Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
  6. Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen

Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
52 Beiträge 0 Kommentatoren 33.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Air3A Offline
    Air3A Offline
    Air3
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich hoffe dieses Thema paßt hier in das Reiserecht hinein und das es vielleicht den ein oder anderen Tipp gibt.

    Meine Eltern mußten ihre Urlaubreise in die Dominikanische Republik im November 16 Tage vor Reiseantritt stornieren.

    Grund war, das mein Vater an der Lungenerkrakung COPD leidet und sich die Sauerstoffwerte im Blut derart verschlechtert hatten, dass er eine kontinuierliche Sauerstoffversorung braucht und nicht mehr reisefähig war.

    Sowohl der Lungenfacharzt als auch die Hausärztin haben gegenüber der Versicherung die Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung im August bestätigt. Davor und auch bis zu der Untersuchung war nie die Rede davon, dass Reiseunfähigkeit bestehen könnte.

    Das eine deutliche Verschlechterung vorliegt, zeigt allein die Tatsache der nun erforderlichen dauerhaften Sauerstoffversorgung.

    Heute lehnt die Versicherung die Erstattung der Stornokosten mit der Begründung ab, dass stets und jederzeit schon in der Vergangenheit durch Schwankungen im Gesundheitszustand mit einer Reiseunfähigkeit zu rechnen war. Richtig ist, dass bis zu dem Zeitpunkt der Untersuchung noch nie eine Einschränkung der Reisefähigkeit bestanden hat.

    Hat jemand mit solchen Fällen Erfahrung??? Ich finde das Schreiben eine absolute Unverschämtheit. Ein guter Bekannter wird den Fall nun mal von den Experten seiner Versicherung prüfen lassen und ggf. werden wir dann einen Anwalt einschalten.
    Aber es wäre sehr nett, wenn hier jemand Erfahrungen mit widerspenstigen Reiserücktrittsversicherungen in analogen Fällen schildern könnte.

    Vielen Dank schon mal

    01.05.2012 - 27.05.2012 Iberostar Dominicana / Punta Cana.... Yeahhhh...

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,
       
      lies doch mal HIER    nach:
       
      Musst runterscrollen: Es geht um den Beitrag von Sandra1971 am 23.09. um 12.32 Uhr.  Der Fall lag ähnlich.
       
      LG

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Air3A Offline
        Air3A Offline
        Air3
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für den Hinweis.

        Ich weiß es ist irgendwo Auslegungssache - aber bis zum Zeitpunkt der Buchung war eine mögliche Reiseunfähigkeit nicht in Rede, von uns überhaupt gar nicht zu erwarten und auch gemäß Stellungnahme der Ärztin war diese Entwicklung nicht zu erwarten. Es wurde auch noch am Tag der Untersuchung storniert. Das die Versicherung erstmal bei einem solchen Fall nicht zahlen will, da sie den Fall sicher wie geschehen auslegen kann, verstehe ich.

        Würde mich halt interessieren, ob bekannt ist, wie sie in solchen Fällen auf Schreiben von Anwälten reagieren. Dass der Fall strittig ist zeigt sich für mich dadurch, dass nun über einen Monat noch diese und jene Unterlagen angefordert wurden...

        Naja mal sehen wie es sich entwickelt....

        01.05.2012 - 27.05.2012 Iberostar Dominicana / Punta Cana.... Yeahhhh...

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Sandra1971S Offline
          Sandra1971S Offline
          Sandra1971
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Guten Abend,

          da ich schon erwähnt werde, will ich auch mal was zu unserem Fall sagen:
          mein Vater war ja, wie gesagt, schon seit 4 Jahren an Krebs erkrankt. Sein Zustand verschlechterte sich schon ca 6 Wochen vor Reisebeginn, aber nicht in dem Maße, dass mit dem baldigen Tod zu rechnen war. Storniert hatten wir dann 3 Tage vor Reisebeginn, asl sich sein Zustand drastisch verschlimmerte.
          Die RRKV (bzw dann das Gericht) begründete die teilweise Ablehnung der Stornokosten damit, dass die Krebserkrankung schon länger bestünde und somit eigentlich immer mit einer Verschlechterung zu rechnen gewesen sein. Im Prinzip konnte ich froh sein, überhaupt Stornokosten erstattet bekommen zu haben, allerdings der Prozentsatz bei der Verschlechterung 6 Wochen vor Reisebeginn.
          Ich würde deshalb auch fast behaupten, dass Euer Fall ähnlich liegt. Meine Oma hatte auch COPD und daher weiss ich, wie schnell sich der Zustand ändern kann. Ich würde es trotzdem auf gerichtlichem Weg probieren, vielleicht habt Ihr mehr Glück mit dem Richter als wir..
          Mit der Auslegungssache ist es halt so ´ne Sache: mein Vater hatte selbst auch noch Reisen geplant, von dem kein Arzt ihm abgeraten hat...Ein Hinweis auf den noch guten Zustand. Sah das Gericht allerdings anders. Unterlagen wurden bei uns auch ständig nachgefordert, ist leider kein Kriterium.. Handelt es sich bei Eurer Versicherung mit dem Namen unseres Kontinents??
          VG
          Sandra

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @air
            die verschlechterung des gesundheitszustandes deines vaters tut mir sehr leid.
            ich wünsche ihm alle gute.
             
            zu den versicherungen:
            wir kennen weder den versicherer, noch die bedingungen, von daher ist es wirklich sehr schwer, eine aussage zu treffen.
             
            was mich allerdings wundert ist, dass die versicherung die ablehnung mit dem unsteten verlauf der krankheit begründet.
            normalerweise sind nämlich bei der rrv vorerkrankungen ausgeschlossen.
            soll heißen: war die erkrankung schon zum zeitpunkt des abschlusses bekannt und der zustand verschlechtert sich aufgrund dieser krankheit, besteht normalerweise gar kein versicherungsschutz.
            es tut mir leid, dir keine erfreulicheren nachrichten schreiben zu können, aber so steht es in den meisten bedigungen der rrv.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nicht ganz zufällig verlangen Versicherungen genauen Aufschluss über bestehende Erkrankungen und halten entsprechend gestaffelte Leistungen vor.
              Es ist eher unwahrscheinlich, dass es dem Richter in Sandras Fall an Empathie mangelte, vielmehr hat er nach wenig auslegbaren Kriterien entschieden - was sich wohl mit 99%iger Sicherheit wiederholen würde.
              Überaus fragwürdig zudem, ob eine Rechtschutzversicherung ggf. der Kostenübernahme für ein Verfahren zustimmte; m.E. ist eine Erstattung der Auslagen außerhalb Kulanz im vernüftigen Rahmen kaum durchsetzbar.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Air3A Offline
                Air3A Offline
                Air3
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Vielen Dank für die schon za hlreichen Antworten. Hmmm.... das sieht ja wohl leider eher dann schlecht für ihn aus. Sie sagen die Krankheit war Bekannt und man hätte immer mit sochen Schwankungen rechnen müssen - die Äztin sagten halt dass nicht damit zu rechnen war - das wäre mein Hoffnungsschimmer - aber der Optimismus sinkt in Anbetracht eurer Erfahrungen. Immerhin wäre ja eine Teilübernahme im Rahmen der Kulanz auch etwas. Was habt ihr denn damals gemacht, dass euch diese Angeboten wurde?

                Aber wenn man sich den Text "plötzliche schwere Erkrankung" durchliest, kommen mir auch schon Zweifel an der Erfolgsaussicht... Leider....

                In jedem Fall schon mal Danke für eure Beiträge!!!

                VG

                01.05.2012 - 27.05.2012 Iberostar Dominicana / Punta Cana.... Yeahhhh...

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @air
                  vielleicht benennst du erst einmal den versicherer und/oder das produkt.
                  denn erst, wenn man die agb´s kennt, kann man verbindlich eine aussage treffen.
                   
                  ich kann nur immer aus der erfahrung des vermittlers sprechen.
                  ich mußte einmal die rrv als betroffener in anspruch nehmen. das war eindeutig, denn es war ein todesfall.
                  als vermittler von versicherungen lege ich mich für meine kunden ins zeug.
                  wir vermitteln aber nur eine gesellschaft und so "kennt man sich"

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Allgemein gesprochen gelten bei Produkt und Hersteller meist nur geringfügige Abweichungen bezüglich der Leistungsübernahme infolge bekannter Vorerkrankungen.
                    Ein Aufschluss darüber erscheint mir daher von untergeordneter Wichtigkeit zu sein.

                    Ganz unabhängig von der Anamnese entwickeln sich viele Krankheiten aus medizinischer Sicht "unerwartet", daher sind die Policen entsprechend pauschal - oder eben schweinsteuer.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @v.s.
                      natürlich entwickeln sich viele krankheiten aus medizinischer sicht unerwartet.
                      es ist aber aus versicherungstechnischer sicht keine große "überraschung", wenn eine krankheit, die zum zeitpunkt des abschlusses bekannt war, im laufe des vertrages eine verschlechterung erfährt.
                      man muß sich ja nur mal überlegen, wie lange die versicherung die gefahr tragen muß.
                       
                      wenn man heute eine versicherung für eine reise abschließt, die erst in 1,5 jahren stattfindet, kann sich ein krankheitsverlauf schon mal dramatisch verschlechtern.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @lexilexi
                        Du wiederholst mein Fazit ... um das Risiko nachgestellter "medizinisch unerwarteter Entwicklung" zu vermeiden, wird i.d.R. bereits im Vorfeld weiträumig ausgeschlossen.
                        Ein wirtschaftlich überaus logisches Verhalten seitens der Versicherungen.
                        😉

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • LexilexiL Offline
                          LexilexiL Offline
                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @v.s.
                          ah.o.k.
                          dann war dein posting entweder mißverständlich ausgedrückt oder ich hatte dich falsch verstanden.
                          ich habe nämlich genau das gegenteil aus deinem beitrag entnommen.
                          aber dann sind wir ja einer meinung.

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @lexilexi
                            In der Tat scheinst du mich falsch verstanden zu haben.
                            In Anbetracht der Empirie "medizinisch unwahrscheinlicher Entwickungen" ist es leider ein nachvollziehbares Verhalten von Versicherungen, bekannte Vorerkrankungen weitgehend aus dem Leistungsrahmen zu nehmen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @v.s.
                              dann sind wir uns ja einig.
                              was im übrigen eine zusammenfassung meines ersten fazits wäre 😘

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • shoghun13S Offline
                                shoghun13S Offline
                                shoghun13
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                hallo
                                 
                                so viel geballter sachverstand-in allen lebenslagen- 😆
                                 
                                und dann noch einigkeit 😘
                                das muss ja dann seine richtigkeit haben ❓
                                 
                                ps: man kann sich bei einer versicherung trotz ihr bekannter krankheit versichern??
                                und die versicherung braucht garantiert nicht zu zahlen??? warum versichert sie dann solche leute???gier????

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • gastwirtG Offline
                                  gastwirtG Offline
                                  gastwirt
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Der Leistungsfall ist NUR für die bekannte bestehende Krankheit ausgeschlossen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Air3A Offline
                                    Air3A Offline
                                    Air3
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Also die erstmal abgelehnte Kostenübernahme ist mit etwas Überlegen nachvollziehbar. Eure Gründe sind nachvollziehbar - muß nun mal irgendwo die AGB auftreiben, um genau zu sehen, was Sache ist.

                                    Danke füre eure Postings.

                                    Den Versicherer teile ich dir per PN mit.

                                    Buenas noches

                                    01.05.2012 - 27.05.2012 Iberostar Dominicana / Punta Cana.... Yeahhhh...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • LexilexiL Offline
                                      LexilexiL Offline
                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      shoghun13 wrote:
                                      ...... 
                                       
                                      ps: man kann sich bei einer versicherung trotz ihr bekannter krankheit versichern??
                                      und die versicherung braucht garantiert nicht zu zahlen??? warum versichert sie dann solche leute???gier????

                                      wie gastwirt schon schrieb, sind reisestorni aufgrund der bekannten krankheit ausgeschlossen. wenn man sich dann beispielsweise ein bein bricht, besteht selbstverständlich versicherungsschutz. mit oder ohne vorerkrankung.
                                      (es sei denn, man hat eine glasknochenkrankheit)
                                       
                                      anders herum gefragt:
                                      wenn man weiß, dass man krank ist und sich der gesundheitszustand so verschlechtern kann, dass man nicht reisen kann, wieso schließt man dann eine versicherung ab?
                                      dann weiß man doch mit großer wahrscheinlichkeit vorher, dass der versicherungsfall eintreten kann.
                                      und eben diesen sinn haben versicherungen gerade nicht.
                                       
                                       
                                      anders herum gefragt:

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • gutenmorgenG Offline
                                        gutenmorgenG Offline
                                        gutenmorgen
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ..., das gleiche gilt nun auch für mich: mein Mann ist seit einigen Jahren an COPD und Lungenkrebs erkrankt. Allerdings bin ich immer für einige Tage -ohne Probleme- verreist. Diesmal ist es eben anders gekommen. Das Dumme aber ist, dass meine Freundin auch nichts bekommt. Mitgefangen - mitgehangen-

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Air3A Offline
                                          Air3A Offline
                                          Air3
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Nun wenn man davon ausgehen würde, dass der Versicherungsfall wahrscheinlich sogar eintreffen würde hast du recht Lexi. Das war aber überhaupt nicht abzusehen, dass daran eine Reise scheitern könnte, weils halt vom Zustand her schon 2 Jahre so wie bisher war und da auch Reisen unternommen wurden.

                                          Aber wie wir wohl einsehen müssen, handelt es sich um eine bekannte Vorerkrankung und deshalb werden die beiden wohl leider auf den Kosten sitzen bleiben...

                                          01.05.2012 - 27.05.2012 Iberostar Dominicana / Punta Cana.... Yeahhhh...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 1 von 3
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag