Entschädigung bei fehlerhafter Unterbringung??
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Hallo,
wir hatten im Oktober eine 14tägige Ägyptenreise mit 5 Personen gebucht. Als Zimmerart war eine große Suite gebucht. Bilder der Suite konnten wir vorher weder im Katalog noch im Internet sehen. Über Größe und Aufteilung der Suite waren wir etwas enttäuscht. Nach 8 Tagen lernten wir eine 5köpfige Familie kennen, die ebenfalls eine Suite gebucht hatten. Dieses Zimmer war wesentlich größer und komfortabler als das unsere. Nachfragen ergaben, dass man uns tatsächlich ein falsches Zimmer zugewiesen hatte. Die Reiseleitung gab uns auch gleich eine schriftliche Bestätigung. Die Zimmer konnten noch am gleichen Abend getauscht werden. Das Versprechen uns eine Entschädigung für die Falschunterbringung (immerhin eine ganze Woche) vor Ort zukommenzulassen wurde nicht eingehalten. Nach Rückkehr haben wir nun beim RV eine Anspruchsanmeldung geltend gemacht und eine Entschädigung für die fehlerhafte Unterbringung verlangt. Der Veranstalter lehnte dies ab weil das Reiserecht für den Zeitraum der fehlerhaften Unterbringung keine Entschädigung vorsieht. Ist dies rechtens? Ich habe ja schließlich für 5 Personen den Aufpreis für die größere Suite gezahlt und 1 Woche nur die normale Suite bekommen. Des weiteren standen uns in der Umzugsnacht nur 4 Betten zur Verfügung. Das 5. Bett könne erst am nächsten Tag gebracht werden - es sei zu spät am Abend. -
kneti wrote:
Ich habe ja schließlich für 5 Personen den Aufpreis für die größere Suite gezahlt und 1 Woche nur die normale Suite bekommen. Des weiteren standen uns in der Umzugsnacht nur 4 Betten zur Verfügung. Das 5. Bett könne erst am nächsten Tag gebracht werden - es sei zu spät am Abend.a) Du hast das Ganze akzeptiert und keinen Mangel geltend gemacht. Als du diesen gerügt hast, wurde er sofort beseitigt.
b) Das mit dem fehlenden Bett hast du auch wieder hingenommen? Also ich wäre da in der Halle mit meinem Bettzeugs gestanden und hätte dort mein Lager aufgeschlagen, wenn man mir nicht unverzüglich das Bett geliefert hätte. Ich nehme mal an, es stand so in deinem Reisevertrag: 5 Betten.
Hast du dir das auch bestätigen lassen, dass eine Person eine Nacht kein Bett hatte? Wenn ja, steht dir eine Entschädigung zu. Viel wird es nicht sein.Gefallen wird dir diese Antwort nicht, aber ich fürchte fast, du hast schlechte Papiere. Nimm´s mir nicht übel. aber wie kann man etwas buchen (war sicherlich auch nicht umsonst) und weiß nicht, was man bucht?
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Klar, hab ich einen Mangel geltend gemacht. Ich habe ja vom Reiseleiter eine unterschriebene Mängelanzeige. Des weiteren war im Katalog nur das Elternschlafzimmer abgebildet und nicht das Kinderschlafzimmer. Das Elternschlafzimmer sah auch so aus wie im Katalog. Im Katalog stand Zimmergröße 62 qm. Leider hatte ich im Reisegepäck das Metermaß vergessen um die Zimmergröße in bester deutscher Manier nachzumessen.
Da abends um 10.oo Uhr die Reiseleitung nicht mehr vor Ort war, konnte ich mich leider dort auch nicht beschweren bzw mir die Sache mit dem fehlenden Bett nicht bestätigen lassen. Sicherlich verstehst du auch, dass man abends um diese Zeit keinen Nerv und keine Lust mehr hat, wenn man drei müde Kinder dabei hat, sich mit irgendwelchem unfähigen Personal anzulegen?!
Ich will ja hier kein Schmerzensgeld oder sonstiges. Ich hätte einfach nur gerne die zuviel gezahlte Preisdifferenz für die Woche zurück. Das sollte doch eigentlich drin sein, oder??
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kneti wrote:
Klar, hab ich einen Mangel geltend gemacht. ....
Ich hätte einfach nur gerne die zuviel gezahlte Preisdifferenz für die Woche zurück. Das sollte doch eigentlich drin sein, oder??WANN hast du den Mangel geltend gemacht? Wenn ich dich recht verstanden habe, doch erst nach einer Woche und dann wurde sofort abgeholfen. Also sind m.E. deine Chancen nicht sehr gut, etwas zu erhalten.
Und für die eine Nacht, auch wenn verständlich ist, dass du keine Lust hattest, dich groß anzulegen, wird es, wenn überhaupt, nicht sehr viel geben. -
Ich verstehe sehr gut, dass Du Dich ärgerst.... aber ich fürchte, das ist einfach dumm gelaufen für Euch.... Versehen können einfach passieren ...
Das Reiserecht sieht nun mal vor, dass man einen Mangel sofort melden und Abhilfe verlangen muss, um (wenn keine Abhilfe erfolgt) Ansprüche zu haben.In Deinem Fall ist die Abhilfe ja sofort nach der Reklamation erfolgt.
Wenn Du in den 8 Tagen vorher keinen Mangel gemeldet hast, konnte der Reiseveranstalter ja nicht wissen, dass was nicht passt. Deshalb denke ich, dass Du leider keine reiserechtlichen Ansprüche ggü. dem Veranstalter hat ...
Es hätte sich natürlich für einen guten Hotelier gehört, dass man Euch irgendwie kulant entschädigt für das Versehen, vielleicht in kostenlosen Ausflügen, Wellnessbehandlungen oder was auch immer... da hättet ihr vielleicht vor Ort etwas hartnäckiger sein sollen, dann wären die vielleicht auch kulanter gewesen ... aber auch das Hotel wird sagen, wenn ihr sofort zurück an die Rezeption gekommen wärt und eine richtige Suite verlangt hättet, hättet ihr sie gleich bekommen ... wie gesagt, Versehen können immer und überall passieren ...
Und sei mir bitte nicht böse, aber wenn ich eine Suite buchen würde, würde mich vorher schon interessieren, wie groß die ist (insbesondere wenn 5 Personen darin wohnen sollen) und wie sie ausgestattet ist. Gerade bei mehr als 2 Personen ist es doch sehr wichtig zu wissen, ob es mehrere Schlafräume gibt und ob jeder ein richtiges Bett hat (oder jemand auf dem Schlafsofa oder einem Zustellbett schlafen muss). Und mit diesem Wissen hättest Du ja auch entsprechend früher reklamieren können... -
Wenn der Veranstalter eine Entschädigung für eine nachweislich fehlerhafte Unterbringung ablehnt bleibt Dir nur der Gang zu einem Anwalt.
Selbst wenn keine detaillierten Bilder im Katalog/Internet ersichtlich waren ist die gebuchte Unterbringung durch einen Zimmercode gekennzeichnet und auf der Buchungsbestätigung aufgeführt.
Der ist natürlich für Junior-Suite oder Suite unterschiedlich, die angebenen qm sind übrigens einschliesslich Bad und Balkon/Terrasse. -
@bernard707
Ich würde Dir zustimmen, wenn die Reisenden die falsche Unterbringung sofort bemängelt hätten, aber Abhilfe nicht möglich gewesen wäre (z.B. weil alle Suiten belegt waren). Dann müsste natürlich der Unterschiedsbetrag und ggf. eine weitere Entschädigung vom Veranstalter bezahlt werden.
Aber die Reisenden haben die Unterbringung 8 Tage lang nicht bemängelt. Warum sollte der Veranstalter dafür haften müssen? Man hat ihm ja gar keine Möglichkeit gegeben, den Mangel früher zu beseitigen. -
Das habe ich überlesen und damit hast Du natürlich Recht. Der Veranstalter hatte mangels Reklamation während der ersten 8 Tage gar keine Chance dem Mangel abzuhelfen.
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Du hast eine Mitwirkungspflicht den Schaden so niedrig wie moeglich zu halten. Wenn Dir erst nach ca. 1 Woche auffaellt, dass Dein Zimmer / Suite nicht der gebuchten Kategorie entspricht, hast Du fuer die abgelaufene Zeit keinen Rueckzahlungsanspruch gegenueber dem RV, denn diesem war der Mangel nicht bekannt und konnte deswegen auch nicht behoben werden.
Hinzu kommt, dass dieser dann sofort, nachdem Du ihm den Mangel angetragen hast, diesen behoben hat. Dieser Sachverhalt spricht eindeutig gegen Dich.
Lt. Frankfurter Tabelle hast Du aber trotzdem fuer den Umzug innerhalb des Hotels einen Anspruch gegen den RV, naemlich den anteiligen Reisepreis eines halben Tages fuer jede Person. Und fuer das fehlende Bett fuer eine Nacht duerfte nochmals eine Entschaedigung von gleicher Hoehe fuer eine Person (Kind) zu erwarten sein.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
im Ausgangsposting: "Nachfragen ergaben, dass man uns tatsächlich ein falsches Zimmer zugewiesen hatte."
Der Kunde kann auch "im guten Glauben" gehandelt und keinen Mangel an sich an der Sache entdeckt haben...
Wenn also der Veranstalter eine Leistung versprochen hat, die sein Erfüllungsgehilfe (= Hotellier) nicht korrekt erbracht hat, dann steht dem Kunden meines Erachtens sehr wohl eine Entschädigung zu, jedenfalls eine mögliche Preisdifferenz.
Sie hatten eine Suite.
Sie war halt kleiner als andere vorhandene.
Dies wurde erst nach acht Tagen festgestellt."Ist ein bestimmter Umstand dem Reiseveranstalter (oder seinem Vertreter = Reiseleitung u.ä.) bekannt, muss der Kunde sich nicht unbedingt diesen Mangel vor Ort bestätigen lassen" . Aus dieser Erkenntnis eines Urteils lässt sich auch ableiten: ist nachweisbar, dass der Kunde nicht seine gebuchte Leistung mangels besserem Wissen erhalten hat, wohl aber der Umstand nachweisbar, dann hat er Anspruch auf Zahlung der Differenz und je nach Umstand auch auf Schadenersatz oder Ersatz für vertanen Urlaub.
Alles - wie immer - aus der Ferne gelesen, nicht dabei gewesen und kennt die Katalogausschreibung nicht, meint Peter
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kneti wrote:
Hallo,
wir hatten im Oktober eine 14tägige Ägyptenreise mit 5 Personen gebucht. Als Zimmerart war eine große Suite gebucht. Bilder der Suite konnten wir vorher weder im Katalog noch im Internet sehen. Über Größe und Aufteilung der Suite waren wir etwas enttäuscht.Hallo
Ich will da ja gar keinen Zeigefinger erheben, aber wenn ich irgendwo eine Suite buchen würde, dann würde ich mich wohl auf allen erdenklichen Kanälen ein Bild verschaffen, wie diese im Layout und im echten Bild aussehen wird. Hier im HC, im Google oder bei einer direkten Anfrage an den RV oder/und das Hotel erfährt man doch wie sowas aussehen soll.
Hilfreich wäre jeweils auch um welches Hotel es sich handelt und wie sich die Suiten unterschieden haben - ein Schlafzimmer mehr oder einfach nur grösser. Suiten haben ja mindestens 2 separate Räume.
Gruss Markus