Gericht stoppt schlechte Formulare
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Das Landgericht Köln ( AZ 31 O 76/10 ) hat Germanwings untersagt, Fluggäste mit komplizierten Antragsformularen davon abzuhalten, bei stornierten Flügen Rückerstattungen -Flughafengebühren und Steuern- zu fordern. Das Ausfüllen des Formulares sei sehr zeitaufwendig und dazu noch mit Kosten verbunden, so dass der Verbraucher unter Umständen lieber darauf verzichte, seine Rechte einzufordern. Nach dem Willen der airline soll der Kunde aus dem Internet ein mehrseitiges Formular herunterladen, von Hand ausfüllen und per Post versenden. Das Gericht meinte, das sei nicht nachvollziehbar.
Gruss Gabriela
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Noch interessanter in dem Urteil ist ja die Untersagung des Gerichtes, für die Anforderung der verauslagten und nicht in Anspruch genommenen Steuern und Gebühren Dritter von der Fluggesellschaft auch noch mit Kosten für die Bearbeitung belastet zu werden.
Im übrigen ist das Thema schon hier ausgiebig diskutiert worden:
