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Vergleich annehmen????

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mannigeM Offline
    mannigeM Offline
    mannige
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    ...aber wahrscheinlich nicht den  Richtigen 😆

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      thyra03 wrote:
      .....
      tja gelbe seiten sagt auch nicht grade welcher anwalt nun gut oder schlecht ist.
      also ich hab bei ihm das gefühl die entscheidung selbst treffen zu müssen.er führt nur das aus was ich will.
      wäre da als beispiel eine organisation von änwälten,die drauf spezialisiert sind wie eu-claim die wüßten wie weit man gehen kann und was aussicht auf erfolg hat.
      .....

      man sucht sich ja auch nicht wahllos einen anwalt aus dem telefonbuch.
      da nimmt man wen, der sich auf das entsprechende recht, was man benötigt, spezialisiert hat.
      z.b. bei fragen zum arbeitsrecht, einen, der auf arbeitsrecht spezilisiert ist, u.s.w
       
      zudem gibt es bei jeder guten rechtsschutzversicherung eine hotline, die man befragen kann, welcher anwalt in der nähe gut ist.
       
      es wäre wirklich wirklich schade, wenn du "im recht bist", die versicherung sogar die kosten übernimmt und es letztendlich am dilletantischen rechtsanwalt "scheitert".

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • mannigeM Offline
        mannigeM Offline
        mannige
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        .....volle Zustimmung 😉

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          p.s.
          ich hatte übrigends auch mal einen anwalt, der mir im arbeitsrecht empfohlen wurde.
          jedes mal, wenn ich ihn konsultierte, hatte ich das gefühl, er ist nicht richtig bei der sache.
          er verschob ständig die gerichtstermine wegen irgendwelcher ausreden nach hinten.
           
          zum schluß, als die verhandlung zu ende war und ich eine mega mäßige abfindung bekommen habe, teilte er mir mit, dass sein verhalten taktische gründe hatte.
          er lässt sich gerne unterschätzen, dann fühlt sich der gegnerische anwalt sicher.
          und die zeitverzögerung bedeutete für mich eine höhrere abfindung.
           
          will damit sagen:
          manchmal scheinen dinge anders, als sie sind.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • tina1312T Offline
            tina1312T Offline
            tina1312
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Ein Anwaltswechsel ist nicht ohne Kostenrisiko. Die RS-Versicherung übernimmt nur einmal die Kosten!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • thyra03T Offline
              thyra03T Offline
              thyra03
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @ lexi
              ich hab einen  auf das reiserecht spezialisierten anwalt genommen.es gab hier in der gegend nur 2!
              einer war in urlaub und der andere der halt da war hab ich genommen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernardo2001B Offline
                bernardo2001B Offline
                bernardo2001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                ........air berlin sagt die wartung des höhenleitwerk(was bei uns war)würde nicht von denen durchgeführt werden......

                Aber hallo (!!!), dann frag die doch mal, wofuer die Monsterhalle 7 in Duesseldorf gebaut wurde. Bestimmt nicht, um darin Fussball zu spielen.

                Viele Gruesse
                bernardo2001

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • thyra03T Offline
                  thyra03T Offline
                  thyra03
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Auszug aus dem ersten Air berlin Schreiben an meinen Anwalt:
                  Der Grund für die Verzögerung war eine technische Störung am Fluggerät,die für uns nicht vorhersehbar und nicht zu vermeiden war.Ursache der techn.Störung war ein Defekt an einer geschlossenen Baugruppe der Elektronik/Mechanik bzw.an einem Fluginstrument.Wartung und Instandsetzung dieser Baugruppe werden nicht von der Fluggesellschaft,sondern vom Hersteller oder einem behördlich zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt.
                   
                  Da es sich bei der aufgetretenen techn.Störung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt,der außerhalb unserer normalen Tätigkeit als Luftfrachtführer liegt und dessen Ursache für die Fluggesellschaft nicht beherrschbar war,können wir einer Zahlung in der von ihnen genannten Höhe leider nicht entsprechen

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Schöne Beschreibung der Situation. Aber es bleibt dabei: Technische Störungen unterliegen der Verantwortung der Airline. Hätte Airbus oder Boeing die Maschinen auf Anweisung stillgelegt, sieht das schon anders aus. Das gilt dann als "aussergewöhnlicher Umstand". Das Innenverhältnis zwischen airberlin und der Wartungsfirma (vermutlich eine Tochtergesellschaft) sollte keinen Einfluss haben.

                    Das Angebot zur Zahlung in der Höhe deutet meiner persönlichen Auffassung nach unbedingt darauf hin, dass sie sich der Situation bewusst sind und die Argumentation vermutlich nicht greift.

                    Da es letztlich aber immer eine Einzelentscheidung durch den Richter gibt, kann man sich nicht 100%ig darauf verlassen. Die Vorgaben höherer Instanzen, die alle vorliegen, können aber nicht von ihm aussser Acht gelassen werden.

                    Letztlich ist es Deine Entscheidung, persönlich würde ich wie schon vorher geschrieben nochmal versuchen den Betrag aussergerichtlich zu erhöhen und sämtliche Anwaltskosten von der Airline übernehmen lassen. Denn wenn Deine Versicherung nicht belastet wird, hast Du beim nächsten Mal noch einen Bonus.
                    Ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung die Freundschaft (und den Vertrag) schneller kündigt als man denkt.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SokratesS Offline
                      SokratesS Offline
                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Lexilexi wrote:
                      zum schluß, als die verhandlung zu ende war und ich eine mega mäßige abfindung bekommen habe, teilte er mir mit, dass sein verhalten taktische gründe hatte.

                      Das ist sicher schön, schöner würde ich es finden, wenn zwischen Anwalt und Klienten ein solches Vertrauensverhältnis bestünde, dass so etwas vor Abschluss des Verfahrens geklärt wird.

                      LG

                      Sokrates

                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MacthepiratM Offline
                        MacthepiratM Offline
                        Macthepirat
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo Thyra03,

                        ich persönlich würde die 800 Euronen nehmen und es gut sein lassen. Ein Vergleich ist nämlich immer das Aufeinanderzugehen von 2 Seiten. Wenn Du natürlich Recht haben willst, dann kommst Du wohl um einen Prozess nicht herum. Da erkennt dann jemand im Namen es Volkes für Recht und gibt Dir eigentlich nur ein Urteil, das in der Regel auch immer nur für eine Seite nachvollziehbar ist. Ein Richter hat übrigens nicht immer Lust ein Urteil zu sprechen, empfielt deshalb auch noch in der Verhandlung einen Vergleich abzuschließen und will so einen Urteilsspruch umgehen.

                        Wenn man gut mit den Nerven beieinander ist, diese und viel Zeit investieren will, keine Rücksicht auf die Familie nehmen muß, die leidet i.d.R. nämlich auch unter solchen stressigen Situationen, dann kann man klagen wie "Michael Kohlhaas".

                        Herzliche Grüße

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Sokrates wrote:
                          ... wenn zwischen Anwalt und Klienten ein solches Vertrauensverhältnis bestünde, dass so etwas vor Abschluss des Verfahrens geklärt wird...

                          Schon richtig, aber möglicherweise kennt der Anwalt auch das Forum Reiserecht bei HC und das Mitteilungsbedürfnis mancher User 😉 .

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • thyra03T Offline
                            thyra03T Offline
                            thyra03
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            habe nun soviel im forum gelesen,daß ich mir sicher bin die klage durchzuziehen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ericmuE Offline
                              ericmuE Offline
                              ericmu
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Hallo,
                              Recht haben oder es meinen und bekommen ist eine andere Sache,
                              oft wird unterschiedlich entschieden,
                              wenn keine RV vorhanden ist, würde ich den Vergleich vorziehen,
                              damit ist die Sache vom Tisch und erspart mögliches Prozessrisiko und Geld !

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • papaya46P Offline
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                                papaya46
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Hallo,
                                 
                                thyra03 hat aber eine Reiserechtsschutzversicherung.
                                 
                                mfG.

                                suum cuique

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  thyra03
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  wurde ja oft genug erwähnt das ich gut rechtschutzversichert bin nämlich anwalt´s liebling;-)
                                   
                                  aus wiso sendung vo 20.09.10 auszug :
                                  Franke: Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, entfällt die Haftung. Wie Aschewolke oder Nebel. In vielen Fällen handelt es sich aber um technische Defekte. Dann haften die Airlines grundsätzlich. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn Triebwerkfehler gehören zum betrieblichen Alltag. Nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einem versteckten Fabrikationsfehler oder bei Sabotageakten, haften sie nicht.

                                  auszug süddeutsche :
                                  Bei Flugausfällen, die von technische Defekte verursacht werden, haftet die Airline - auch wenn sie gar nicht schuld am Schaden war.
                                  Luftfahrtunternehmen haften für alle Flugausfälle, die von technische Defekte verursacht werden. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn nicht die Fluggesellschaft selbst, sondern andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind (Az.: 29 C 2088/09).

                                  daher habe ich mich entschlossen den vergleich nicht anzunehmen.habe auch in anderen reiserechts threads hier bei hc personen gefunden,die auch erst 50 euro nach frankfurter tabelle angebote bekommen haben,weil bei ihnen eine techn.störung am fluggerät war(wie bei mir)und nachher doch den vollen anspruch durchgesetzt bekommen haben.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mannigeM Offline
                                    mannigeM Offline
                                    mannige
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @thyra03

                                    Das Für und Wider für Deine Vorgehensweise haben Dir etliche User geschrieben.
                                    Letzendlich entscheidest Du wie es weitergehen soll. 
                                    Vergleich annehmen / Klage anstreben

                                    ..ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe für Dich, das Du die richtige Entscheidung triffst 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • thyra03T Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      vielen dank!
                                      werde berichten wie es ausgegangen ist.
                                      anwalt´s liebling sagt ich muß keinen vergleich annehmen wenn ich das nicht will.also ner klage steht nichts im weg.morgen ist der anwalt da und warte auf einen rückruf und dann mach ich dem das mal klar was frau will 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #39

                                        bin ganz verunsichert.habe heute brief vom anwalt bekommen mit anhang von air berlin vom 17.11.10
                                        frage mich warum ich das jetzt erst bekomme.
                                        weiß nicht ob der vergleich noch steht,ob ich doch zusagen soll,wenn ich noch kann.
                                        die schreiben hier was von ag nürtingen,daß keinen anspruch vorsieht bei einer lediglichen verzögerung (27.9.10)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          mannige
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          @thyra03
                                          ....tja,tja, der Postweg.Sicherlich hat Dein Anwalt auch noch andere Mandanten.
                                          17.11. Schreiben verfasst, evtl. 22.11. beim Anwalt eingegangen, bearbeitet dann abgeschickt, na, ja und heute erhalten.
                                          Sicherlich wäre es besser gewesen,  den Kontakt mit dem Anwalt telefonisch zu halten.
                                          So hast Du  hier auch  Infos bekommen und selbst Deine Entscheidung festgelegt.
                                          Vergleich wäre vermutlich besser gewesen, oder ?

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