nach "höhere Gewalt" ist, und in diesem Fall kein (kostenfreier)Rücktritt von der Gesamtreise möglich ist. Aida läßt nur Teilstorno der Flüge zu. Ist das rechtens?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • P eleP Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Fluglinie insolvent - Sicherungsschein 18.11.2010 14:00:08 Hallo,

                                      aus aktuellem Anlass bin ich in dieses Forum geraten. Echt interessant!
                                      Bin ebenfalls von der Insolvenz von Hamburg international betroffen. Wurde durch Aida cruises von SCN auf FRA umgebucht. Aida erlaubt aber keinen kostenfreien Storno von der Gesamtreise, da die Insolvenz ihrer Meinung nach "höhere Gewalt" ist, und in diesem Fall kein (kostenfreier)Rücktritt von der Gesamtreise möglich ist. Aida läßt nur Teilstorno der Flüge zu. Ist das rechtens?
                                      Unterstellt, es handelt sich um eine Pauschalreise nach 651 BGB, ist eine Änderung des Abflughafens eine wesentliche Vertragsänderung. Der Veranstalter hat eine zumutbare Abhilfe zu schaffen und die Mehrkosten für die Vertragsänderung zu tragen. Sollte ihm dies nicht gelingen, berechtigt dies zum kostenfreien Rücktritt. In keinem Falle sollten Sie sich auf Teilstorno der Flüge einlassen damit übernehmen Sie das Risiko der rechtzeitigen Anreise und der Veranstalter ist fein raus.
                                       
                                      Auf höhere Gewalt kann sich Ihr Veranstalter nicht berufen, diese bezieht sich immer auf äußere Einflüsse und hängt in keinem Fall mit der Ihnen geschuldeten Vertragsleistung zusammen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bernhard707B Offline
                                        bernhard707B Offline
                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Auf was denn sonst, oder hat Aida Cruises etwa die Insolvenz von HI verursacht?
                                        Dir wurde sicher von Aida Cruises die Übernahme der An- Abreisekosten SCN - FRA angeboten, so what?

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                          #20

                                          Fluglinie insolvent - Sicherungsschein 11.12.2010 14:38:30 Auf was denn sonst, oder hat Aida Cruises etwa die Insolvenz von HI verursacht?
                                          Dir wurde sicher von Aida Cruises die Übernahme der An- Abreisekosten SCN - FRA angeboten, so what?
                                           
                                           Ha Ha said the clown...
                                           
                                          Bin nicht betroffen und möchte nur weiterhelfen. Die Fluggesellschaft, gleich welche, ist sogenannter Erfüllungsgehilfe, und somit Vertragspartner des Veranstalters, nicht des Reisenden. Die Insolvenz der HI triftt insofern Aida, ob die das intern als höhere Gewalt betrachten, ist deren Sache, aber rechtlich unbedeutend.
                                           
                                          The clown is dead

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